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Ausgabe:

1878 Nr. 24

Spalte:

584-585

Autor/Hrsg.:

Oehninger, Friedr.

Titel/Untertitel:

Tertullian und seine Auferstehungslehre 1878

Rezensent:

Harnack, Adolf

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Theologifche Literaturzeitung. 1878. Nr. 24.

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geht der Verf. zur Darfteilung der trajanifchen Chriften-
politik über. Dafs Chriften im römifchen Reich fchon
vor dem uns bekannten Refcripte des Kaifers als Chriften
gemartert worden find, ift richtig und gegenüber unvorsichtigen
Darftellungen oft genug bemerkt worden. Die
Berufung des Verf.'s auf Hegefipp bei Euseb. h. e. III, 32
ift ebenfo unnöthig wie haltlos. Was aber W. aus dem
Refcripte felbft herausgelefen hat, vermag ich nur wieder
in feinen eigenen Worten vorzuführen: ,Hier wird die j
Frage des Plinius, ob der der Schandthaten entbehrende
blofse Name (Chrift) oder die innerlich mit dem Namen
zufammenhängenden Schandthaten zu ftrafen feien, zu
Gunften des zweiten Theils entfchieden; es follen zugleich
die Schandthaten, zu welchen der Name
Christianus . . . führte, dieV erachtu ng derStaats-
religion und des Kaifers thatfächlich nachge-
wiefen werden'. Dies ift pofitiv falfch, ja das gerade
Gegentheil von dem, was die Worte des Kaifers befagen.
Das conßteri refp. ncgare sc Christianum esse ift der Car-
dinalpunkt; ihn hat der Verfaffer einfach unterfchlagen,
aber doch nicht gewagt, das Entgegengefetzte allein an
die Stelle zu fetzen. So ift jene unklare Paraphrafe
entftanden, die es zweifelhaft läfst, ob nach Wiefeler's
Anficht der Kaifer jeden Chriften, dem man keine fla-
gitia nachweifen konnte, freifpricht. Jedenfalls aber fafst
W. das Refcript als eine Verfügung auf, durch welche
die Lage der Chriften fich wefentlich günftiger geftaltete.
Damit ift nun mit einem Schlage die Möglichkeit eröffnet
, die fog. Toleranzedicte des Hadrian und der Antonine
in ihrer Echtheit zu halten. Das des Hadrian
(S. 18) macht dem Verf. überhaupt keine Schwierigkeit
mehr, jenes der Antonine enthält aber allerdings trotz
jener zurecht gemachten Folie noch einige drückende
Räthfel. Was S. 19 f. zur Löfung derfelben ausgeführt
wird, ift unttreitig das Ungefchicktefte, was in der ganzen
Abhandlung zu lefen fleht. Wer die Chriften blofs als
aiheoi verklagt, ohne ihre politiiche Gefährlichkeit zu
erwcifen, führt W. als Inhalt des Edictes aus, der foll
felbft beftraft werden, der Chrift aber frei fein; falfch
aber ift es zu meinen, nach dem Edicte fei Niemand
fchon als Chrift zu beftrafen, vielmehr find die Chriften,
ohne dafs man ihnen ein politifches Verbrechen nachweift
, Strafbar. Und diefer haarfträubende Widerfpruch
foll der Inhalt des Edictes fein, und fo gefafst foll feiner
Echtheit nichts im Wege Stehen! Aber auch was an
Einzelheiten bemerkt ift, ift in den meiften Fällen verkehrt
. So wird es für felbftverftändlich angenommen,
dafs Melito das uns überlieferte Edict bezeugt habe, die
Schwankende Auffchrift macht ebenfalls W. keine Schwierigkeiten
, erfthat A.Pius das Edict erlaffen in verfchiedenen
Recenfionen, dann M. Aurel und da diefer nach Melito (!)
der geiftige Urheber des Edicts fchon unter feinem Vater
gewefen, fo heifse das Edict nach ihm. Im Vorübergehen
wird dann noch die Echtheit des Schreibens des Kaifers
M. Aurel an den Senat, welches uns erhalten ift, behauptet
mit Ausfchlufs einiger christlicher Interpolationen. Auf
die christlichen Apologeten, welche ausdrücklich und
immer wieder bezeugen, dafs das Christianum esse der
einzige Titel der Anklage gewefen, geht W. fo gut wie
gar nicht ein. Dagegen fchliefst (S. 21 f.) feine Abhandlung
, die in ihrer Dürftigkeit und Fehlerhaftigkeit einen
fchwcrcn Rückfall bezeichnet, mit allgemeinen Bemerkungen
über Marc Aurel und fein Zeitalter.

Die 2. Abhandlung (,Das Martyrium des Polykarp
und deffen Chronologie' S. 34—101) ift Sorgfältig ausgeführt
; aber nicht nur das Refultat derfelben, fondern
auch eine grofse Reihe einzelner Behauptungen find nicht
Stichhaltig. Der Verf. gebietet, wie bekannt, über vielerlei
antiquarifche, befonders chronologische Kenntnifse,
aber er vermag diefelben fehr oft nicht zum Vortheil
der Sache anzuwenden und geht Möglichkeiten nach,
ohne den Grad ihrer Wahrfcheinlichkeit abzuwägen. So
fucht er auch hier das traditionelle Datum des Todesjahrs
des Polykarp gegen Waddingto n's, Lipfius',
Gebhardt's Berechnungen zu halten felbfl um den
Preis, fowohl dem Julianus als dem Statius Quadratus
einen Doppelgänger beiordnen zu müffen. Ich vermag
hier meinen Widerfpruch nicht zu begründen und ver-
weife defshalb vorläufig auf die treffliche Entgegnung
von Lipfius (Jahrbücher f. proteft. Theol. 1878 S. 751 f.).
Dafs diefe Abhandlung Wiefeler's auch werthvolle und
[ lehrreiche Ausführungen enthält, foll ausdrücklich hier
bemerkt werden. In der kurzen Ausführung über das
Martyrium des Sagaris (S. 102—103) fcheint das Richtige
getroffen zu fein. Dagegen ift aus den beiden letzten
Abhandlungen (das Martyrium Juftin's und feine
beiden Apologien, S. 104—115. Das Martyrium des
Bifchofs Ignatius und das Schreiben des Präfes Tibe-
rianus S. 116—134) fehr wenig zu lernen. Was der Verf.
über die Abfaffungszeit der Apologien Juftin's bemerkt,
mufs fchon defshalb für verfehlt gelten, weil er auf die
Frage nach dem gegenfeitigen Verhältnifs beider Schriften
nicht eingegangen ift. Dafs man die erfte Apologie
nicht i. d. J. 140 unter Antoninus Pius, die zweite i. d.
J. 165/6 unter Marc Aurel fetzen kann (S. 110 Z. 20 mufs
es jedenfalls ,früheftens' ftatt ,fpäteftens' heifsen) ift doch
fonft jetzt ziemlich allgemein anerkannt. Beide Daten
find falfch; denn beide Apologien gehören, wie man mit
einiger Sicherheit annehmen darf, dem 5. Deccnnium an.
Das Martyrium Juftin's wird zuverfichtlich auf d. J. 166
angefetzt; fomit ift die eufebianifche und die fpätere
Tradition wiederum auf allen Punkten gerechtfertigt.

Die Abhandlung über Ignatius endlich, wo fie fich
von den von Zahn gegebenen Nach weifungen entfernt,
wird Wenige überzeugen. Die Echtheit des Schreibens
desTiberianus anTrajan (bei Malalas) wird zu vcrtheidigen
verfucht, die Antwort des Trajan dagegen als unecht,
mindeftens als interpolirt verworfen.

Der Verf. hat feinen Abhandlungen den Gefammt-
titel gegeben: ,Die Chriftcnverfolgungen der Cäfaren
bis zum 3. Jahrhundert' — mit welchem Rechte, darüber
will Ref. nicht ftreiten. Wenn aber Wiefeler darüber
klagt, dafs die auf dem Gebiete des2.Jahrhunderts arbeitenden
Theologen nicht immer, wie er felbft, die archäo-
logifchen, infchriftlichen und numismatifchen Hülfsmittel
brauchen, und diefeh Defect daraus ableitet, ,dafs auf
fachkundige NTliche Exegefe und NTliche Fachexegetcn
an den Univerfitäten fchon feit längerer Zeit kein genügendes
Gewicht gelegt wird', fo kann man nicht umhin
zu antworten, dafs man von .fachkundigen NTlichen
Exegeten' ein gründliches Studium und Verftändnifs der
Kirchengefchichte nicht verlangen, von ihnen defshalb
billiger Weife auch keine Hülfe in kirchengefchichtlichen
Fragen erwarten kann.

Leipzig. Adolf Harnack.

Oehninger, Pfr. Friedr., TertuMian und seine Auferstehungslehre
. Augsburg 1878, Preyfs. (VIII, 34 S. 8.)
M. — 40.

Der Verf. will den biblifchen Realismus gegenüber
dem Materialismus und halbfchlächtigen Idealismus den
Zeitgenoffen wieder in Erinnerung bringen. Deshalb
führt er ihnen einen Hauptvertreter jenes Realismus in
feiner Schrift de resurrectione carnis vor. ,Es ift (ihm) aber
weniger um die Schrift als folchc, als vielmehr um die
Wahrheit der Auferftehung des Flcifches, die fie vertritt,
zu thun'. Diefe ift von Tcrtullian in claffifcher^ Weife
vertheidigt worden; denn er gehörte zu jenen Zeugen
Chrifti, deren die Welt nicht Werth war, die keine gangbare
Scheidemünze hatten für ihr Zeitgefchlecht, aber
als Edelfteine ewig ftrahlen werden u. f. w.' Ob nun
der Realismus Tertullian's wirklich der biblifche und ob
eine gangbare Scheidemünze für das Zeitgefchlecht nicht
gerade bei Tertullian in beträchtlicher Menge aufgc-