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Ausgabe:

1878 Nr. 8

Spalte:

189-191

Autor/Hrsg.:

Minghetti, Marco

Titel/Untertitel:

Stato e Chiesa 1878

Rezensent:

Benrath, Karl

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189 Theologifche Literaturzeitung. 1878. Nr. 8. 190

Overbeck, Prof. Dr. J. J., Die Bonner Unions-Conferenzen, heute noch die Parteien in dem mittlerweile geeinigten
oder Altkatholicismus und Anglikanismus in ihrem Italien. Nichts zeigt beffer die übergrofsc Dehnbarkeit
Verhältnifs zur Orthodoxie. Eine Apellation an die der ob.gen Lormel in Bezug auf die Feftfctzung der
- , tt .t. r- , , 1 1 kirchenpohtifchcn Grenzen, als die Ihatfache, dafs alle

Patriarchen und Heiligen Synoden der orthodox-ka- parteieri, die gemäfsigte, die liberale und die radicale—
tholifchen Kirche. Halle 1876, Schmidt. (122 S. eine clericale giebt es in der Kammer bisher noch nicht
gr. 8.) M. 1. 60. — diefelbe als Panier aufpflanzen, freilich nicht, ohne

Der Verfaffer, urfprünglich katholifcher Priefter, hat I rlch '^h ganz vcrfchiedene Dinge dabei zu denken

jetzt den Romanismus und Proteftantismus glücklich . bo hat die gemässigte Part«, der es gelungen war, faft

hinter fleh (S. 106) und ift feit 1865 zur orthodoxen ununter^

Kirche ubergetreten jedoch nicht nach dem Orient oder | f« behalten die weitherzige Formel dazu benutzt, um
nach dem heiligen Rufsland gegangen, fondern in Eng- : «gene Aengfthchkeit und Schwache gegenüber der
länd geblieben, wo er fleh bemüht, eine abendländifche , zu verdecken indem fle aus ihr die Pflicht her-

leitete, den Uebergnffen der Curie und der Nichtachtung
der Gefetze durch die Hierarchie fchweigend zuzu-
fchauen. Dagegen haben die beiden andern Parteien
fleh gerade auf dasfelbe Programm Cavour's berufen, fo
gewarnt (S. 166), auf den Bonner Conferenzcn dennoch oft ffle de" .-fSieru"g .Lauheit in kirchlichen Dingen voreinen
.Bund' mit dem Anglikanismus fchloffen, kamen | warfen. Mittlerweile ift nun vor zwei Jahren die .Linke'
der Verf. und feine Freunde ,zur traurigen Ueberzeug- i ans Ruder gekommen, und hat alle Hoffnungen auf ein
ung, dafs die Altkatholiken Ziele verfolgen, die nicht zur ! energifcheres und consequenteres Vorgehen auf dem
orthodoxen Kirche, fondern immer weiter davon ab- kmehenp^^

führten' (S. 116). Etwas Gefährlicheres nämlich, als den Wahrend wir dies fchreiben Wird eben der Verfluch zur

orthodox-katholifche Kirche wieder herzuftellen (S. 11
Als der Altkatholicismus auftrat, wurde derfelbe von
Overbeck und feinen Gefinnungsgenoffen ,warm be-
grüfst' (S. 116). Allein, als die Altkatholiken, obwohl

Anglikanismus, den Overbeck ,aus I7jähriger täglicher
Berührung mit anglikanifchen Theologen und einem
umfaffenden Studium der älteren und zeitgenöffifchen
anglikanifchen Theologie' kennt (S. 107), giebt es nicht
leicht. ,Er ift wie ein Prisma, in dem fleh die Strahlen
brechen und je nachdem man ihn anfleht, erfcheint er
katholifch, zwinglifch-calyinifch oder rationaliftifch. Der
Anglikanismus als «Kind der Convulfion (?) und des Cora-
promiffes» (um Fr ou de's Worte zu gebrauchen) ift die
gefährlichfte und täufchendfte Form des Proteftantismus'
(S. 107). Was bleibt alfo übrig? Romanismus, ProBildung
eines radicalen Minifteriums in Italien gemacht —
mag derfelbe gelingen oder nicht, in jedem Falle wird
er nur die Ueberleitung zu einer neuen Aera der ,ge-
mäfsigten', allerdings mit einigen neuen Elementen und
Gedanken durchfetzten, Partei bilden.

Um fo intereffanter ift es, in dem obigen Werke
gewiffermafsen das Glaubensbekenntnifs eines Mannes
wie Minghetti zu lefen, der felbft Jahre lang an der
Spitze der gemäfsigten Partei geftanden und da er mei-
fterhaft gewufst hat fleh regierungsfähig zu erhalten, auch
ohne Zweifel beftimmt ift, in der weiteren Entwickelung

teftantismus, Anglikanismus, Altkatholicismus taugen j 5*7^ cinflufsreiche Rolle zu fpielen. Sein Buch befchränkt
insgefammt nicht: .Die Kirche der Verheifsung ift allein j T7h* a"f Italien und feine kirchliche Lage. Ein
die orthodox-katholifche, da der h. Geift fle im Voll- ! Ueberblick über die Beziehungen zwifchen dem Papft-
befitz der Wahrheit erhalten hat' (S. 6). Dies ift die i thum und d(ln weltlichen Gewalten feit dem Aufkom-
Ouinteffenz der gewandt, zuweilen mit einem Anfluge! men ,«* mittelalterlichen1 Papftmacht im erften Ca-
von rhetorifchcin Pathos (S. 17. gefchriebenen Brofchüre, ! P.1,-el/uhrt zl* dei" ElT7ebnifs, dafs bisher in dem Verhältnifs
von Kirche und Staat gegenfeitige Ueberein-
kunft mafsgebend gewefen fei, indem bald die Macht
des Einen, bald die der Andern dabei überwogen habe.
Diefes Verhältnifs fei befonders feit dem XVI. Jahrhun-

Minqhetti. Marco, Stato e Chiesa. Milano 1878, Hoepli. dert in zahlreichen Concordaten zum Ausdruck gekom-
* ' ' T r men. Dem gegenüber ftellt dann das zweite Capitel

(Vit, 274 S>. ».J L,. 5. das princip der

Trennung von Kirche und Staat, wie es
Die neuere kirchenpolitifche Gefetzgebung in Italien , bisher in Europa aufser in Irland nirgendwo (?), dagegen

in Amerika in vollem Mafse durchgeführt fei, auf und
fucht nachzuweifen, dafs und wefshalb das Bedürfnifs
einer derartigen Trennung in katholifchen Ländern und
fpeciell in Italien fleh lebhafter geltend mache als in
proteftantifchen. Es mag fchon hier conftatirt werden,
dafs Minghetti nicht mit den Theoretikern geht, welche

die mehr als ein pathologifches Intereffe nicht zu bean-
fpruchen vermag.

Crefeld. F. R. Fay.

ift von ähnlichen Geflchtspunkten ausgegangen wie die
preufsifche, und beide fteuern auf dasfelbe Ziel hin: die
Grenzen zwifchen der fpezififch kirchlichen und der
ftaatlichen Sphäre in einer Weife feftzuftellen, wie dies
dem modernen Rechtsbewufstfein entfpricht. Sie berühren
fleh in Folge deffen auch vielfach in der Wahl

der Mittel, welche beiderfeits angewendet werden, um j die /Trennung' in fo durchgreifender Weife vollziehen
die Uebergriffe des römifchen Syftems an den Punkten j wollen, dafs der Staat von der .freien' Kirche und ihren
zurückzuweifen, wo fleh ein Conflict mit dem modernen ; Lebensäufserungen gar keine Notiz mehr nehmen und
Rechtsbewufstfein herausftellt. Piemont hat 1850 den fle als nicht vorhanden betrachten folle — eine verhängkühnen
Schritt aus dem Mittelalter in die neue Zeit ge- nifsvolle Hyperconfcquenz , die am allerwenigften der
than, als es trotz der Protefte von Rom aus, trotz des römifch-katholifchen Kirche gegenüber am Platze ift.
Widerftrebens der Landesgeiftlichkeit und eines Theiles Im Gegentheil — und darauf geht nun das dritte Cader
Ariftokratie, und ungeachtet es fleh damit den ge- | pitel fehr ausführlich ein — damit das Princip ohne

Schädigung des nationalen Lebens durchgeführt werden
könne, bedürfe es einer genauen Revifion der beliehen -
den Gefetze mit Rückfleht darauf. Minghetti will mit
all' den Ueberreften der mittelalterlichen geiftlichen Jurisdictionen
und Immunitäten, die fleh noch in Italien

häffigften Verdächtigungen feitens der damals in faft
ganz Europa herrfchenden Reaction ausfetzte, den Be-
fchlufs gefafst hat, die geiftliche Gerichtsbarkeit mit
ihren Privilegien aufzuheben. Maffimo d'Azeglio war
es, der das betreffende Gefetz {Legge Siccardi) durchführte
und der dadurch zum Anfänger der italienifchen 1 finden, aufgeräumt fehen; indem er den einzelnen Ge
Kirchenpolitik geworden ift. Zehn Jahre lang hat dann I meinden das Recht zuerkennt, fleh als juriftifche Per-

Piemont den angedeuteten Weg beharrlich verfolgt, zu
letzt unter dem Schilde der blendenden Cavour'fchen
Formel: Libcra Chiesa in Libero Stato.

Um das Erbe des grofsen Staatsmannes ftreiten nun

fönen zu conftituiren, verfagt er dasfelbe der katholifchen
Gefammtkirche als folcher; er nimmt diefer die Fähigkeit
, Eigenthum zu befitzen und will durch Einführuno
des Princips der Repräfentation innerhalb der Einzeige-