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Ausgabe:

1879 Nr. 8

Spalte:

184-186

Autor/Hrsg.:

Zahn, Theodor

Titel/Untertitel:

Geschichte des Sonntags vornehmlich in der alten Kirche. Vortrag 1879

Rezensent:

Meyer, Ernst Julius

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Theologifche Literaturzeitung. 1879. Nr. 8.

184

berichtet über die drei Perioden: I. (1731—33) Zeit des I
Mifstrauens gegen den Grafen und He/rnhut; IL (1736 1
—38) Zeit der Strenge gegen den Grafen und der Milde 1
gegen Herrnhut; III. (1747—60) Zeit eingetretener Gunft
gegen beide. Eine befonders werthvolle Beigabe find
die am Schluffe angefügten Actenftücke; unter ihnen
werde hervorgehoben der auch von V. E. Löfcher un- I
terzeichnete Bericht, den die zweite kurfürftliche Com-
miffion nach ihrem Befuche in Herrnhut 1736 erftattete.
Ebenfo der Bericht der dritten Commiffion 1748. Man
möchte wünfchen, dafs von derartigem noch mehr gegeben
wäre. So ift z. B. zu bedauern, dafs dem letzterwähnten
Berichte nicht auch das Gutachten der Theologen
beigefügt ward, die, wie S. m gefagt wird, in
ihrem Urtheile von den commissarü politici etwas abwichen
. Doch auch das an Actenmaterial Gegebene
ift fchon fehr dankenswerth, zumal es dem aufmerk-
famenLefer noch mehr Ausbeute gewährt, als derVerf. zu
entnehmen durch feine Aufgabe veranlafst war.

Für I wird hier der urkundliche Nachweis geliefert,
dafs den erften Anlafs zum Einfehreiten gegen Zinzen-
dorf ein ausdrückliches Verlangen Kaifer Karl's VI gab,
der fich darüber befchwerte, dafs man ihm feine Unter-
thanen aus Böhmen weglocke. Hierbei will beachtet
fein, dafs nach einem zweiten kaiferlichen Schreiben
(S. 43) es fich um ,unterthänige Bauersleute' oder wie
es S. 47 heifst ,leibeigene Unterthanen' handelte; und
da konnte, wenn man billig fein will, der ftaatlichen
Obrigkeit das Recht zur Klage nicht abgefprochen werden
; denn in folchem Falle war Auswanderung Befchä-
digung am Eigenthum. — Ebenfo wird nachgewiefen,
dafs der Kurfürft, der in Warfchau mehr unter dem
Einfluffc des kaiferlichen Gefandten ftand, anfänglich
entfchloffen war, fcharf gegen Zinzendorf vorzugehen,
fogar bis zur Gefangenfetzung, und dafs er den damals
mit Willkür erlaffenen Ausweifungsbefehl nur auf die
dringenden Vorftcllungen feiner fächfifchen Räthe zurücknahm
. Wenn fich hier die gröfste Treue und Ge-
wiflenhaftigkeit der fächfifchen Beamten bekundete, fo
ebenfo in dem über II Berichteten. Dafs das Obercon-
fiftorium im Jan. 1736 eine neue Unterfuchung gegen
Herrnhut veranlafste, ift ihm wahrlich nicht zu verargen,
befonders nach dem, was man feither von Zinzendorf
hatte hören und lefen können. Durch Schweigen hätte
es als landeskirchlichc Behörde einfach feine Pflicht verletzt
und bei der Unterfuchung felbft bekundeten die
geiftlichen wie die weltlichen Räthe die gröfste Ruhe
und Milde. Man hat' durchaus kein Recht, diefc Vorgänge
etwa auf ,fteife Orthodoxie' zurückzuführen und
darum die an ihr Betheiligtcn, vornehmlich die Urheber
zu vcrurtheilen. Uebcrhaupt ift es ja kein gefchicht- I
liches Verfahren, beim Urtheilen über Ereignifse und
Perfonen der Vergangenheit von den gegenwärtigen Zu- !
ftänden und gar von der eigenen Parteiftcllung in den-
felben ausz.ugehen und die als Mafsftab zu nehmen.
Das giebt unbillige Entfcheidungen, denn jede gefchicht-
liche Perfönlichkcit will auch aus ihrer Zeit und deren
Vcrhältnifsen beurtheilt fein. Aber freilich, das Gerügte
ift ein Fehler, in den leider gerade wir Theologen nur
zu oft verfallen.

Den Umfchwung zu Gunften Zinzendorf's leiteten
Geldanerbietungen ein, die er 1747 der fächfifchen Regierung
machte und die von diefer ambabus ergriffen
wurden.

Doch genug des Einzelnen aus der kleinen Schrift,
die man nicht überfehen wolle. Wer irgend fich für jene
Zeit intereffirt, wird fie nicht ohne Dank gegen den Verf.
aus der Hand legen.

Erlangen. G. Plitt.

Zahn, Prof. D. Thdr., Geschichte des Sonntags vornehmlich
in der alten Kirche. Vortrag. Hannover 1878,
Meyer. (79 S. 8.) M. 1. 50.

In der befcheidenen Geftalt eines Vortrages bietet
der Verfaffer einen höchft werthvollen Beitrag zur Löfung
der Sonntngsfrage vom hiftorifchen Gefichtspunkt aus
auf Grund der eingehendften und umfaffendften Studien,
für welche die Nachweife in einer reichen Fülle literari-
fcher Anmerkungen gegeben find. Je feltener diefer
Gefichtspunkt bei der gegenwärtig fo viel ventilirten
Frage betont wird und in je weiteren Kreifen das theologifche
Urtheil in diefer Sache durch gewiffe, wefent-
lich auch aus Unkenntnifs des gefchichtlichen Hergangs
tief eingewurzelte Irrthümer beherrfcht wird, defto dan-
kenswerther ift diefe Arbeit, die zur Ausfüllung einer
wirklichen Lücke der theologifchen Literatur einen fehr
beachtenswerthen Anfang macht, indem fie für cincGe-
fchichte des Sonntags, die noch nicht in genügender
Weife exiftirt, insbefondere in ihrer erften wichtigften
Periode ein reiches, kritifch gefichtetes Material liefert,
und die Confequenzen der gefchichtlichen Betrachtung
mit ebenfo viel Scharflinn als Klarheit zieht.

Mit einer Reihe fchlagender Argumente widerlegt
der Verf. an der Hand der Gefchichtc, des N. Teft. und
der altkirchlichen Literatur die weitverbreitete irrthüm-
liche Annahme, dafs die Feier des chriftlichen Sonntags
eine Fortfetzung des jüdifchen Sabbaths fei, und weift
überzeugend nach, dafs diefelbc vielmehr, infonderheit
unter dem beherrfchenden Einflufs des Apoftels Paulus,
fich in freier Weife als ein Product des chriftlichen
Glaubens und des kirchlichen Bedürfnifses geftaltct habe,
dafs fomit die evangelifche Anfchauung der Reformatoren
und des lutherifchen Bekenntnifses, wie fie zumal Luther
mit ftaunenswerther Klarheit gegenüber der gefetzlichen
Auffaffung geltend gemacht, fich ebenfo gefchichtlich
rechtfertigt, als dogmatifch und exegetifch.

Für jede unbefangene Auffaffung leuchtet ein, dafs
diefe Stellung der Reformatoren zur Sonntagsfrage nur
eine nothwendige Confequenz ihrer principiellen An
fchauung von der chriftlichen Freiheit, refp. von der
Verbindlichkeit des Gefetzes für den gerechtfertigten
Chriften überhaupt ift, und der Verf. hat daher fehr
Recht, denen gegenüber, welche diefe Lehre zwar nicht
für eine Irrlehre erklären wollen, aber fie doch der Mifs-
verftändlichkeit oder Unfcrtigkeit zeihen, zu erinnern,
dafs man fich dann auch nicht mehr auf die Grundlehre
der Reformatoren berufen dürfe; denn mit der Herftcll-
ung diefer Grundlehre fei auch die Lehre von der Un-
verbindlichkeit des Sabbathgebots und von dem untergeordneten
Werth aller gottesdienftlichen Ordnung fertig.
Auch kann man nicht fagen, wie es häufig gefchieht,
um die Confequenzen der reformatorifchen Anfchauung
von der chriftlichen Freiheit abzufchneiden, die man
ohne Noth fürchtet, dafs die Reformatoren gerade bei
diefer Lehre vom Sonntag ein polemifches Intcreffe benimmt
habe. Denn ,es lag für die evangelifchen Lehrer
und Bekenner gar kein praktifcher Anlafs vor, gegen
eine allzu gefetzliche Feier gerade des Sonntags oder
gegen den Irrthum der Verdienftlichkeit gerade diefer
Üebung aufzutreten. Es war nur ein lehrreiches Bei-
fpiel, an welchem der Unterfchied des evangelifchen und
des gefetzlichen Chriftcnthums befonders deutlich zu
Tage trat; und je weniger die Sonntagsfrage praktifch
verfchieden beantwortet werden follte, um fo freier von
der Erregung des Streits und ein um fo klarerer Ausdruck
der grundlegenden Ueberzeugungen war die Lehre
des Bekenntnifses in diefem Punkte'.

Bei der, allerdings der Natur der Sache nach nur
fehr beiläufigen Erwähnung der principiellen Hauptfrage,
die im Hintergrunde der Sonntagsfrage fleht, nach der
Geltung des Dekalogs für den evangelifchen Chriften,
fpricht fich der Verf. übrigens mit Recht gegen eine