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Ausgabe:

1876 Nr. 17

Spalte:

449-453

Autor/Hrsg.:

Rössler, Constantin

Titel/Untertitel:

Das deutsche Reich und die kirchliche Frage 1876

Rezensent:

Oettingen, Alexander

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Theologifche Literaturzeitung. 1876. Nr. 17.

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erzogen, der geiftige Erbe der eifernen Willenskraft
des Vaters und der lebhaften Phantafie, des finnigen Ge-
müths der Mutter, zum jungen Theologen herangereift,
mit grofsem Fleifs und ernfter Forfchung durch feine
Studien und auch durch die Zweifel eines ,elfterfarbigen'
Rationalismus, fowie durch die Träume der Burfchen-
fchaft, der ,exaltirten Weltverbefferer - Kreife von 1817',
von denen fich feine ,nüchterne' Natur bald abgeftofsen
fühlte, fich hindurchgearbeitet und zur Erfahrungsgewifs-
heit des Glaubens gelangt. Gegenüber aller Halbheit
und allem Phrafcnthum einer ,rhetorifirenden' Theologie,
einer Theologie mit ungewiffen Worten thut es wohl, den
Lebensgang eines thcologifch.cn Charakters zu verfolgen,
wie er fich, allerdings in herausfordernder Einfeitigkeit,
mit allen Spitzen und Ecken einer determinirten, ftreit-
baren Natur repräfentirt in dem Theologen der That-
fachen, dem tiefen Kenner und verftändnifsvollen Darfteller
deutfeher Eigenart in Poefie und Literatur, einem
Manne von altteftamentlicher Prophetenart, von mächtigem
Feuer in Liebe und Hafs. Auch als Mann der
Wiffenfchaft fühlte er fich als ein Diener Chrifti, als ein
Haushalter über Gottes Geheimnifse, der die Forfchung
als einen Gottesdienft betrieben, wie Henke treffend in
der Grabrede auf Vilmar hervorhebt, die Beide ehrt,
den Redner wie den, welchen er darftcllt.

Von befonderem Intereffe ift die Schilderung der
Wirksamkeit, die Vilmar als Landtagsabgeordnetcr und
als Hülfsrcfercnt im Minifterium des Innern, fowie als
Gymnafialdirector entfaltet, wobei er fich wefentliche
Vcrdienftc um die Hebung des höheren und des niederen
Schuiwefens in feinem Vaterlande erworben, während
er als politifcher Charakter einen grofsen persönlichen
Muth und Unerfchrockcnheit bis zur Starrheit eines
,kurhcffifchen Hartkopfs' bewiefen. Tragifch ift für ihn
als treuen Heffen und als ftrengen Lutheraner, als
fcharfen Gegner der Union die Wendung gewefen, welche
die öffentlichen Dinge in Kirche und Staat im Jahre 1866
genommen und welche in feine innerften Lebensan-
fehauungen vernichtend eingegriffen, auch zu einem ent-
fchiedenen Bruch mit mehreren feiner älteren Freunde
geführt. Der Gram darüber hat ihn bald verzehrt. Was
aber dem eigenartigen, fcharikantigen Manne feine Zeit-
genoffen nicht feiten verfagt, ein gerechtes Urtheil, das
wird eine unbefangenere gefchichtliche Würdigung
ihm vermitteln, und ein Beitrag dazu ift die vorliegende
Schrift.

Dresden. Dr. ph. Meier.

Rössler, Conftant, Das deutsche Reich und die kirchliche

Frage. Leipzig 1876, Grunow. (VII, 443 S. gr. 8.)
M. 10. —

Unter der Fluth kirchcnpolitifcherBrofchüren, welche
gegenwärtig den Büchermarkt überfchwemmen, nimmt
das genannte Werk jedenfalls eine hervorragende Stellung
ein. Obwohl ein ,Zeichen der Zeit', ift es doch
nicht von blos ephemerer Bedeutung. Denn der Verf.
verlieht es, in die Tiefe zu dringen, die vorhandenen
Gegenfätze auf ihre letzten Gründe hin zu unterfuchen
und lichtvoll zu beurtheilen. Was er die kirchliche
Frage' nennt, befchränkt fich ihm keineswegs auf den
gegenwärtigen ,Kulturkampf und das ,kirchenpolitifche
Problem', das unfere Zeit bewegt. Er will nicht blofs
den confeffionellen Gegenfatz beleuchten oder das Ver-
hältnifs von Kirche und Staat verfaffungsmäfsig ausge-
ftalten helfen. Ihm ift vielmehr der jetzt wogende Streit
ein Ausdruck entgegengefetzter Weltanfichten, Symptom
jenes grofsen und einzigen Themas der Weltgefchichte:
des Kampfes zwifchen Glauben und Unglauben. Und
,das deutsche Reich' insbefondere erfcheint ihm als der
providentielle Boden, auf welchem jene Gegenfätze
zunächft ausgefochten und ausgetragen fein wollen.

,Mehr als die Waffenerfolge der letzten Kriege, mehr
als das Werk der Gefetzgebung auf dem Gebiete ftaat-
licher Einrichtungen und gefellfchaftlicher Bewegung
lenkt der Kampf, in welchen das deutfehe Reich mit dem
Reich des römifchen Papftes getreten, die Augen der
fremden Nationen und insbefondere der nachdenkenden
Politiker des Auslandes auf Deuf fchland'. Ja, ,die Schwingungen
diefes Kampfes reichen von den weiten Gebieten
des ruffifchen Reiches bis zu den entfernteften Grenzen
der transatlantifchen Welt und gehen mitten hindurch
durch das leidenschaftlich bewegte Staatslcben der roma-
nifch-keltifchen Völker des Wcftens von Europa' (S. 1).
— Der tiefere Grund für die welthiftorifche Bedeutung
diefes Kampfes liegt nachRöfsler darin, dafs in demfelben
,die Principien der Reformation und der Revolution
' in einer das nationale Gefammtlcben erregenden
Weife zu Tage treten. Zur ,wahren und vollständigen
Therapie des nationalen Lebens' gehört nach ihm beides:
Revolution und Reformation' (vgl. bef. S. 12 f.; 147 ff.;
311 ff.). Beide flehen in fo engem Zusammenhange mit
einander, dafs ,keine ohne die andere ihr wahres Ziel
zu erreichen' im Stande fein foll. ,Die Reformation des
16. Jahrhunderts hat ihre Ergänzung in der Revolution
des 19. Jahrhunderts gefunden' und zwar vorzugsweife
auf dem Gebiete des deutfehen Nationalstaates, in welchem
es zu einer deutfehen Nationalkirche kommen folle.
Das fühle die Kurie inltinctiv durch. Daher der Kampf
auf Leben und Tod!

Der wefentlich confervativ gefilmte Verfaffer ift weit
davon entfernt, der radicalen Auffaffung der Revolution'
als einer gewaltfamen Umwälzung der bestehenden
Staatlichen Verhältnisse zuzustimmen. Die Revolution'
ift ihm nur die erneuerte ,Feststellung der Staatlichen
Bafis', der politifchen Organifation (S. 147 ff), — die
Reformation' die entfprechende .Feststellung der kirchlichen
Bafis' nationalen Gemeinlebens (S. 311 ff). Die
.Aufnahme des Werkes der Reformation' in feiner vollen
Bedeutung fei ,die einzige Abwehr der Herausforderung
Roms, welche dem deutfehen Reich gebührt'. Denn
,das Werk der Reformation war in feinem grundlegenden
Act ein Staatsrechtliches'. Das jus reformandi' habe
das deutsche Reich wiederum in feine Hand zu nehmen.
Und zwar das jus reformandi nicht im Sinne des alten
verhängnifsvollen Satzes: cujus regio, illius religio. Vielmehr
gehören zum jus reformandi cinerfeits die Grenz-
regulirung mit der römifchen Kirche zur Wahrung der
rechtlichen Staatsfouvcränetät; andererfeits die Her-
Stellung der Existenzbedingungen für die evangelifche
Kirche innerhalb des deutfehen Staates, auf dafs Sie
,eine heilbringende Nationalinstitution' werde.

Obwohl nun Schon diefer Grundgedanke des Buches
den Widerspruch wachzurufen geeignet ift, fo fcheint es
mir doch, um den Gedankengang des Verfaffers kennen
zu lernen, von Wichtigkeit zu fein, zuvor diejenigen
Punkte zu bezeichnen, gegen welche er die Geifsel feiner
Kritik fchwingt, fowie andererfeits die pofitiven Vor-
fchlägc zu erwägen, die er für die Ausführung jenes
Grundgedankens als die geeigneten anficht. Seine Kritik
richtet fich vorzugsweife gegen drei Punkte: gegen den
ungeiftlichen Charakter und die Glaubcnslofigkeit der
Gegenwart, gegen Roms hierarchifche Anmafsung und
gegen den confeffionellen Dogmatismus der neugläubigen
(lutherifchen) Theologie. Durch feine pofitiven, aufbauenden
Gedanken fucht er den wahren christlichen Glauben
im .evangelifchen'Sinne näher zu bestimmen, das ,kirchen-
politifche Problem' zu präcifiren und für die Gestaltung
der erftrebten .Nationalkirche' die Grundlinien vorzm
zeichnen. F"olgen wir aufmerkfam beiden, den negativen,
wie pofitiven Gedankenreihen, um dann unfer Schlufs-
urtheil zu formuliren.

Mit durchfchlagendem Ernft charakterifirt der Verf.
zunächft die .Glaubcnszerfetzung, Glaubensverwirrung
und Glaubcnslosigkeit' der Gegenwart (S. 17—122). Er

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