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Ausgabe:

1878 Nr. 23

Spalte:

564-566

Autor/Hrsg.:

Strickler, Joh. (Hrsg.)

Titel/Untertitel:

Actensammlung zur Schweizerischen Reformationsgeschichte in den Jahren 1521 - 1532. 1. Bd 1878

Rezensent:

Staehelin, Rudolf

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Theologifche Literaturzeitung. 1878. Nr. 23.

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jenigen der Kanzlei exifürt. Es ift kein Grund, die 1 Zeit bis Innocenz III. Hurter in der Gefchichte diefes
Echtheit diefer Publication des Musculus zu bezweifeln; , Papftes Bd. 3, p. 121 ff. ,über die päpftliche Heberolle'
es ift jedoch ganz richtig, dafs fie fich auch nicht beweifen gegeben, wiewohl nur in der Kürze und bei weitem nicht
läfst. — W. macht nun aus dem jedenfalls echten Taxen- i vollftändig, aber mit der fachgemäfsen Unterfcheidung
buch fehr weitläufige Mittheilungen, faft zu weitläufig, folchcr Einnahmen, die dem Papft als Kirchenoberhaupt
da jeder Lefer in dem erften Anhang das ganze Buch ; und folcher, die ihm als Landesherr zufloffen. — Im
vollftändig abgedruckt findet. Ueber die Schändlichkeit übrigen kann nur gewünfcht werden, dafs diefer erften
der hier zu Tage tretenden Grundfätze ift kein Wort zu Darfteilung des gefammten päpftlichen Finanzwefens
verlieren. Man mufs die Beftimmungen felbft lefcn, die möglichft viele durch fie angeregte Specialunterfuchungen
zugleich mit der ausgedehnteften Cafuiftik redigirt find, j folgen mögen.

um einen Begriff von diefem Syftem zu bekommen! | Von Druckfehlern ift mir nur aufgefallen p. VJI (In-
(vergl. bef. p. 104 f.). j haltsverzeichnifs) Z. 3 ,Renaten' ft. ,Annaten'. Weder

Das 4. Capitel befchäftigt fich mit der Entwicklung des für fchön, noch für praktifch kann es erklärt werden,
Taxenwefens feit der Reformation und weift nach, dafs dafs die Noten ftatt durch Zahlen vielmehr durch Stern-
zwar eine Zeit lang die ärgften Mifsbräuche abgeftellt chen und Kreuze und, wo diefe nicht mehr ausreichen,
wurden, aber bald das alte Unwefen in Schwung kam, durch eine Verbindung beider bezeichnet werden,
wie einzelne Taxen aus dem 16 und 17 Jahrhundert Tübingen. Lic. Dr. C. Müller,

und das Waarenverzeicnnus darthun, welches in den j

fünfziger Jahren unteres Jahrhunderts das Commiffions- . . _ c . .. : 7 „ . 7.

gefchäft für päpftliche Gnaden etc. von Sgambaty in Actensammlung zur Schwe.zerischen Reformationsgeschichte

Paris ausgegeben hat. — Im fünften Capitel endlich} in den Jahren 1521—1532, im Anfchluffe an die gleichwerden
die enormen Summen beleuchtet und fpeciali- I zeitigen eidgenöffifchen Abfchiede bearbeitet und her-
firt, welche für Canonifationen und Reliquien gefordert ausgegeben von Staatsarchivar Dr. Joh. Strickler
und eingezogen werden. Ein zweiter Anhang befpricht r< Bd I52I_I528. Zürich 1878, Meyer & Zellcr in
eine der lchamloreften Erfindungen des paplthchen Ab- i „ ,,,,, , c „,

lafs- und Dispenfenhandels, die Kreuzbulle, eine päpft- | Comm- (VII> 726 S" 80 M- 2a ~
liehe Gnade, die auf Spanien befchränkt geblieben ift, Wie fchon der Titel andeutet, bildet diefe Publi-

wo von folchen Einrichtungen ,Gefahren, wie fie in '< cation die Eortfetzung, theilweife auch eine Art von
Deutfchland eingetreten, nicht zu befürchten find'. j Commentar zu einer früheren, die, von dem gleichen

W. hat fich in feiner Schrift darauf befchränkt, die 1 Verfaffer veranftaltet, gleichfalls für die Reformationsge-
hünnahmequellen der päpftlichen Kammer zu befchrei- ! fchichte der Schweiz von Bedeutung ift, wenn fie auch
ben. Es ift zu bedauern, dafs er fich nicht dazu verftan- } um ihres allgemein gefchichtlichcn Inhalts willen aufser-
den hat, auch etwas einzugehen auf die ürganifation j halb der eigentlich theologifchen Literatur fteht. Es ift
des päpftlichen Finanzwefcns, der camera apostolica und | die Sammlung der eidgenöffifchen Abfchiede aus dem
ihres — nicht nur fchmarotzenden Vacabiliftcn-, fondern Zeiträume von 1521—1532, Brugg 1873 und 76, 1551 und

auch —arbeitenden fonftigen Perfonals, m'itdem cau/erarius
an der Spitze, den collectores und subcoUcctores etc. in
den Provinzen. Es hätte fich dabei ohne Frage ergeben
müffen, nicht nur dafs gerade diefe Unterbeamten überaus
wichtige Perfonen auch dafür waren, dafs die Curie
ftets mit den neueften zum Theil auch geheimften Nachrichten
verfetten wurde, worüber im fpäteren Mittelalter
zahlreiche Stimmen fich vernehmen laffen, fondern auch

1609 S. (Bd. IV, 1. a und b der auf Anordnung der
Bundesbehörden herausgegebenen .Sammlung der ältern
eidgenöffifchen Abfchiede'). Diefelbe enthalt neben dem

Text der Tagfatzungsprotokolle, um deffen Abdruck es
fich in dem genannten grofsen Sammelwerke in erfter
Linie handelt, noch eine Fülle anderweitiger Mittheilungen
aus den von dem Verf. durchfochten Acten,
welche mit jenem Text vielfach auch für die Reforma-

dafs Rom hier wie fonft feine Meifterfchaft in der Or- tionsgefchichte werthvoll find und für manche Theile
ganifation glänzend bewährte, und wie eben darin eine ; derfelben zuerft die fichere Grundlage darfteilen. Als
der Hauptbedingungen lag, unter denen die fo grofs- Ergänzung zu dem dort gefammelten Material läfst nun
artige Machtentfaltung befonders gegenüber unfern i der Verf. in der vorliegenden .Actenfammlung' noch eine
deutfehen Kaifern möglich war, da ja diefe nicht nur im Anzahl weiterer Stücke folgen, welche in jener amtlichen
fpäteften Mittelalter an permanentem Mangel an baarem Veröffentlichung keinen Raum mehr gefunden hatten,
Gelde litten. War dies überhaupt ein charakteriftifcher , um auf diefem Wege ,das erreichbare Actenmatcrial zur
Beftandtheil des mittelalterlichen Verkehrswefens, fo Gefchichte der Schweiz in den Jahren 1521—1532, foweit
läfst fich denken, welche Uebcrlegenheit eine Macht be- , diefe aus den Verhandlungen der Tagfatzung und der
fitzen mufste, die ftets über enorme Summen baaren einzelnen Orte oder Parteigruppen zu fehöpfen ift, zu
Geldes zu verfügen hatte. j vereinigen und dadurch das Studium jener aufserordent-

Was die Anführung der Literatur bei W. betrifft, lieh bewegten Zeit erleichtern zu helfen'. Die eigent-
fo habe ich mich darüber gewundert, dafs das Werk - liehen Reformationsacten find dabei als anderweitig be-
von Thomaffinus, vetus et nova ecelesiae diseiplina circa kannt grundfätzlich aus der Sammlung ausgefchloffen
beneficia Paris 1688. 3 Bde. nirgends genannt wird. (f. S. 161); ihren Hauptinhalt bildet die Correfpondenz
Mejer citirt dasfelbe in feinem Artikel der Herzog'fchen ', der einzelnen Stände mit einander und mit auswärtigen
Realencyklopädie ,Abgaben, kirchliche' und der Reich- 1 Fürften, ihre Inftructionen an die im Felde liegenden
thum des hier (Bd. 3) aufgeftapelten Stoffs für die Ge- ; Hauptleute fowie deren Berichte an die Regierungen, ein-
fchichte einzelner Zweige, der Zehnten und Erftlinge, ; gezogene Kundfchaften, amtliche Mandate u. f. w., fo
der oblationcs, der freiwilligen Abgaben überhaupt, der dafs vielleicht das Werk, um Mifsverftändnifs zu verhüten,
,/audabi/es consuetudines1 u. ä., für welche namentlich eher .Actenfammlung zur Gefchichte der Schweiz während
die Befchlüffe einer Menge von kirchlichen Synoden der Reformationszeit' überfchrieben worden wäre. Aber
aller Jahrhunderte, die Beftimmungen des corpus juris es leuchtet trotzdem ein, was für eine Wichtigkeit ein
canonici, die Anflehten hervorragender Theologen folches Unternehmen, wenn es fich auch nicht fpeciell
über einzelne Zweige diefes Finanzwefens (z. B. Ailli's auf die kirchlichen und kirchenpolitifchen Verhältnifse
und Gerfon's über Annaten u. ä.) zufammengefiellt, auch befchränkt, doch auch für das noch fo vielfach im Argen
chronikalifche Berichte verwendet find, — der Reich- liegende Verftändnifs diefer letzteren in fich trägt, zumal
thum diefes Materials hätte noch manches für die Ge- der Verfaffer durch die Gründlichkeit und den Umfang
fchichte des päpftlichen Finanzwefens abwerfen können, j feiner archivalifchen Forfchungen, fowie durch die ihm
Eine überfichtliche Darftellung des letzteren hat für die | eigene Umficht und Unparteilichkeit in ihrer Verwerthung