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Ausgabe:

1876 Nr. 13

Spalte:

334-335

Autor/Hrsg.:

Assmann, A. W.

Titel/Untertitel:

Die Briefe des Apostels Paulus. I. Der Römerbrief. Uebersetzt, erklärt und disponirt 1876

Rezensent:

Weiß, Bernhard

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Theologifche Literaturzeitung. 1876. Nr. 13.

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durch den Regierungsantritt des Demetrius II Nikator
(146 v. Chr.) in zwei Hälften getheilt wird. Für die erfte
Hälfte ift Polybius der leitende Gefchichtfchreiber, auf
welchen die meiden Späteren zurückgehen, für die zweite
ebenfo Pofidonius. Der Verf. fucht nun zu zeigen,
dafs Jofephus diefe Beiden für die betreffenden Perioden
der jüdifchen Archäologie' als Quellen benützt hat.

Zuerd wird dies (S. 8—28) in Bezug auf Polybius
für die Zeit bis 146 v. Chr. nachgewiefen. Die Hauptquelle
für die vierzig Jahre v. 175—135 v- Chr- war freilich
, wie der Verf. auch anerkennt, das erde Makkabäcr-
buch. Aber Jofephus hat deffcn Bericht aus einer anderen
Quelle vielfach ergänzt, einigemal auch corrigirt. Und
der Verf. weid überzeugend nach, dafs diefe andere
Quelle eben Polybius war. Diefer Beweis war zwar
infofern nicht fchwer zu führen, als Polybius zweimal
ausdrücklich citirt wird {Antt. XII, 3,3. 9,1). Aber die
Umficht, mit welcher die Thefe für den ganzen Abfchnitt
durchgeführt wird, verdient darum nicht minder Anerkennung
. Etwas zu hoch wird hiebei nur die Sorgfalt
des Jofephus angefchlagen, wenn behauptet wird, er habe
den Bericht des Makkabäcrbuches aufs genauede [accu-
ratissimc p. 27) mit dem des Polybius verglichen. Die-
fes accuratissimc bedarf jedenfalls fehr der Einfchränkung.

Für die Zeit nach 146 glaubt der Verf. (S. 28—43)
in ähnlicher Weife eine Benützung des Pofidonius dar-
thun zu können (f. deffen Fragm. bei Müller, Fragvi.
Iiist. o-rarc. III, 245—296). Er verfahrt hiebei in derArt,
dafs er zunächd die darken Berührungen des Jofephus
mit Judinus und Diodorus aufzeigt, fodann hieraus
folgert, dafs alle drei auf eine gemeinfaine Quelle zurückgehen
, und endlich mit dem Satze fchliefst: Da aner-
kanntermafsen namentlich Diodorus auf Pofidonius zurückgeht
, fo mufs dies auch bei Jofephus der Fall fein
(p. 40 sq.). Dies Alles id ohne Zweifel richtig. Jofephus
geht in der That auf Pofidonius zurück. Und doch be
c

Verlader fp. 29. 35) die Vermuthung auf, dafs für die
Gefchichte des Johannes Hyrkanus das am Schluffe des
erden Makkabäerbuches (I.Makk. 16,24) erwähnte dif/.inv
[ftiQMv aQxagojOrvr/g aviov benützt fei. Es id dies aber
fichcr unrichtig. Denn wenn eine folche Quelle erden
Ranges dem Jofephus oder auch nur feinen Gewährsmännern
vorgelegen hätte, könnte das, was er hierüber
giebt, nicht fo überaus dürftig und bruchdückartig fein.

In einem dritten und letztenTheile endlich (S. 43—541
wird die Chronologie der vier Könige: Demetrius II,
Antiochus VI, Tryphon, Antiochus VII forgfältig und
eingehend erörtert, zum Theil unter Anwendung des
gewonnenen Refultates: dafs die Abweichungen des
jofephus vom erden Makkabäerbuch aus Pofidonius dämmen
und daher für die Gefchichte der fyrifchen Könige
den Vorzug verdienen. Es würde zu weit führen, auch
diefen Abfchnitt einer näheren Prüfung zu unterwerfen.
Wir erwähnen nur, dafs der parthifche Feldzug und die
Gefangennahme des Demetrius II (mit Verwerfung der
Zeitbedimmung I Makk. 14, 1) in die Jahre 168 u. 169
aer. Sei. gefetzt werden; der Tod des Antiochus VII in
das J. 183 aer. Sei. Die angeblichen Jahreszahlen 185
und 186 auf Münzen diefes letzteren beruhen auf irriger
Lefung.

Leipzig. E. Schürer.

Assmann, Pfr. A. W., Die Briefe des Apostels Paulus.
I. Der Römerbrief. Uebcrfetzt, erklärt und disponirt.
Hattendorf bei Rinteln 1875, Selbdvcrlag des Verf.
M. — 80.

Der Verf., der fchon eine ähnliche Schrift über das
Matthäusevangelium herausgegeben, beabfichtigt nach dem
Titel, alle Briefe des Paulus zu bearbeiten, und beginnt
mit dem Römerbrief. Wir möchten ihm dringend von
iarf die Thefe des Verf. einer wefentlichen Modification. I der weiteren Ausführung feiner Abficht abrathen, da wir

Jofephus geht nämlich nur indirect, nicht direct auf Po- davon fchlechterdings keinen Nutzen abfehen. Auf eine
fidonius zurück. Der Verf. wäre ohne Zweifel felbft zu ; Ueberfetzung des Briefs folgen 15 Seiten fprachliche
diefer Einficht gekommen, wenn er nicht den methodi- | Erklärungen, von denen auf das wichtige 8. Capitel z. B.

fchen Fehler begangen hätte, die ausdrücklichen Citate
des Jofephus in diefem Abfchnitte ganz zu ignoriren.
Er hätte dann gefunden, dafs Jofephus als Fortfetzung

grade 11 Zeilen, auf die heutzutage foviel befprochenen
drei Schlufscapitel volle zehn Zeilen kommen. Wer fo
wenig zur Erklärung des Römerbriefs bedarf, der, meine
des Polybius in erfter Linie das grofse Gefchichtswerk ich, könnte eine folche auch fchon ganz entbehren, ganz

des Strabo (Müller, Fragm. III, 490—494) benützt hat
(Antt. XUl, 10,4. 11,3). 12,6. XIV, 3,1. 4,3. 6,4.
7, 2. 8,3. XV, 1, 2); demnächft auch Nikolaus Da-
mafeenus (Antt. XIII, 8, 4. 12, 6. XIV, 1,3. 4, 3.
6, 4). Angefichts der That fache, dafs diefe beiden fehr
häufig, Pofidonius aber niemals von Jofephus citirt
wird (nämlich niemals in der Archäologie, nur einmal

gewifs aber Erörterungen, wie die auf S. 29 über 71coito/u'
und aZQoßvotla, die uns auf 10 Zeilen belehrt, dafs jenes
1) circumeisio, 2) religio Judaica, 3) Judaei swe circumeisi
heifst. Aber wir fürchten, das Schriftchen bringt nicht
nur keinen Nutzen, fondern fliftet wieder Verwirrung,
wo die neuere Exegefe doch glücklich fchon zu feften
Rcfultatcn gekommen war. So wenn Rom. 1, 17 über-

contra Apion. II, 7), wird wohl allfeitig zugegeben werden, fetzt wird: denn die Verheifsungsgnade Gottes wird
dafs der letztere dem Jofephus nicht vorgelegen hat. geoffenbart durch dasfelbe, durch die Glaubenslehre zur
Daraus folgt aber ein weiteres. Wir dürfen namentlich Bewirkung des Glaubens. Zur Erklärung diefer feltfamen
von dem gelehrten und gewiffenhaften Strabo voraus- Ueberfetzung hören wir, dafs dt/.cttnavi'i] ftets die ver-
fetzen , dafs er fich nicht mit einer Quelle begnügt, heifsene Güte Gottes bedeutet, nur in Verbindung mit
fondern alles, was ihm zugänglich war, benützt hat. Und .richten oder Gericht' die vergeltende Gerechtigkeit,0 dafs
in der That finden fich felbft noch in den Citaten bei , nlatic. die doctrina Christi bedeutet und fich von
Jofephus wiederum Rückwärtsberufungen auf ältere Hifto- ; tvayyilinv nur .unbedeutend' unterfcheidet, infofern letz-
riker, fo auf Timagcnes (XIII, II, 3; vgl. XIII, 12, 5), 1 teres die chriftliche Lehre in ihrem ganzen Umfange,
Afinius Pollio (XIV, 8, 3) und einen fonft kaum be- : erfteres die Lehre vom Sohne und vom heiligen Geifte,
kannten Hypfikrates (ebendaf.). Dies ift darum wichtig, alfo das fpeeififeh chriftliche bezeichnet. Das ift doch
weil es uns beweift, dafs die Darftcllung des Jofephus , eine Behandlung biblifcher Begriffe, die gottlob einem
nicht ausfchliefslich auf Pofidonius, fondern auch noch j überwundenen Standpunkt angehört. Dafs einer Rm. 5,
auf anderen Quellen ruht; aber beides nur durch Ver- j 12—21 nicht zu exegefiren verfteht, der ödgi^ia ,Straf-
mittelung des Strabo und Nikolaus. Den vorfichtigen gäbe', /.wcd/.Qiua ,Verurtheilung zum geiftlichen Tode
Strabo hören wir noch deutlich reden, wenn die abwei- j oder zur Sündenknechtfchaft' überfetzt und bei dmaioavvt.,

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chenden Zahlenangaben, welche die verfchiedenenQuellen
darboten, gewiffenhaft neben einander geftellt werden
{Antt. XIII, 12, 4. 5), was uns zwar Jofephus vorlegt,
als ob es fein Eigenthum wäre, während er es zweifellos
nur aus Strabo abgefchrieben hat.

Nur beiläufig, und mit löblicher Vorficht, Hellt der

öi/.auüftcc, ör/.aiaats u«fc an die justitia vitae denkt,
braucht wohl nicht ausgeführt zu werden. Gleich auf
der erften Seite der fprachlichen Erklärungen findet fich
die Behauptung, dafs ,lv und ig fynonym feien', dafs
,xarä nnv/ja Umfchreibung des Adjectivs' fei, und gleich
die erfte lautet wörtlich: ,ngCeiv heifst abfondern, vgl.

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