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Ausgabe:

1876

Spalte:

495

Autor/Hrsg.:

Frantz, Adolph

Titel/Untertitel:

Die evangelische Kirchenverfassung in den deutschen Städten des XVI. Jahrhunderts 1876

Rezensent:

Weizsäcker, Carl

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495

496

Frantz, App.-Ger.-Refer. Adph., Die evangelische Kirchenverfassung
in den deutschen Städten des XVI. Jahrhunderts
. Gekrönte Preisfchrift u. Inaugural-Differ-
tation. Halle 1876. (Leipzig, üpetz.) (VI, 68 S. gr. 8.)
M. 1. —

Die von der Juriftenfacultät in Halle 1874 75 geftellte
Preisaufgabe forderte die Dar Heilung der Kirchenverfaffung
der Städte und des Verhältnifses derfelben zur Stadtver-
faffung, übrigens mit der Befchränkung auf die bei Richter
aufgeführten Kirchenordnungen. Da nun die Differtation
wie es fcheint nur die Ueberfetzung der lateinifchen
Preisarbeit ift, fo ift auch diefe Befchränkung in fie übergegangen
, welche bei einer Preisaufgabe für Studirendc
ganz am Platze ift, aber für eine Druckfchrift fich weniger
eignet. Das Thema ift in heben Abfchnitte zerlegt:
Entftehung der Kirchenordnungen, Kirchenregiment, Be-
fetzung der Pfarrämter, Disciplinargewalt über die Geift-
lichen, Kirchenzucht, Gerichtsbarkeit in Ehefachen, Verwaltung
des Kirchenvermögens. Die Ausführung ift
correct, bietet aber im ganzen wenig neues. Wenig
Werth hat der Verfuch im erften Capitel: ,Entftehung
der Kirchenordnungen', je blofs aus Ueberfchrift oder
Eingang derTexte, ohne weitere Hilfsmittel zu beftimmen,
ob die Ordnung entweder blofs einfeitig vom Rath oder
unter Zuziehung anderer ftädtifcher Organe oder endlich
unter Betheiligung der Gemeinde felbft zu Stande kam.
Als Beifpiel des einfeitigen Erlaffes durch den Rath
wird die Ulmer Ordnung von 1531 und die Efslingcr
von 1534 angegeben. Aber in Ulm wurden die fämmt-
lichen Reformationen zuerft vom grofsen Rath genehmigt
, die Ordnung ift nur der Vollzug diefer Bc-
fchlüffe. In Eislingen ift die Sache auch nicht fo einfach.
Die Reformation erfolgte durch Verordnung des Ma-
giftrats mit den Zünften 1531, und diefe wurde erft vollzogen
, nachdem die Bürger einzeln darüber gehört waren.
Zwilchen diefem Anfang und der bei Richter abgedruckten
Ordnung liegen noch die von Richter felbft
angeführten Verordnungen von 1533. Die Ordnung von
1534 ift dann, wie fie auch felbft in ihrem Eingange zeigt,
blofse weitere Vollzugsverordnung. Im zweiten Capitel
ift erfreulich zu fchen, dafs die Theorie von einer blofs
accidentiellen Verbindung der Kirchengewalt mit der Obrigkeit
in den reformatorifchen Ordnungen allmählich wieder
aus der Lehre des Kirchenrechtes verfchwindet. Der
Verfaffer ftellt den Satz auf, dafs das Kirchenregiment
vielmehr als ein aus dem innerften Wcfen der obrigkeitlichen
Stellung hervorgehendes Attribut betrachtet werde.
Sonft zeigt fich auch in diefem Abfchnitte an der Lehre
vom Superintendenten, dafs es nicht angeht diefe Dinge
ohne hiftorifche Balis zu behandeln; der Unterfchied der
Kirchenordnungen in diefem Stücke, welchen der Verf.
erwähnt, hat eben feinen allgemeinen Zufammenhang in
der Reformationsgefchichte felbft und im Urfprung der
Ordnungen. Und diefer Mangel geht durch das ganze
hindurch. Einen Werth behält aber auch fo die Zu-
fammenftellung der wefentlichen Züge der Vcrfaffung
nach der Ordnung der Materien. Ein eigenes Capitel
hätten dabei wohl neben der Zucht und den Ehefachen
auch die Schulfachen verdient. Angehängt ift zuletzt
eine kurze Ueberficht der Reformationsgefchichte der
Stadt Braunfchweig, nach Rehtmeyer, wie fie ähnlich und
in einzelnem richtiger in Vogt's Biographie Bugenhagcn's
gegeben ift.

Tübingen. C. Weizfäckcr.

Roch oll, Divis.-Pfr. Heinr., Die Einführung der Reformation
in der ehemaligen freien Reichsstadt Colmar. Ein

B • trag zur Rcformations-Gefchichte des Elfafs. Mit

3 Beilagen. Colmar 1876. (Leipzig, Rafch.) (XVI,
248 S. gr. 8.) M. 4. —

Die vom Verleger fehr gut ausgeftattete Schrift ift
! ein dankenswerther Beitrag zur Spccialgefchichte der Reformation
. Dem Verf. ift eine grofse Anzahl von hand-
fchriftlichen Documentcn in Colmar zugänglich gewefen,
durch deren tüchtige Benützung es ihm möglich ward,
über feine Vorgänger bedeutend hinauszukommen. Er
zeichnet in gefchickter, nur ftellenweife etwas zu breiter
Schilderung die ganz eigenthümlichen Schwierigkeiten,
: mit denen die Reformation in Colmar und anderen ihm
ähnlich geftcllten Städten zu ringen hatte, und weift nach,
j wie es dadurch bedingt war, dafs fie erft 1575 zur wirklichen
Durchführung kam. Auf Einzelheiten aus diefer
Entwickelung einzugehen ift hier nicht der Ort. Das
! Ganze ift, dies fei hier bemerkt, fo gehalten, dafs auch
j folche, die nicht Specialforfcher find, es mit Vergnügen
lefen werden. Mit Recht betont der Verf. als befonders
eigenthümlich die wirkliche Einführung der Reformation
im J. 1575. Sie gefchah, nachdem der gröfste Theil der
Bürgerfchaft evangelifch geworden war, damit, dafs der
Rath der Stadt, die katholifchen Mitglieder desfelben
einbegriffen, in den Zunftftuben Religionsfreiheit procla-
mirte und dann einen evangelifchen Prediger an einer
ihm zuftehenden Kirche anftellte. Man verfuhr nach allen
Grundfätzen der Billigkeit und hoffte, ohne innere Unruhen
durchzukommen. Aber hierin täufchte man fich.
Die römifche Priefterfchaft konnte die Herrfchaft nicht
verfchmerzen, fondern begann zu hetzen und auch
mit auswärtigen Eeinden der Stadt Verbindung anzuknüpfen
. Und gar übel ward es, als fie Jefuiten von
lAeiburg hatte kommen laffen.' Da fah der Rath fich
genöthigt, fcharfe Mafsregeln zu ergreifen, um den Brieden
in der Stadt zu erhalten. Vorher hatte die römifche
Kirche würdigere Vertreter und Vorkämpfer in Colmar
gehabt, und der Verf. verficht es, das mufs man ihm
nachrühmen, folchen Männern durchaus gerecht zu werden.
Er zollt ihnen die Anerkennung, welche fie verdienen.
I Dafs er kein Freund des ,reinen Lutherthums' ift, vgl.
S. 131, kann bei einem kgl. preufs. Divifionspfarrer nicht
befremden. — S. 136 ift zweimal zu lefen: Friedrich II.
ftatt III. S. 144 ift das Wort ,reftituiren' falfch gebraucht.
S. 152 ift ,Gewährung der augenblicklichen Situation' ein
fchlechter Ausdruck. S. 201 mufs das letzte Wort vorbereitet
' heifsen.

Erlangen. G. Plitt.

Reinkens, Bifchof Dr. Jof. Hub., Revolution und Kirche.

Beantwortung einer Tagesfrage mit Rückficht auf die
gegenwärtige Tendenz und Praxis der römifchen
Curie. 3. unveränd. Aufl. Bonn 1876, Neuffen (79 S.
gr. 8.) M. 2. —

Von Anfang der altkatholifchen Bewegung an hat-
Bifchof Reinkens, damals noch Profeffor der katholifchen
Theologie zu Breslau, eine hervorragende Stellung
eingenommen. Neben Döllinger, Schulte und Friedrich
ftand er in der erften Reihe jener entfehiedenen
Gegner des vatikanifchen Dogmas von der Unfehlbarkeit
des Papftes und wirkte theils durch eine Reihe kleiner,
ganz vortrefflich gefchriebener Brochüren über die päpft-
lichen Dccrete, theils durch Vorträge, die er in verfchie-
denen Städten Deutfchlands, namentlich auch in feiner
Heimat, am Rhein, hielt, für die Sache des Altkatholi-
cismus. Ganz in demfclben Geifte und in derfelben, eine
edle Popularität bekundenden Sprache ift auch diefe
feine neuefte Schrift über Revolution und Kirche ver-
fafst. Ihre Grundgedanken find: Der letzte Verfuch der
römifchen Curie, ihre bedrohte Herrfchaft wiederher-
zuftcllen — ift die Revolution (S. 2), diefe aber fleht
fowohl mit der Lehre der Apoftel (S. 10 bis 37), als des