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Ausgabe:

1877

Spalte:

518-519

Autor/Hrsg.:

Lazarus, L.

Titel/Untertitel:

Zur Charakteristik der Talmudischen Ethik 1877

Rezensent:

Schürer, Emil

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Theologifcbe Literaturzeitung. 1877. Nr. 19.

518

Raum zwingt mich, eine ganze Reihe weiterer Einzelheiten
zurückzuhalten — trage ich kein Bedenken, Solchen
, die im Hebr. bereits zu Haufe find, das Buch angelegentlich
zu empfehlen. Es enthüllt eine Eülle anregender
, oft geiftreicher Ideen und Gcfichtspunkte,
welche noch mehr hervortreten würden, wären fie nicht
mit Vielem vermengt, was mehr unter die Rubrik Einfälle
' Gehört: mögen wir an den letzteren vorbeigehen,
fo werden wir für die erfteren dem Verf. darum nicht
weniger dankbar fein.

Halle aS. Auguft Müller.

Magazin für die Wissenschaft des Judenthums. Herausgegeben
von Dr. A. Berliner und Dr. D. Hoffmann.
Dritter Jahrgang, 4 Hfte. Berlin 1876, Benzian. (220,
48 S. gr. 8.) M. 12. —

Die Zeitfchrift, die wir hier zur Anzeige zu bringen
haben, tritt in gewiffem Sinne an die Stelle von Gei- I
ger's Jüdifcher Zeitfchrift für Wiffenfchaft und Leben'.
Das letzte Heft von diefer erfchien im J. 1875. Und I
das .Magazin für die Wiffenfchaft des Juden- j
cht!ms' hat trotz des obigen ,dritten Jahrgangs' doch
eigentlich erft im J. 1876 das Licht der Welt erblickt. Denn
der sogenannte 1. und 2. Jahrgang desfelbcn erfchien unter
anderem Titel, anderer Redaction und in anderer Form
(Magazin für jüdifche Gefchichte und Literatur; herausgegeben
von Dr. A. Berliner, jährlich 24 Nummern).
Das neue ,Magazin' fchliefst fich alfo in Wahrheit der
Zeit nacli an die Geiger'fche Zeitfchrift an; und es verfolgt
auch, ohne die prononcirte Richtung Geiger's zu
theilen, ja vielmehr diefe bekämpfend, doch im Wefent-
lichcn diefelben Zwecke, wie deffen Zeitfchrift, nämlich
Mittheilung wiffenfehaftlicher Abhandlungen zur jüdifchen
Gefchichte und Literatur. Ein wefentlicher Unterfchied
in der äufsern Einrichtung ift nur der, dafs das ,Magazin'
in jedem Hefte aufser den deutfehen Abhandlungen und
Auffätzen :wozu auch die Reccnfionen hervorragenderer
Werke aus dem Gebiete der jüdifchen Literatur zu
rechnen find) noch 8—16 Seiten hebräifchen Textes enthält
: meift ältere rabbinifche Schriftftücke in correcten Ausgaben
darbietend, wofür vielfach handfehriftliche Colla-
tioneh aus den Bibliotheken von Rom,' Parma, Turin und
München zu Gebote ftanden. Für die Correctheit diefer
Editionen bürgt der Name Berliner's, der fich gerade
auf diefem Gebiete bereits durch feine Ausgaben des
Pentateuchcommentares von Rafchi und der Mafora zum
Targum Onkelos aufs Vortheilhaftefte bekannt gemacht
hat.

Indem wir von diefem Theile abfehen, richten wir
unter Augenmerk nur auf die deutfehen Abhandlungen,
die ohnehin das Gros jedes Heftes bilden. Die umfang-
reichften des vorliegenden Jahrgangs find folgende:
Hoff mann, das Alter des Verföhnungsfeftes, S. 1—20.
61—77 (für den mofaifchen Urfprung desfelben;. .—
Oppenheim, die Bedeutung des Namens der Saburäer,
S. 21—27. — Lebrecht, die Stadt Bether, S. 27—40.
77—93. — Berliner, Jehuda Mosconi, S. 41—51 (Ver-
faffer eines Supercommentares zu Ibn Efra aus dem
14. Jahrh.). Nachträge hiezu von Steinfehneider,
S. 94—100. 140—153. 190—206. — Salzer, der Aufftand
des Bar-Cochba, S. 121 —139. 173—190. (Schlufs im
Jahrg. 1877, S. 17—38).

Man fieht fchon aus diefer Inhaltsüberficht, dafs das
,Magazin' auch von Seite der chriftlichen Theologen nicht
ignorirt werden darf. Ift der Inhalt auch nicht fehr reichhaltig
, fo find doch die gelieferten Beiträge z. Th. von
unbeftreitbarem Werthe. So wird z. B. der Artikel über
jehuda Mosconi Jedem, der fich mit der Gefchichte der
jüdifchen Exegefe befchäftigt, willkommen fein. Sehr
verfehlt ift freilich die, zwar mit Gelehrfamkeit aber
ebenfo auch mit vollkommener Verachtung aller wiffen-

fchaftlichen Methode gefchriebene Abhandlung von Leb-
! recht über Bether, wie Ref. bereits in Nr. 2 des gegenwärtigen
Jahrganges der Theol. Litztg. nachgewiefen hat.
Eine fleifsige Arbeit ift die von Salzer über den Aufftand
Bar-Cochba's. Sie giebt nicht fowohl eine zu-
fammenhängende Darfteilung des ganzen Aufftands, als
vielmehr monographifche Unterfuchungen einzelner
| Punkte. Die Sicherheit der Methode läfst freilich auch
hier fehr zu wünfehen übrig. So bleibt der Verf. z. B.
über die Chronologie der Reifen Hadrian's (womit die
Chronologie des Barcochba- Krieges zufammenhängt)
deshalb im Unklaren, weil ihm die Thatfache entgangen
ift, dafs in Aegypten die römifchen Kaiferjahre anders
als fonft berechnet wurden (Ideler, Handbuch d. Chronol.
I, 117 ff.). Daher wird über die Münzen und Infchriften,
durch welche der Aufenthalt Hadrian's in Aegypten im
15. Jahre feiner Regierung bezeugt wird, auf ganz felt-
fame Weife hin- und hergeredet. Das Richtige f. z. B.
Corp. Inscr. Graec. n. 4727; Letronne, Recueil des In-
scriptions ff, 364 sqq.; auch bei Eckhel, den der Verf.
citirt, ohne ihn verftanden zu haben.

Leipzig. E. Schürer.

Lazarus, Dir. Dr. L., Zur Charakteristik der Talmudischen
Ethik. [Programm des jüdifch-theologifchen Seminars
zu Breslau.] Breslau 1877, Selbftverlag des Verfaffers.
(45 S. Lex.-8.)

Unter den zahllofen Schutzfchriften zu Gunften der
talmudifchen Ethik gehört die obige immerhin zu den
beffern. Der Verf. weifs wenigftens, um was es fich
handelt; und er ftellt für das Vertheidigungsverfahren
auch die richtigen mcthodologifchen Grundsätze auf. Er
verfchmäht es mit Recht, auf einfeitige und böswillige Angriffe
zu antworten, und fafst hauptfächlich — worauf es
I in der That ankommt — die Frage ins Auge, wie im
Talmud das Verhältnifs des Handelns zur Gefinnung
benimmt werde. Und er betont in methodologifcher
Beziehung fehr richtig, dafs man fich nicht an einzelne
Ausfprüche halten dürfe, fondern nach dem Ganzen ur-
' theilen müffc (S. 18. 25). Aber trotz all' diefer guten
' Anfätze, oder vielleicht gerade wegen derfelben, ift es
ihm felbftverftändlich nicht gelungen, die im Talmud
vertretene ethifche Richtung vor dem Forum des modernen
— fagen wir: des chriftlichen — fittlichen Be-
I wufstfeins zu rechtfertigen. Was er geleiftet hat, ift doch
immer nur der Nachweis, dafs im Talmud neben dem
rechten Handeln auch die rechte Gefinnung gefordert
werde vgl. S. 28). Damit ift aber noch fehr wenig gewonnen
. Denn die angeftrebte Rechtfertigung könnte
nur dann als gelungen anerkannt werden, wenn bewiefen
I wäre, dafs nach talmudifcher Anfchauung das äufsere
Handeln als folches überhaupt keinen Werth habe;
j dafs es vielmehr ausfchliefslich auf die Gefinnung
ankomme. Diefer Nachweis kann aber fo wenig geführt
werden, dafs vielmehr eher das Gegentheil hievon fich
beweifen liefse — wenn man nämlich mit dem Grund-
fatz des Verfaffers Ernft macht und wirklich das Ganze
des Talmuds ins Auge fafst. Denn dafs hier das
Handeln als folches die Hauptfache ift, darf auch der
wohlwollcndfte Beurtheiler, wenn er bei der Wahrheit
I bleiben will, nicht in Abrede ftellen. Der Grundzug der
j Mifchna ift in der That ,der legale, juriftifche Charakter,
1 indem fie Alles gefetzlich normirt und der freien Ent-
| fchliefsung entzogen, alfo auch das Ethifche als Jus ge-
ftaltet hat' (S. 35). Der Verf. will dies freilich nicht
anerkennen. Er meint im Gegentheil, die Mifchna habe
,eine ftrenge Scheidung des Ethifchen und Juridifchen
vorgenommen' (S. 35). Wenn dies aber überhaupt einen
Sinn haben foll, fo kann es nur der fein: dafs trotz aller
Sorgfalt der juriftifchen Cafuiftik immer noch Manches
der perfönlichen Freiheit überlaffen bleibt. Und infofern
| wird man allerdings genauer zu fagen haben: dafs der