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Ausgabe:

1877 Nr. 6

Spalte:

143-147

Autor/Hrsg.:

Overbeck, Franz

Titel/Untertitel:

Ueber das Verhältniss der alten Kirche zur Sklaverei im römischen Reiche 1877

Rezensent:

Harnack, Adolf

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Theologifche Literaturzeitung. 1877. Nr. 6.

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(S. 35). Nun aber Matthäus? Der Verf. fah diefen, 1 verkennt mifsgünftig die wirkfamen Beftrebungen der
auch nachdem er bereits obige Erkenntnifse gewon- Stoiker und hält darum auch die verfchiedenen Perioden
nen hatte, doch noch Jahre lang als Gefchichte an. i durchaus nicht gehörig auseinander.

Endlich aber — es ift freilich auch fchon etwa 18 Jahre Diefe beiden fchweren Mängel treten nun in dem

her, erkannte er, dafs auch er nur eine Durchführung 2. und 3. Buche (Legalite cliretienne. La tiberte chretienne
fei (S. 52), nämlich eine Durchführung des Paulus. ,Er 1 S. 187—318. S. 321—473) befonders fchädigend hervor,
entwirft auf Grund Paulus'fcher Ausfprüche einzelne Ge- Fortgehends werden völlig ungehörige Fragen aufgewor-
fchichtsbilder' (S. 117). — Sapienli sat! Wir erwähnen fen, um dann der alten Kirche zu befcheinigen, dafs fie
zum Schlufs nur noch, dafs der, nach den Andeutungen betreffs des Staats, der Ehe, des Adels der Arbeit, der
des Vorworts bereits im Greifenalter Behende Verfaffer Sklaverei u. f. w. genau ebenfo gedacht hat, wie ein mo-
keineswegs antireligiös gefinnt ift. In aller Treuherzig- derner guter Katholik des 19. Jahrhunderts zu denken
keit glaubt er mit feinen Phantafien ernftlich und auf- fich genöthigt fieht. Diefelbe Unvorfichtigkeit zeigt fich
richtig dem wahren religiöfen Intereffe zu dienen. j auch in der Nichtbeachtung der gefchichtlichen Entwick-

Leipzig. E. Schürer. ^unS- Von einer fo umfangreichen Monographie erwartet

man doch vor allem Brenge Sonderung der Epochen.
—;-- — i Hie und da iB fie allerdings beobachtet; aber für ge-

1. Allard, P.. Les Esclaves chretiens depuis les premiers , wohnlich wirft der Verf. die 4—5 Jahrhunderte bunt
temps de l'eglise jusqu'ä la fin de la domination ro- , dur?h einander und überläfst es dem vorf.chtigen Leier

„ . , 4, . „ . „. .. . „, ,v,ri 1 nachzulpuren, welchen Zeitraum er mit der rhrale a cette
ma.ne en Occident. Paris 1876, Didier et O (XVI, j .poqm V Au'ge hatte. Ein ßeifpiel. S. 370 fleht zulefen:

49° PP- - j ,0n peut dire que, a cette epoque, le plus grand notnbre

2. Overbeck, Fr., Ueber das Verhältniss der alten Kirche ' des enfants exposes etait recueuli par la ckarite des fldeles,
zur Sklaverei im römischen Reiche. In den .Studien z. et Par consequent devenait chritien'. Auch abgefehen da

Gefch. der alten Kirche' (Selhofs-Chemnitz 1875,
Schmeitzner) Heft I S. 158—230.

Der Verf. des erflgenannten Werkes, in feiner Hei-

von, dafs die Behauptung fchlechterdings uncontrolirbar
ifl — welche Epoche meint der Verf.? Dies ifl doch
hier allein intereffant und wichtig; aber der Context giebt
keine Löfung des Räthfels an die Hand. Leider finden

math vortheilhaft bekannt durch feine franzöfifche Aus- j fich folche gewagte Behauptungen mit folcher chrono-
gabe von de Roffi's Roma sotterranea (nach Spencer North- logifchen Umrahmung in grofser Zahl. (Vgl. S. 477 :
cote und W. R. Brownlow), will in diefem Werke beweifen, ,Rarement un chretien mourut sans avoir affranchi quel-

dafs fich fowohl die Aufhebung der Sklaverei {la libera-
tion des personnes), als auch die Rehabilitation der Arbeit
(la liberation du travail, la rehabilitation du travail

ques esclaves') Rückt man aber die Zeit des Theodofius
und feiner Nachfolger in ein Bild mit der des Marc
Aurel und Septimius, entkleidet man fo die Urkunden

tnanuel)unter dem wefentlichen, ja ausfchliefslichen Ein- ; ihrer hiflorifchen Beziehungen, fo fchafft man tabula rasa
flufs des Chriflenthums, näher der katholifchen Kirche, für alle möglichen Auslegungen. Hierfür ifl aber noch
vollzogen hat. Es ifl ihm dabei nicht entgangen, dafs I ein dritter Fehler verhängnifsvoll geworden. Der Verf.
beides am Ende des 5. Jahrhunderts durchaus noch nicht ' hat ein reiches, ich glaube nicht zu viel zu fagen, — er
erreicht war, aber er hält fich gefchichtlich für berech- hat das Material fo vollfländig wie zur Zeit möglich zu-
tigt anzunehmen, die Kirche habe das Ihrige gethan, um fammengebracht und dafür gebührt ihm unbedingtefle

diefes Ideal zu realifiren und es habe nur an den äufseren
Verhältnifsen gelegen, wenn die volle Verwirklichung in
einigen Punkten noch mehrere Jahrhunderte auf fich war-

Anerkennung; aber er hat es in unmethodifcher Weife
verwerthet. Predigten, Infcriptionen, Märtyrergefchichten,
kaiferliche Gefetze, beiläufige Bemerkungen und rhetori-

ten liefs. In drei Bücher hat der Verf. den Stoff einge- | fche Ausmalungen hat er gleichwerthig benutzt. Seine

thcilt. In dem erflen (S. 3—184) handelt er unter der
Ueberfchrift L'csclavage romain von der focialen Gliederung
und den Ständen in der römifchen Gefellfchaft, von
der Induflrie, dem Ackerbau, den häuslichen Arbeiten,

Schilderung flammt aber vornehmlich aus dem Eindruck
der erfteren, der Predigten und Reden des Chryfoftomus,
der Gregore, des Auguftin. Indefs der Fehler, dafs der
Verf auf jede quellenkritifche Sichtung verzichtet hat

dann näher von den Herren, den Sklaven, der Stellung und Predigten und Urkunden unterfchiedslos verwerthet,

der letzteren als Hausbediente, Arbeiter u. f. w. Dem | ift aus einem anderen entfprungen, welcher der ganzen

Referenten ift nicht bekannt, dafs irgendwo anders fchon Faffung des Themas diefer Arbeit zu Grunde liegt. Allard,

das einfchlagende Material fo vollfländig geordnet vor- J obgleich er fonft, wie fich unten zeigen wird, feinen Stoff

liegt; er möchte aber nicht zu bemerken unterlaffen, dafs j eingehend disponirt hat — ift fich nicht darüber klar ge-

ihm ein competentes Urtheil abzugeben hier nicht zu- j worden, dafs es gilt zwei Hauptfragen ftets genau von

fleht. Die Schilderung der Lage der Sklaven im römi- ; einander zu fcheiden. Man könnte fie fo formuliren:

fchen Reiche ift in einigen Hauptpunkten befonnen und ; ,hat die alte Kirche in irgend einem Sinne principielle

gerecht; es machen fich aber fchon hier zwei methodi- ! Kritik an der Inftitution der Sklaverei als folcher

fche Fehler bemerklich, die in den beiden folgenden geübt'? und ,hat die alte Kirche an der Lage und

Büchern auf die verhängnifsvollfle Weife das Urtheil
über den wahren Thatbeftand getrübt haben. Einerfeits
nämlich ftellt der Verf. an jene Zeit Fragen, die in der
von ihm formulirten Faffung nur modernen Verhältnifsen

dem Loofe der Sklaven in irgend einem Sinne etwas
geändert, resp. zu ändern verflicht'? Beide Fragen hängen
nur an einem Punkte ganz lofe zufammen; keine
entfeheidet für die andere, beide find deshalb gefondert

gelten können, in ihrer Anwendung auf antike Zuflände zu beantworten. Hat man fich diefer Unterfcheidung

aber zu Mifsverftändnifsen und Täufchungen führen; an
dererfeits zeigt er eine auffallende Gleichgültigkeit gegen

verfichert und zugleich das Urtheil darüber ungetrübt
erhalten, dafs die ,rcligiöfe Freiheit und Gleichheit', deren

die gefchichtlichen Entwicklungen, welche fich auf rein Ausübung im Chriftenthum dem Gläubigen zufteht, mit

heidnifch-römifchem Boden felbft gerade in Bezug auf der focialen Emancipation nichts zu thun hat und in

die Sklavenfrage vollzogen haben. Man kann zwar nicht einem Conflict mit den Mächten der Welt überhaupt nur

fagen, dafs ihm die durchfchlagende Bedeutung des ftoi- negative Merkmale aufweift, fo ift es kaum mehr mög-

fchen Rationalismus, der kaiferlichen Reichsgefetzgebung, lieh, in Beantwortung der Frage nach dem Verhältnifs

und vor allem des privilegirten oder geduldeten Genoffen- der alten Kirche zur Sklaverei zu irren. Aber Allard

fchaftswefens für die Lage der Sklaven verborgen geblie- hat in feinem Werke alle diefe Unterfchiede vollfländig

ben fei, aber er giebt diefen Erkenntnifsen durchaus keine ; in einander gequirlt.

genügende Folge, unterfchätzt das Genoffenfchaftswefen, In diefen Bemerkungen find die wefentlichften Fehler