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Ausgabe: | Juli/August/2001 |
Spalte: | 774 f |
Kategorie: | Kirchengeschichte: Reformationszeit |
Autor/Hrsg.: | Hesselink, I. John |
Titel/Untertitel: | Calvin's First Catechism. A Commentary. Featuring Ford Lewis Battles's translation of the 1538 Catechism. |
Verlag: | Louisville: Westminster John Knox Press 1997. X, 244 S. gr.8 = Columbia Series in Reformed Theology. ISBN 0-664-22055-X. |
Rezensent: | Anette Zillenbiller |
Das vorliegende Buch besteht aus drei unterschiedlichen Teilen. Nach dem Vorwort folgt die Übersetzung des Catechismus sive christiane religionis institutio (1538) Calvins von F. L. Battles (1-38).
Die Bedeutung dieser englischen Übersetzung des lateinischen Textes steht ebenso wie Fuhrmanns Übersetzung der Instruction de Foy (1537) außer Frage. Battles Übersetzung wurde erstmals 1972 veröffentlicht. Als zweiten Teil findet der Leser einen inhaltlichen Kommentar (39-176), der, wie Hesselink selbst sagt, als "relative simple instruction" in das Denken Calvins zu verstehen ist.
Der Aufbau dieses Teils orientiert sich prinzipiell am Aufbau des Katechismustextes. Dies heißt allerdings nicht, dass sich seine Ausführungen wirklich darauf beziehen. Vielmehr dient ihm der Text lediglich dazu, eine eigenständige Einführung in Calvins Theologie anzubieten. Seinen Adressatenkreis sieht H. wohl vor allem bei den Studienanfängern und interessierten Laien, die sich einen ersten Einblick verschaffen wollen.
Nur so ist es zu erklären, dass der Hg. nach einer kurzen Einführung in den Katechismus im eigentlichen Kommentar sowohl mit dem Katechismus als auch mit der letzten Fassung der Institutio (1559) arbeitet. Dies ist bemerkenswert, weil es sich bei diesen Texten einerseits um einen der ersten und andererseits um einen der letzten Schaffensperiode Calvins handelt, die nicht wirklich auf einem Niveau gesehen werden sollten. Zwar ist die bedeutsame Stellung des Katechismus als Bindeglied zwischen der ersten und zweiten Institutio (1536/1539) unbestritten, Calvins Theologie erfuhr jedoch bis zum Jahr 1559 eine fortwährende Weiterentwicklung.
Zwei Kapitel im Kommentar fallen aus der Ordnung des Katechismus heraus, entweder weil sie, wie Kapitel 3 im Katechismus nicht explizit thematisiert, oder, wie bei Kapitel 6, an einer ganz anderen Stelle im Text behandelt werden. H. geht also thematisch vor und ordnet die entsprechenden Kapitel des Katechismus diesen Themen zu.
Eingebettet in die Abfolge dieser Erläuterungen finden sich außerdem noch zwei Exkurse über die Schriftautorität und das innere Zeugnis des Geistes Gottes bzw. über die christliche Freiheit. Der Anhang (177-187) schließlich greift noch einmal ausführlicher das besondere Anliegen von Autor und Herausgeber auf, das in der bedeutenden Stellung des Heiligen Geistes in der Theologie Calvins liegt. Nun folgen die Anmerkungen, deren Anordnung durch die Kapitelnummerierung vorgegeben ist. Schließlich enthält das Buch ein Namens- und ein Sachregister.
H. überarbeitete den Kommentar seit den siebziger Jahren immer weiter (IX). Dies erklärt auch die Tatsache, dass es bereits in den Jahren 1986, 1988 und 1993 Publikationen gab, die die Katechismusübersetzung von Battles mit einer Introduction to Calvin's Theology durch H. vereinigten. Die Aussage von Autor und Herausgeber, "the Battles translation of the Latin version has never been available to the public" (41), stammt wahrscheinlich noch aus der ersten gemeinsamen Publikation und wird jedenfalls auf diesem Hintergrund klarer.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Titel des Buches in der Gefahr steht, Erwartungen zu wecken, die er dann nicht erfüllen kann. Denn man findet zwar den englischen Text des ersten Katechismus Calvins, doch schon der Kommentar könnte den Leser enttäuschen. Immerhin gehen die Ausführungen H.s weit über den Katechismus hinaus und instrumentalisieren sogar den Text. Für einen Leser, der sich speziell für dieses Werk Calvins interessiert, erweist sich das Buch als nur bedingt hilfreich.
Für sich genommen allerdings wird der Kommentar seinem Anliegen, in die Theologie Calvins einzuführen und somit einen ersten Zugang bzw. Überblick zu vermitteln, sehr wohl gerecht. Das ausführliche Namens- bzw. Sachregister erweisen sich als sehr hilfreich. Wünschenswert wäre hier auch noch ein Bibelstellenregister gewesen.