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Ausgabe:

1877 Nr. 6

Spalte:

152-156

Autor/Hrsg.:

Ziegler, Ant.

Titel/Untertitel:

Die Nachtseite der evangelischen Glaubenswissenschaft mit Rücksicht auf kirchliche Praxis 1877

Rezensent:

Kern, R.

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Theologifche Literaturzeitung. 1877. Nr. 6.

152

Helden jeglichen Verdacht einer Betheiligung an dem
Thronwechsel fern zu halten, ift der Verfaffer leider fo
weit gegangen, gegen das unwiderlegliche Zeugnifs der
Anna/. Lauriss. major., die Nichtanwefenheit des römi-
fchen Legaten bei der Krönung und Salbung Pippin's zu
behaupten.

Doch wie wenig diefe drei verhältnifsmäfsig wichtigeren
und die einzelnen kleineren (S. 48. 93. 106. 129.
130. 139. 233 etc.) Refultate der felbftändigen For-
fchung des Verfaffers bedeuten wollen, werden wir
erkennen, wenn wir auf die Hauptge fichtspunktc
desfelben achten. Die Zeichnung, die Werner zunächft
von dem eigenartigen Wefen der Culdeer entwirft — die
er felbft mit Recht eine für die weitere Betrachtung
,geradezu gru ndlegende und mafsgebende' (S.29)
nennt — ift eine fehr getreue Copie des von Ebrard
entworfenen Bildes. Denn mit diefem nimmt er an, dafs
die Culdeer das Abendmahl nicht als Mefsopfer aufge-
fafst, keine Heiligenanrufung und Reliquienverehrung
gekannt, und bei ihnen die Lehre vom Fegfeuer keinen
Eingang gefunden, ferner, dafs hier der Gegenfatz fowohl
Zwilchen den verfchiedenen hierarchifchen Stufen, wie
auch der zwifchen Clerus und Laien nicht in dem Mafse,
wie in der römifchen Kirche ausgeprägt und die Leitung
der Gemeinden nicht in den Händen eines Bifchofs,
fondern eines Presbyterabtes befindlich, dafs Geiftlichen
und felbft Mönchen die Ehe geftattet war, und fchliefs-
lich, dafs die Culdeer die heilige Schrift und ihr Studium
befonders hoch gehalten haben etc. (S. 29—36;.

In Bezug auf den letztgenannten Punkt will er aber
nicht fo weit gehen, mit feinem Vorgänger von einer
culdeifchen Bibelüberfetzung oder fogar von einer Anerkennung
der Bibel als alleiniger und höchfter Autorität
zu reden (S. 32). Warum aber hat Werner das weitgreif
endfte, zugleich aber auch am wenigften erwiefene
unter den von Ebrard der Culdeei gemeinfehaft beigelegten
Attributen, nämlich die angeblich evangelifch-
reformatorifche Auffaffung von der Rechtfertigung allein
durch den Glauben, mit Stillfchweigen übergangen?

Der zweite, dem vorigen an grundlegender Bedeutung
wahrlich nicht nachftehende Punkt, in welchem fich
unfer Verf. eng an Ebrard'fche Hypothefen anfchliefst,
betrifft die Verbreitung diefer Culdeerkirche im frän-
kifchen Reiche. Eine folche foll nicht blofs in Thüringen
(S. 66. 87 ff.,; in Heffen (S. 75—78), in Bayern
(S. 158—161), fondern auch weltlich vom Rhein, über I
die Vogefen weit hinaus, bis zu den Pyrenäen beftan-
den haben (S. 213—216). Mag nun auch von Ebrard feine
Anficht, was die Ausdehnung der culdeifchen Kirche [
über Bayern, Thüringen und Heffen anlangt, ausreichend
begründet fein, fo hätte doch die von diefem aus
den Quellen nicht erwiefene, lediglich auf einer Kette
von Hypothefen beruhende Annahme eines, über das
ganze Weft-Frankreich verbreiteten culdeifchen Cönobial-
wefens einer eingehenden, allerdings fehr mühfamen
Unterfuchung bedurft, der fich leider Werner, obwohl
von der Beantwortung diefer Frage die richtige Würdigung
der Thätigkeit des Bonifacius in Neuftrien abhängt
, mit den Worten entzieht, ,es fei hier nicht feine
Aufgabe, die Richtigkeit und Haltbarkeit der Ebrard'-
fchen Forfchungen in das Einzelne zu verfolgen' (S. 215).
Auch darin zeigt fich die grofse Abhängigkeit unferer
Schrift von dem Verf. der irofehottifchen Miffionskirche,
dafs Werner alle die Mönche, Priefter, Bifchöfe, die Bonifacius
bekämpft, nicht, wie fie diefer in feinen Briefen dar-
ftellt, als der ftrengen Zucht entlaufene, dem Heidenthum
verfallene und völlig verweltlichte Geiftliche, fondern
als edle, für ihre Romfreiheit und evangelifche
Auffaffung kämpfende Culdeergeftalten beurtheilt. Wir
verweifen hier auf Werner S. 75. 87 f. 114 ff. 132.
162. 175 (hinfichtlich Vivilo's von Paffau, in Betreff
deffen man Ebrard S. 416 f. vergleichen möge) S. 176
u. 177 (bezüglich der Salzburger Bifchöfe Flobargis |

und Virgil, deren Beurtheilung mit Ebrard S. 417. 418
u. 427 f. übereinftimmt), und auf die ganze Unterfuchung
S. 200—209 etc. Auffallend ift es, dafs Werner
auch für die von Ebrard vorgetragene Anficht, dafs der
gewaltigfte Gegner des römifchen Legaten, Aldebert,
weder ein Schwärmer noch ein Betrüger, fondern einer
der hervorragendften Vertreter der culdeifchen Richtung
gewefen, in einer längeren Unterfuchung (S. 279;—298)
eintritt, für eine Anficht, die fich doch nur dann aus
den Quellen rechtfertigen läfst, wenn man nicht blofs
ein Zeugnifs, fondern all« hier in Betracht kommende
unter dem Vorwande , dafs fie als römifch-kirchliche
Quellen fämmtlich unzuverläfslich feien, gerade das
Gegentheil von dem ausfagen läfst, was fie ihrem klaren
Wortlaut nach ausfagen wollen.

Das bisher Beigebrachte wird hinreichend fein, um
die tiefgehende Uebereinftimmung in den grundlegenden
Auffaffungen zwifchen den beiden vielgenannten Gelehrten
zu erweifen, eine Uebereinftimmung, die Werner
nirgends zu verdecken bemüht ift, auf die er im Gegentheil
mit anzuerkennender Offenheit faft
überall felbft aufmerkfam macht. Es ift zu bedauern
, dafs unfer Verf. auf ein Thema geführt wurde,
das ihn nöthigte, wollte er den richtigen Weg einfchla-
gen, vielfach in den Fufstapfen feines Vorgängers zu
gehen, und das ihm die nur wenig befriedigende Aufgabe
zuwies, einzelne allzukühne Hypothefen Ebrard's als
unftichhaltig zu erweifen. Doch, trotz ihrer Anlehnung
an die irofehottifche Miffionskirche, wird unferer Schrift
immerhin ein nicht gering anzufchlagendes Verdienft zuerkannt
werden müffen, das: für immer aus einer ruhigen
Gefchichtsbetrachtung eine derartige Verherrlichung des
Bonifacius verbannt zu haben, wie fie früher Seiters,
neuerdings J. P. Müller unternommen hat, ein Verdienft,
welches ihm um fo weniger gefchmälert werden darf,
als Ebrard fich faft ausfchliefslich begnügt, feine neuen,
weittragenden Anflehten aufzuftellen, aber fich höchft
feiten in eine ausführlichere Polemik — und wenn, dann
nur gegen Rettberg — einläfst.

Strafsburg. R. Zoepffel.

Ziegler, Ant., Die Nachtseite der evangelischen Glaubenswissenschaft
mit Rückficht auf kirchliche Praxis. Frankfurt
aM. 1876, Heyder & Zimmer. (XI, 459 S. gr. 8.)

M. 8. — • .

Ein fchwer zu recenfirendes, faft unnahbares Buch,
nicht wegen Unanfechtbarkeit feines Inhalts, fondern
wegen des ungewöhnlich kräftigen Selbftgefühls, das darin
lebt und das auf fchwächere, von den Schmerzen
der Refignation angekränkelte Gemüther cinfehüchternd
wirkt. Der Verf., der uns mit ,füddeutfcher' Offenheit,
frei von jenem zugeknöpften Vornehmthun der heutigen
Verfeinerung, recht gern etwas näher mit feiner Perfön-
lichkeit bekannt macht, ift evang. Pfarrer in der Nähe
von Uffenheim, ift aus der römifch-katholifchen Kirche
wie es fcheint fchon frühe ausgetreten, hat fchon in
feinem 26. Jahr ein Buch gefchrieben, das unter dem
Titel ,hiftorifche Entwicklung der göttlichen Offenbarung'
1842 erfchienen ift, fteht hienach fchon in reiferem Lebensalter
, erfreut fich aber, in ehelofem Stande lebend,
eines noch ungebrochenen Jugendmuths, der nicht nur
jeden Gegner mit überlegener Zuverficht herausfordert
und nur ,offenes Vifier', wie er felbft es trägt, zur Bedingung
macht, fondern auch ,faft in fämmtliche theologifche
Difciplinen berichtigend und wenigftens theilweife
umgeftaltend' einzugreifen zuverfichtlich hofft, dabei aber
auch nach Jünglingsweife fich in allerlei Bizarrerien wohlgefällt
. Zu den letzteren, aber zu den zahmften unter
ihnen, rechnen wir fchon den Titel des Buchs. Das Vorwort
, aus dem wir foeben citirt haben, redet von mancherlei
, was man fonft nicht in einem Vorwort fucht,