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Ausgabe:

1877 Nr. 11

Spalte:

295-296

Autor/Hrsg.:

Hochhuth, C. W. H.

Titel/Untertitel:

Heinrich Horche und die philadelphischen Gemeinden in Hessen 1877

Rezensent:

Köhler, Karl

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Theologifche Literaturzeitung. 1877. Nr. 11.

296

das Buch zu einem ziemlich fchwerfälligen und erfordert
Lefer, die des Gegenftandes wegen darüber hinwegfehen
und fich nicht ermüden laffen wollen. Das ift aber um
fo bedauerlicher, als der Gegenftand ein folcher ift, den
man, befonders in evangelifchen Kreifen, zu allgemeiner
Kenntnifs gebracht fehen möchte. Das aus Holland Berichtete
ift auch für uns Evangeli.fche in Deutfchland
ungemein belehrend. Es enthält eine fchlagende Rechtfertigung
des Wefentlichen der neueren preufsifchen
Kirchengefetze und kann alle, die noch fehen wollen,
davor warnen, in irgend einer Weife mit Papftthum und
Ultramontanismus zu liebäugeln.

Zum Schluffe noch Eins. Der Verf. fagt S. 484:
,Nur ein einziger Organismus ift der Curie gewachfen.
Es ift der Staat felber'. Das mag gelten, infofern die
römifche Kirche nach curialer und jefuitifcher Auffaffung
vor Allem ein äufseres Reich ift, von Rom aus regiert.
Ein neuerer Katechismus in Plolland fagt ganz nackt:
,Die Kirche ift eine Corporation, die allein durch ihren
Gehorfam mit ihrem Oberhaupte vereinigt bleibt und
nur zufolge diefer Vereinigung auch der Unfehlbarkeit
theilhaftig wird'. Soweit die katholifche Kirche, die in
Holland von ihren Führern mit Vorliebe als römifche
bezeichnet wird, als äufsere Macht hervortritt und fich
geltend machen will, ift es Aufgabe des Staates, mit
feinem Gefetze und feiner das Gefetz fchützenden Macht
ihr entgegen zu treten und die nöthigen Schranken zu
ziehen. Wo er das thut, foll man ihm dafür dankbar
fein und auch wir Evangelifche follen erkennen, wie er
damit uns vor unfehlbar drohender Vergewaltigung
fchützt. Aber die römifche Kirche ift auch eine geiftige
Macht und ihr vermag der Staat mit feinem Gefetze,
auch mit der von ihm gepflegten Bildung nicht genügend
beizukommen. Die einzige Kraft, welche diefer geiftigen
Macht der Unwahrheit, ja der Verführung und Lüge
nachhaltig Widerftand leiften kann, ift die in dem Worte
Gottes offenbarte chriftliche Wahrheit, die von der evangelifchen
Kirche geglaubt und verkündigt wird.

Erlangen. G. Plitt.

Hochhuth, Dr. C. W. H., Heinrich Horche und die phila-
delphischen Gemeinden in Hessen. Ein Beitrag zur Ge-
fchichte des chriftlichen Lebens in der evangelifchen
Kirche. Nach ungedruckten und gedruckten Quellen.
Gütersloh 1876, Bertelsmann. (VII, 240 S. gr. 8.)
M. 4. -

,Die feit den letzten Decennien des 17. Jahrhunderts
entftandenen theologifchen Bewegungen' — fagt der Ver-
faffer in der Vorrede — ,haben auf eine merkwürdige
Weife zu Reformationsverfuchen aufgeregt. Bei dem
Widerftande, welchen die Orthodoxie einer jeden befferen
Neuerung entgegenfetzte, fehlte es nicht an Fanatikern
und Separatiften, welche die herrfchende Kirchenver-
faffung anfeindeten, den öffentlichen Gottcsdienft verachteten
und zum Theil als Propheten aus dem Babel der
Kirche austraten. — So ift denn nicht zu verkennen, dafs
auch die feparatiftifchen Ausfchreitungen, welche theil-
weife ohne beftimmt abweichende Lehrpunkte mit en-
demifcher Gewalt ganze Landftriche durchzogen, von
einem allgemeinen religiöfen Grundtriebe, welcher mit
der Myftik mehr oder weniger Berührungspunkte hat, 1
getragen wurden, dann aber, von dem Boden der 'Kirchenlehre
losgelöft, zu einem wilden Strome fanatifcher j
Aufregung angewachfen find'.

Eine in vielem Betracht merkwürdige Erfcheinung j
diefer Art fchildert die vorliegende Arbeit des, durch
feine Forfchungen auf dem Gebiete der Sectengefchichte
rühmlich bekannten Verf. Der Held des Buches, Heinrich
Horche, geboren 1652 zu Efchwege in Heften, war
nach einander reformirter Prediger in Heidelberg, Kreuznach
und Frankfurt a. M., dann Profeffor in Herborn,

wo er durch feine Forderung gründlicher Umgcftaltung
des Kirchen- und Schulwefens im Sinne eines innerlichen
Chriftenthums und mit der Tendenz auf Wicderherftel-
lung der apoftolifchen Zuftändc mit dem geiftlichen und
weltlichen Regiment in Kämpfe gerieth, welche mit feiner
Abfetzung endigten. Von da beginnt für ihn ein ruhe-
lofes Wanderleben, welches ihn auf der Bahn eines radi-
calen Fanatismus immer weiter trieb, zu Zeiten bis zum
förmlichen religiöfen Wahnfinn, auch mit fo unheimlichen
Elementen wie der berüchtigten Eva v. Buttlar und ihrer
Rotte in nahe Berührung brachte, während in dazwifchen
liegenden helleren Augenblicken das Echte in feinem
Wefen und Streben immer wieder durchleuchtet, bis er
nach einem verhältnifsmäfsig ruhig verbrachten Alter im
Jahre 1729 fein Leben endigte. ,Er war ein Mann von
feltenen Gaben, tiefem It-rnfte und chriftlichem Eifer,
dabei aber von heftiger Gemüthsart und fomit ein Opfer
feines Eigenfinns und feines Hochmuthes wie auch feiner
Zeit', fo fchildert ihn der Verf. ganz treffend.

Hochhuth's Arbeit zeigt nicht jene künftlerifche G.'-
ftaltungsgabe, wie fie in den biographifchen Miniaturbil-
| dern K. Hafe's fich offenbart. Doch hat er mit aufser-
I ordentlicher Sachkcnntnifs aus einer Menge wenig oder
gar nicht bekannter Quellen das Material zur Gefchichte
eines merkwürdigen Menfchen zufammengebracht und
damit einen dankenswerthen Beitrag zur Kenntnifs einer
merkwürdigen religiöfen Bewegung geliefert.

Friedberg. K. Koehler.

Zorn, Privatdoc. Dr. Phpp., Staat und Kirche in Norwegen
bis zum Schlüsse des 13. Jahrhunderts. Eine Unter-
fuchung zur Gefchichte des canonifchen Rechtes und
der Kämpfe zwifchen Staat und Kirche. München
1875, Th. Ackermann. (VIII, 278 S. gr. 8.) M. 5. —

Das vorliegende Buch erfchliefst eine hochintereffantc
Epifode aus der Gefchichte des Kampfes zwifchen dem
Staate und der katholifchen Kirche, welche bisher fo gut
wie unbekannt war. Selbft Friedberg in feinem Werke
über die Grenzen zwifchen Kirche und Staat fchweigt
davon. Die Entlegenheit des Gebietes und die fprach-
liche Schwierigkeit des Quellenftudiums macht jene Un-
bekanntfehaft erklärlich. Und doch verdient die kirchen-
politifche Gefchichte des germanifchen Nordens in hohem
Grade die eingehende Durchforfchung, welche ihr Zorn
gewidmet hat. ,Verhältnifsmäfsig fpät' — fagt der Ver-
faffer — ,drang das Chriftenthum zu den Bewohnern des
germanifchen Nordens vor; verhältnifsmäfsig fpät ge-
riethen in Folge deffen auch die beiden fich begegnenden
Rechtsfyfteme in Kampf, das univerfale .der römifchen
Kirche, das nationale des norwegifchen Staates. Während
faft in allen übrigen Ländern der Chriftenheit das kirchliche
Recht feinen mafsgebenden Einflufs auf die weltliche
Ordnung bereits zu einer Zeit zu äufsern begann,
wo die kirchliche Rechtsbildung noch keineswegs eine
fyftematifch abgefchloffenc Geftalt gewonnen hatte und
andrerfeits die nationalen Rechtsbildungen einer fyfte-
matifchen Ausprägung ebenfalls noch entbehrten, finden
wir in Norwegen wefentlich andere Verhältnifse. Als hier
die Reception des Chriftenthums zum Abfchlufs gelangt
war, Mitte des 11. Jahrhunderts, trat dasfelbe bereits im
Rahmen der wohl durchdachten und feft gefchloffenen
kanonifchen Rechtsordnung auf; dem gegenüber ftand
ein merkwürdig durchgebildetes und für jene Zeit wahrhaft
grofsartiges nationales RechtsTyrlem, das feine Wurzeln
ganz und gar in jenen hochbegabten Volksftämmen des
germanifchen Nordens hatte und von fremdländifchen
Beftandtheilen völlig frei war'. Mit reicher Sachkcnntnifs
und mufterhafter Klarheit und Schärfe führt uns der Verf.
in die durch jenen Gegenfatz bedingte Entwickclung des
betreffenden Rechtsgebietes ein.

Von beiden Seiten wird der Kampf durch eine Reihe