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Ausgabe:

1876

Spalte:

153-158

Autor/Hrsg.:

Köhler, Aug.

Titel/Untertitel:

Lehrbuch der Biblischen Geschichte Alten Testaments. 1. Hälfte 1876

Rezensent:

Kamphausen, Adolf

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Theologische Literaturzeitung

Herausgegeben von Prof. Dr. E. Schürer.

Erfcheint Preis
alle 14 Tage. Leipzig. j. C. Hlnrichs'fche Buchhandlung. jährlich 16 Mark.

1. Jahrgang. 18. Marz 1876. N°- 6.

Köhler, Lehrbuch der biblifchen Gefchichte
Alten Teftaments, I. Hälfte (Kamphattfen).

Hengflenberg, Vorlefungen über die Lei- | Synefii Hymni metrici ed. Flach (Möller).

densgefchichte (Wold. Schmidt).

Kautzfeh und Socin, Die Aechtheit der Moa- j Deutfch, Drei Actenflücke zur Gefchichte des
bitifchen Alterthümer (Euting). Donatismus (Weizfäcker).

Iieck,l)iechrifll.Lehrwitrenfchaft,2.Aufl.(Kaftan).
Ebrard, Apologetik, I. u. 2. Thl. (Gottfchick.)
Thierfch, Ueber den chriai. Staat (Kahler).

höhler, Prof. Dr. Aug., Lehrbuch der Biblischen Geschichte tismus freien Ton feiner Polemik. Darum hoffe ich, dafs

Alten Testaments. I. Hälfte. Erlangen 1875, Deichcrt, auch die principiellen Gegner feiner theologifchen Rich-

„ c o i at q tung, denen ich mich beizählen mufs, das von K. gelciftete

(VW, 498 b. gr. o.J M. 8. — Gute mjt Freuden aufnehmcn werden,, und ich denke,

Der für den Titel gewählte Ausdruck ,Biblifche Ge- j diefe Zeitung, welche gerne einer Verformung der ftrei-
fchichte' könnte leicht von vorne herein das Bedenken tenden wiffenfchaftlichen Richtungen dienen will, wird
erregen, dafs fich dicfelbe zur wirklichen Gefchichte bei- 1 mir eine etwas ausführlichere Befprechung um fo lieber
nahe ebenfo verhalte, wie das biblifche Manna zum wirk- j geftatten, je feltener uns von wirklich fachmännifcher
liehen, welche beiden nach Köhler's richtiger Bemerkung Seite folide Bearbeitungen der vorchriftlich.cn heiligen
(S. 255 Note 1) aufser dem Namen ,Manna' nicht viel 1 Gefchichte geboten werden! Das Gebiet ift ein aufser-
mit einander gemein haben. Aber der Name des Nach- j ordentlich fchwieriges; wer darauf arbeitet, hat daher
folgers von Delitzfch in Erlangen bürgt fchon dafür, dafs , ganz befonderen Anfpruch auf ftreng fachliche Beur-
wir in diesem zunächft für Studirende beftimmten Lehr- theilung.

buche etwas Besseres erhalten, als eine ganz kritiklofe Auf die Einleitung, welche (S. 1—20) in §. I die

Vorführung des wohl oder übel zufammcngcftellten Aufgabe, dann in 2 und 3 die Literatur der ATlichen
biblifchen Gefchichtsftoffs. Der als gründlicher Exeget | Gefchichte und der Chronologie befpricht, folgen (S. 21
bekannte Verf. hat feine Aufgabe, ,einc innerlich zu- |—498) die vier erften Perioden der ATlichen Gefchichte,
fammenhangende Darftellung der in dem alttcftament- ' die fich von der Weltfchöpfung an bis kurz nach Jofua's
liehen Schriftganzen berichteten Gefchichte der vorchrift- Tod erftrecken. Dafs fich K. nicht mit einer Gefchichte
•liehen Gemeinde Gottes zu geben', vom Standpunkte des des alten Bundes oder des Volkes Ifrael begnügen wollte,
lutherifchen Theologen aus in fo tüchtiger Weife gelöft, j wundert mich nicht, wohl aber, dafs jede Erklärung des
dafs wahrlich fchon viel gewonnen wäre, wenn die ftudi- [ Namens ,Altes Teftament' fehlt; der Lcfer mufste doch
rende Jugend, welche fich bisher an das kurze Lehrbuch der erfahren, wie diefe Bezeichnung des jüdifchen Kanons mit
heiligen Gefchichte von J. H. Kurtz hielt, nunmehr Köhler's ! einem blofsen Ueberfetzungsfehler zufammenhängt. Für

Buch zur Hand nehmen wollte. Zur Vermehrung der Ueber-
lichtlichkeit hat Köhler den darftellcnden Text sehr zweck-
mäfsig mit darunter gefetzten zahlreichen Noten begleitet,
in welchen von den biblifchen und aufserbiblifchen Belegen
, fowie von der zur Orientirung über diefelben dienenden
Literatur eine den Lefer zum Sclbftforfchen anreizende
reichliche Mittheilung und forgfältige Befprechung
gegeben wird; auch die vielen Rückvcrweifungen in den
Anmerkungen find fchr nützlich. Obgleich ich in der
Beibringung des Apparates Einzelnes entbehrlich finde,
z. B. S. 18 Note 2 die Erwähnung der unbedeutenden
Schrift von A. Feldhoff, Anderes dagegen vermiffe, z.
B. Bifchof Colenfo's Werk über den Pentatcuch und Joh.
Hollenberg's Abhandlung über das Buch Jofua in den
Theol. Studien und Kritiken 1874, S. 462 ff., fo mufs ich
doch entfehieden anerkennen, dafs dies Lehrbuch, was

die drei erften Perioden (Schöpfung und Urzuftand; Sündenfall
und feine Folgen; Zeit der Patriarchen), welche
der Genefis parallel laufen, ift es fehr zu bedauern, dafs K.
den in jeder Hinficht vorzüglichen Kommentar Dillmann's
zu diefem Buche nicht mehr hat benutzen können. Befriedigender
ift die Behandlung der vierten Periode (Die
Ausgeftaltung der Nachkommenfchaft Jakobs zum Volke
Gottes, S. 167 ff.), welche in folgende 5 Abfchnitte zerfällt
: 1. Der Auszug aus Aegypten, mit einem Anhange
(S. 204—216) über die ägyptifchen Ortsnamen im Buche
Exod. 2. Die ägyptifchen Nachrichten über den Aufenthalt
Ifraels in Aegypten. 3. Die Wüftenwanderung (S.
245 —336)- 4- Die göttliche Lebensordnung für Ifrael
oder das mofaifche Recht. 5. Die Eroberung und Ver-
theüung Kanaan's (S. 468 ff.). Ich bemerke nur noch,
dafs das Cultusrecht (S. 363—454), welches von der heil.

die gelehrte Ausrüftung feines Verfaffers betrifft, auf der' Stätte, den. heil. Perfonen, Handlungen und Zeiten han
jetzigen Höhe der Wiffenfchaft fteht, und dafs es nicht 1 delt, das fechfte Kapitel des öffentlichen Rechtes

nur wegen der forgfältigen Behandlung archäologifchcr
z. B. S-4ioNote3) und geographifcher (z. B. S. 147. 206 ff.
315 f.) Punkte, fondern auch wegen vieler anderer nütz

bildet, indem die vorhergehenden Kapitel das Volk und
feine Gliederung, das Land und feine Nutzniefsung, die
Obrigkeit und ihre verfchiedenen Gewalten, den bürgerlicher
Angaben und Bemerkungen felbft folchen Gelehr- | lich-fittlichen Wandel (Strafrecht), endlich das gericht-
ten willkommen fein wird, die im Ucbrigen geneigt fein 1 liehe Verfahren (Proccfs) zum Gegenftand haben; den
möchten, Köhler's Urtheil über die Werke des 17. Jahr- j Schlufs machen als zweiter und dritter Theil das Pri-
hunderts (S. 8: ,ftreng bibelgläubige Reproduction des ! vatrecht (S. 455 — 465: Familienrecht; Erbrecht; Kauf
ATlichen Gefchichtsftoffs mit durchweg harmoniftifcher ; und Darlehen) fowie das Völker- und Kriegsrecht.
Tendenz') geradezu auf feine eigene Arbeit anzuwenden. 1 Bei Durchlefung des Lehrbuchs wurde ich lebhaft
Wir verdanken K. in diefem Lehrbuche ein trotz aller an ein fehr beherzigungswerthes Wort von Ludwig Fürft
Mängel in feiner Art wirklich tüchtiges Werk, ausge- zu Solms erinnert (Jahrbb. für deutfehe Theol. 1875,

zeichnet auch durch die unverkennbare Wahrheitsliebe

S. 451): ,Was zu unferer Zeit biblifche Kritik genannt

des Verfaffers und durch den würdigen, von allem Fana- 1 wird, ift im Wefen nichts Anderes, als die Ablehnung