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Ausgabe:

1877

Spalte:

354-363

Autor/Hrsg.:

Lightfoot, J. B.

Titel/Untertitel:

S. Clement of Rome. An Appendix, containing the newly recovered portions 1877

Rezensent:

Gebhardt, Oscar

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354

ren. Doli, fagt: ,es ift charakteriflifch, wie Virgil in der | Meifte felbfl vcrbeffern wird. Nur Einzelnes fei hier be-
fchönen Stelle, wo er den Frieden und die Ruhe eines i merkt. II, S. 23, Z. 8. 9. Das Talmudcitat lautet:
Weifen fchüdert, auch das zu deffen Vorzügen zählt, j rw.nab mViOt m ;t riVbbiOra«. Daf. Z. 24 lies ^rn P3
dafs er nie mit einem Nothleidenden Erbarmen empfinde'; j (Enkelin) ftatt -na PN (Tochter). S. 24, Z. 18 v. u. Eev.
Weifs fchreibt: ,Hartherzigkeit gegen den Armen galt 1 25,43 beginnt sb, nicht sv. S. 31 ift für ,dereticatae'
als Tugend' (mto nb??ab -asn: v;- ti: aVrt rrJtöWPfl). j wohl ,deie/ic/ae' zu lefen. S. 231, Z. 14 lies -ai ftatt
— Beide citiren Georg. ,2,449' ftatt ,2,499'. Der römi- -im. S. 249, ftatt 88 lies 90. S. 250, ftatt 711 lies in.
fche Dichter fpricht nicht von dem Weifen, fondern von Die Anordnung des Stoffes ift meift gefchickt. Der

den Vortheilen des Landlebens. Wer auf dem Lande , Sammelfleifs des Verf.'s und fein Scharffinn verdienen

lebt 'das ift der Zufammenhang) bleibt unberührt von
der Unruhe und der Schlechtigkeit des grofsftädtifchen
Lebens, kümmert fich nicht um Politik oder Ehrenftellen,
beneidet den Reichen nicht und empfindet nicht fchmerz-

Anerkennung. Möge Hr. Weifs bei der mühfamen Arbeit
nicht ermatten und bald den dritten Band folgen
laffen, welcher eine fühlbare Lücke auf diefem Wiffen-
fchaftsgebiete hoffentlich ausfüllen wird.

lieh das Elend des Armen (weil es auf dem Lande keine Berlin Hermann L. Strack.

Armen giebt). — Nicht minder ftark ift folgendes Milsver-
ftändnifs. Doli fchreibt: ,Wozu auch, fagt ein beliebter
Volksdichter, einem Bettler etwas geben? man verliert,
was man giebt, und verlängert dem Armen nur ein
elendes Leben', und in der Anmerkung: .Plaut. Trinumm.
I, 2, 58. 59. Die Stelle fiel fpäter fehr auf; detestanda
sententia nennt fie Lactantius, Infi. 6, Ii'. Das Plautus

Li ghtfoot, J. B., S. Clement of Rome. An Appendix,
containing the newly recovered portions. With in-
troduetions, notes, and translations. [The Apostolic

Fathers. Vol. I. p. I—VII, 221—470.] London 1877,
semenuu iieiniL 11c l«k,i<i>iuu3, um, x/, 11 . xxcw x xixx.,.«.. „m d c

citat findet fich ebenfo bei Weifs, in Wirklichkeit aber Macmillan and Lo.
fteht die gemeinte Stelle im zweiten Act, Sc. 2, v. 58. j Durch den Fund des Bryennios (vgl. Jahrg. I der
59, wo es folgendermafsen heifst: L.-Z. Col. 97 ff.), dem bald die Entdeckung einer fyri

De mendico male merelur qui ei dat quod edat aul bibat.
Nävi et illud quod dat perdit et Uliprodit vitam admiseriam.
Diefe Worte, wenn man fie als Lebensmaxime auf-

fchen Ueberfetzung folgte (vgl. Jahrg. I. Col. 349), war
auch Light foot's meifterhafte Bearbeitung der Clemensbriefe
(London u. Cambridge 1869) zum Theil antiquirt.
Statt aber mit Benutzung der uns in fo unverhoffter

fafst, klingen freilich hart. Wie aber ift der Zufammen- | Fülle erfchloffenen neuen vollftändigen Textesqucllen

hang? Lyfiteles bittet feinen Vater Philto ihm die Mög- j an die Stelle des nun faft Seite für Seite einer Ergän-

lichkeit zu gewähren, feinen durch Verfchwendung in | zung bedürftigen Werkes ein völlig neues zu fetzen, hat

Noth gekommenen Freund Lesbonicus zu unterftützen. ' der Verfaffer es vorgezogen, die nöthig gewordenen

Gegen ein folches Anfinnen hat der verftändige Vater
natürlich mancherlei Einwendungen zu machen. ,Wozu
dem Verfchwender Geld geben? Bald ift er doch wieder
im Elend'. Dafs die angefochtenen Verfe keine allgemeine
Sentenz find, zeigen ganz deutlich auch die unmittelbar
folgenden Worte des Philto:

Nim ego hoc dico, quin quae tu vis ego velim et faciam
lubens:

Sed ego hoc verbuni quom Uli quoidam dico, prae-
monstro tibi,

Ut ita te aliorum miserescat, ne tut alios misercat.

Modificationen und Zufätze in Form eines Anhanges zu
feiner Ausgabe von 1869 zu geben; theils in der Meinung,
den Befitzern der letzteren damit einen Gefallen zu thun,
theils aber auch weil er 'glaubte, fich auf diefe Weife
die Unbefangenheit im Urtheil über die neugewonnenen
Zeugen in höherem Grade un 1 ficherer, als es fonft
möglich gewefen wäre, zu wahren. Die relative Berechtigung
der letzteren Erwägung zugeftanden, beforgt Ref.
doch, dafs bei der Mehrzahl die Annehmlichkeit, den
vorhandenen werthvollen Befitz nicht völlig aufser Cours
gefetzt zu fehen, durch die Unbequemlichkeit überwogen
werden wird, bei Benutzung eines Werkes von 220 Seiten
auf Schritt und Tritt, um ficheren Boden unter den
Dafs ein jüdifcher Autor Jefum ganz zu würdigen I Füfsen zu fühlen, einen Anhang von 250 Seiten zu Rathe
und das Urchriftenthum richtig aufzufaffen verliehe, wird ! ziehen zu müffen. Indeffen wollen wir mit dem hoch-
Niemand erwarten. Ein einigermafsen gründliches Ein- I verdienten Verf. hierüber nicht rechten. Des Neuen und
gehen auf das Thema aber ift keine unbillige Anfor- i Werthvollen, was er uns bietet, ift fo viel, dafs man

derung. Der Verf. jedoch bewegt fich I, 232 ff. II, 5 ff.
ganz in den ausgetretenen Geleifen Geiger's und Anderer
: Jtfus habe nichts Neues gefagt u. f. w. Als ob
einzelne Moralfprüche den Kern und das Wefen des
Evangeliums ausmachten! Eine Widerlegung der in den
betreffenden Abfchnitten der Weifs'fchcn Schrift fich
findenden irrigen Anflehten ift hier natürlich nicht möglich
: manches zu folchem Zweck verwendbare Material hat
gefammelt Franz Delitzfch in feinem nicht genug beachteten
Büchlein: Jefus und Hillel. Mit Rückficht auf

darüber diefen Uebelftand gern vergeffen und felbft das
Bedauern nach Möglichkeit zu unterdrücken bemüht
fein wird, ftatt der 46 Seiten umfaffenden englifchen
Ueberfetzung nicht lieber von fo bewährter Hand einen
vollftändigen griechifchen Text der Clemensbriefe erhalten
zu haben.

Die Anordnung des Buches ift diefe. Nach einem
kurzen Vorwort (p. V—VII) werden zunächft die Docu-
mente einzeln und in ihrem gegenfeitigen Verhältnifs zu
einander eingehend gewürdigt (S. 223—248). Dann folgt

Renan und Geiger verglichen' (2. Aufl., Erlangen 1867). eine Abhandlung über den erften Clemensbrief, welche
Nur beiläufig fei hier bemerkt, dafs die Beurtheilung fich namentlich über die neuen Stücke, dann aber auch
Pauli bei Weifs I, 234. 235. II, 7. 8 nicht ohne Wider- über die Perfon des Clemens verbreitet (S. 251—279).
fpruch ift. Hieran fchliefst fich der Text von Cap. 58—63 mit aus-

Weit mehr einverftanden erklären kann man fich : führlichem Commentar und dem kritifchen Apparat, in
aber mit den Ausführungen des Verf.'s in den Par- ! welchem auch die fyrifche Ueberfetzung verwerthet ift,
tieen feines Buches, welche ihn auf feinem eigentlichen und zwar fo vollftändig, dafs willentlich keine Lesart
Gebiete, dem talmudifchen, zeigen. Befonders haben ; übergangen wurde, welcher möglicherweife ein abweichen-
uns z. 13. feine auf Zunz'fcher Grundlage (Gottesdienft- der griechifcher Text zu Grunde liegen könnte (S. 283
liehe Vorträge der Juden, Berlin 1832) weiterbauenden —300). Ebenfo beim neugefundenen Schlufs des zweiten
literarhiftorifchen Erörterungen über Mifchna, Tofefta etc. Clemensbriefes, von Cap. 12, 5 an (S. 321—342;, welchem
(II, 207 ff.) gefallen. eine Unterfuchung über Ort und Zeit der Entftehung

Einer Aufzählung der bemerkten Druckfehler ent- fowie über den Verf. vorausgefchickt ift (S. 303—317).
hält fich der Ref., da der des Hcbräifchen Kundige das Darauf folgt die englifche Ueberfetzung beider Briefe