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Ausgabe:

Juni/2003

Spalte:

670–674

Kategorie:

Ökumenik, Konfessionskunde

Autor/Hrsg.:

Führer, Werner

Titel/Untertitel:

Das Amt der Kirche. Das reformatorische Verständnis des geistlichen Amtes im ökumenischen Kontext.

Verlag:

Neuendettelsau: Freimund-Verlag 2001. 544 S. gr.8. Geb. ¬ 35,30. ISBN 3-7726-0223-1.

Rezensent:

Reinhard Slenczka

Von der Resignation angesichts der Ergebnislosigkeit intensiver Verständigungsbemühungen sind die zwischenkirchlichen Theologengespräche inzwischen in ein Stadium der Stagnation übergegangen. Die Frage, welchen Sinn solche Gespräche haben, drängt sich jedem Beteiligten auf, ganz gleich, welche theologische Einstellung er haben mag. Manche Kirchen, vor allem orthodoxe, haben sich völlig zurückgezogen. Sie resignieren gegenüber einem dominanten Protestantismus, der Frauenordination als Bekenntnisfrage deklariert, Homosexualität als Schöpfungsordnung ansieht und die Segnung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften praktiziert und propagiert. Am 29.10.1999 wurde eine schon vorher mit schwerwiegenden Gründen umstrittene Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre in Augsburg feierlich von Lutherischem Weltbund und Päpstlichem Rat zur Förderung der Einheit der Christen unterzeichnet, obwohl die alte Ablasspraxis im CJC von 1983 Cann. 992-997 nach wie vor in Kraft ist und praktiziert wird. Dafür beseitigte die Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre Dominus Iesus vom 16.6.2000 die Illusionen aller derer, die meinten, die protestantischen Vorstellungen von einer grundlegenden Einheit und pluralistischen Verschiedenheit der Kirchen biete eine Lösung auf dem Weg zu einer globalen Kirchengemeinschaft als Einheit in der Verschiedenheit. Es fordert Mut und Energie, sich in dieser enttäuschenden Situation mit Themen der zwischenkirchlichen Verständigung zu beschäftigen. Das Buch von Werner Führer über das Amtsgespräch ist ein mutiges Unternehmen, wenn hier nun der Versuch gemacht wird, den Scherbenhaufen aufzuräumen. Das steht von vornherein unter der Einsicht, dass seit der vierten Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung in Montreal 1963 mindestens auf protestantischer Seite die reformatorischen Grundlagen im ökumenischen Gespräch nicht mehr sachgemäß vertreten oder auch direkt aufgegeben wurden. Die Ursache dafür sieht der Vf. in "der Preisgabe des reformatorischen Schriftverständnisses und [das] weist auf die Grundlagenkrise des neuzeitlichen Protestantismus zurück" (458).

Das Verständnis des kirchlichen Amtes ist zweifellos in den zwischenkirchlichen Gesprächen "der neuralgische Punkt, in dem dogmatische, kirchenrechtliche und institutionelle Probleme koinzidieren und als unlösbar erscheinen". Dazu gehört auch die Beobachtung, dass dieses Thema nicht, wie es bei anderen oft geschieht, historisierend neutralisiert werden kann; denn das gegenwärtige Amt ist mit im Gespräch, wenn "Amtsträger" daran beteiligt und mithin auch unmittelbar selbst betroffen sind. Schon aus Höflichkeit werden dann weder die behaupteten Mängel einer Ordination außerhalb der römischen Kirchengemeinschaft noch der Amtszölibat thematisiert. Zum anderen gehört freilich auch dazu, dass es innerhalb des Protestantismus ein weites Spektrum gibt "von der zynischen Geringschätzung bis zur hochkirchlichen Überschätzung des Amtes" (13). Wie aber kann man eigentlich über zwischenkirchliche Lehrunterschiede verhandeln, wenn schon innerhalb einer Kirchengemeinschaft kein Lehrkonsens besteht? Es ist die Erfahrung vieler ökumenischer Gespräche, dass sich dabei herausstellt, wie theologische Richtungsunterschiede die kirchlichen Abgrenzungen überschneiden. Faktisch erzielt man auf diese Weise einen Richtungskonsens, jedoch keinen Lehrkonsens.

Der Vf. unternimmt nun den kühnen Versuch, in einem ersten Teil "Luthers Amtsverständnis" zusammenfassend darzustellen. Dabei geht es weniger um einen individuellen theologischen Entwurf, sondern es soll gezeigt werden, wie es dabei um die gesamte Heilsvermittlung geht: "Die Amtsfrage ist bei ihm [Luther] mit der Heils- und Wahrheitsfrage nach Christus und der Rechtfertigung unlöslich verknüpft" (13). Für andere christliche Kirchen gilt zweifellos dasselbe. Unter dieser Perspektive, die natürlich in den "Schmalkaldischen Artikeln" mit aller Klarheit hervortritt, kann an vielen Texten Luthers gezeigt werden, wie die Grundbestimmung des kirchlichen Amtes durch die reine Verkündigung des Evangeliums und die rechte Verwaltung der Sakramente eigentlich alles betrifft, womit die Kirche steht und fällt. Man kann dann nicht mehr von einzelnen Lehrstücken oder theologischen Modellen sprechen, für die ein Konsens herzustellen oder eine Konvergenz aufzudecken wäre, sondern es geht dann um das Sein oder Nichtsein von Kirche. Im lutherischen Verständnis ist das eben nicht einfach lutherische Kirche, sondern wahre, katholische Kirche. Wenn man dies nachvollzieht, sind für die innerkirchliche ebenso wie für die zwischenkirchliche Verständigung Wahrheits- und Heilsfrage untrennbar mit dem Verständnis kirchlicher Gemeinschaft verbunden.

Dafür werden wichtige Hinweise gegeben, z. B. mit der Feststellung: "Das reformatorische Amtsverständnis beruht auf dem wiederentdeckten Evangelium, nicht auf der Verwerfung des päpstlichen Primats ... Eine Darstellung der Lehre Luthers vom Amt, die den fundamentalen Gegensatz zu dem Primat des Papstes verschweigt oder herunterspielt, gleicht einer Darstellung der französischen Revolution, die den Gegensatz der Revolution zur Monarchie bagatellisiert. Luthers Gegensatz zum Primat des Papstes liegt in dem Artikel von Christus und der Rechtfertigung begründet. Es ist kurzschlüssig, ihn auf überzogene Polemik zurückzuführen. Den sachlichen Gehalt der Verwerfung des päpstlichen Primats für das Amtsverständnis gilt es herauszuarbeiten ..." (183). Wiederum genügt der Hinweis auf CJC von 1983, wo in den Canones 331-335 sämtliche von Luther kritisierten Prärogativen des Papstes als "vicarius Christi in terris atque universae his in terris Pastor" fixiert sind. Luthers Antichrist-Vorwurf war eben kein auf eine Person bezogener Grobianismus, sondern er betraf diesen biblisch nicht zu begründenden geistlichen Anspruch des römischen Papstamtes. Wer heute demgegenüber pharisäisch (Lk 18,11) erklärt, "der Papst ist nicht der Antichrist", hat nicht begriffen, um was es in der Reformation ging.

Wenn so die Abweisung der in die Kirche eingedrungenen schriftwidrigen Missbräuche vorgeführt wird, kann im Weiteren mit großer Umsicht gezeigt werden, wie Luther auf die Grundlage der Schrift und zur Praxis der alten Kirche zurückführt: "Die reformatorische Ordinationsauffassung steht theologisch im Zusammenhang mit dem Gedanken von der Herrschaft des erhöhten Christus über Amt und Kirche sowie mit der Lehre von dem Wort Gottes und den Heilsmitteln" (242). Diese Formulierung würde genauer, wenn nicht von einem "Gedanken" und einer "Lehre" gesprochen würde, sondern von der "Tatsache", dass der erhöhte Christus Herr seiner Gemeinde ist und in Wort und Sakrament wirksam gegenwärtig ist und seine sichtbare Wiederkunft in Herrlichkeit erwartet wird. Das in Wort und Sakrament handelnde Subjekt ist für Luther das Entscheidende.

Ein wichtiges Element in diesem Zusammenhang ist natürlich die Frage der Amtssukzession (226 ff.). Sie steht nicht der Kirche gegenüber, sondern sie macht die Apostolizität der gesamten Kirche aus. Entscheidend dafür aber ist die "exklusive Bindung an das von den Propheten bezeugte und den Aposteln verkündigte Evangelium von Jesus Christus. Darauf beruhen Verkündigung, Lehre, Amt und Kirche der Reformation ... Das Fundament dieses Sukzessionsverständnisses bildet die Lehre von der Heiligen Schrift ..." (267), also die Anerkennung der Tatsache, dass die Heilige Schrift Wort Gottes ist.

Damit ist der Punkt markiert, an dem die Entscheidungen im ökumenischen Gespräch fallen, an dem sich freilich auch die Wege scheiden: "Grundlegend ist die Wahrnehmung der Selbstwirksamkeit und Selbstevidenz des Wortes Gottes, durch das der dreieinige Gott handelt, indem er Menschen anredet und sie aus ihren gottwidrigen Bindungen herauslöst, so daß sie durch seinen Geist im Glauben an das Evangelium ihrer Errettung aus Gottes Gericht gewiß sind und inmitten der Welt ein auf ihn bezogenes Leben führen" (270). "Danach ist Gottes Wort das Statussymbol der Kirche und des Amtes, nicht der Klerus und noch viel weniger dessen Titel und Kleider" (274). So ist in dem ersten Teil des Buches in prägnanter Analyse und vor allem auch mit den notwendigen Belegen die Position dargestellt, die Gegenstand zwischenkirchlicher Gespräche über das Amt von reformatorischer Seite zu sein hätte.

Der zweite Teil des Buches behandelt "Modelle und Probleme der Rezeption". Das betrifft zunächst einmal die Frage, ob und in welcher Weise der reformatorische Ansatz in reformatorischer Kirche und Theologie festgehalten worden ist. Damit kann nicht ein persönlich oder historisch begrenzter theologischer Entwurf gemeint sein, sondern der Entscheidungspunkt, ob die Amtsauffassung "von dem Auftrag und der Verheißung Christi aus[-geht]" und von der "Heilsnotwendigkeit der Evangeliumsverkündigung und Sakramentsverwaltung" (379). An den dafür ausgewählten Beispielen von der Reformation bis zur Gegenwart kann durchweg gezeigt werden: "Wird dieser Ansatz nicht übernommen, treten sekundäre Begründungszusammenhänge an die Stelle der primären theologischen Begründung. Die unterschiedlichen Ausführungsbestimmungen weisen dann nicht nur auf soziokulturelle Unterschiede zurück, sondern liegen im theologischen Ausgangspunkt begründet" (380). Man kann diesen Entscheidungspunkt auch so zuspitzend formulieren: Ist Christus selbst das handelnde Subjekt in der Kirche in Wort und Sakrament, oder wird er vermittelnd repräsentiert?

Im dritten Teil geht es schließlich um "das Amt im ökumenischen Gespräch". Dies ist schon historisch ein sehr weites Feld, das der Vf. perspektivisch so bündelt, dass am Anfang die multilateralen Gespräche innerhalb der "Bewegung für Glauben und Kirchenverfassung", beginnend mit der Lausanner Weltkonferenz von 1927, stehen. Dabei rückt, noch ohne Beteiligung der römisch-katholischen Kirche, die Spannung zwischen der anglikanischen, vom historischen Episkopat und der apostolischen Amtssukzession ausgehenden, und der protestantischen Position im Amtsverständnis in den Vordergrund. Dazu ist schon oft festgestellt worden: "Den deutschen Lutheranern ist es nicht gelungen, das reformatorische Proprium in der Amtsfrage herauszustellen ..." (387). Es wird aber auch, und das ist wichtig gerade gegenüber dem oft enttäuschenden Gesamteindruck der Gespräche zu beachten, auf die grundlegende Gemeinsamkeit hingewiesen, dass Christus der Urheber des Amtes ist. Hervorgehoben wird auch, dass in diesen Anfängen sorgfältig nicht nur die Übereinstimmung, sondern auch die bleibenden Unterschiede und Gegensätze festgehalten wurden (390).

Dass die dritte Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung in Lund 1952 und die vierte in Montreal 1963 für das gesamte ökumenische Gespräch folgenreiche Änderungen in der Methode brachte, ist unübersehbar. Leitend ist dabei der Gedanke, nicht mehr auf die Unterschiede zu achten, sondern von den Gemeinsamkeiten auszugehen ("common rather than comparative ecclesiology"). Das Leitmotiv "Christus und die Kirche" entwickelte sich seither in dem Maße zu einem universalen Konvergenzprinzip mit eigener Dynamik, wie Christus nicht mehr als lebendiger Herr, sondern als Prinzip oder Idee aufgefasst wird. Nun gilt, wie es Ernst Käsemann formuliert hatte: "Die Frage kirchlicher Einheit ist identisch mit der Frage christlicher Wahrheit". Die sog. Lima-Texte über Taufe, Eucharistie und Amt von 1982 zeigen in aller Deutlichkeit das Ziel und die Grenze dieses Verfahrens, das darin besteht, dass sämtliche Unterschiede in einen weiteren Bezugsrahmen integriert und damit neutralisiert werden (396 ff.). Durchweg werden in diesen drei Texten die Einsetzungsworte nicht mehr als Herrenworte, sondern als nachösterliche Gemeindebildung aufgefasst. Damit vollzieht sich ein Subjektwechsel, indem die Gemeinde an die Stelle des Herrn tritt. Dass dieses Konvergenzverfahren, das von der Erwartung getragen ist, dass die Einheit sich fortschreitend in der Geschichte der Kirche verwirklicht, nicht nur dem Zeugnis der Schrift widerspricht, sondern auch an der Wirklichkeit gescheitert ist, kann wohl heute niemand mehr übersehen. Einheit und Wahrheit sind eben nicht konvergent, sondern das Ringen zwischen wahrer und falscher Kirche gehört zur geschichtlichen Erscheinung der Kirche bis zur endgültigen Aufdeckung der Grenzen durch die Scheidung im Endgericht.

Die "bilateralen Dialoge" (403 ff.) führen in die unmittelbare Gegenwart, und das umfasst zwischenkirchliche Vereinbarungen von der Leuenberger Konkordie von 1973 über die Meissener Gemeinsame Erklärung von 1988 bis zum Porvoo Dokument von 1992 sowie bilaterale Gesprächsergebnisse der "Gemeinsamen Kommission von Lutherischem Weltbund und Einheitssekretariat" (Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen) vom Malta-Dokument von 1972 (420 ff.) mit seinen Folgetexten bis zu den "Klärungsversuchen des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen" (431 ff.).

Die für das Amtsverständnis wichtigen Texte werden sorgfältig durchgegangen unter dem Gesichtspunkt, inwieweit von lutherischer Seite das Anliegen der Reformation eingebracht worden ist. Das Ergebnis ist, wie nicht anders zu erwarten, negativ. Denn die durchweg verwendete Konvergenzmethode besteht nun einmal darin, Gegensätze zu integrieren und Widersprüche zu eliminieren. Man kann das auch so formulieren: Die Durchsetzung der Einheit wird zu einem kirchenpolitischen Ziel, dem alles untergeordnet und durch das jeder Widerspruch verdrängt wird. Der Vf. nennt ein Beispiel aus eigener Erfahrung (460, Anm. 202), dem ich persönlich weitere hinzufügen könnte. Spitz, wenn auch keineswegs unberechtigt ist der Hinweis auf die begründete Bemerkung von H. A. Oberman, dass Luther heute keine Aussicht hätte, mit seiner theologischen Einstellung an eine theologische Fakultät berufen zu werden (474, Anm. 22). Dahinter steckt die sehr ernste Frage, ob nicht letzten Endes die ökumenischen Konsense und Konvergenzen nichts anderes sind, als eine zwischenkirchliche Verständigung einer bestimmten theologischen Richtung, bei der das Schriftprinzip historisch neutralisiert und damit aufgehoben ist. Dass dann päpstliches Lehramt und professorales Lehramt bis zu einem bestimmten Punkt konvergieren, ist nicht überraschend. Überraschend ist nur, wenn dann ein Konsens zum Schriftprinzip formuliert werden kann, obwohl von römisch-katholischer Seite seit dem Vaticanum II (Dei Verbum 9) und wiederholt z. B. durch die "päpstliche Bibelkommission" "Die Interpretation der Bibel in der Kirche" von 1993 und die Deutsche Bischofskonferenz das "sola scriptura" ausdrücklich abgelehnt wird mit der Begründung, dass es "weder eine Selbstevidenz der Heiligen Schrift noch eine völlige Unterwerfung des Lehramtes unter eine historische und literarische Erforschung des biblischen Textes" geben könne (Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz zur Studie Lehrverurteilungen - kirchentrennend?, 21).

Die abschließenden Hinweise auf das von der bilateralen Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und der VELKD vorgelegte Dokument "Communio Sanctorum" vom 4.9.2000 und die Erklärung der römischen Glaubenskongregation "Dominus Iesus" vom 15.6.2000 (444 ff.) liefern einen konträren Schlusspunkt. Denn von dem ersten Text kann mit Recht im Blick auf die lutherische Position gesagt werden: "Das Dokument steht am Ende des Weges, an dessen Beginn bereits die Preisgabe des reformatorischen Schriftverständnisses steht" (448). Der reformatorische Widerspruch gegen ein schriftwidriges Papstamt wird historisierend neutralisiert und damit bagatellisiert. Der geistliche Widerspruch, bei dem es um die alleinige Herrschaft Jesu Christi in seiner Kirche geht, wird offenbar von evangelischer Seite nicht verstanden, und dann kann man sich auf einen "Petrusdienst" "jure humano" verständigen, der mit der Institution des römischen Universalepiskopats überhaupt nichts mehr zu tun hat. Dass die zweite, zeitlich indes der ersten vorangehende Erklärung jeden Relativismus energisch zurückweist und von der Kirche als Heilsmysterium spricht, das nur in einer einzigen Kirchengemeinschaft verwirklicht sein kann, zerstört sämtliche Illusionen von einer Konvergenz von Einheit und Wahrheit und zeigt, "daß Luthers theologische Bewertung des Papsttums durchaus nicht überholt ist" (457).

Für jeden, der mit Überzeugung und unter Einsatz von Zeit und Kraft in ökumenischen Kommissionen mitgearbeitet hat, ist dieses Ergebnis enttäuschend, für manchen vielleicht sogar empörend. Doch trifft sich dies nicht genau mit der Situation, die nach aller Resignation sich nunmehr als Stagnation, vielleicht sogar als Desinteresse an ökumenischen Fragen überhaupt darstellt? Das Resümee (463 ff.) versucht, einen Ausweg aus der "Sackgasse" zu zeigen, indem von der katholischen Dimension der Reformation ausgegangen wird: "Gottes Wort verbürgt die Einheit der Kirche, nicht verbürgt die Einheit der Kirche die Wahrheit des Wortes Gottes" (479).