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Ausgabe:

1876

Spalte:

498-499

Autor/Hrsg.:

Buder, Ephorus Paul

Titel/Untertitel:

Ueber die apologetische Aufgabe der Theologie in der Gegenwart 1876

Rezensent:

Pünjer, Bernhard

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Theologifchc Literaturzeitung. 1876. Nr. 19.

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Herrn felbft (S. 37 bis 45) über das Verhalten der Chriften 1 Wir find mit diefen Schlufsfätzen, fowie überhaupt
der weltlichen Obrigkeit gegenüber im grellften Wider- j mit dem Gefammtinhalt des Schriftchens vollftändig ein-
fpruche. ,Der Geift des Evangeliums fchliefst die Re- ! verftanden und empfehlen dasfelbe allen, die fich für den
volution, der kirchliche Sinn die revolutionäre Gefinnung Altkatholicismus intereffiren, zu aufmerkfamer Leetüre;
ganz und <mr aus' (S. 74)- Auch der Kampf zwifchen der Bewegung felbft aber wünfehen wir einen mit den
Kirche und Staat, wie er in den erften fechs Jahrhunderten Waffen der Wahrheit zu erringenden fchönen Sieg über
geführt wurde, kann, wie auf S. 46 bis 74 an der Hand ein Kirchenthum, das jetzt mit der Revolution droht,
der Gcfchichte fchlagcnd nachgewiefen wird, nicht als während es nach dem Jahre 1848 fich auch evange-
analog angeführt werden, da die Kampfobjecte fowohl, lifchen Fürften als Hort der Legitimität anbot,
als die Kampfeswcife ganz anderer Art waren, als Crefeld. F. R. Fay, Pfarrer.

heut zu Tage. ,In den drei erften Jahrhunderten war es ___

der chriftliche Name in Verbindung mit der Anbetung

Gottes im Geiftc und in der Wahrheit, und andererfeits Buder. Prof. Ephorus Paul, Ueber die apologetische Auf-
der Götzendicnft; feit Kaifer Conftantin war es, um es gaue uer Theologie in der Gegenwart. Akademifche
kurz zu lagen die fchwicrige, damals faft unmögliche | Antrittsrede. Tübingen 1876, Fues. (21 S. gr. 8.)
Entwurzelung des Fontifex maximus aus dem Kader; ,

heute octroyirt kein römifcher und kein deutfeher Kaifer ! M- 5°- %
ein Glaubcnsbckenntnifs über die Pcrfon Jefu Chrifti, 1 Diefc akademifche Antrittsrede enthält nach aus-
keincr will einer Synode von Bifchöfen prälidiren: viel- drücklicher Erklärung des Verfaffers ein zunächft formal
mehr dreht fich jetzt der Kampf um das Recht, zu be- gehaltenes Programm. DerGcdankengang ift kurz folgen-
ftimmen, was die Untcrthanen lernen follen, welche der: Das Chriftenthum ward von jeher angegriffen, des-
allgemcine Bildung den Männern nöthig ift, denen halb hatte auch die Theologie zu allen Zeiten eine apo-
der gröfstc Einflufs auf das Volk in der heimlichften logetifche Aufgabe; wie aber die Angriffe gegen das
Weife geftattet wird, denen der Staat dazu noch Befol- Chriftenthum ganz verfchieden find, fo auch geftaltct fich
dung und Schutz der Amtsthätigkeit und oft hohe Ehren die apologetifche Aufgabe gar verfchieden. Heutzutage
fiebert; es handelt fich darum, ob der Staat verbieten nun richten die Angriffe gegen die Theologie fich gegen
könne, dafs feine ehrbaren Bürger um der Gewiffcnsfrei- fie nicht als gegen die inadäquate und irrthümliche Dar-
heit willen befchimpft und verfolgt werden, oder dafs ftellung einer an fich wahren Lebens- und Weltanfchau-
grofse Vcrmögensmaffen ohne feine Aufficht verwaltet ung, fondern gegen die Fundamente der Theologie
und etwa zu ganz fremden Zwecken ins Ausland ge- felbft. Die Religion beftche freilich de facto noch,
fchleppt werden u. f. w.' (S. 74. 75k Auch die Kampfes- ; doch habe fie, einer Krankheit und einem Irrthum

weife war in den früheren Jahrhunderten eine andere,
da der kirchliche Geift alle revolutionäre Beimifchung

gleich, kein Recht, zu beftehen. Es handelt fich alfo
jetzt um das wiffenfehaftliche Dafein der Theologie, um

von feiner Oppofition gegen Ungerechtigkeiten Seitens die Frage: Ift die Religion und fpeciell die chriftliche
des Staates gewiffenhaft fern hielt (S. 75). i Religion Wahrheit oder Illufion? Daraus ergiebt fich die

Zum SchTuffe weift der Verf. noch einmal nachdrück
lieh auf die von Chriftus, dem wahren Herrn der Kirche,
verkündete Scheidung zwifchen Staat und Kirche nach
Idee und Art der Wirkfamkeit hin. Die bekannte Cavour'-

Aufgabe der heutigen Apologetik: Sie darf fich nicht
damit begnügen, dafs der Religion aus staatspolizeilicher
Vorficht das Dafein gelaffen wird, den grofsen Haufen
im Zaum zu halten, oder aus herablaffender Nachficht

fche Formel: .Freie Kirche im freien Staate' erfcheint der Wiffenfchaft, fofem die Religion zwar nicht Wahr-
auch ihm ohne vernünftigen Sinn, fobald man die Frei- heit fei, aber doch fchöne Dichtung, — fondern fie foll
heit der Kirche dahin verficht, ,dafs fie innerhalb des ihren Wahrheitsgehalt wiffenfehaftlich vertheidigen. DesStaats
einen eigenen, die ftaatliche Verfaffung und die , halb ift zunächft dem Irrthum zu begegnen, als folle die
ihr entfprechenden Gefetze durchkreuzenden Rechtsor- Apologetik den chriftlichen Glauben erzeugen oder be-
ganismus unabhängig von der obrigkeitlichen Gewalt 1 weifen, erzeugt wird derfelbe im Willen und Gemüth,
fehaffen könne, für deffen Schutz und Wirkfamkeit bewiefen durch feine Wirkung auf Herz und Gewiffen
diefer das materielle Schwert leihen müffe.' (S. 75. 76.) des Gläubigen. Die Apologetik foll das wiffenfehaftliche
Vielmehr ift nach Reinkens' Anficht das richtige Ver- Recht diefer chriftlichen YVeltanfchauung gegen die Ein-
hältnifs diefes. Nach ihrer idealen Bedeutung ift die reden des blofs abftracten Verftandes vertheidigen. Des-
Kirchc nicht im einzelnen Staate, fondern in der Menfch- halb mufs fie einmal ihre Verthcidigung auf die Principien
heit, als eine Gemcinfchaft des Glaubens, der Hoffnung concentriren, ferner fich einer exaeten Methode bedienen,
und der Liebe. Sobald aber nun Glaube, Hoffnung, Gegen letztere Forderung wird verftofsen, wird die Schrift
Liebe ein Gcmeinfchaftsleben der Chriften erzeugen, das j einfach als Waffe der Vertheidigunggebraucht; ift doch die
ohne Rechte und Pflichten nicht denkbar ift, findet fich Annahme ihrer Echtheit cine/r'////n/r/w//)//, ja, könnte auch
die Kirche im Staate. Ihrem Wefen nach bleibt fie auch j die Echtheit aller biblifchen Bücher völlig bewiefen werden,
dann noch frei (S. 76) und, .foweit ihre eigene Verfaffung fo wäre damit für die Entkräftung der heutigen Einwürfe
und Gcfetzgebung innerhalb des rein religiöfen Inte- 1 gegen das Chriftenthum Nichts gewonnen. Die hiftorifch-
reffes bleiben und fomit über das Rechtsgebict des Staates ; kritifchc Betrachtung der Quellen und ihre richtige
hinausfallen, dem Staate gegenüber völlig unabhängig' . Exegefe haben für die Apologetik nur die Bedeutung,
(S. 78). .Wird jedoch der Bcfitzftand, die Exiftenz und ! dafs diefelbe Nichts Anderes zu vertheidigen unternimmt,
bürgerliche Freiheit und Ehre der einzelnen Untcrthanen, I als das echte Chriftenthum der Quellen. — Gegen die
oder die öffentliche Sitte und Ordnung berührt, fo erfte Forderung verftöfst, wer in der Apologetik an
können Verfaffung und Gefetze der Kirche nur durch Nebendingen, an beftimmtenFaffungen eines Dogmas oder
die ftaatliche Anerkennung und Sanction rechtliche Gel- j dergleichen hängen bleibt; — eine wahre Apologetik ift
tung, d. h. den Anfpruch auf die Hülfe der zwingenden nur möglich, wenn offen zugeftanden wird, dafs inner-
Macht erhalten, weil fie in das Gebiet eintreten, wo die halb des Chriftenthums verfchiedenc Anfchauungen und
zwingende Macht herrfcht und herrfchen mufs..... Die • Auffaffungen mit demfelben Recht neben einander beSache
ift einfach und bedarf an fich keines Kopfzer
brechens der Rechtsgelehrten. Sie ift aber verwickelt
und verwirrt geworden durch das Studium der Priefter

flehen können.

Die aphoriftifche Form diefer Aufftellungen ift fchon
durch die Kürze einer akademifchen Antrittsrede hin

fchaft über ihre Würde und durch die Vergefslichkeit länglich erklärt , und entfchuldigt. Sachlich befinden wir
in Betreff des Verbotes, auf Grund des Glaubens über j uns mit dem Verf. in vollftändiger Uebcrcinftimmung,
die Menfchcn herrfchen zu wollen'. (S. 78.) ! und müffen befonders dem Wunfeh Ausdruck geben,

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