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Ausgabe:

1879 Nr. 9

Spalte:

198-200

Autor/Hrsg.:

Marquardt, Joachim

Titel/Untertitel:

Römische Staatsverwaltung. 3. Bd 1879

Rezensent:

Schürer, Emil

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Theologifche Literaturzeitung. 1879. Nr. 9.

198

Form q«jtr (S. 42. 59. 66) hätte wohl in § I72b als an.
Ity. bezeichnet werden können. Es bedarf kaum der
Erwähnung, dafs Müller erft nach dem Harken Verbum
die verfchiedenen Arten des fchwachen behandelt und
darnach das Nomen folgen läfst. Die S. 145 ff. gegebene
Ueberficht der Nominalflcxion wird fich wohl im Ganzen
als zweckmäfsig erweifen; die ,Declinationen', welche
,der Kürze halber nicht, wie die Verba, nach der verfchiedenen
Art der Wurzel, fondern mehr äufserlich
nach den Lautveränderungen zufammengeftellt' werden,
find bei den Masatlinis durch I bis VII bezeichnet, bei
den Femininis durch A bis D. Als didaktifch werthvolle
Bemerkungen hebe ich noch hervor g 175*. 207°. 271h
'hier hätte auch der Verwechslung mit dem weiblichen
Particip vorgebeugt werden können). 330, 2°. 342*. Im
Ganzen, glaube ich, ift es dem Verf. gut gelungen (S. VI),
,den vorhandenen fpröden Stoff in eine möglichft prak-
tifche und doch zugleich wiffenfchaftlich zu verantwortende
Form zu giefsen'.

Dasfelbe günftige Urtheil fcheint mir Müller's Behandlung
der Syntax zu verdienen, welcher man ,ara-
bifirenden Schematismus' nicht vorwerfen kann, während
man durchweg das Beftreben wahrnimmt, die dem abend-
ländifchen Gefühl oft fo fremdartigen fprachlichen Er-
fcheinungen für den Lernenden verftändlich zu machen.
Neben manchen vortrefflichen Erklärungen (vgl. S. 191
über Jer. 38, 9) und feinen Bemerkungen (zu § 503, ic vgl.
Driver S. 206) find mir auch einige Verftöfse aufgefallen.
In $ 436 foll'te von 3 Zacken und neben Augen die
Rede fein, nicht von Zacken- oder Augenpaaren; ebenfo
ift wohl nur durch ein Verfehen S. 230 der Begriff der
kleinen Zahl in Gen. 34, 30 mit feinem Gegentheil ver-
taufcht worden (vgl. Ew. $ 287 f). Auch die Erklärung
von Jef. 1, 20 in 5 4'9a bedarf der Correctur nach Ew.
jl 279". Zuweilen aber fchliefst fich Müller an Ewald
an, wo ich diefem nicht folgen möchte; fo S. 187 für
Gen. 27, 42 ;Ew. § 3o6d) und S. 212 für Gen. 21, 12
(Ew. $ 2991'), wo Dillmann die richtige Auslegung giebt.
Schon längft (zu Deut. 32, 3) zeigte ich, dafs k-ip sq.
3 fich anders verhalte als M3 sq. 3 (vgl. auch mein .Gebet
des Herrn', S. 112 Anm.; Gef. lex. 8. Aufl., S. 756);
doch findet fich S. 199 der alte Irrthum (ia ■'rietn» ich
rief ihn an) nach Ew. $ 282'' wieder vor. Dafs §' 435
der Proteft Hupfeld's (zu Ps. 78, 49) gegen die Faffung
von thsn als ,Böfes' unbeachtet geblieben ift, will ich
dem Ver'f. nicht gerade zum Vorwurf machen, eher aber,
dafs hier nach Ew. § I72b die verhältnifsmäfsig fehr un-
fichere Stelle Prov. 12, 12 angeführt wird; auch läfst
fich angefichts der Stelle Nim. 5, 18 diefe Redeweife,
wenn man fie überhaupt zuläffig findet, fchwerlich mit
Ewald als eine nur dichterifche bezeichnen. Die $ 512a
von ^a ccn gegebene Deutung ,Aufhören des, dafs =
nur dafs' ift nicht recht klar, da nicht der mit tji gefetzte
Fall, fondern die übrigen Fälle (vgl. Am. 9, 8) verneint
werden, fo dafs der Begriff des nicht umfchlägt in ohne
oder aufser. Ueber einzelne fyntaktifche Fragen find
fich die Gelehrten bekanntlich noch nicht einig; fo findet
Müller $ 382" die Anficht (vgl. Driver § 53), dafs der
Cohortativ die Bedeutung .muffen' haben könne, ,min-
deftens fehr zweifelhaft' und läfst $ 447 a)" die Möglichkeit
des Eintritts eines Suffixes mitten zwifchen St. estr.
und Gen. dahingeftellt fein, während mir Beides unbedenklich
erfcheint. Vor ,verfchnörkelten und verzwickten
' Erklärungen (vgl. zu Ps. 72, 19 Ewald's und Hitzig's
Faffung von Inas als Subject) hat Müller (vgl. $ 419)
fich mit Erfolg gehütet. Gerne hätte ich ftatt des alten
i conversivuvt (S. 189 ff.) den von Böttcher, Ew., Gef.
vorgezogenen Ausdruck gewählt gefehen, der doch
weniger mifsverftändlich ift; die Unterfcheidung ($ 521)
eines Waw der Folge im weiteren und im engeren Sinn
(zu letzterem gehört auch das § 391, 2a angeführte Bei-
fpiel Ps. 144, 3) erfcheint mir, wie die Bemerkung über
die Zuftandsfätze in $ 521", als wenig glücklich. Dagegen
werden die Zuftandsfätze felbft 523—526 ebenfo
eingehend als klar abgehandelt. Es liegt in der Na-

I tur der Sache, dafs meine Exegefe (vgl. über Gen.

| 4, 7. 24 S. 241. 252) nicht immer mit der von Müller
befolgten übereinftimmt; das kann mich aber nicht hin-

I dem, feine Behandlung der Syntax als eine wiffenfchaftlich
und praktifch fehr werthvolle anzuerkennen.

Wie Müller den Stoff feines Buches disponirt, ift
aus der Inhaltsangabe (S. IX—XII) fofort erfichtlich;
nach dem bereits Mitgetheilten gehe ich darauf nicht
näher ein, v/ie ich mich auch einer eingehenden Ver-
gleichung des ebenfalls durch billigen Preis ausgezeichneten
Werkchens mit ähnlichen Schulbüchern ab-
fichtlich enthalten habe. Jedenfalls nimmt diefe neue
hebr. Schulgrammatik unter den betreffenden Büchern

i eine fehr ehrenvolle Stellung ein. Als die treffliche Arbeit
von Kautzfeh erfchien, war Müller mit feinemBuche bereits
ziemlich zur Hälfte fertig. Im Intereffe der Wiffenfchaft
und Schule, die ja ohne freie Bewegung nicht gedeihen
können, mufs ich mich des faft gleichzeitigen Hervortretens
beider von einander unabhängigen Arbeiten freuen.

i Lehrer, die an dem leider in nicht wenigen Schulen gebrauchten
jämmerlichen Buche von Vofen ihr Genüge
finden, möchte ich für mein Theil nicht zur Einführung
eines guten Buches zwingen. Bencficia tio/i obtru-
duntur, und durch blofsen Zwang läfst fich der an vielen
Orten fo kläglich darniederliegende hebr. Elementarunterricht
gewifs nicht heben. Wie fich aber das wirklich
Gute von felbft Bahn bricht, fo hoffe ich, dafs auch
Müller's Buch zur Förderung eines für die Theologie fo
wichtigen Unterrichtszweiges fein redliches Theil beitragen
werde.

Bonn. Adolf K a m p h a u f e n.

1 Marquardt, Joachim, Römische Staatsverwaltung. 3. Bd.

[A. u. d. T.: Handbuch der römifchen Alterthümer
von Joachim Marquardt und Theodor Mommfen,
6. Bd.] Leipzig 1878, Hirzel. (XII, 594 S. gr. 8.1
M. 11. —

Wer je in der Lage war, über irgend einen Punkt
der römifchen Alterthümer fich rafch und bündig orien-
tiren zu wollen, der weifs auch die Reichhaltigkeit und
Zuverläffigkeit des anerkannten Hauptführers auf diefem

, Gebiete, des ,Handbuches der römifchen Alterthümer'
von Becker und Marquardt (5 Bde. 1843—1867) zu
fchätzen. An die Stelle diefes älteren Werkes ift nun
feit dem Jahre 1871 das gleichnamige Werk von Marquardt
und Momm fen getreten, das in den vonMomm-
fen bearbeiteten Theilen (I. II, 1. 2, a. u. d. Titel: Rö-
mifches Staatsrecht, 1. u. 2. Bd.) ein neues Originalwerk,

I in den von Marquardt bearbeiteten (IV. V. VI, a. u. d.

j Titel: Römifche Staatsverwaltung 3 Bde.) eine durchgängige
Neubearbeitung der betreffenden Abtheilungen
des älteren Werkes ift. Das Werk bietet auch für den
Theologen eine folche Fülle des Belehrenden, dafs das
Erfcheinen des oben genannten fechften, refp. dritten

[ Bandes auch an diefer Stelle nicht mit Stillfchweigen
übergangen werden darf. Befchäftigt fich doch gerade

I diefer neue Band mit demjenigen Theile der römifchen
Alterthümer, welcher das Intereffe des Theologen am
meiften in Anfpruch nimmt: mit dem ,Sacralwefen'.

Ref. beabfichtigt nicht, ein eingehendes Referat über
den unendlich reichen Inhalt des ganzen Bandes zu
geben. Es möge genügen, Einiges aus demfelben herauszuheben
, um zu zeigen, wie fehr auch der Theologe
Urfache hat, von dem hier Gebotenen nähere Kenntnifs
zu nehmen. Vor allem ift es die zur allgemeinen Orien-
tirung vorangefchickte treffliche Ueberficht über ,die
Epochen der römifchen Religionsgefchichtc' (S. 5—117),
für die auch wir Theologen alle Urfache haben, dem

I Verf. dankbar zu fein. Sie ift in der Kürze wohl das