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Ausgabe:

April/2001

Spalte:

373 f

Kategorie:

Altes Testament

Autor/Hrsg.:

Rösel, Hartmut N.

Titel/Untertitel:

Von Josua bis Jojachin. Untersuchungen zu den deuteronomistischen Geschichtsbüchern des Alten Testaments.

Verlag:

Leiden-Boston-Köln: Brill 1999. X, 123 S. gr.8 = Supplements to Vetus Testamentum, 75. ISBN 90-04-11352-5.

Rezensent:

J. Alberto Soggin

Seit der bahnbrechenden Studie von Martin Noth 1943 ist das Prinzip eines deuteronomistischen Geschichtswerkes (DtrG) vom größten Teil der alttestamentlichen Wissenschaft und von der Semitistik als Arbeitshypothse angenommen worden. Dass dies aber die Diskussion nicht ausgeschöpft hat, ist bekannt, wie auch aus diesem letzten Beitrag hervorgeht.

Sein Zweck ist es, zu beweisen, dass das DtrG nicht als Einheit betrachtet werden kann, wie aus der Untersuchung verschiedener Leitmotive des Werkes klar hervorgeht. Es gelang dem Vf. nicht, irgendeine Einheitlichkeit festzustellen.

Nun ist so ein Ergebnis nicht ganz neu: Seit Jahrzehnten ist das DtrG immer wieder aufgeteilt worden, von der Göttinger Gruppe, um von anderen ganz zu schweigen. Das Verdienst des Vf.s dieses schön gestalteten Buches ist es, dazu die unerlässlichen Beweise erbracht zu haben und zwar in einer Reihe von Tabellen, welche die Wissenschaft nicht mehr ignorieren sollte. Dies schließt freilich die Einarbeitung von späteren "(relativ wenigen) Texten" nicht aus. Ferner sollte das Buch Deuteronomium keineswegs zum DtrG gerechnet werden. Was die Königsbücher betrifft, so findet der Vf. Spuren einer mit der Hiskiazeit abgeschlossenen Redaktion.

Ist die Sache damit erschöpft? Der Rez. kann das nicht behaupten, bleibt doch ein dtr Stil, der sich über allen anderen hervorhebt und deswegen leicht auch vom Nichtfachmann zu erkennen ist. Ja, es müssten ferner die dtr Bearbeitungen des Tetrateuch und der vorexilischen prophetischen Bücher in diesem Zusammenhang untersucht werden. Damit will der Rez. keine billige Kritik am Vf. laut werden lassen, sondern nur darauf aufmerksam machen, dass das letzte Wort über das DtrG noch lange nicht gesprochen ist.