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Ausgabe:

1878

Spalte:

140-142

Autor/Hrsg.:

Happel, Jul.

Titel/Untertitel:

Die Anlage des Menschen zur Religion, vom gegenwärtigen Standpunkte der Völkerkunde aus, betrachtet und untersucht 1878

Rezensent:

Kaftan, Julius

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v. 1535 ftrich einfach die letzteren und verlangte nur
Exegefe, aber in den Urfprachen für drei Ordinarien.
Die des N. T. wird mit Paltorallehre verbunden. Hiezu
tritt erft nach dreifsig Jahren als freies Annexum der
Vortrag über die loci commitnes von Melanchthon, dann
nach dem Hecrbrand'fchen, fpäter Hafenreffer'fchenCom-
pendium. Seit 1601 mufs ein Extraordinarius dafür for-
gen; erft feit 1652 tritt ein ftändiger professor controiwr-

siarum auf, deffen Fach nach und nach ftärker betont Diefer dritte Band des fchon im erftenJahrgang diefer

wird; fogar noch 1777 fteht die controversia als erltes Zeitfchrift (No. 1 p. 23) angezeigten Werkes enthält die
Hauptfach da. Die Exegefe übt man feit 1660 nicht i noch übrigen Theile derDogmatik: die Lehren vom ordo
mehr an ganzen Büchern (fchon Heerbrand abfolvirte salutis, von den Gnadenmitteln, den letzten Dingen und
den Pentateuch erft in einem Decennium) fondern an | von der Kirche. Auch hier find die Werke von Quen-

nach dem Tode von Schmid, für die Dogmatik ein Vierteljahrhundert
fpäter.

Tübingen. L. Dieftel.

Schulze, Patt. Dr., Evangelisch-lutherische Dogmatik des
17. Jahrhunderts, populär dargeftellt. 3. Bd. Hannover
1877, Hahn. (IV, 249 S. gr. 8.) M. 4. —

den loca difficiliora d. h. für die Polemik wichtigften
Bibelftellen. Aber fchon mit Wolfgang Jäger (,1692) ver-
räth fich ein neuer Geift: die bibl. Wiffenfchaft empfängt

ftedt und namentlich von Hollaz als Quellen benutzt.
Ueber den allgemeinen Charakter und den muthmafs-
lichen Nutzen des Buchs ift bei der früheren Gelegenmehr
Leben. Mit dem berühmten Kanzler Chriftoph , neit das Erforderliche gefagt worden. Der dritte Band

Matthäus Pfaff zeigt fich Streben nach ümverfaKtät, enthält nichts, was an dem damals ausgefprochcnen

aber es ift principlofe Fülle. 1777 ift die früher allein Urtheil etwas zu ändern oder dazu hinzuzufügen nöthigt.
herrfchende Exegefe nur vom dritten Ordinarius (Unland) -q r , . „ ,

vertreten. Mit Schnurrer (1794) wird biblifche Einleitung Balel. J. Kattan.

eine Hauptvorlefung, deren Uncntbehrlichkeit indefs ~~~ " T ! ~ „. TT " ~ ~ ~ ,. .

officielle Anerkennung fortan nicht findet, wohl aber I Happel, Pred. Jul., Die Anlage des Menschen zur Religion,
die altteftamentliche Theologie, welche 1805 zuerft vom | vom gegenwärtigen Standpunkte der Völkerkunde

jüngeren Bengel gelefen wird. Mit 1818 hört die Vertretung
der Exegefe nach früherem Schema ganz auf:
die des A. T. erfcheint als befonderes Fach, das aber
erft mit dem Uebertritt Ewald's in die theologifche Fa-
cultät (1841) volles Bürgerrecht erhält und ausfchliefs-
licher Lehrauftrag wird; in die des N. T. theilen fich

aus, betrachtet und unterfucht. Von der Teyler'fchcn
Gefellfchaft gekrönte Preisfchrift. Haarlem 1877, de
Erven F. Bohn. (Leipzig, Harraffowitz.) (VI, 388 S.
gr. 8.) cart. M. 6. —

Diefc Schrift ift eine (mit dem Preis gekrönte) Ant-

gi

alle Docenten der Facultät. Noch 1837 meinte man, wort auf die von der Teyler'fchen theologifchen Gefellein
dogmatifch gefchulter Mann könne fich leichter ins j fchaft zu Haarlem geftellte Frage: was lehrt die Völker-
A. T. hineinarbeiten als umgekehrt : noch Steudel , künde auf ihrem gegenwärtigen Standpunkt über die

hatte Dogmatik und A. T. zugleich vorgetragen. Mit
der Kirchengefchichte war es übel beftellt. Lange Zeit
hindurch ward fie gar nicht oder nur (feit 1692) fehr
fporadifch und nach einzelnen Abfchnitten gelefen. Erft
1720 wird Pregitzer professor Jästoriae ecclesiasticae, aber
nur neben der Facultät, nur als Iwnorarius, Ja, erft mit
Baur (1826) beginnt der rcgelmäfsige Vortrag der ganzen
Kirchen- und Dogmengefchichte, letztere oft doppelt
vertreten und in zwei Semeftern gelehrt, wie noch
jetzt. Auch die praktifche Theologie hat Mühe, fich
Bürgerrecht zu erwerben; fie ward urfprünglich von allen

Anlage des Menfchen zur Religion? Der erfte Abfchnitt,
überfchrieben ,Die Exiftenz der religiöfen Anlage' ftcllt
mit Hülfe eines reichen Materials die Gleichförmigkeit der
religiöfen Grundanfchauungen, Thätigkeiten und Grundgefühle
dar. Gewiffe Züge kehren in den verfchiedenften
Götterfyftcmen wieder. Der Geifterglaube ift fo allgemein
verbreitet wie die Unterfcheidung zwifchen Seele und
Leib und der Glaube an eine Fortdauer der Seele. Die
religiöfen Handlungen dienen überall dem Zweck, die
Gottheit zu erforfchen, zu geniefsen oder damit zu wirken.
Das religiöfe Grundgefühl läfst fich überall aus dem

Mitgliedern der Facultät beforgt; erft 1819 wird fie i fpeeihfeh menfehlichen Bewufstfein von der ungeheueren
Hauptfach, vertreten durch Bahnmaier, den Gründer des Befchränktheit der eigenen Perfon gegenüber dem Ganzen
evang. Predigerinftituts. — Die Einficht der Regierung feiner Umgebung ableiten. Aber diefe fo conftatirte
in die wirklichen Lehrbedürfnifse überragt faft durchweg ; Gleichförmigkeit ift doch der Art, dafs fie nicht auf eine
die der Univerfität felbft; ihrer Energie verdankt fie oft ; allen Völkern gemeinfame Uroffenbarung im gewöhnhervorragende
Männer. Schon 1561 fordert fie: Nie- liehen Sinn zurückführt, fondern aus dem überall gleichen
mand folle Profeffor werden, der fich nicht apud exteros Wefen des Menfchen erklärt werden kann und mufs.
durch Schriften einen Namen gemacht; der Zweck Ferner ftellen die Thatfachen aufser Zweifel, dafs die
rafcherer Vollendung einer Schrift entbindet leicht zeit- Religion nicht urfprünglich Lehre ift, fondern Leben und
weife von den Vorlefungen; man forgt dann für Stell- das in ihr freilich enthaltene Wiffen ein gefühlsmäfsiges.
Vertretung. Wie bald kam jene weife Regel in Ver- Der zweite Abfchnitt, überfchrieben ,Dcr Gegenftand

geffenheit! Auch foll Jeder beftrebt fein, ,fovil fein der Religion',verficht gegenüber der kirchlichen Urftands-
kann publicis Scriptis fich und die Univerfitct berümbt zu lehre einerfeits, der modernen Zurückführung aller Reli-
machen'. Auf herzogl. Befehl 1651 follen [nur brauch- gion auf Fetifchismus als ihren Anfang andrerfeits eine
bare Theologen vorgefchlagen werden: ,fie weren gleich mittlere Auffaffung, nach welcher das urfprünglichc üb-
inn oder aufserhalb Landts gefeffen'; darum nennt man j ject der Religion ein geheimnifsvolles Etwas ift, welches
9 Württemberger und 5 Ausländer. Zu letzteren gehörten der Menfch hinter den Objecten feiner unmittelbaren
Reyhing, Philgus und der Badenfer Förtfch, der jedoch Erfahrung ahnt und fucht. Daraus feien die verfchie-
1705 als Primarius nach Jena geht. Erft 1819 kommen [ denen Auffaffungen der Gottheit abzuleiten und zu er-
dann wieder in den Vorfchlägen ,Ausländer' vor und ; klären. Ueberzeugend ift hier die häufig wiederkehrende
zwar für die praktifche Theologie, 1839 und 1841 auch I Ausführung, dafs der Fetifchismus ganz mifsverftanden
für Dogmatik. Rufe erhielten Nitzfeh und Ulimann, dann I wird, wenn man ihn für den Glauben an den Fetifch als
Lücke und Jul. Müller, doch ohne Erfolg. Wegen Carl Gott halte. Der Fetifch werde nur angebetet wegen feiner
Hafe's Berufung (1849) fragte die Regierung beim Senat Beziehung zur Gottheit und fei viel eher mit den katho-
an, erhielt aber ein ablehnendes Votum. Die Einficht, lifchen Reliquien und Sacramenten, mit Zaubermitteln
dafs für diefe Fächer eine eigenthümlich tiefe, einem j und dergl. als mit dem Object der Religion zu verAusländer
völlig unerreichbare Kenntnifs der württemb. gleichen.

Landeskirche Vorbedingung fei, ift eine Errungenfchaft , Der dritte Abfchnitt führt den mir namentlich hin-
fehr neuen Datums, für die praktifche Theologie 1852 | fichtlich feines Inhalts unverftändlichen Titel: Die Qua-