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Ausgabe:

1878 Nr. 23

Spalte:

566-567

Autor/Hrsg.:

Jensen, H. N. A.

Titel/Untertitel:

Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte. Nach hinterlassenen Handschriften überarb. u. hrsg. v. A. L. J. Michelsen. 3. Bd 1878

Rezensent:

Möller, Wilhelm

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Theologifche Literaturzeitung. 1878. Nr. 23.

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wie kein Anderer im Falle ift, es zu feinem Ziele zu führen.
Gerade bei der Reformation der fchweizerifchen Kirchen
von Zürich an bis Genf ftand die religiös kirchliche Bewegung
in fo enger Beziehung zu der politifchen und
wurde vonderfelben fei es in fördernder, fei es in hemmender
Weife fo entfcheidend bedingt, dafs ohne den klaren
Einblick in diefe politifchen Verhältnifse die Stellung der
einzelnen Kantone zur Reformation nicht kann begriffen
werden und ein Werk wie das vorliegende, eben indem
es für diefe den gewöhnlichen Pfaden der reformations-
gefchichtlichen Forfchung ferner liegenden Gebiete die
orientirenden Documente mittheilt, auch dem Kirchen-
hiftoriker aufserordentlich fördernd fein mufs. Ich erinnere
, um dies an einem einzelnen Beifpiele deutlich
zu machen, an die Verhandlungen mit dem Papft und j
Franz I. über die von ihnen verlangten Hilfstruppen, |
die Mittheilungen über das Penfionswefen, und die Berichte
von den italienifchen Feldzügen, welche den
gröfsten Theil der Acten aus den erften Jahren bilden. Sic
gehören ihrem Inhalt nach ausfchliefslich der politifchen
Gefchichte an und diefe wird ihnen in erfter Linie Beachtung
fchenken muffen; felbft Ranke's Darftellung
findet darin hie und da ihre Berichtigung, z. B. in den
Acten No. 262 $ 3, 269, 294, aus denen jener gegenüber
hervorgeht, dafs für den entfeheidenden Rückzug
Lautrec's im Oct. 1521 die Haltung der Schweizer den
Ausfchlag gegeben hat; aber wie deutlich zeichnet fich
doch auch nach der kirchlichen Seite hin in diefen fchein-
bar fo entlegenen Urkunden der tiefe Rifs, der noch
vor aller religiöfen Entzweiung durch die divergirende
Stellung zum Ausland feit 1521 Zürich wieder von den
übrigen Ständen zu trennen beginnt (vgl. 344 f., 384, 412,
4117, 528 f.), dann die politifche und moralifche Erniedrigung
, in welche das Soldverhältnifs zu Frankreich die
ihm verbundenen Stände hereinzog und deren mannhafte
Bekämpfung dem Zürcher Reformator befonders
nach der Kataftrophe von Pavia fchliefslich das moralifche
Uebergewicht verleihen und für feine kirchliche
Reform den Weg bahnen mufste, endlich die fchwicrige
Lage, in welche Zürich feinerfeits durch fein Verhältnifs
zum Papft geftellt und durch welche der langfame Fortgang
feiner Reformation zum grofsen Theile bedingt war
(noch am 28. April 1522 erklärt der römifche Stuhl
,auf Zürichs Tapferkeit und Frömmigkeit unter allen
dreizehn Kantonen die meifte Hoffnung zu fetzen' 415).
In den fpäteren Jahren, wo die kirchliche Spaltung fich
vollendet, mehren fich dann auch die unmittelbar auf
die Reformation bezüglichen Documente; befonders in-
ftruetiv find die auf den Ittinger Klofterfturm und den
Bauernkrieg, die Badener Disputation, die Verhältnifse
in den gemeinen Herrfchaften bezüglichen, die Hirtenbriefe
des Bifchofs von Conftanz, die Verhandlungen von
Solothurn und Bafel mit ihrem Bifchof über territoriale
Rechte, fowie die zahlreichen ,Kundfchaften' und Verhöre
, in denen die Stimmung der Bevölkerung der grofsen
Frage der Zeit gegenüber fich darftellt. Uebcr einzelne,
in Werken wie der Reformationsgefchichte von Bullinger,
den Briefen Zwingli's oder der Gefchichte des Bauernkrieges
von Schreiber bereits gedruckte Stücke läfst fich
fragen, ob nicht die einfache Hinweifung auf jene Werke
genügend gewefen wäre; doch wird man wenigftens in
Bezug auf das von Zwingli Mitgetheilte dankbar fein,
gegenüber der in jener Brieffammlung vorgenommenen
Umfetzung ins Schriftdeutfche den urfprünglichen Wortlaut
zum Abdruck gelangt zu fehen. Die ganze Sammlung
wird, wie der Verf. in der Vorrede in Ausficht Hellt,
etwa 8000 Acten in fich faffen und in 4 Bänden vollendet
fein, denen dann noch ein das Ganze umfaffendes Re-
gifter fammt einem Verzeichnifs der zeitgenöffifchen
Literatur fich anfchliefsen foll, und wer etwa im Falle
gewefen ift, fich der vom Verf. zu feinen ,Abfchieden'
gemachten Regifter zu bedienen, weifs, wie Ausgezeichnetes
in diefer Hinlicht von ihm zu erwarten ift und in

wie hohem Grade er dadurch den Werth und die Brauchbarkeit
feiner Forfchung zu fteigern verfteht; möge das
mit fo viel Fleifs, Gefchick und Uneigennützigkeit unternommene
, für die politifche, die Cultur- und die Kirchen-
gefchichte gleich wichtige Werk von Seite der Wiffcn-
fchaft und namentlich der Bibliotheken nun auch diejenige
Beachtung und Aufnahme finden, die ihm zu feiner
weiteren Fortfetzung noch von Nöthen ift.

Bafel. R. Staehelin.

Jensen, Paft. Dr. H.N.A., Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
. Nach hinterlaffenen Handfchriften überarbeitet
und herausg. von Geh. Juftiz- u. Ob.-App.-
Ger.-R. Dr. A. L. J. Michelfen. 3. Bd. Kiel 1877,
Homann. (VI, 344 S. gr. 8.) M. 6. —
Der dritte Band behandelt feinem bei Weitem gröfsten
Theile nach die Reformationsgefchichte und die
Confolidirung der neuen kirchlichen Verhältnifse bis 1580.
Nach einer allgemeinen orientirenden Ueberficht des
Zeitraums verfolgt der Verf. die Anfänge der Reformation
in den Herzogthümern bis zur Durchführung der-
fclbcn unter Chriftian III. und der Kirchenordnung; fo
aber, dafs die einen fclbftändigen Gang nehmende Re-
; formation in Dithmarfchen bis zur Eroberung des Landes
(1559) und dann die im Schauenburgifchen Landestheile
und in den übrigen von Holftein abgetrennten Gebieten,
foweit diefelben wenigftens kurze Berückfichtigung erforderten
, in befonderen Abfchnitten nachgebracht werden.
Es folgt die erfte Einrichtung der kirchlichen Aufficht
nach der Reformation, dann das Kirchenregiment unter
den 3 Landesherren von 1544—1580, ein Abfchnitt, worin
die Ueberficht der kirchlichen Einrichtungen und Ein-
theilungen in Folge der Landestheilung zu dem ent-
] fprechenden Abfchnitte bei Lau (Gefell, der Reform, in
d. H. Schlesw.-Holft.) erwünfehte ftatiltifche Ausfüllung
bringt. Daran fchliefsen fich weiter die zufammenfaffen-
den Abfchnitte über die Schickfale der Prälaten, Stifter
und Klöfter nach der Reformation, über die veränderte
Stellung der Geiftlichkeit, die Gcftaltung des öffentlichen
Gottesdicnftes, die Theilnahme an den theologifchen
Streitigkeiten, den Zuftand des Schulwefens, endlich ein
Rückblick auf den Verlauf der Reformation.

Es liegt in der Natur der Sache und foll dem kundigen
Verf. in keiner Weife zum Vorwurf gemacht werden
, dafs die Darftellung, welche in diefem Bande auf
das von Lau bereits in fo tüchtiger Weife bebaute
Terrain kommt, verglichen mit deffen Werk nicht eben
reich an neuem Ertrag ift. Immerhin dienen in dem
übrigens den Stoff in geringerem Umfang behandelnden
Werke nicht nur manche Einzelheiten zu neuer Beleucht-
1 ung der Sache, fondern Abfchnitte wie der obengenannte
und der ähnliche, welcher, über die von Lau behandelte
Zeit hinausgreifend, eine ftatiftifche Ueberficht über das
Kirchenwefen unter den beiden Landesherren bis Mitte
des 17. Jahrh. liefert, bieten felbftändig dankenswerthe
Auskunft. Dazu kommen die beigegebenen Urkunden,
; die manches fehr Inftructive enthalten, wie die auf das
' Verhältnifs weltlicher und geiftlicher Gewalt und Gerichtsbarkeit
Licht werfenden Verfügungen Herzog Friedrichs
unter Nr. 2, der Bericht der beiden Paftoren
Rudolph von Nimwegen zu Kiel und Johann Meyer zu
j Rendsburg an König Chriftian III. über ihre Miffion an
1 die Stifter zur Befestigung katholifcher Gebräuche vom
Jahre 1541, der Confens Friedrichs I. zur Wiederver-
heirathung Henneke's von Seheftedt bei Lebzeiten feiner
von ihm gefchiedenen erften Frau (4) und das Urtheil
1 des Confiftoriums von Schleswig über die Verbindlichkeit
eines Eheverlöbnifscs (9). Nicht crfichtlich aber ift,
warum hier der längft gedruckte Brief Luther's an Chriftian
III. über das Kirchengut (Decemb. 1536) wieder
1 abgedruckt ift. Die Verweifung auf die benutzten Quellen