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Ausgabe:

1876

Spalte:

170-173

Autor/Hrsg.:

Thiersch, Heinr. W. J.

Titel/Untertitel:

Ueber den christlichen Staat 1876

Rezensent:

Kähler, Martin

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Theologifche Literaturzeitung. 1876. Nr. 6.

Blutes, Regenerationskraft, Inftinkte, Reflexbewegungen
werden im L Abfchnitt befprochen, um die Lebenskraft
zur Anerkennung zu bringen, da in ihnen ein nicht-
feiendes, aber feinfollendes als wirkende Urfache auftrete
. Der II. Abfchnitt befchäftigt fich befonders mit
den rudimentären Organen, die an ihrem Ort praktifch
zwecklos als Anfätze höherer fpäterer Entwicklung dem
Zweck der Syftematik des Naturganzen als Kunftwerks
dienen. Bezüglich des Darwinismus präcifirt E. die Streitfrage
dahin, fein ,Widerchriftliches' liege nicht in der
.Annahme der Entftehung höherer Gattungen aus niederen
durch Dcfccndcnz, noch weniger in der Annahme der
Mitwirkung der vorhandenen Naturkräfte, fondern in der
Art der Beftimmung der wirkenden Eactorcn, darin, dafs
unorganifche Körper auf mechanifchem Wege fich zu
Organismen bilden follen ohne Eintreten eines Werde-
gefetzes, dafs niedere Organismen ohne einen direct eingreifenden
zweckfetzenden Urheber nach dem Gefetze
blinder Caufalität zu höheren werden follen. Wir un-
fererfeits können der Benutzung lediglich der mecha-
nifchen Caufalität als conftitutiven Princips des Natur-
erkennens nur beiftimmen: im Gebiet der Erfahrung
Zwecke zu fehen, ift Sache unmittelbaren Glaubens, nicht
vermittelten Wiffcns. Ueber die Zulänglichkeit der von
der Defcendenztheorie bisher zur Anwendung gebrachten
mechanifchen Eactorcn läfst fich freilich fehr ftreiten.
Im Uebrigen find diefe Abfchnitte ebenfo amüfant zu
lefen wie Schlicmarin's Reife des Cheirifophos, in der
allerdings E.'s bekannte fcherzhafte Art mehr am Orte
ift als in einem wiffenfchaftlichen Buche und in einer
chriftlichen Apologetik insbefondere.

Der II. Thcil legt an die Wahrheit des Chriftenthums
den Mafsftab der Gefchichte an. Diefe zeigt, je höher
hinauf im gebildeten Alterthum, eine defto gröfscre Annäherung
an die Erkenntnifs des einen lebendigen, heiligen
Gottes, defto wacheres ethifches Bewufstfein, ja
defto genialere Cultur, abwärts in allen diefen Beziehungen
immer tieferes Sinken; auch bei den wilden Völkern
zeigen fich Rückerinnerungen an frühere beffere Zuftändc.
Zum Beweis diefer Behauptung, zu der noch die andere
des urfprünglichen gemeinfamen Wohnfitzes im Euphrat-
gebiet kommt, wird ein fehr weitfehichtiges Material
religionsgcfchichtlicher, ethnologifcher, linguiftifcher Art
zufammengcftellt, deffen fachliche Beurtheilung, die nach
Mafsgabe unfercs Verftändnifses einzelner religions- und
fprachgefchichtlichcr Partien vernichtend ausfallen dürfte,
wir den Fachleuten überlaffen. Wir beschränken uns
auf den theologifchen Gefichtspunkt des Verf.'s. — Er
will die Gefchichtlichkeit von Gen. 1 — Ii durch Erweis
der allgemeinen Verbreitung ihres Inhalts darthun; ge-
meinfame Sage können diefe Erzählungen ja nicht fein;
denn p. 502: ,wie könnte das noch ungetrennte Gcfchlccht
die Sage von der gefchehenen Trennung der Sprachen
und Stämme erfonnen und fich glauben gemacht haben?'
Für die Gefchichtlichkeit des biblifchen Berichtes von
der Sprachverwirrung, liefert den Beweis auch eine forg-
fältige und umfaffende Sprachvergleichung — nämlich
die von E. auf Grund zweijähriger Studien angeftellte.
Die Urverwandtfchaft der malaiifchcn, ugrifchen, mon-
golifchen Urfprache mit der der Iafetiden erweift E. in
[liefern Buche. Dafs nun oft die nahverwandten Sprachen
für die alltäglichftcn Dinge, für die in dem urfprünglichen
Zufammenleben gemeinfame Ausdrücke da fein mufsten,
verfchiedene Bezeichnungen haben, erklärt fich nur, wenn
durch ein finnverwirrendes Ercignifs — wohl das erfte
Gewitter; und im Birs Nimrud liegen riefige von Blitzen
verglafte Steine — dem Urvater des einen Stammes
diefer, dem andern jener Ausdruck abhanden kam und
nun in der Angft der eine nach diefer, der andere nach
jener Verbalwurzcl griff, um einen neuen zu bilden. ,So
lüufa es gewefen fein nach den Ergebnifsen fprachver-
gleichender Forfchung. Es war nicht im minderten ein
komifcher, fondern ein höchft tragifcher und graufen-

| voller Hergang.' p. 514. Ob die Romanen in gefchicht-
1 licher Zeit ein Aehnliches erlebt haben, erzählt uns E.
nicht. Ein II. Abfchnitt beweift, dafs die rcligiöfc Entwicklung
Ifraels fich nur durch Offenbarung erklärt, und
befpricht die Wirkungen des Chriftenthums. Der Gefichtspunkt
, unter welchem die Apologetik das Material
der Religionsgcfchichte fich dienftbar zu machen hat,
nämlich auf ein Verftändnifs des Wefens der Religion
geftützt zu unterfuchen, wie die einzelnen Religionen
Das, was in der Religion überhaupt erftrebt wird, zu
gewähren fuchen, und zu zeigen, wie das Chriftenthum
allein es gewährt, liegt E. gänzlich fern; fomit ift der
Werth feiner Rabulifterci, die er Wiffenfchaft nennt, trotz
allen Prunkens mit Gelehrfamkeit = O. Die ,gläubige',
aber irreligiöfe Apologetik, deren Stimmen den erften
Band fehr günftig aufgenommen haben, erreicht in dem
mit feltener Keckheit gefchriebenen Buche ihren Höhe-
1 punkt, leider zu grofsem Schaden für den guten Ruf der
theologifchen Wiffenfchaft.

Wernigerode. J. Gottfchick.

Thierse h, Dr. Heinr. W. J., Ueber den christlichen
Staat. Bafel 1875, Schneider. (VIII, 264 S. gr. 8.)
M. 4. —

Ariftoteles hielt nur erfahrene Männer für gefchickt
zur ethifchen Betrachtung; und gewifs wird mit heil-
famem Erfolge für andere nur ein durch reiche Kennt-

; nifs, weite Umfchau und reife Erprobung unterftützter
Mann mitreden können, wo es fich um die Anwendung
der ethifchen Grundfätze auf das mit Zeit und Ort
wechfelnde wirkliche Leben handelt. Unter dielem Ge-
fichtspunkte wird man dem ehrwürdigen Verfaffer mit
Freuden Gehör fchenken, wenn er über eine Frage des
öffentlichen Lebens das Wort nimmt, die an fich eine
der fchwierigften, im Augenblicke nahezu die wichtigfte
genannt werden darf. Thut er es doch ohne die Würde
eines unfehlbaren Orakels, fei es auf religiöfen fei es auf
wiffenfchaftlichen Aberglauben geftützt, in Anfpruch zu
nehmen. Er erörtert als erfahrener chriftlicher Denker
das Verhältnifs des Staates zur Religion überhaupt, dem-
nächft zum Chriftenthum vornehmlich, indem er fort-
fchreitend alle Fragen behandelt, die fich feit der Reformation
thatfächlich für die Chriftenheit ergeben haben.
Den Ausgang nimmt er von der Stellung, in welche fich
die Kirche urfprünglich zum öffentlichen Leben im allgemeinen
begeben; dann zieht er die verfchiedenen
Auffaffungen vom Wefen des Staates in Betracht und
beleuchtet auf Grund deffen die von beiden öffentlichen
Mächten gleich abhängigen Gebiete: die Volkserziehung
und die Ehe, fowie die Wechfelbeziehung
jener, wie fie zumal in der verfchieden bezogenen und
gearteten Toleranz zum Ausdruck gekommen ift; endlich
zeigt er, in wie fern das Chriftenthum dem Staate helfen

| könne, die ihm eigentümlichen Aufgaben des focialen
Lebens, das Strafrecht, das Kriegswefen und die grundlegende
Beziehung zwifchen Obrigkeit und Unterthanen
in förderlicher Weife zu ordnen. So kommt das bürgerliche
Leben in feiner befonderen modernen Geftalt
allfcitig zur Behandlung, und zwar — dafür bürgt der

i Name des Verfaffers im voraus — unter Verwendung
reichen einfchlagenden Wiffens, in edler lichtvoller allgemein
verftändlicher Darftellung und nicht minder aus weit-

! herziger Gerinnung als aus weitfehauendem Denken heraus
. Schon der Umfang der Schrift im Verhältnifse zu
dem angegebenen Stoffe fchliefst die Abficht einer er-
fchöpfenden wiffenfchaftlichen Unterfuchung aus; vielmehr
äufsert fich hier eine gewiffe eigenartige Anfchau-
ung und weift gerade foviel von der zuvor vollzogenen
ernften Arbeit auf, um ihr Anrecht auf Gehör zu begründen
, bleibt fich aber immer ihrer bedingten Geltung
bewufst. Jenem Ausweife verdankt man einige lefens-