Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1877 Nr. 26

Spalte:

698-699

Autor/Hrsg.:

Seyffardt, L. F.

Titel/Untertitel:

Die katholische Volksschule am Niederrhein unter geistlicher Leitung. 2. Aufl 1877

Rezensent:

Fay, Friedrich Rudolf

Ansicht Scan:

Seite 1, Seite 2

Download Scan:

PDF

697 Theologifche Literaturzeitung. 1877. Nr. 26. 698

doch auch der Katechet nicht behaupten. Eine Relation
des Gebets des Herrn zum Dekalog geftehen wir
willig zu, aber die Erwartung, dafs Chriftus dies Gebet
auf die Congruenz mit dem Dekaloge eingerichtet habe,
führt über ein paralleles Verhältnifs hinaus und wird
durch die beigebrachten ,Thatfachen' (S. 54) nicht gerechtfertigt
. Bei dem oft angeführten Namen Otto's ver-
wiffen wir die Angabe der augenfcheinlich gemeinten
,dekalogifchen Studien'.

3. Die kritifche Haltung des Beitrages zur Liturgik
ift fchon durch das Motto gekennzeichnet: 011 ■toxoj.iivtov
iifiwv int zb avzo, nvx eaziv nvQtaxbv östnwv yaytiv.
Aber die Kritik, welche an unfre Abendmahlsfeier gelegt
wird, ift hiftorifch wohl begründet, und die Klage,
dafs das Recht der Liturgik auf das Sacrament im In-
tereffc tler correcten Lehre vernachläffigt fei, verdient
die aufmerkfamfte Beachtung. Die römifche Kirche ift
fich ihrer Ueberlegenheit fiegreich bewufst und kann mit
Grund die Harmonie mit dem kirchlichen Alterthume
behaupten, nicht in Bezug auf das Dogma, denn eine alt-
kirchliche Lehre vom Sacrament giebt es nicht, wohl
aber in Bezug auf die centrale Stellung des Sacraments
im Cultus. Aber nicht der Tradition haben wir zu folgen
, fondern den Weifungen der Schrift. Die klaffifche
Stelle ift I Cor. 11: deren Rüge darin ihren Nerv hat,
dafs die Feier nicht der Stiftung entfpricht. Die Korinther
effen und trinken nicht, was die Gnade Jefu
Chrifti ihnen darreicht, fie effen das Gericht; fie unter-
laffen die Verkündigung des Todes und der Wiederkunft
des Herrn. Das Einzelne will der Apoftel perfönlich
ordnen, aber feine Bedenken gegen die Verbindung der
Agapen mit dem Sacrament, feine Bctrübnifs über die
Spaltungen in der Gemeinde, feine Forderung, dafs die
Feier der Euchariftie das Hauptftück des Cultus fein
folle, ift unfehwer zu erkennen Demgemäfs wird behandelt
1. die Stiftung, 2. die Gabe, 3. der An-
fpruchan die Feiernden. Nach der Stiftung Chrifti
foll die Feier gefchehen zu feinem Gedächtnifs: die «vd/i-
VTjOtc kommt von innen, um den Stifter fammelt fich
die Gemeinde. Die consecratio, distributio und sumtio,
welche nach reformatorifcher Lehre die Feier conftituiren,
reichen nicht aus , fondern zum richtigen Vollzuge des
nottüv gehört, dafs die Euchariftie ein Mahl der Gemeinde
fei. Die Schätzung diefes Moments fehlt der evang.
Kirche. Der Cultus der apoftolifchen Zeit hat in der
Euchariftie feine Spitze, und ohne diefe Feier war ein fol-
cher auch nachher unerhört. Seit der Reformation kommt
die Theilnahme am Sacrament als ein Act individueller
E'römmigkeit in Ucbung, während man erft vom Begriff
der feiernden Gemeinde aus eine richtige Einficht in die
Abendmahlslehre gewinnt. Die Gabe ift" das awfia,
der Subftanz nach. Mit Recht fucht Luther dem myfti-
fchen wie dem rationalen Begründen des menfehlich
Subjectiven gegenüber das Objective zu wahren; er
traut den Mirakeln nicht, wo er helle und klare Worte
für fich hat; dafs er den Leib Chrifti als die Gabe bezeichnet
, beruht nicht auf feiner Ubiquitätslchre, fondern
auf den Einfetzungswortcn ; die Frage nach der unio
sacramentalis ift zwar durch fymbolifche Formel beantwortet
, aber von Luther felbft als eine quaestio curiosa
bezeichnet worden. Bezüglich des Effectes bleibt Luther
hartnäckig bei der Vergebung der Sünden flehen, und
mit ihm gegenüber aller Polemik die luth. - kirchliche
Theologie, aber obwohl diefe Wirkung in unverkennbarer
Relation zur Gabe fleht , fo ift doch nicht fie felbft,
fondern die oppigneratio, die gefteigerte Gewifsheit des
Gnadcnftandes der Effect. Durch die Gabe wird die
Gemeinde erhalten, bis dafs der Herr kommt; dem Individuum
wird durch feine Theilnahme die gliedliche
Stellung in der Gemeinde gekichert, und im Schoofse
der Gemeinde die Heilsgewifsheit gewährt. Von hier
aus erfcheint die Beichte und die Abfolution in teleo-
logifcher Beziehung auf die Feier unhaltbar; denn jene

hat es nicht mit der Gemeinde, fondern mit dem Individuum
zu thun.

Der Anfpruch an die feiernde Gemeinde ift
das gottgefällige Opfer, welches durch Gottes Geift gewirkt
wird, ßer Opferbegriff ift nicht auf die Gebete
oder auf die Gaben, fondern auf die communicirende
Gemeinde felbft zu beziehen; ihr Selbftopfer macht die
Abendmahlsfeier zur Opferthat, denn die Verkündigung
des Todes des Herrn gefchieht kraft des Mitfterbens mit
Chrifto, das ift die &vala £wr/a der Gemeinde, der Inhalt
des vernünftigen Gottesdienftcs. Die nächfte Aeufserung
des Gottesdienftcs ift allerdings die Contemplation, diefe
führt zu Gebet und Anbetung, deren Culmination einer-
feits die abfolute Aufgefchloffenheit für Gottes Gabe,
1 andererfeits die volle Dahinnahme deffen, was die göttliche
Hand gewährt, ift, fo dafs nur noch der Dank erübrigt.
So rechtfertigt fich an der Idee des Gottesdienftes die
' Lehre vom Abendmahl, und diefe empfängt erft vom
; liturgifchen Standpunkt aus ihre gerechte Würdigung,
! während aus rein dogmatifchem Gefichtspunkte die fymbolifche
Auffaffung völlig begreiflich ift.

Die Refultate, welche der liturgifche Gefichtspunkt
] ergiebt, find bedeutend genug, um zu einer Revifion
der gangbaren Anflehten zu veranlaffen. Unfrerfeits
bekennen wir gern unfre Zuftimmung zu den Grundzügen
diefer Ausführungen, deren Details allerdings disputabel
fein mögen, namentlich in Bezug auf die Rechtfertigung
i der kirchlichen Lehre, auch des chriftlichen Alterthums.
Die Mifsftände unferer jetzigen Abendmahhfeier liegen
offen vor aller Augen, und die praktifchen Theologen
: werden die gegebene Anregung dankbar hinnehmen.
Die Tendenz auf Rechtfertigung der kirchlichen Lehre
tritt in allen Arbeiten St.'s hervor, aber fein Refpect
j vor derfelben beruht auf einer hervorragenden Kennt-
! nifs der kirchlichen Theologie, und es wird dabei Nie-
■ mand die echt evangelifche Beugung unter die gröfsere
: Autorität der Schrift und die wiffenfehaftliche Würdig-
j ung der neuern Theologie vermiffen. Solche Arbeiten
'• find überaus zeitgemäfs, und wir glauben, dem Verf. das
| nicht zum geringften Verdienft anrechnen zu dürfen,
j dafs er die heutzutage vernachläffigten Gebiete der Theologie
mit feltener Energie bearbeitet und die Diener der
Kirche kräftig daran erinnert, dafs die volle Arbeit an
den höchften Aufgaben unerläfslich und auch unter den
gegenwärtigen Umftänden die allein erfpriefsliche ift.

Halle a. S. A. Wächtler.

Seyffardt, L. F., Die katholische Volksschule am Niederrhein
unter geistlicher Leitung. 2. Aufl. Crefeld 1877,
Kramer & Baum. (36 S. gr. 8.). M. 1. —

Unfer Landtagsabgeordncter, Herr L. F. Seyffardt,
der fo eben in der Kammer für die paritätifchen Schulen
in der Rheinprovinz eingetreten ift (Kölnifche Zeitung
1877 No. 334, erftes Blatt), veröffentlichte fchon vor
einigen Monaten das vorliegende, bereits in zweiter
Auflage erfchienene Schriftchen. Mit ftrengftcr Gewiffen-
haftigkeit hat der verehrte Verf., der feit Jahren für das
höhere und niedere Schulwefen Crefeld's das lebhaf-
tefte Intereffe bethätigte, eine Reihe von Thatfachen
gefammelt, die, gefchickt gruppirt, ein entfehieden
ungünftiges Licht auf den Zuftand der katholffchen
Volksfeinde am Niederrhein werfen. Als befonders
nachtheilig haben fich nach der Anficht unferes Abgeordneten
, der auch wir unbedingt beipflichten, der Ein-
fluls der klöfterlichen Genoffenfchaften auf das Volk
(S. 15 — 18) und die geiftliche Schulinfpection (S. 20 ff.)
erwiefen, weshalb das Schulauffichts- und Kloftergefetz
als verdienftlich und durchaus erforderlich bezeichnet
werden (S. 29). Wie z. B. in Klöftcrn erzogene Lehrerinnen
unterrichteten, zeigt folgende hübfcheGefchichte.
,In der Stadt Siegburg erzählte vor einiger Zeit eine
auf dem Klofter-Inftitute zu Herfei gebildete Lehrerin