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Ausgabe:

1877 Nr. 25

Spalte:

675-676

Autor/Hrsg.:

Ulrici, Georg Gottwald

Titel/Untertitel:

Die Regelung der kirchlichen Lehrfreiheit durch die ordentliche Generalsynode. Ein Wort zur Verständigung 1877

Rezensent:

Köhler, Karl

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Seite 1

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675

Theologifche Literaturzeitung. 1877. Nr. 25.

676

So ift er abgefehen von der kurzen Zeit in Trieft nicht
weit herumgekommen; aber doch hat er aufweite Kreife
gewirkt; man fuchte ihn auf in feinem abgelegenen Dorfe,
brieflich und perfönlich. Buchrucker ftand in der Zeit der
herrfchenden Aufklärung und des Rationalismus als einer
der wenigen Zeugen des wahrhaft evangelifchen Chriften-
thums da. Hierin liegt feine Bedeutung. Was er an fich
erfahren und erlebt hatte, das predigte er mit Freudigkeit
von der Kanzel, vertrat es als unermüdlicher Seelforger,
bezeugte es in feinen kleinen Schriften und feinem um-
faffenden Briefwechfel. Der gläubige evangelifche Paftor
tritt uns überall entgegen, ein in der fonft fo glaubenslofen
Zeit feltenes Bild; und eben diefen buchten die Gleichge-
bnnten, bcfonders in Süddeutfchland und in der Schweiz,
deren viele fich in der fog. deutfchen Chriltenthumsgefell-
fchaft zufammengefchloffen hatten. Wir erhalten reiche
Mittheilungen aus den Briefen von Kiefsling, Schöner,
Jung-Stilling, Lavater, Roos, Harttmann, Blumhardt (in
Bafel), Knapp (in Halle), Gofsner u. a., Mittheilungen, bei
denen man trotz manches Wunderlichen in der Form etwas
von der Gemeinfchaft der Heiligen empfindet. So läfst
uns diefe empfehlenswerthe Schrift fehr erwünfehte Einblicke
in das innere Leben der Kirche jener Zeit thun und
zugleich ift fie ein rechter Spiegel für evangelifche Seelforger
aller Zeiten.

Erlangen. G. Plitt.

Ulrici, Archidiac. Dr. Georg Gottwalt, Die Regelung der
kirchlichen Lehrfreiheit durch die ordentliche Generalsynode
. Ein Wort zur Verftändigung. Halle 1877,
Pfeffer. (155 S. 8.) M. 2. —

auf Weiteres an den alten Symbolen feilhalte, fo jedoch,
dafs diefelben nicht zum Zwangsgcfetz gemacht werden,
alfo die Berechtigung eines Glaubensbekenntnifses nicht
nach der Uebereinftimmung mit ihrem Wortlaut gern
effen wird.

Ob der von dem Verf. vorgefchlagene Weg fich
als gangbar erweifen werde, ift in hohem Grade zweifelhaft
. Wenige unferer Candidaten werden fich, wie heute
die Sachen flehen, zur Zeit des Examens pro ministerio
fchon zu einer folchen Reife der Entwicklung durchgearbeitet
haben, dafs ihnen die Ablegung einer perfön-
lichen Confeffion zugemuthet werden könnte: diefes Bedenken
wird von dem Verf. zu leicht behandelt. Auch
andere die praktifche Ausführbarkeit betreffende Bedenken
— z. B. die Frage, was gefchehen folle, wenn ein
Geiftlicher die bei der Aufnahme als Pfarramtscandidat
von ihm bekannte Ueberzeugung nachmals ändert, —■
finden keine genügende Erledigung. Auf das Einzelne
darüber einzugehen ift an diefer Stelle nicht möglich.

— Gleichwohl enthält die Schrift viel Lefens- und Be-
achtenswerthes. Dahin gehören die Erörterungen des
Verf.'s über Lehrfreiheit und Lehrverpflichtung, dann
über die Stellung zu den Symbolen. Er hat Recht, dafs
weder von einer Losfagung von den Symbolen, noch
von einer gefetzlichen Handhabung derfelben die Rede
fein kann. Sie find und bleiben mafsgebend, fofern von
jedem Diener der Kirche gefordert werden mufs, dafs
er mit den Principien, den religiöfen Motiven, deren urkundliche
Zeugnifse fie find, in Uebereinftimmung bleibe

— aber auch nur dies. Die Entfcheidung, ob dem im
einzelnen Falle genügt fei, wird — auch darin ift dem
Verf. beizuftimmen — nie in der Form eines juridifchen
Urtheils, fondern nur in der eines Gefchworenenfpruchs

Verf. ift ein Sohn des Philofophen Hermann Ulrici | auf Grund moralifcher Ueberzeugung gegeben werden
in Halle, in deffen Fufstapfen er auch in der gegen- ! können. Zu wünfehen wäre jedoch, dafs der Verf. hier

wärtigen Schrift tritt. Diefelbe reproducirt im Wefent-
lichen einen Gedanken, den Ulrici der Vater feiner Zeit
in zwei, durch die Generalfynode von 1846 veranlafsten

für eine beftimmte principielle Grundlage nachgewiefen
hätte. Dafs der Prediger mit dem ,Glauben der Kirche'
in .wefentlicher' oder ,principieller' Uebereinftimmung

Auffätzen ausgefprochen hat; der Sohn glaubt darin den | bleiben muffe, betagt wenig, fo lange nicht klar ift.
Weg zur Löfung der Aufgabe, welche durch die preufsi- j was als Glauben der Kirche anzufehen und an welchen
fche Synodalordnung der Generalfynode geftellt ift — Kriterien jene Uebereinftimmung zu erkennen fei. We-
Regelung der kirchl. Lehrfreiheit, — nachweifen zu kön- der über das Eine, noch über das Andere fpricht fich
nen. Eine unbedingte Lehrfreiheit kann es in der Kir- der Verf. aus.

che ebenfo wenig geben als eine unbedingte Gebundenheit
der Lehre an die Symbole, zumal die letzteren, die
reformatorifchen fowohl als die altkirchlichcn, als zutreffender
Ausdruck des Glaubens der Kirche heute
nicht mehr gelten können. Zwifchen dem berechtigten

Friedberg. K. Koehler.

Bibliographie

von Dr. Caspar Ren£ Gregory.
Anfpruch der Kirche auf Einheit und der Geiftlichen j rr & au *

auf Freiheit mufs ein nach beiden Seiten hin gerechter UCtte,K mrcratur.

Mittelweg gefunden werden. Dies würde fo gefchehen, [Die Bibliographie vom 19. bis 21. Nov. fteht in der Nummer für den
dafs eine Symbolverpflichtung der angehenden Geiftlichen 1 5- Jan-

überhaupt nicht ftattfände. Der Candidat füllte nicht Lange, J. F., Grundrifs der biblifchen Hermeneutik. Heiauf
einen fremden, fondern lediglich auf feinen eigenen delberg 1878, C. Winter. (XXIV, 90 S. gr. 8.) 2. 40.
Glauben verpflichtet werden. Zu diefem Zweck müfste Kaempf, S. J., Das Hohelied, aus dem hebr. Orig.-Text
derfelbe bei feiner Prüfung nicht blofs von feiner wiffen- in's Deutfche übertragen, wie auch fprachlich u. fachlich
fchaftlichen Befähigung Rechenfchaft geben, fondern erläutert u. m. e. umfaff. Einleitg. verfehen. Prag, Mercy.
auch ein Glaubensbekenntnifs einreichen. Die Prüfungs- (XLVI, 214 S. gr. 8.) 10. —

commiffion, welche durch Delegirte der betreffenden Pro- j Wünfche, A., Neue Beiträge zur Erläuterung der Evange-
vinzialfynocle zu erweitern wäre, hätte alsdann zu ent- lien aus Talmud und Midrafch. Göttingen 1878, Van-
fcheiden, ob fich der Candidat in feinem perfönlichen ! denhoeck & Ruprecht. (XI, 566 S. gr. 8.) II. —

Glauben mit dem Glauben der Kirche foweit in wefent- Haneberg, D. B. v., Evangelium nach Johannes, überfetzt
licher Uebereinftimmung befinde, dafs ihm die Anfiel- ! und erklärt. Redigirt u. ergänzt, m. dem Bildnifse (in
lungsfähigkeit zugefprochen werden kann. Denn nur 1 Stahlft.) u. e. Lebensumriffe d. Verf. verfehen u. hrsg. v.
um eine Uebereinftimmung im Wefen, im Princip kann P. Schegg. I. Bd. I—IX. [Schegg, Die heil. Evan-

es fich überhaupt handeln. Als Norm für ihre Ent
fcheidung mufs der Prüfungscommiffion das Symbol der
Kirche dienen, denn ohne ein folches kann die Kirche
nicht beliehen. Da nun die gegenwärtige Zeit den
Beruf zu neuer Symbolbildung offenbar nicht hat, da

gehen überfetzt u. erklärt. 9. Thl.j München 1878, Stahl.
(CCL, 642 S. gr. 8.) 15. —

Hoffmann, Fridolin, Gefchichte der Inquifition. Nach den
bellen Quellen allgemein fafslich dargeltellt. i.Bd. Bonn
1878, Neuner. (VIII, 448 S. gr. 8.) 6. —

auch ohnehin ein Symbol immer nur in annähernder, ! Werunsky, E., Italienifche Politik . Papfl Innocenz VI. u.
alfo inadäquater Weife den Glauben der Kirche zum [ König Karl IV. in den J. 1353—1354. Wien 1878,
Ausdruck bringen kann, fo ift zu rathen, dafs man bis | Braumüller. (V, 204 S. gr. 8.) 4. —