Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

1877

Spalte:

537

Autor/Hrsg.:

Baldeweg, Herm.

Titel/Untertitel:

Das Zeitalter der Richter nach seinen politischen, socialen und religiösen Verhältnissen 1877

Rezensent:

Kautzsch, Emil

Ansicht Scan:

Seite 1

Download Scan:

PDF

Theologische Literaturzeitung.

Herausgegeben von Prof. Dr. E. Schür er.

Erfcheint Preis
alle 14 Tage. Leipzig. J. C. HLnrichs'fche Buchhandlung. jährlich 16 Mark.

N°- 20. 29. September 1877. 2. Jahrgang.

Baldeweg, Das Zeitalter der Richter nach fei- ! Schultze, Die Katakomben von San Gennaro ] Langen, Das Vaticanifche Dogma von dem
nen politifchen, focialen und religiöfen Verhält- dei Poveri in Neapel (Harnack). Univerfal-Epifcopat und der Unfehlbarkeit

nifsen (Kautzfeh). : Hans, Beiträge zur Gefchichte des Augsburger

.Supernatural Religion: An Inquiry into the Rea- Schulwefens (Plitt).

lity of Divine Revelation, 3 voll. (Schürer).
Sanday, The Gospels in the Second Century : * ^^^-^1*

(Schürer).

Schlau, Die Acten des Paulus und der Thecla
(Lipfius).

Entwicklung bis auf die Gegenwart (Kolde).

Friedrich, Der Mechanismus derVatikanifch.cn
Religion (Derf.).

des Papftes (Derf.).
Lichten (lein, Lehre und Leben der römifch-

katholifchen Kirche (Derf.).
Rothe's Entwürfe zu den Abendandachten über
die Pafloralbriefe und andere Paftoraltexte
(Meier).

Baldeweg, Oberlehr. Herrn., Das Zeitalter der Richter Supernatural Religion: An Inquiry into the Reality

nach feinen politifchen, focialen und religiöfen Ver-
hältnifsen. (Beilage zu dem Ofterprogramm des Johan-
neums zu Zittau.) Zittau 1877, Druck von Menzel.
(49 S. 4-)

of Divine Revelation. Vol. I—II, sixth edition, care-
fully revised, 1875. Vol. III, second edition, 1877.
London, Longmans Green and Co. (XCVIII, 485, VI,
512, VIII, 573 S. gr. 8.)

Der Verf. erklärt S. 3 der Einleitung, auf Grund der Seit Erfcheinen der Oxforder Essays and Reviews

Bücher Jofua, Richter, Ruth u. 1. Sam. 1—16 ein klares
Bild der politifchen, focialen und religiöfen Zuftände der
wichtigen Richterzeit geben zu wollen. Demgemäfs bietet
die Arbeit eine verftändige fachliche Gruppirung der in
den obengenannten Quellen enthaltenen Äusfagen. Die-
felben find in allen einzelnen Punkten mit faft erfchöpfen-
der Vollftändigkeit am einfchlagenden Orte regiftrirt,
überall in der Vorausfetzung, dafs die verfchiedenen Be-
ftandtheile jener Quellen in Bezug auf hiftorifche Zuver-
läffigkeit von ganz gleichem Werthe feien. Die Ausfagen
des Buches Ruth über die focialen Verhaltnifsc der Richterzeit
flehen darnach auf gleicher Linie mit denen des
Deborahlicdes; die religiöfen Anfchauungen der Zeit
werden glcichmäfsig aus den fogen. deutcronomifchen
Beftandtheilen des Jofua, wie aus dem Anhang des Richterbuches
belegt. Wie bereits bemerkt, konnte das Re-
fultat einer folchen Verwerthung der Quellen nur das
fein, dafs wir eine nützliche Zufammenftellung ihrer Ausfagen
erhalten; eine andere Erage freilich ift die, ob das
fo entftandene ,klare' Bild auch ein gefchichtlich treues
ift. Nicht dafs wir dem Verf. empfohlen haben würden,
den jetzt fo beliebten Weg der eignen Erfindung des
Stoffs zu betreten. Es giebt jedoch auch noch eine andere
Möglichkeit, zu einem annähernd getreuen Bilde
jener dunklen Periode zu gelangen; erftlich durch Ermittlung
alles deffen, was in den oben genannten Quellen
zweifellos der Richterzeit felbft entflammt (hierher wäre
freilich auch einiges fehr wichtige aus dem Pentateuch
zu ziehen gewefen, wie z. B. Gen. 49), und fodann durch
Ermittlung derjenigen Ueberlieferungen aus der erflen
Königszeit, welche ganz beftimmte Rückfchlüffe auf die
Richterzeit geftatten. Den Werth folcher Quellenbeftand-
theile hat der Verf. ganz verkannt, wenn er feinerfeits
nicht über 1 Sam. 16 hinausgeht. Ebenfowenig ift irgendwo
die Rede von den Auffchlüffen, die man zum Theil aus
den altüberlieferten Eigennamen erhält. Freilich hätte
es zu einer Löfung der Aufgabe in dem angegebenen
Sinne noch einiger anderer Hilfsmittel bedurft, als der
S. 3 aufgezählten neueren (?) Werke, nämlich Ewald's und
Bcrtheau's Gefchichtswcrkc, Winer's Realwörterbuch und
die Commentare von Keil, Thenius und Bertheau nebft
Sepp, Jerufalem und hl. Land. Dafs Tuch's Geographie
von Paläftina und Einleitung in's A. T. nur als Collegien-
hefte exiftiren, hätte nothwendig erwähnt werden follen.
Bafel. E. Kautzfeh.

(1860) hat in England vielleicht kein anderes theolo-
gifches Werk folches Auffehen erregt, wie das obengenannte
, das nun durch einen dritten Band zu feinem
Abfchlufs gebracht ift. Die beiden erflen Bände er-
fchienen zuerfl 1874, und fchon nach zwölf Monaten
wurde eine fechfte Auflage nöthig. Auch der erft vor
Kurzem erfchienene dritte Band liegt bereits in zweiter
Auflage vor. Eine grofse Anzahl von Gegenfchriften,
bef. Artikeln in Zeitfchriften, bekunden das lebhafte
Intereffe, das man dem Buche zugewandt hat. Unter
den Gegnern find es befonders zwei, mit welchen der
Verfaffer fich in der Vorrede zur 6. Aufl. der beiden
erflen Bände auseinanderfetzt: Profeffor Lightfoot
(Contemporary Review 1875—77) und Dr. Weflcott (A
Few Words on Supernatural Religion, Prof, to Hist. of the
Canon 4. ed.). Eine der ausführlicheren Gegenfchriften
werden wir unten felbft zur Anzeige bringen.

Der ausgefprochene Zweck des umfangreichen, mit
eminentem Eleifse und ungewöhnlicher Belefenheit in
der deutfehen Literatur gefchriebenen Werkes ift der:
nachzuweifen, dafs der Anfpruch des Chriftenthums
auf übernatürlichen' Charakter unbeweisbar
und darum unberechtigt fei. Denn die angeblichen
Wunder, durch welche es diefen Anfpruch begründen
zu können meint, feien von vornherein unglaublich, und
durch keine wirklich ausreichenden hiftorifchen Zeugnifse
verbürgt. Dicfem Zweck entfprechend befchäftigt fich
nun das ganze Werk mit der Durchführung der beiden
Sätze: 1) dafs die Wunder an fich unglaublich feien und
2) dafs die vermeintlichen Zeugnifse für die Gefchicht-
lichkeit der chriftlichen Wunder völlig unzureichend feien.

Die philofophifche Ausführung über die Unglaublichkeit
der Wunder nimmt einen verhältnifsmäfsig kleinen
Theil des Ganzen ein ( Vol. I, p. 1—211). Sie operirt im
Wefcntlichen mit dem Begriff des Naturgefetzes, mit
deffen Unveränderlichkeit die Annahme von Wundern
unvereinbar fei (S. 27—54). Nur unter Vorausfetzung
eines perfönlichen Gottes, der über dem Naturgefetz
flehe, könne trotz des letzteren die Realität von Wundern
behauptet werden. Aber diefe Vorftellung eines perfönlichen
Gottes fei unvereinbar mit der Vernunft, denn
,die Perfönlichkeit ift eine Befchränkung, welche abfolut
ausgefchloffen ift durch die Idee der Gottheit' (S. 72,
überh. S. 55—94). Zu einer kritifchen Stellung gegenüber
den Wundern mahnen ferner die Thatfach.cn, dafs

537 538