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1876 Nr. 26

Spalte:

673-676

Titel/Untertitel:

Briefe von Dunkelmännern 1876

Rezensent:

Möller, Wilhelm

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Theologifche Literaturzeitung. 1876. Nr. 26.

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Schrift ftellt fich die dankenswerthe weitere Aufgabe,
den wahren Verfaffer diefer drei Tractate nachzuweifen.

Dafs Dietrich von Nieheim (Niem) die monita de
necess. ref., welchen beffer der handschriftliche Titel
avisamenta pulcherrima u. f. w. zukommt, gefchrie-
ben hat, kann nach Lenz' Ausführung (S. 8—28) als
bewicfen angenommen werden. — Was de modis
uniendi und de difficultate betrifft, fo begegnet uns
hier eine neue Analyfe, nach welcher von den 8 Capi-
teln der letzteren, die erften fünf ein Theil von de modis
uniendi find, welche wir in diefer nach c. 21 einzufchalten
haben. De modis ift nämlich dialogifch angelegt, was
befonders im I. Theil c. 1—10 hervortritt; in dem mehr
entwickelnden II. Theile, c. II—20, folgt auf eine Dispo-
fition (c. 11 —13) eine fortlaufende Beantwortung der in
diefer aufgeworfenen Fragen; der III. Theil, c. 21—26,
nimmt wieder Bezug auf eine Dispofition, welche in de
modis felbfl fehlt, dagegen in de diff. c. 1—5 vorliegt.
Nun laffen fich aber de diff. c. 6 -8 cinerfeits nicht von
c. 1 —5 trennen, andererfeits nicht in de modis einfehieben;
deshalb nimmt L. an, dafs de diff. noch nicht ganz
in de modis hineingearbeitet, dafs beide Schriften noch
,unfertig' find (S. 41). Wir haben a'.fo jetzt, nach Analogie
des Verhältnifscs von c. 11—13 zu 14 -20, für
beide denfelben Verfaffer anzunehmen. Aber wer
ift diefer?

Nach J. B. Schwab und O. Hartwig hat der fpanifche
Abt Andreas von Randuf in Oberitalien (f nach 1437)
die Schrift de modis verfafst; Lenz dagegen bringt für
die Autorfchaft Dietrich's von Nieheim (Niem) eine Solche
Fülle von Argumenten bei, dafs man ihm wird folgen
müffen. Nur einen Zweifel löft er dem Ref. nicht.
Hartwig hat (vgl. Zeitfchr. f. hift. Theol. 1861. 308) für
feine Anficht den Umftand beigebracht, dafs in de
modis uniendi diefelbe Unterfcheidung von ,katholi-
fcher' und , apoftolifcher' (römifcher) Kirche vorkomme
, wie in Andreas' Schrift Gubernaculum conciliorum
(Hardt T. VI). Nun findet fich ja diefe Unterfcheidung
der Sache nach wohl faft bei allen Kirchenpolitikern
in der Zeit der Reformconcilien; aber fie haben dafür die
Bezeichnungen univcrfale (katholifche) und parti-
culare (römifche) Kirche. Bei Dietrich find aber gerade
jene Bezeichnungen anderwärts fo wenig nachzuweifen
, wie die ganze Unterfcheidung überhaupt (S. 74).
(Die Aufnahme der Andreas'fchen ,Colles reflexi' in das
Ncmus unionis liefert keinen Gegenbeweis). Wem
diefer Umftand keine Scrupel macht, wird dem Verfaffer
ohne Bedenken folgen können.

Wir hätten demnach von Dietrich folgende Werke:
I) Nemus unionis (1407—1408); 2) de scliismate (1410);
3) de modis uniendi und de difficultate ref. (1410); 4) pri-
vilegia aut Jura imperii (1413 ?); 5) avisamenta pulclicrrima
{de neecssitate ref. 1413—1414); 6) vita Joh. XXIII und
das Conftanzer Tagebuch (— Juni 1416).

Zu S. 22. Anm. 1. und S. 73. Anm. 1. fei bemerkt,
dafs die Rede Ailli's keine Pfingftrede aus dem Jahre
1417, fondern eine Adventsrede aus dem Jahre 1414 ift
(fchon die ed. princ. hat ein falfches Datum). — Seine
Behauptung (S. 85), es fei zur Zeit der Abfaffung der in
Rede flehenden Schriften ,allgemeine Ueberzeugung'
gewefen, dafs der Kaifer ein Concil nicht nur zu ,be-
fehützen', fondern auch zu ,berufen' habe, hat L. auf
S. 86 felbfl zurückgenommen; denn die in der Kirche
,herrfchendc Bewegung' war eine entgegengefetzte. —
Wir fchliefsen mit Dank für die lehrreiche Schrift.

Breslau. Paul Tfchackert.

Briefe von Dunkelmännern (Epistolae obscurorum virorum)
an Magister Ortuin Gratius aus Deventer, Profeffor
der fchönen Wiffenfchaften zu Cöln. Zum erftenmal

ins Deutfche überfetzt von Dr. Wilh. Binder. Stuttgart
1876, Nübling. (XIV, 346 S. gr. 16.) M. 4. —

Der Ueberfetzer erwähnt felbfl die Aeufserung feines
,gefeierten Landsmanns und Jugendfreunds' David
Straufs, welche die Ep. obsc. vir. ,geradezu für unüber-
fetzbar' erklärt habe, er fetzt dem aber, da er nicht
Luft hat ,gewiffen Autoritäten auf's blofse Wort zu
glauben', das Recht feiner eignen Meinung entgegen,
dahin gehend, dafs ,mit ganz beftimmten Ausnahmen,
die Jedermann kennt, Nichts unüberfetzbar, wenn bei
dem Ueberfetzer die fubjective Befähigung, nämlich
gründliche Kenntnifs beider Sprachen und ein fliefsender
Stil, wirklich vorhanden ift'. Wir verzichten auf eine
Kritik diefer fragwürdigen Behauptung. Wenn wir, ohne
Zweifel mit fehr Vielen, welche die Briefe kennen, uns
auf Straufs's Seite fchlagen und fo frei find, unfrerfeits
diefelben zu den ,Ausnahmen' zu rechnen, fo liegt der
Grund dafür fo völlig auf der Hand, dafs man fich
dafür nach einer Autorität nicht umzufehen braucht.
Daran kann es felbftverftändlich nichts ändern, wenn
der Verf. nicht ohne Selbftgefühl auf feine anderweitigen
Leiftungen als Ueberfetzer verweilt. Ree. kennt diefe
nicht und läfst fie auf fich beruhen; er ift auch gar
nicht mit Zweifeln an der Sprachkenntnifs oder dem
fliefsenden Stil des Verf. an die Leetüre gegangen, fondern
eben nur mit der Ueberzeugung von der Unmöglichkeit
einer irgend befriedigenden, d. h. den Eindruck
des Originals nicht etwa völlig fondern nur annähernd
wiedergebenden Ueberfetzung. Auffallen mufs es aber,
dafs der Verf. in der Vorrede auf die in die Augen
fpringende Schwierigkeit mit keinem Worte eingeht, fo
dafs man, wenn dies nicht gar zu unbegreiflich wäre,
auf den Gedanken kommen könnte, er habe fie gar
nicht gefühlt. Sic liegt ja in dem unübertrefflichen
Mönchslatein, das fofort die geiftige Atmofphäre uns
fchafft, in welcher diefe Geftalten in unfreiwilliger Komik
fich bewegen, das Element, worin fie ihr Wefen haben,
wie Fifche im Waffcr. Wie foll eine deutfche Ueberfetzung
das wiedergeben? Man höre was bleibt: Corte
si hoc esse erit, tum habet finem circa libertatem ecclesia-
sticam — fürwahr, wenn das fein wird, dann wird es ein
Ende haben mit der kirchlichen Freiheit; 0 deus, quo-
tnodo venit, quod inceditis per pedes? Est scandalum quod
talis vir debet pedibus suis ambulare per merdam et per
Lutum —■ O Gott, wie kommt es, dafs Ihr zu Fufse geht?
Es ift eine Schmach, dafs etc. Ego liabeo unam vacan-
tiam, et propterea etc. — es giebt eine offne Stelle für
mich und deshalb etc. Ecce nunc scitis quomodo stat —
nun wifst Ihr ja, wie es fleht; quod. .. bene potest dispu-
tare desuper — dafs er wohl darüber disputiren könne.
Nun denke man fich Satz für Satz von Anfang bis zu
Ende diefe ergötzliche ,/atinisatio' wie mit dem Schwämme
weggewifcht! Aus dem Mönchslatein wird rh der Ueberfetzung
ein gewöhnliches, hier und da wohl etwas ordinäres
, aber doch richtiges Deutfch. Richtiges Deutfch
aber ift hier felbftverftändlich falfche Ueberfetzung. Hat
das dem Ueberfetzer gar keinen Kummer gemacht? Mit
blofsem Ueberfetzen ift hier in der That nichts zu
machen. Allenfalls könnte man fich, wenn die Sache
in aufsergewöhnlich gefchickte Hände käme, einen Ver-
fuch vorftellen, durch freie Nachbildung einen analogen
Eindruck hervorzubringen, etwa fo, dafs die Germanismen
in diefem Latein durch Einmifchung von Volksdialekt
in die deutfche Schriftfprache erfetzt würden, man denke
an Reuter'fches ,Miffingfch'; doch wäre das wieder viel
zu fremdartig, zumal der charakteriftifche Eindruck jenes
Latein zugleich durch den Zufammenhang mit der Schul-
fprache bedingt ift. Der Verf. hätte unfres E. gut ge-
than, wenn er, ftatt fich auf's hohe Pferd zu fetzen, die
Unüberfetzbarkeit im Straufs'fchen Sinne einfach zugegeben
und fich darauf zurückgezogen hätte, dafs denn
doch durch eine Uebertragung in's Deutfche den des

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