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Ausgabe:

Dezember/2017

Spalte:

1292–1303

Kategorie:

Bibelwissenschaft

Autor/Hrsg.:

Christoph Kähler

Titel/Untertitel:

Die Revision der Einheitsübersetzung

Geschichte, Ziele und Ergebnisse*


Die Bibel zu übersetzen oder eine ihrer Übersetzungen zu verändern, mit der viele Menschen mehrerer Generationen und unterschiedlicher Frömmigkeitsrichtungen vertraut sind, ist ein in vielfacher Hinsicht schwieriges, stets imperfektes Unterfangen. Es kann regelmäßig auch bei den Beteiligten, die ja selbst Betroffene sind, das Gefühl des Ungenügens oder Befremdens hervorrufen, weil die Formulierungen das gemeinsame Bekenntnis, den eigenen Glauben und die exegetische Wahrhaftigkeit gegenüber den biblischen Schriften betreffen. Zu den Schwierigkeiten gehört noch ein oft unterschiedlich ausgeprägtes Sprachgefühl unter Muttersprachlern, das sich bei Übersetzungen nicht selten herausstellt, zumal Exegeten zumeist keine professionellen Übersetzer in ein literarisch anspruchsvolles Deutsch sind. Dennoch ist die mit dem hellenistischen Judentum beginnende Tradition der immer wieder erneuten Bibelübersetzungen eine unaufgebbare, regelmäßige Aufgabe christlicher Theologie, die die Urkunde kirchengründender Predigt allem Volk zugänglich zu machen hat.1 Sie gehört ebenso zu den ersten Aufgaben wie zu den bleibenden Verdiensten der christlichen Mission und zu den späteren kirchlichen Pflichten, vorhandene ältere Übersetzungen um der sich wandelnden Hörerschaft willen und wegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zu verbessern oder zu ersetzen. Es trifft sich, dass alle drei kirchenamtlichen Bibeln des deutschen Sprachraums am Anfang des Jahrtausends in einer jeweils neuen Fassung vorgelegt wurden. Dabei machte die Zürcher Bibel 2007 – wie schon durch die sogenannten Froschauerbibeln seit 1529 – mit einer von Grund auf neuen Übersetzung den Anfang, während die Einheitsübersetzung für die deutschsprachigen katholischen Bistümer von 1979/80 (= EÜ) nahezu gleichzeitig mit der »Revision 2017« der Lutherbibel2 im Herbst 2016 in einer revidierten und von der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung mit der notwendigen recognitio versehenen Fassung (= REÜ) erschien. Bemerkenswert ist, dass die Deutsche Bischofskonferenz den vollständigen Text der REÜ bereits am 19. Februar 2013 approbiert hatte, während die vatikanische Zustimmung erst im April 2016 erfolgte.3 Allein aus der Zeitdifferenz lässt sich erschließen, dass zwischen den Auftraggebern, der Deutschen Bischofskonferenz, der Österreichischen Bischofskonferenz, der Schweizer Bischofskonferenz, dem Erzbischof von Luxemburg, dem von Vaduz, dem von Straßburg, dem Bischof von Bozen-Brixen und dem von Lüttich, sowie den vatikanischen Instanzen Kontroversen beigelegt werden mussten. Sie betrafen wohl weniger innerexegetische Debatten als vielmehr sprachpolitische Fragen. Dieser zeitliche Ablauf mag wohl auch die Erklärung dafür sein, dass die biblischen Texte des katholischen Gebet- und Gesangbuchs Gotteslob (2013) sich bisher noch nach der EÜ richten und nicht nach der REÜ, obwohl diese vor allem um der liturgischen Bücher willen überarbeitet wurde.

I Zur Vorgeschichte4


Schon die erste Version der Einheitsübersetzung hatte eine lange Vorgeschichte. Sie reicht, wenn nicht bis zu den Korrekturbibeln des 16. Jh.s, zumindest aber bis zu der päpstlich approbierten Übersetzung Joseph Franz von Alliolis (1793–1873) zurück5 und war als gemeinsame Aufgabe einer größeren Arbeitsgruppe von Exegeten und praktischen Theologen in der liturgischen Bewegung wie durch die katholische Exegese des 19. und 20. Jh.s vorbereitet. Einige Zeit vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) und bestärkt durch dessen Ergebnisse – vor allem durch die Konstitution »Dei Verbum« – begann die Erarbeitung dieser Übersetzung. Sie hatte das Ziel, dem katholischen Gottesdienst in der Volkssprache eine einheitliche Grundlage für die biblischen Texte zu verschaffen und verbindliche Grundlage für Katechese und Unterricht zu sein. Das geschah in einer Stufenfolge von Probedrucken und Teilausgaben seit 1970, die in der Gemeindepraxis erprobt, geprüft und danach verändert wurden, bis im Advent 1979 das gesamte Werk vorgelegt werden konnte.6 Der Bezug auf die hebräischen und griechischen Ausgangstexte, das gehobene Gegenwartsdeutsch und die Rücksicht auf liturgische Aufgaben charakterisierten die EÜ. Im Gebrauch der katholischen Gemeinden und im Religionsunterricht hatte sie rasch ihren festen Platz. Ihr Stil, Duktus und manche ihrer Formulierungen haben sich im Gedächtnis katholischer Ge­meindeglieder fest eingeprägt. Die Ökumenische Arbeitsgemeinschaft für Bibellesen, die die Jahreslosungen und die Monatssprüche neben einigen Bibelleseplänen bestimmt, wählt regelmäßig Formulierungen aus der Einheitsübersetzung, deren bisheriger Text etwa der Jahreslosung 2017 zugrunde liegt.

Zu den Besonderheiten der EÜ gehörte, dass sich nach einer Absprache zwischen Augustin Kardinal Bea und Bischof Kurt Scharf ab 1967 evangelische Exegeten im Auftrag des Rates der EKD an der Übersetzung der Psalmen und des Neuen Testaments beteiligten.7 Aus dieser ökumenischen Zusammenarbeit und der positiven Wertung dieser Bibel durch beide Partner entwickelte sich bei manchen katholischen Vertretern die von evangelischer Seite nicht geteilte Auffassung, im ökumenischen gottesdienstlichen Ge­brauch sei diese Übersetzung – zumindest in den gemeinsam verantworteten Teilen – die einzig vorgesehene deutsche Bibel und substituiere somit auch die Lutherbibel.8 Besonders prominent wird diese Auffassung neuerdings von Thomas Söding vertreten: »Theoretisch war die Einheitsübersetzung damit aus dem Stand die Bibelübersetzung Nr. 1 im deutschsprachigen Raum …«9. Söding verweist für diese These auf einen Vertrag, der diesen Vorrang der Einheitsübersetzung fixiert habe solle. Gemeint ist wohl der Vertrag zwischen dem Verband der Diözesen Deutschlands und der Katholischen Bibelanstalt Stuttgart einerseits und der EKD, dem Evangelischen Bibelwerk in der BRD und der Deutschen Bibelstiftung andererseits, der zwischen dem 9. April und dem 8. Mai 1979 von den Beteiligten unterschrieben wurde und einen vorhergehenden Vertrag vom 18.2./19.3.1970 ausdrücklich ersetzte.10 Er enthielt verlagsrechtliche sowie wirtschaftliche Vereinbarungen und legte für künftige Veränderungen das Konsensverfahren fest, aber nicht einen ausschließlichen Gebrauch in ökumenischen Veranstaltungen. Auch der im Vorwort der Einheitsübersetzung zitierte Brief des Ratsvorsitzenden Landesbischof D. Helmut Claß vom 23. März 1978 beschreibt – vollständig gelesen – keine solche Übereinkunft, wohl aber die Freude über die größere Gemeinsamkeit beim Hören auf die Heilige Schrift. Dagegen findet sich seit Langem eine korrekte Darstellung im Anhang der EÜ: »Doch wurden diese Teile von der Evangelischen Kirche in Deutschland nicht ausdrücklich als ökumenisch verbindlich anerkannt.«11

Dieser ungeklärte Zielkonflikt spitzte sich zu, als beide Seiten die Zusammenarbeit bei der geplanten Revision wieder aufnehmen wollten.12 In dieser Phase trug die vatikanische instructio »Li­turgiam authenticam« (2001) nicht unerheblich zu Irritationen bei, die weit über den Bereich der EKD hinausreichten. Denn in ihr wurden die Nova Vulgata zur Norm katholischer Bibelübersetzungen erklärt (Nr. 37) und ein Abstandsgebot zum »Sprachgebrauch nicht katholischer kirchlicher Gemeinschaften oder anderer Religionen« erlassen (Nr. 40). Letztlich entscheidend aber war die Aufkündigung des vertraglich vereinbarten konsensualen Vorgehens, die auch mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit einer vatikani schen Rekognoszierung der endgültigen Ergebnisse begründet wurde. Damit war für die evangelischen Partner die Zusammenarbeit auf Augenhöhe beendet und die Grenze der möglichen Kompromisse überschritten.13 Beide Seiten haben diese Entwicklung bedauert.14 Dass damit aber nicht alle Brücken abgebrochen werden sollten, machte bereits 2006 die Grundsatzrede von Wilhelm Egger deutlich, dem ersten Vorsitzenden des Leitungsgremiums der REÜ. Er forderte die Mitarbeiter an der REÜ ausdrücklich auf, »ganz selbstverständlich und weiterhin das Gespräch mit den evangelischen Fachkolleginnen und -kollegen zu suchen«.15 2013 stellte die Deutsche Bischofskonferenz der evangelischen Seite einen Manuskriptdruck der approbierten Einheitsübersetzung zur Verfügung, wodurch der Lenkungsausschuss für die Durchsicht der Lutherbibel diese Fassung während seiner laufenden Arbeit einsehen konnte. Umgekehrt wurden bald erste Fassungen von Texten der revidierten Lutherbibel der katholischen Seite zur Verfügung gestellt. In Zukunft wäre eine ausreichende Klärung der Ziele für die gemeinsame Arbeit wünschenswert. So könnten ökumenische Konsultationen spätere Revisionen auf beiden Seiten begleiten und so einen Bezug formalisieren, der sich in der geübten Praxis vieler Revisionen bereits faktisch herstellt. Bei gründlicher Arbeit werden andere wichtige Übersetzungen der eigenen Sprachfamilie genauso regelmäßig konsultiert wie die exegetische Arbeit anderer Konfessionen. Jetzt aber besteht die Aufgabe darin, nüchtern zu prüfen, welche Ziele bei der vorliegenden Revision der Einheitsübersetzung ins Auge gefasst, welche erreicht wurden und ob die einstigen Befürchtungen von evangelischer Seite eingetroffen sind.

II Ziel, Textgrundlage und Verfahren der Revision16


Der Auftrag einer »moderaten« Revision durch die Deutsche Bi­schofskonferenz bezog sich auf die Kontrolle des Textes an den Quellen, die daraus folgende Korrektur unangemessener Übersetzungen, die Tilgung von Hinzufügungen und die Vervollständigung bisher verkürzter Passagen.17 Wie Wilhelm Egger zum Auftakt erklärte, waren die aktuellen textkritischen Ausgaben des Ma­soretischen Textes, der Septuaginta und der neutestamentlichen Schriften selbstverständlich die Grundlage der Arbeit.18 Einige Berater und Übersetzer der REÜ wie Adrian Schenker sind selbst Mitherausgeber wissenschaftlicher Bibel-Ausgaben. Entsprechend sollten auch die Beigaben, also exegetische Einleitungen, Zwischenüberschriften, Anmerkungen, Angaben zu Parallelen und Vergleichstexten, sowie der Anhang unter Berücksichtigung der neueren Forschung überarbeitet werden.19 Die aufzuarbeitenden Schwächen der Einheitsübersetzung ergaben sich nicht allein aus dem Fortschritt der exegetischen Wissenschaften und der deutschen Sprachentwicklung, sondern auch aus dem Einfluss, den Theorie und Praxis kommunikativer Übersetzungen vor etwa fünfzig Jahren auf Bibelübersetzungen allgemein ausgeübt hatten. So war die häufige Wendung »und siehe« als unnötig angesehen und fast vollständig getilgt20 oder die scheinbar umständliche Erzähleinleitung καὶ ἐγένετο weithin ausgelassen worden. Beide Phrasen gehören nicht zum Gegenwartsdeutsch, sondern werden von Le­sern als Charakteristikum der Bibelsprache wahrgenommen, daher nahm ihr Fehlen den Texten etwas von ihrer Eigenart. Auch die – gewiss nicht einfache – Wiedergabe von Partikeln war sehr unterschiedlich erfolgt. Ob und wie Konjunktionen und Konnektoren übersetzt oder im deutschen Text ausgelassen wurden, war durch eine gewisse Großzügigkeit gekennzeichnet. Der konkrete Zeitpunkt und die Dringlichkeit der Revision ergab sich daraus, dass die Arbeit am neuen katholischen Gebet- und Gesangbuch bereits begonnen hatte und die neue deutsche Bibelfassung dem damals geplanten – aber bis jetzt noch nicht vorliegenden – deutschen Messbuch nach dem Missale Romanum von 2002 Textgrundlagen liefern sollte.

Die erklärten beiden Ziele der höheren Texttreue und eines gehobenen Gegenwartsdeutschs weisen eine deutliche Nähe zu den Grundsätzen der Zürcher Bibel auf und führten regelmäßig auch zu ähnlichen oder gleichen Formulierungen. Im Unterschied aber zum Vorgehen bei der Zürcher Bibel, das durch kleine Gruppen von Philologen, Theologen und Germanisten eine relativ hohe sprachliche und sachliche Homogenität ermöglichte, wurde die REÜ ähnlich wie die Revision der Lutherbibel von letztlich über 60 Exegeten erarbeitet.21 Das hatte die unvermeidlichen Abstimmungsprobleme größerer Gruppen zur Folge, da das individuelle Sprachgefühl und die unterschiedliche Veränderungsbereitschaft der Beteiligten zu Vorlagen führt, die von einem Leitungsgremium und der Redaktion nur mit einiger Mühe und nicht ohne Konflikte aus- und angeglichen werden können. Dabei legten die einzelnen Bearbeiter für biblische Bücher oder Schriftengruppen ihre Vorschläge einem aus Bischöfen und exegetischen Beratern zusammengesetzten elfköpfigen Leitungsgremium zur Entscheidung vor. Eine Arbeitsstelle »Bücher der Kirche« hatte die Zuarbeiten und die Koordination der Beteiligten zu leisten. Die Möglichkeiten der Rückäußerung der Bearbeiter sowie des argumentativen Austauschs mit dem Leitungsgremium werden von einigen Beteiligten kritisch bewertet.22 An der Psalmenbearbeitung beteiligten sich über die exegetische Zunft hinaus Fachleute, die auf die Verwendbarkeit im gregorianischen Gesang achteten.23

III Grundlegende Beobachtungen


Insgesamt bleibt der Charakter der Einheitsübersetzung erhalten, die ein gehobenes Standarddeutsch pflegt, Fremdworte nicht scheut, aber gefühlte Archaismen, Grobianismen24 und nunmehr auch schnell veraltende Modernismen25 meidet. Textferne Um­schreibungen wie in 1Kor 5,11: »In Wirklichkeit meinte ich damit« werden auf das korrekte »Nun aber habe ich euch geschrieben« zu­rückgeführt. Textfremde Erläuterungen in Klammerausdrücken un­terbleiben.26 Biblische Metaphern, wie das »träge Herz« (Lk 24,25), werden nunmehr vermehrt wörtlicher übertragen.27 Wenn Eingriffe vorliegen, dann wird in der Regel präziser und konkordanter28 übersetzt, aber im Deutschen gelegentlich weniger prägnant, weniger idiomatisch oder flüssig, sondern näher am fremdsprachlichen Duktus, so dass manche Stellen inzwischen auch etwas prosaischer klingen.29

Bestimmte Befürchtungen, die sich für Beobachter aus der in­structio »Liturgiam authenticam« ergeben hatten, bestätigen sich m. E. im revidierten Text nicht. Die überwiegende Zahl der Entscheidungen erweist, dass die beteiligten Exegeten die Revision in erheblichem Maß prägten und ihre Argumente gehört wurden. Auch das zeigt einmal mehr, dass rein konfessionelle Unterschiede in der Exegese und der Übersetzung biblischer Schriften auf weite Strecken hin überwunden sind. Die Verpflichtung auf die Nova Vulgata hat die Treue zu den hebräischen, aramäischen und griechischen Ausgangstexten nicht verringert,30 die »gesunde Lehre« die philologische Arbeit kaum beeinträchtigt. Zum Beispiel ergeben sich bemerkenswerte Veränderungen bei der Übertragung der Doxologie von Röm 9,5, die Christus nicht mehr mit dem Prädikat »Gott« versieht, oder bei der jetzt gewählten weiblichen Namensform »Junia« bei einer Person aus dem Apostelpaar in Röm 16,7. Für das Vaterunser ist im Wesentlichen die Lösung der EÜ übernommen worden, die eine korrekte Übersetzung im Obertext bietet und die ökumenische liturgische Fassung in der Anmerkung abdruckt. An einem neuralgischen Punkt wie Jes 7,14 fiel die Entscheidung, den Terminus »Jungfrau« beizubehalten, wohl nicht allein aufgrund der Nova Vulgata, sondern auch wegen des Wortlauts der Septuaginta, ihres Zitats in Mt 1,23 und damit um der innerbiblischen Konkordanz willen.

An zahlreichen Stellen kehrt REÜ zum Masoretischen Text zu­rück und tilgt bisherige Konjekturen und Ergänzungen aus der LXX.31 Dabei ist die Eingriffstiefe in den früheren deutschen Text der EÜ erwartungsgemäß unterschiedlich ausgeprägt, da sie von den jeweiligen Bearbeitern abhängig ist und von einem Leitungsgremium nicht vollständig angeglichen werden kann. Manche Schriften wie die Psalmen wurden energischer und manche – vor allem neutestamentliche Schriften – weniger eingreifend verändert.

Die Spätschriften des Alten Testaments werden gemäß der katholischen Tradition in den hebräischen Kanon eingeordnet und zum Teil als Ergänzung in die (proto)kanonischen Schriften eingefügt.32 Damit liegt für die Bücher Esther und Daniel weiterhin ein Mischtext mit doppelter Herkunft aus dem masoretischen und dem Text der Septuaginta vor. Er wird im Estherbuch weiterhin durch eine gesonderte Zählung der zusätzlichen Passagen aus der LXX kenntlich gemacht, während für die Zusätze zu Daniel die Verszählung der LXX gilt. Für Jesus Sirach wurde jedoch eine neue Maßgabe gewählt: Diese Schrift wurde nicht mehr aus der partiellen hebräischen und der umfassenderen griechischen Überlieferung zu einer neuen hypothetischen Einheit zusammengefügt, sondern allein aus der LXX heraus übersetzt, was erhebliche Änderungen am Text nach sich zog.

Ein weiterer grundsätzlicher Unterschied zur Fassung von 1979/80 besteht darin, dass das Tetragramm, das 144fach im Alten Testament in der Umschrift »Jahwe« erschien, in der REÜ von Gen 22,14 bis Sach 13,9 konsequent durch »Herr« ersetzt wird.33 Auch in den deuterokanonischen Büchern wird der Titel κύριος mit »Herr« in der Regel exakter wiedergegeben. Damit schließt sich die REÜ an den älteren Brauch an, zu dem schon die Zürcher Bibel 2007 zurückkehrte und der somit die drei kirchenamtlichen deutschen Gebrauchsbibeln verbindet. In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass die Wiedergabe von χριστός, die in EÜ im Neuen Testament an 57 Stellen mit »Messias« vorgenommen wurde, in REÜ – anders als in der Zürcher Bibel – durchgehend mit »Christus« erfolgt, also ebenfalls im Petrusbekenntnis Mt 16,16.

Einerseits verringert sich die bisher spürbare Nähe der Einheitsübersetzung zur Lutherbibel. Dafür ergibt sich aber eine er­kennbar größere Nähe zur Zürcher Bibel 2007 und zu der von evangelischen, katholischen und orthodoxen Exegeten erarbeiteten »Septuaginta Deutsch«, so dass solche Veränderungen nicht als konfessionalistische Abgrenzung zu werten sind.34 Andererseits ergibt sich an vielen Stellen eine neue Konkordanz der drei deutschen kirchenamtlichen Übersetzungen, die auch als Anzeichen einer unbefangenen Rezeption von Formulierungen der jeweils anderen Bibelübersetzungen gewertet werden darf. Der nunmehr verwendete Wortlaut »nicht vom Brot allein« in Mt 4,4 par. Lk 4,4 mag dafür als Beispiel dienen.

IV Sensible Themen


Nach den Debatten der letzten Jahrzehnte werden einige durchgehende Entscheidungen sicher besonders aufmerksam wahrgenommen. Dazu gehört ohne Zweifel die Behandlung der antijudaistischen Texte der Bibel, die durch ihre Übersetzungen noch verschärft werden können. Zwar sollte eine korrekte Übersetzung polemische Abschnitte wie Mt 23 oder 1Thess 2,15 f. nicht gegen den Ausgangstext erleichtern oder verdecken, aber auch nicht unnötig zuspitzen. So wird in Mt 23,2 eine Formulierung leicht zurückgenommen, die eine Okkupation der Kathedra des Mose durch die Schriftgelehrten und die Pharisäer nahelegen könnte. In 1Thess 2,15 wird eine unnötig verschärfende Formulierung: »sogar (sic!) Jesus … getötet« getilgt und die Verstehenshilfe in der zugehörigen Anmerkung sachlicher gestaltet. Ähnlich wird in der REÜ nunmehr der märchenhafte Zug von Est 8,11 insofern eingeschränkt, als nur noch alle waffenfähigen Feinde der Vergeltung anheimfallen sollen, nicht aber ihre Frauen und Kinder. Die »Verwerfung« Israels wird in Röm 11,15 zur zeitweiligen »Zurückweisung«, die zusätzliche Verdeutlichung in V. 28 (Feinde Gottes) wird zurückgenommen, die Überschriften in Röm 9–11 vermeiden bisherige Zuspitzungen und moralisch abwertende Urteile.35 Wie die bereits benannte Behandlung des besonderen Gottesnamens zeigen viele andere Veränderungen die Sorgfalt, mit der solche kritischen Stellen geprüft und verändert worden sind. Zu fragen wäre in diesem Zusammenhang allerdings, ob die Wendung »Synagoge des Satans« in Apk 2,9; 3,9 nicht doch missverständlich wirken kann.

Bei einem anderen Problemfeld, bei der angemessenen sprachlichen Behandlung von Frauen und Männern, hat sich das Sprachempfinden – nicht nur im Deutschen – seit zwei Generationen deutlich gewandelt, da das generische Maskulinum von größeren Gruppen seltener oder gar nicht mehr inklusiv verstanden wird.36 Das betrifft besonders die Anreden in den Briefen des Neuen Testaments, die Gemeinden aus Frauen und Männern meinen, doch die Angesprochenen im Ausgangstext als ἀδελφοί bezeichnen. Hier gibt es insofern eine grundsätzliche Entscheidung in der REÜ, als nun von Röm 1,13 an »Brüder und Schwestern« dort ausdrücklich genannt werden, wo alle Gemeindeglieder mit ἀδελφοί angesprochen werden. Diese ebenfalls in der Zürcher Bibel 2007 und der revidierten Lutherbibel getroffene Entscheidung ist nicht ohne Schwierigkeiten, da sie unter anderem die Frage aufwirft, ob und wo es eine Grenze für solche Doppelformen und andere Verdeutlichungen gibt.37 Das lässt sich an Hebr 2,11 f. illustrieren: Dort ließe sich eine Konsistenz der beiden Verse nur wahren, wenn entweder sowohl in V. 11 als auch im Psalmzitat V. 12 »und Schwestern« ausdrücklich eingetragen wird oder die Erweiterung des Textes in beiden Versen entfällt. In der REÜ wird darum anders als in der Zürcher und der Lutherbibel auf die – leicht inkonsequente – Ergänzung allein in V. 11 verzichtet. Inhaltlich bedeutsam ist die Doppelform der Anrede in 1Kor 14,39. Diese Veränderung setzt das Verständnis voraus, dass Frauen in der Gemeinde öffentlich prophetisch reden, wozu 1Kor 11,5 zu vergleichen ist. Auch an anderen Stellen übersetzt REÜ sensibler als die alte Version, wenn es um die Geschlechter geht.38 In 1Petr 2,11; 4,12 werden aus den »lieben Brüdern« korrekter »Geliebte«. Zu schwanken scheint die Revision in der Wiedergabe von υἰοὶ θεοῦ zwischen »Kinder Gottes« und »Söhne Gottes«. Die erste sinngemäße, aber nicht wörtliche Variante findet sich neuerdings u. a. in Mt 5,9; Lk 20,34–36 oder (nicht ganz konsequent) in Röm 8,12–17. Die wörtliche Wiedergabe, die ein generisches Verständnis voraussetzt, findet sich dagegen in Röm 8,15, wo es V. 15 bei »Sohnschaft« bleibt, und in 8,19.23; 9,26. Besonders auffällig ist diese Beschränkung in Gal 3,26, wo der Kontext in V. 27 f. die inklusive Bedeutung geradezu er­zwingt. Andere Übersetzungsstrategien, durch die Texte der Zürcher Bibel geschlechterinklusiv lauten sollen (Vorfahren statt Väter; Geschwister statt Brüder u. a.), werden nicht angewandt. Die Metapher der brüderlichen Liebe bleibt ebenso erhalten wie das Bild der »geringsten Brüder« in Mt 25,40. Sehr gelungen erscheint die Lösung in Gen 2,18, wo die Entsprechung von Mann und Frau durch die Wendung »eine Hilfe, die ihm ebenbürtig ist« ausgedrückt wird. Trotz solcher Änderungen verdeckt die REÜ die rechtlichen und sozialen Verhältnisse, ja selbst die frauenverachtenden Härten mancher biblischen Texte nicht, sondern mutet den Leserinnen und Lesern zu, die Differenzen zu heutigen Normen wahrzunehmen und die Gegenwartsbedeutung der biblischen Schriften in der sorgfältigen Auslegung zu entdecken.

Schließlich hat sich die bisherige Wiedergabe von םיִוֹג und ἔθνη durch »Heiden« wenigstens teilweise verändert. Zwar hatte schon die Fassung von 1979/80 das Lemma »Heide(n)« erheblich seltener verwendet als die dritte Revision der Lutherbibel (1964–84), doch nun wird der Terminus verstärkt durch »Völker« oder »Nationen« ersetzt. Das trifft fast vollständig auf das Alte Testament zu,39 während bei den Bearbeitern des Neuen Testaments die Scheu vor der negativen Konnotation weniger ausgeprägt zu sein scheint. Dort ist das Lemma an vielen Stellen erhalten, allerdings erschließt sich nicht immer, warum innerhalb eines Kontextes der deutsche Terminus wechselt.40

V Einleitungen und weitere Beigaben


Jedem biblischen Buch wird eine kurze Einleitung vorangestellt, in der über seinen Namen, die Verfasser, ihre Zeit, das Thema und den Inhalt der Schrift knapp berichtet wird. Das Problem der Pseudepigraphie wird im Vortext zum Corpus Paulinum benannt, wodurch die üblicherweise als echt geltenden Paulinen von den weiteren Briefen deutlich abgehoben sind. Zwischen Jesaja, Deuterojesaja und Tritojesaja wird unterschieden und das Verhältnis der Synoptiker untereinander literarkritisch bestimmt. Mögliche Quellenscheidungen etwa im Pentateuch werden weitaus vorsichtiger dargestellt als früher, Parallelen zu altorientalischen Texten wie in Gen 6–9 erwähnt. Apologetische Hinweise für das heutige Verständnis sind eher zugunsten historisch-exegetischer Erläuterungen vermieden. Gelegentlich finden sich wie vor dem Estherbuch auch knappe Bemerkungen oder wie vor dem Hohelied Salomos ausführliche Angaben über die Rezeption des Werkes in der kirchlichen Tradition.

Die Maße, Gewichte und Münzen werden wie die Zeitrechnung und Festzeiten ausführlicher erläutert. Die Erläuterung der Namen und Begriffe ist erheblich erweitert und insofern benutzerfreundlicher gestaltet, als manches Vorwissen nicht mehr als selbstverständlich vorausgesetzt wird. Die graustufigen Karten wünschte man sich etwas farbiger.

Die Loccumer Richtlinien werden wie bisher weithin in der REÜ berücksichtigt,41 wobei unsinnige Latinismen wie die Schreibung »Seleuzia«42 oder nicht durchsetzbare Namensformen »Tomas, Mattäus« stillschweigend aufgegeben wurden. »Das Ökumenische Verzeichnis der biblischen Eigennamen nach den Loccumer Richtlinien« sollte darum künftig – auch angesichts weiterer Übersetzungsprojekte – gemeinsam überarbeitet werden, um die möglichen Übereinstimmungen wieder zu festigen.

VI Gegenseitige Anerkennung der revidierten Fassungen


In einem ökumenischen Gottesdienst am 9. Februar 2017 haben sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Reinhard Kardinal Marx und der Ratsvorsitzende der EKD Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm gegenseitig Exemplare der beiden revidierten Bibelausgaben überreicht und damit die gemeinsame Nutzung beider Übersetzungen für gemeinsame Gottesdienste und das Bibelstudium erlaubt und eröffnet. Diese Übereinkunft ermöglicht Gemeindegliedern aus beiden Traditionen, in ökumenischen Gottesdiensten auch den ihnen jeweils vertrauten Klang der eigenen Bibelausgabe zu hören. Dass bei gründlicheren Studien an biblischen Texten auch die Zürcher Bibel 2007 konsultiert wird, ist ein bereits bei der Revision der Einheitsübersetzung wie der Überarbeitung der Lutherbibel geübtes Verfahren, das auch künftig zu empfehlen ist.

Die Gemeinsamkeiten aller drei kirchenamtlichen Übersetzungen übersteigen die noch erkennbaren Differenzen bei Weitem, da die exegetischen Einsichten in den Sinn des Ausgangstextes kaum mehr konfessionell in Anspruch genommen werden können.

Abstract


In the wake of the second Vatican council, the dioceses of Germany, Austria, Switzerland and other German-speaking countries collaborated to produce the first official Roman Catholic Bible in German. Translated between 1962 and 1979, it was authoritative for Roman Catholic practice. 40 years later, it became necessary to revise this edition in line with current scholarship. Under an episcopal executive committee, a group of approximately 60 scholars reviewed all the books of the Bible according to the newest critical editions. They deleted minor mistakes and limited linguistic liberties in the translation of the source text. Overall, the character of the so-called Unity Translation was maintained, however, including the use of an elevated Standard German and loanwords. On the other hand, archaisms, vulgarisms, and neologisms were avoided. The revised version will play an important role in congregational life as well as in ecumenical dialogue in the future.

Fussnoten:

*) Die Bibel. Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift. Gesamtausgabe. Vollständig durchgesehene und überarbeitete Neuausgabe. Stuttgart: Verlag Katholisches Bibelwerk 2016. 1552 S. u. 9 Ktn. Geb. EUR 9,90. ISBN 978-3-460-44000-5.
1) Vgl. Walter Klaiber, (Bibel)Übersetzen eine unmögliche Aufgabe?, in: ThLZ 133 (2008), 468–492.
2) Der Terminus »Lutherbibel« wird hier für »Die Bibel nach Martin Luthers Übersetzung« gebraucht, wohl wissend, dass diese im Lauf der Jahrhunderte seit 1522 vielfach überarbeitet wurde und zugleich niemals nur das Werk eines Einzelnen war.
3) Vgl. Pressebericht des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch vom 21.02.2013 unter: http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_2012/2013-038-Pressebericht-FVV-Trier.pdf und die Pressemeldung der DBK vom 26.04.2016 unter www.dbk.de/ presse/details/?presseid=3102&cHash=d3cc87b2ae5944616b835061318e284c (Abrufe vom 03.07.2017).
4) Der Autor war von 2003 bis 2009 Mitglied des Rates der EKD und in dieser Eigenschaft Kovorsitzender des Kontaktgesprächskreises zwischen Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und Vertretern des Rates der EKD, von 2010–2016 Vorsitzender des Lenkungsausschusses der EKD für die Revision der Lutherbibel. Er berichtet somit auch als Beteiligter.
5) Zu den Leistungen der katholischen Bibelübersetzung vgl. Wilhelm Gundert, Art. Bibelübersetzungen IV, Bibelübersetzungen in europäische Sprachen vom 17. Jh. bis zur Gegenwart, TRE 6, 266–299, 274 f.
6) Die Bibel. Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift. Gesamtausgabe. Psalmen und Neues Testament Ökumenischer Text. Katholische Bibelanstalt, Stuttgart 1980.
7) Eine Liste der Mitarbeiter der EÜ 1962–1979 in REÜ, 1451 f. Die Seitenzahlen zwischen dem limitierten Sonderdruck des Musterexemplars vom Oktober 2016 unterscheiden sich von denen der »1. Auflage 2016«, nach der im Folgenden zitiert wird.
8) Eine Pressemitteilung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann vom 8. September 2005 deutete diesen Substitutionsanspruch an, der angeblich bis 2001 bestanden habe, ehe die EKD diesen »zuguns-ten der Luther-Übersetzung zurückgenommen« habe. Zitiert nach Vicco von Bülow, Die »Bibel in gerechter Sprache« und andere neuere Übertragungen; in: Hermann Barth u. a., Kirchliches Jahrbuch (133), Gütersloh 2006, 39–82: 43.
9) Thomas Söding, Die Bibel für alle. Kurze Einführung in die neue Einheitsübersetzung, Freiburg 2017, 18; vgl. identische Behauptungen: 38.
10) Zugänglich ist dieser Vertrag im Bestand des Evangelischen Zentralarchivs Berlin: EZA 2/12186.
11) So identisch in der Ausgabe Leipzig 1983 und in der 10. Auflage, Stuttgart 2012, 1492 f.
12) Vgl. Bülow, a. a. O. (Anm. 8), 39–82: 42–44. Auch Christoph Dohmen, Ein Wieder-Sehen mit der Bibel. Die Revision der Einheitsübersetzung kann Text und Leser neu zusammenführen, in: BiKi 72 (2017), 84–92, dort 90, sieht diesen Zielkonflikt.
13) Vgl. dazu Bülow a. a. O. (Anm. 8), 42–44.
14) Vgl. Wilhelm Egger, Revision der Einheitsübersetzung. Auftrag, Leitlinien, Arbeitsweise, in: Lebendige Seelsorge (57) 2006, 403–406; ders., Vortrag zur Eröffnung der Revisionsarbeit an der Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift am 9. Februar 2006, in: Joachim Wanke (Hrsg.), Die Revision der Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift 2005–2014. Eine Rechenschaft, Stuttgart 2017, 13–34. Professor Dr. Wilhelm Egger (1940–2008), Bischof von Bozen-Brixen, war bis zu seinem Tod Vorsitzender des Leitungsgremiums zur Revision der Einheitsübersetzung. Ihm folgte in dieser Aufgabe Professor Dr. Joachim Wanke, Bischof von Erfurt.
15) Vgl. Egger, Vortrag, a. a. O. (Anm. 14), 24.
16) Vgl. die Darstellungen in: Joachim Wanke (Hrsg.), Die Revision, a. a. O. (Anm. 14); Söding, a. a. O. (Anm. 9), und »Bibel und Kirche« Heft 2/2017 mit einer Reihe aufschlussreicher und zum Teil selbstkritischer Darlegungen.
17) Vgl. Egger, Revision, a. a. O. (Anm. 14), 403–406.
18) Vgl. Egger, Revision, a. a. O. (Anm. 14), 406.
19) Angaben über die Geschichte, die Gründe für die Revision, die Textgrundlagen, die Prinzipien und die Mitwirkenden in: REÜ, 1447–1456.
20) Lediglich noch neun Belege in der EÜ.
21) Eine Liste der Mitarbeiter an der Revision in: REÜ, 1452. Eine abweichende Angabe bei Söding, a. a. O. (Anm. 9), 40.
22) Vgl. dazu Walter Kirchschläger, Der schwierige Weg zur Übersetzungsrevision, in: BiKi 72 (2017), 105–111, dort 109; Söding, a. a. O. (Anm. 9), 40 f.
23) Egbert Ballhorn, Die Revision des Psalters der Einheitsübersetzung, in: BiKi 72 (2017), 124–131; dort 130.
24) In 1Sam 25,22.34 und weiteren Belegen wird der derbe wörtliche Ausdruck abgemildert.
25) Die »Betroffenheits«-Rhetorik wird ab Mt 7,28 konsequent vermieden: auch die wenig passenden Ausdrücke »Häuptling« und »Adjutant« wurden durch »Stammesführer« bzw. »Vorkämpfer« ersetzt.
26) So wird 2Kor 1,22 die Ergänzung in der Klammer getilgt: »er ist es auch, der uns … als ersten Anteil (am verheißenen Heil) den Geist in unser Herz gegeben hat.«
27) Aber vor der Metapher »Horn des Heils« Lk 1,69 scheuen die Revisoren zurück und setzen stattdessen »einen starken Retter«.
28) Der etwas willkürliche Wechsel bei den biblischen Seligpreisungen zwischen einem – im Alten Testament vorherrschenden – »wohl dem« und dem neutestamentlichen »selig« und »glücklich« (Jak 1,12) wird zugunsten von »selig« eingeschränkt, aber nicht ganz aufgegeben. Vgl. u. a. 1Kön 10,8.
29) In Lk 19,5 will Jesus nicht mehr »in deinem Haus zu Gast sein«, sondern im Hause des Zachäus »bleiben«, in Lk 19,8 ist jedoch die freie Übertragung »wandte sich an den Herrn« erhalten geblieben. Eine ähnliche Umschreibung in Mt 13,41.
30) Z. B. folgt die Nova Vulgata in Ps 139,18b der Hypothese von Kommentatoren des 20. Jh.s: »si ad finem pervenerim«, während die REÜ den MT wiedergibt.
31) Vgl. u. a. Dtn 30,16.
32) Nach den zwischen den United Bible Societies und dem Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen ausgehandelten Leitsätzen von 1965 werden die Spätschriften des Alten Testaments in ökumenischen Ausgaben als separate Schriftengruppe nach den Schriften des Masoretischen Kanon angeordnet. Vgl. Leitsätze für die interkonfessionelle Zusammenarbeit bei der Bibelübersetzung Punkt A 2, in: Josef G. Plöger, Otto Knoch (Hrsg.), Einheit im Wort. Informationen, Gutachten, Dokumente zur Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift, Stuttgart 1979, 118–127: 120.
33) Eine ausdrückliche Erläuterung dazu im Anhang, 1450.
34) Wolfgang Kraus, Martin Karrer (Hrsg.), Septuaginta Deutsch. Das griechische Alte Testament in deutscher Übersetzung, Stuttgart 2009.
35) Dazu Michael Theobald, Kirche und Israel (Röm 9–11) im Spiegel der Alten und Neuen Einheitsübersetzung, in: BiKi 72 (2017), 132–139.
36) Monika Fander, Probleme einer inklusiven Übersetzung, in: S. Meurer (Hrsg.), Die vergessenen Schwestern. Frauengerechte Sprache in der Bibelübersetzung (Bibel im Gespräch 1), Stuttgart 1993, 67–94: 75 f.
37) Keine der drei kirchenamtlichen Bibeln spricht in 1Kor 15,6 von »Brüdern und Schwestern«, obwohl zu vermuten steht, dass diese Vision nicht nur Männern zuteilwurde.
38) So wird etwa das Stichwort τέκνον / τέκνα in Sir 2,1; 3,1 u. a. nicht mehr mit »Sohn/Söhne« (Vulgata: filius/filii), sondern sachgemäß mit »Kind/Kinder« wiedergegeben.
39) Nur in Est 4,17 bleibt es bei dem Stichwort »Heiden«, während vor allem im Psalter nur noch »Völker« oder »Nationen« figurieren.
40) So in Gal 2; zwischen Jdt 4,12 und 8,22 oder 1Tim 2,7 und 3,16.
41) Für die Lutherbibel galt und gilt eine umfangreiche Liste von akzeptierten Ausnahmen.
42) Das gilt auch für Namensformen wie: Zölesyrien, Zilizien und Lazedämonier.