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Ausgabe:

Juni/2004

Spalte:

646 f

Kategorie:

Kirchengeschichte: Mittelalter

Titel/Untertitel:

Dokumente zur Geschichte des Deutschen Reiches und seiner Verfassung 1331-1335. 3. Lfg. Bearb. v. W. Eggert.

Verlag:

Hannover: Verlag Hahnsche Buchhandlung 2003. VIII, S. 271-511. 4 = Monumenta Germaniae Historica: Constitutiones et acta publica imperatorum et regum, 6/2. Kart. Euro 36,00. ISBN 3-7752-5452-8.

Rezensent:

Gert Haendler

Die Monumenta Germaniae Historica (MGH) hatten im Jahre 1999 ihr 180-jähriges Bestehen gefeiert, ThLZ 125 (2000) hatte berichtet (Sp. 453-467). Im Rahmen der MGH spielt die Reihe "Constitutiones et acta publica imperatorum et regum" eine eher untergeordnete Rolle. Die Bände I-V erschienen 1893-1911 (nachgedruckt 1963-1999). Band VIII war 1910- 1926 herausgekommen (Nachdruck 1982). Auch Band VI/1 war in Lieferungen 1914-1927 erschienen und hatte 1982 einen Nachdruck erhalten. Die Bände IX-XI waren von der Arbeitsstelle der MGH in Ostberlin erarbeitet worden. Das Zentralinstitut für Geschichte hatte im Rahmen der Akademie der Wissenschaften der DDR diese Lieferungen in Ostberlin ediert. Die Arbeit hatten Margarete Kühn (Berlin-West) und Wolfgang D. Fritz (Berlin-Ost) geleistet.

In dieser Arbeitsstelle der MGH in Ostberlin wurde auch der Band VI/2 weiter bearbeitet. Den Teilband VI/2/1 hatte 1989 noch Ruth Bork zum Abschluss geführt, die Sekretärin der Lutherakademie Sondershausen in den fünfziger Jahren (zur Zeit von Rudolf Hermann). Nach dem Tode von Ruth Bork hatte Wolfgang Eggert die Arbeit übernommen, er konnte 1999 den Faszikel 2 des Bandes VI/2 vorlegen. Der jetzt erschienene Faszikel 3 teilt im Vorwort mit, dass W. Eggert schwer erkrankt sei und die Schlussredaktion nicht mehr übernehmen konnte. Der Band enthält die Nummern 378-747. Die Urkunden stehen teils in lateinischer, überwiegend jedoch in deutscher Sprache des späten Mittelalters. Die ausführlichen Überschriften erleichtern die Benutzung.

Der Band beginnt mit der Urkunde 378: Kaiser Ludwig der Bayer verlieh am 10. Januar 1333 den Pfarrern von Kufstein und Kitzbühl bestimmte Rechte. Es herrschen also "staatskirchliche" Zustände. Viele Urkunden beginnen mit den Worten "Wir Ludowig von gotes gnaden Romischer keyser, ze allen ziten merer dez richs" oder "Ludowicus die gratia Romanorum imperator semper augustus". Kaiser Ludwig der Bayer verfügte aber nicht nur über seine Kirchen und Klöster, er hatte auch bestimmte Erwartungen. In der Urkunde 382, in München am 25. Januar 1333 ausgestellt, wird ein Privileg dem Klarissenkloster in München verliehen, "daß es zu seinen beiden genannten zwischen München und Thalkirchen gelegenen Mühlen jeweils einen Wagen mit Pferd haben soll und die damit getätigten Fuhren nicht behindert werden dürfen" (273). Dieses primitiv klingende Privileg begründet der Kaiser mit der Fürbitte der geistlichen Frauen für sein und seiner Familie Seelenheil (274).

Geographisch betreffen die Urkunden vor allem Süddeutschland, es kommen jedoch auch andere Landschaften in den Blick: Die Urkunden 512-514, in Würzburg im November 1333 ausgestellt, betreffen das Verhältnis der Stadt Aschersleben zum Bischof von Halberstadt (363 f.). Der Bischof hatte die Stadt "contra ius" in Besitz genommen und wird zur Rückgabe aufgefordert (512). Das Domkapitel soll seinen Bischof dazu drängen (513). Die Stadt Aschersleben soll den Gehorsam des Bischofs verlassen (514). In Urkunde 544, ausgestellt in Nürnberg am 6. März 1334, fordert Kaiser Ludwig der Bayer den Markgrafen von Brandenburg auf, sich um den Pfarrer von Eberswalde zu kümmern und für die Amtseinführung des Bischofs von Brandenburg zu sorgen (382 f.). Darin werden die "civitates Berlin et Colna" erwähnt. Am weitesten nach dem Norden greift die Urkunde 608: Eine "Quittung für die Stadt Lübeck über 500 Pfund lübische Pfennige" (423). Datiert wird selbstverständlich nach christlichen Festtagen, so auch in der letzten Urkunde (747) des Bandes: "Der ist geben ze Lantshut, davon Christes gepurrt waren dreutzhehen hundert jar, dar nach in dem fümf und dreizzigistem jar, an sand Niclas tag".

Der damals in Avignon regierende Papst Johannes XXII. wird nicht mit Namen genannt. Aber die Urkunde 384 verweist indirekt auf ihn: Sie ist in Nürnberg ausgestellt am 6. Februar 1333 und bekundet Trauer gegenüber der Stadt Worms um den Tod des dortigen Bischofs Gerlach. Danach wird die Stadt ermahnt, nicht einen Bischof aus Avignon anzunehmen: "nullam personam provisam seu providendam de parte illius de Aviona ... recipere vel aliqualiter acceptare" (275). Es gibt einen päpstlichen Anwärter Salmann, vor dem gewarnt wird. Das Problem taucht nochmals auf. Die Urkunde 653 vom 7. März 1335 bekam die Überschrift: "Verbot für die Stadt Worms, den Salmann, genannt Klemann von Mainz, zum Wormser Bischof anzunehmen und ihm gehorsam zu sein" (451).

Eine Vorbemerkung kündigt die abschließende Lieferung des Bandes VI an, die die Register, eine allgemeine Einleitung sowie das Literaturverzeichnis enthalten soll.