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Ausgabe:

Juli/August/2003

Spalte:

844–847

Kategorie:

Interkulturelle Theologie, Missionswissenschaft

Autor/Hrsg.:

Schalk, Peter [Hrsg.]

Titel/Untertitel:

Zwischen Säkularismus und Hierokratie. Studien zum Verhältnis von Religion und Staat in Süd- und Ostasien.

Verlag:

Uppsala: Uppsala University Library 2001. 251 S. gr.8 = Acta Universitatis Upsaliensis. Historia Religionum, 17. ISBN 91-554-5075-X.

Rezensent:

Horst Bürkle

Der Band enthält die auf der ersten Tagung des "Arbeitskreises Asiatische Religionsgeschichte" (AKAR) in der Deutschen Vereinigung für Religionsgeschichte (DVRG) im April 2000 in Wallenfels bei Bayreuth vorgetragenen Beiträge. Die Tagung stand unter dem Thema "Staatsreligion, Reichsreligion, Nationalreligion: Konzeptionen zum Verhältnis zwischen Religion und weltlicher Macht in der asiatischen Religionsgeschichte". Acht der dort gehaltenen Referate sind in diesem Band in Überarbeitung veröffentlicht.

Oliver Freiberger stellt in seinem einleitenden Beitrag "Überlegungen zur Terminologie" der Begriffe Staatsreligion, Reichsreligion und Nationalreligion an. Sie werden jeweils an einem Fallbeispiel erörtert: Der Begriff "Reichsreligion" wird anhand der über dreißig Jahre anhaltenden Herrschaft Asokas erläutert, der im 3. Jh. v. Chr. in Indien regierte und dessen tolerante Haltung gegenüber den religiös konkurrierenden Gruppierungen seiner Untertanen seiner Zuwendung zu buddhistischem Gedankengut zugeschrieben wird. Sein Verständnis des universalen buddhistischen Dhamma gilt Freiberger als Beispiel für eine "Reichsreligion", die neben politischen, sozialen und ethischen auch "soteriologische Züge" trägt.

Als Beleg für eine "Nationalreligion" dient Freiberger unter Bezug auf H. Bechert die Rolle, die die ceylonesischen Chroniken für die Gestaltung der singhalesischen Nation spielten. Das Charakteristische einer Staatsreligion wird am Beispiel des modernen Thailands demonstriert, und an der Rolle, welche die Staatsgewalt für den thailändischen Buddhismus spielt. Der einzige in englischer Sprache gefasste Beitrag des federführenden Herausgebers, des Uppsaler Religionsgeschichtlers Peter Schalk, setzt die Thematik "Nationalreligion" am Beispiel des singhalesischen Buddhismus im heutigen Sri Lanka fort. Hintergrund ist der anhaltende singhalesisch-tamilische Konflikt. Aus ihm erklären sich die sich ändernden Tendenzen in der staatlichen Gesetzgebung, in der sich der Einfluss eines buddhistischen "Ethnonationalismus" zunehmend abzeichnet.

Bhikkhu Pasaddika, mit dieser Selbstbezeichnung als Mitglied der buddhistischen Mönchsgemeinde (sañgha) erkenntlich, Honorarprofessor in Marburg und Lehrbeauftragter in Würzburg, behandelt die Thematik des Bandes im Blick auf den frühen Hina- und Mahayana-Buddhismus. Unter Auswertung der Arbeiten von H. Bechert und D. Seyfort Ruegg, insbesondere hinsichtlich der bereits im ältesten Buddhismus grundgelegten Wesensmerkmale des Mahayana, werden Texte Nagarjunas aus dem 1./2. Jh. n. Chr., die als buddhistischer Herrscherspiegel für den gerechten König gelten können, ausgewertet. "Gewissermaßen als Seelsorger des Königs beruft sich Nagarjuna auf den Buddha" (83). Die Folgerungen, die aus den "Empfehlungen zum Verhalten eines Königs" vom Vf. als buddhistische Grundlagen für einen modernen Staat, für "soziale Marktwirtschaft" und einen "Wirtschaftshumanismus" bewertet werden, gleichen dabei allzu sehr den angewandten religionsphilosophischen Ideen des "ceylonesischen Modernisten" (G. Rothermundt) K. N. Jayatilleke und anderer neubuddhistischer Reformer.

Eine historische Spezialstudie hat Thomas Jansen der Beziehung des chinesischen Kaisers Liang Wudi (Regierungszeit: 502-549 n. Chr.) zum Buddhismus gewidmet. Der dem Buddhismus sich zuwendende Kaiser verbindet mit seiner Religionspolitik zugleich erfolgreich Interessen des Herrschers: Im Selbstverständnis eines "chinesischen Asoka" als kaiserlicher Bodhisattva verehrt, gewann er staatsreligiösen Einfluss sowohl auf die Vertreter des buddhistischen Mönchtums wie auch in der soteriologischen Rolle seiner Person auf jeden einzelnen seiner Untertanen.

Eine weitere Studie zum Thema (Max Deeg) ist der Rolle der chinesischen Kaiserin Wu Zetian (627-705 n. Chr.) gewidmet. Auch in ihrem Falle handelt es sich um eine Instrumentalisierung der Religion zu Gunsten der eigenen Herrschaftssicherung. Das betrifft zunächst ihren Rückgriff auf die traditionellen Rituale des chinesischen Kaiserkultes. Dann aber verhilft ihr "das traditionelle buddhistische Instrumentarium der Prophezeiung" zur metaphysischen Überhöhung ihrer Ausnahmestellung als weibliche Herrscherin. Schließlich dient die Übertragung der Rolle eines buddhistischen Heilsbringers (Maitreya) auf die Kaiserin der verehrenden Bindung an die eigene Person. Das synkretistisch aufgeladene Herrscherkonzept bedient sich in einem religiösen Kombinationsverfahren derjenigen Elemente, die zur Ergänzung des traditionellen chinesischen Kaiserkultes dienlich sind. "Durch Einbeziehung des Buddhismus konnte die Kaiserin die orthodoxe Ablehnung eines weiblichen Herrschers zumindest zu unterlaufen versuchen, wenn sich selbst auch in diesem Rahmen die Idee eines weiblichen Weltenherrschers (cukravartin) und Boddhisattvas (Maitreya) ... nur mit Mühe beibringen ließ" (134).

Christine Lienemann-Perrin gibt einen Überblick über das Verhältnis zwischen dem Christentum und der staatlichen Macht in Korea in Geschichte und Gegenwart. Die auf Staat und Gesellschaft einflussreiche starke Christenheit Südkoreas (40 % der Gesamtbevölkerung) kommt in ihren unterschiedlichen Haltungen und theologisch-kritischen Beiträgen (u. a. der sog. Minjung-Theologie) ausführlich in diesem Beitrag zu Wort. Die Unterdrückungs- und Verfolgungsgeschichte der Christen im kommunistischen Nordkorea seit 1946 wird nur in wenigen Sätzen erwähnt ("Kim Il-Sung, der von 1946 an in Nordkorea die Spuren christlichen Lebens nahezu vollständig auslöschte ..."). Darin entspricht diese Darstellung, so auch in der bibliographischen Auswahl, der seitens des Weltrates der Kirchen zu Gunsten einer politischen Befreiungstheologie geführten Diskussion, wie sie von der Vfn. bereits in ihren "Studien zur politischen Ethik" (München 1992) vorgelegt wurde.

Die beiden letzten Beiträge widmen sich dem Verhältnis von Staat und Religion in der Geschichte Japans. Christoph Kleine untersucht in einer "diachronen Betrachtung" den Einfluss des Buddhismus in Japan, Peter Fischer die Rolle des Staats-Shinto zur Wiederbelebung der Staatsreligion im heutigen Japan. Kleine bezieht sich in seiner Darstellung kritisch auf die Max Webersche Unterscheidung zwischen Cäsaropapismus und Hierokratie und kommt zu dem Ergebnis, dass in Japan ersterer zumeist vorherrschend war, keineswegs aber "ganz durchgesetzt werden konnte". Gegenüber dem Buddhismus wurde er praktiziert, indem er zwar gefördert, zugleich aber vom Tenno als einem hierokratischen Herrscher nutzbar gemacht wurde ("Als Abkömmling der Götter und höchster Priester des indigenen Kultes leitete sich sein Erbcharisma aus seiner göttlichen Herkunft und seiner Mittlerschaft zwischen Menschen und Göttern ab", 200). Fischer gibt nach einem kurzen geschichtlichen Überblick eine Zusammenfassung der chronologischen Entwicklung auf dem Wege zum Staats-Shinto seit 1868 und der Meiji-Restauration. Ein eigenes Kapitel ist der Rolle gewidmet, die im Nachkriegsjapan unter den sog. Neuen Religionen die buddhistische Sekte die Soka gakkai als politische Kraft im Sinne einer "Staatsreligion" spielt. In einem Anhang sind die wichtigsten "rechtlichen Grundlagen zur Glaubens/Religionsfreiheit im modernen Japan", beginnend von 1889 bis zum "Gesetz über die Religionsgesellschaften" in seiner revidierten Form von 1995, zusammengefasst.

In der Einleitung zu dem Band wird die offensichtlich fruchtbare und weiterführende Diskussion der einzelnen Beiträge auf der Tagung auf zwei Seiten resümiert. Von Interesse wäre es gewesen, wenn diese, wie es gelegentlich in anderen Veröffentlichungen dieser Art geschieht, nicht in einer kurzen Zusammenfassung sondern in ausführlicherer Form im Anschluss an jeden einzelnen Beitrag dokumentiert worden wäre. Nach der Lektüre dieser z. T. thematisch sehr speziellen und in ihren Ergebnissen hinsichtlich der gemeinsamen Thematik durchaus nicht auf einen Nenner zu bringenden Tagungsbeiträge bleibt die Forderung des Herausgebers an "Menschen aus dem christlich geprägten Europa" unverständlich: eine "Revision des vorherrschenden westlichen Begriffs der Staatsreligion, der gemeinhin die Vorstellung von einer exklusiv geförderten und geduldeten Religion impliziert" (17). Ohne gründliche und fachlich fundierte Vergleiche dieser sowohl geschichtlich wie in ihren Ergebnissen höchst unterschiedlichen Einzelstudien mit den in westlichen Ländern geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen zum Verhältnis von Staat und Religion sollte man solche Urteile unterlassen.