Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

März/2018

Spalte:

278–279

Kategorie:

Kirchenrecht

Autor/Hrsg.:

Hallermann, Heribert

Titel/Untertitel:

»… dass nur öffentlich predige, wer gesandt ist.«.Kanonistische Nachfragen und Perspektiven zum Verbot der »Laienpredigt«.

Verlag:

Paderborn: Ferdinand Schöningh 2017. 238 S. = Kirchen- und Staatskirchenrecht, 26. Kart. EUR 29,90. ISBN 978-3-506-78674-6.

Rezensent:

Christian Grethlein

Die Studie des renommierten, vor Kurzem emeritierten Würzburger Kirchenrechtlers Heribert Hallermann behandelt ein Spezialthema, das jedoch – wie er überzeugend zeigt – erhebliche allgemeine ekklesiologische Implikationen hat.
Im ersten Teil führt er in »Die Rechtslage bezüglich der Laienpredigt nach dem CIC/1917« ein. Dabei verdient der Hinweis auf die Entstehung des Predigtverbots für Laien besondere Beachtung: die Abwehr der Armutsbewegungen im 12. und 13. Jh. (54 f.63.66 u. ö.). Denn er zeigt, dass es hier ursprünglich nicht um eine amtstheologische Fragestellung ging. Der zweite Teil ruft »Die Impulse des II. Vatikanischen Konzils für die Neubewertung der Predigt und ihre Wirkung« in Erinnerung. Hier betont H. die Überwindung der früheren strikten Trennung der »duo genera christianorum« (122). Dazu hob das Konzil den Zusammenhang von Wort und Sakrament und damit von Wortgottesdienst und eucharistischem Gottesdienst hervor. Es äußerte sich aber »nicht definitiv zur Person dessen […], der die Homilie hält, es hat aber auch kein Verbot der Laienpredigt ausgesprochen« (122). Doch wirkte das traditionelle Predigtverbot weiter. Der dritte Teil rekonstruiert »Die Normen zu Predigt und Ho­milie im CIC/1983«. Hier wird der »Dienst am Wort Gottes« und damit auch die Predigt nicht mehr dem magisterium ecclesiasticum, sondern der Ecclesia zugewiesen – eine wichtige Verschiebung, die aber für die Frage des Verbots der Laienpredigt im materialen Recht keine Auswirkungen hatte. Tatsächlich blieb die Homilie, also die Predigt in der Messe, dem Priester bzw. Diakon vorbehalten, ohne dass aber – wie H. anmerkt – »dafür eine tragfähige theologische Begründung erkennbar wird« (164). Schließlich folgt ein Blick auf »Die amtliche Rezeption der kodikarischen Normen zur Predigt und Homilie«. Dabei arbeitet H. u. a. die grundsätzliche ekklesiologische Bedeutung der Thematik heraus: »In der Frage nach der Laienpredigt scheint sich eine Auseinandersetzung um die Ekklesiologie symbolisch zu verdichten.« (215) Inhaltlich weist H. auf die Besonderheit in den deutschsprachigen Ländern hin, in denen viele theologisch gut ausgebildete Frauen und Männer pastoral tätig sind. Universalkirchliche Regelungen können dem nicht angemessen Rechnung tragen.
Im abschließenden »Ausblick« fasst H. seine Argumentation noch einmal in der These zusammen: »Gemäß der Communio-Ekklesiologie des II. Vatikanischen Konzils muss nicht die Zulassung von Laien zu bestimmten Aufgaben, sondern vielmehr deren Reservation etwa für Priester und Diakone theologisch und rechtlich begründet werden.« (221)
Insgesamt liegt mit dem Band eine konzentriert kirchenrechtlich und rechtsgeschichtlich argumentierende Untersuchung vor, die ekklesiologische Grundeinsichten des II. Vatikanischen Konzils für die Frage des Verbots der Laienpredigt fruchtbar machen will. Die Lebenswelt heutiger Menschen kommt nur ganz am Rand in den Blick, etwa bei Hinweisen auf die Verhandlungen während des Konzils, die die Predigt in Rundfunk und Fernsehen in den Blick nahmen (s. z. B. 136). Das sich pastoral und kirchentheoretisch zunehmend dringlicher stellende Problem nach dem Relevanzverlust der Predigt bei der Mehrheit auch der Kirchenmitglieder bleibt unerörtert.