Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

Juni/2016

Spalte:

579-591

Kategorie:

Kirchengeschichte: Reformationszeit

Autor/Hrsg.:

Andreas Stegmann

Titel/Untertitel:

Die »christliche Reformation« im Kurfürstentum Brandenburg

Mittelweg zwischen Rom und Wittenberg oder lutherische Reformation?

I Die via-media-These im Zusammenhang der Geschichte der Erforschung der brandenburgischen Reformation

2017 wird nicht nur ein Luther-, sondern auch ein Reformationsjubiläum gefeiert. Ein Jubiläum der deutschen, der europäischen, der weltweiten Reformation – und der Reformation vor Ort. Auch wenn in vielen Regionen die Reformation erst Jahre oder Jahrzehnte nach 1517 begann, kann dieses Datum zu Recht als der Beginn der eigenen regionalen und lokalen Reformationsgeschichte gelten. Unterschiedliche regionale und lokale Akteure bereiten sich auf das Jubiläum 2017 vor und wollen an ihre eigene Reformationsgeschichte erinnern. Auch in Berlin und Brandenburg sieht man das Jubiläum kommen, wenn auch die Vorbereitungen erst spät eingesetzt haben und die Jubiläumsaktivitäten bescheiden ausfallen. 1 Worauf aber können diese Jubiläumsaktivitäten aufbauen? Wie steht es um die Erforschung der regionalen und lokalen Reformationsgeschichte in Berlin und Brandenburg? Zwei vor Kurzem erschienene Bibliographien2 geben Auskunft über Ge­schichte und Stand der Forschung, und die neuere Überblicksliteratur skizziert die Grundzüge der brandenburgischen Reformationsgeschichte.3 Verglichen mit der Erforschung der Reformationsgeschichte anderer Regionen fällt die neuere Forschung zur brandenburgischen Reformation schmal aus und ist wenig innovativ. Weder wurden wichtige neue Quellen entdeckt oder ediert, noch gibt es viel gewichtige neuere Forschungs-literatur. Dieses Desinteresse der Landes- und Kirchenhistoriker an der brandenburgischen Reformation ist verwunderlich. War das Kurfürstentum Brandenburg doch eines drei Kurfürstentümer, die zur Reformation übergingen, dazu das wichtigste Territorium im Nordosten des Reichs, das im Laufe der Frühen Neuzeit einen bei­spiellosen politischen Aufstieg erleben und dadurch die deutsche, ja europäische Kirchengeschichte nachhaltig beeinflussen sollte. Die brandenburgischen Kurfürsten des 16. Jh.s waren ge­wichtige politische Akteure, die im Verlauf der Reformationsgeschichte eine nicht unwesentliche Rolle gespielt haben. Die Bedeutung der brandenburgischen Kirchengeschichte des 16. Jh.s schlägt sich aber nicht in einer entsprechend reichen und differenzierten historischen Forschung nieder.

Dieses Desinteresse hat zum einen mit der brandenburgisch-preußischen Kirchengeschichte des 17. bis 20. Jh.s zu tun, die die Aufmerksamkeit der Forschung zu absorbieren scheint. Zum anderen hat es mit den Schicksalen der preußischen Provinz und Provinzialkirche Brandenburg im 20. Jh. zu tun: Nachdem die brandenburgische Landes- und Kirchengeschichtsschreibung in den 1920er und 30er Jahren einen letzten Höhepunkt erlebt hatte, wurden nach 1945 die Provinz und die Provinzialkirche Brandenburg zerschlagen. Die bislang lebendige und vielfältige Forschung zur brandenburgischen Reformation verlor ihre institutionelle Basis und ihren kirchlichen Rückhalt. Anders als etwa die Forschung zu Preußen, die in der Nachkriegszeit durch die Akzentverlagerung von der deutschen National- zur europäischen Kulturgeschichte ihren Status sichern und sich eine Zukunft erschließen konnte und in deren Zusammenhang auch die Beschäftigung mit der brandenburgisch-preußischen Kirchengeschichte vom 17. bis zum 20. Jh. weitergeführt wurde, blieb die brandenburgische Reformation ein Randthema der Forschung. Erst mit der Wiedervereinigung 1990 konnte ein neues, Berlin und Brandenburg übergreifendes und auch die Alt- und Neumark einbeziehendes institutionelles Netzwerk geschaffen werden, das die Voraussetzung für einen Neubeginn der reformationsgeschichtlichen Forschung bildete. Allerdings handelt es sich um einen schwierigen Neubeginn, sind doch die meisten Institutionen, die Teil dieses Netzwerks sind, finanziell und personell unzureichend ausgestattet.

Worum aber soll es bei der Erinnerung an die brandenburgische Reformation gehen? Was ist die Eigenart der märkischen Reformation, die in Erinnerung zu rufen und für die Gegenwart verständlich und interessant zu machen ist? Eine seit 25 Jahren gängige Antwort lautet: Die brandenburgische Reformation sei ein Mittelweg zwischen den sich ausbildenden Konfessionen gewesen, auf dem viel Mittelalterliches erhalten geblieben sei und die kirchlichen Veränderungen langsam und behutsam durchgesetzt worden seien; erst in der zweiten Hälfte des 16. Jh.s habe die brandenburgische Landeskirche ein deutlicher lutherisches Profil gewonnen. Wer sich aber gründlicher mit den Quellen und der Forschung zur bran-denburgischen Reformation beschäftigt, dem kommen Zweifel an dieser via-media-These. Es stellt sich die Frage, ob die »christliche Reformation«4im Kurfürstentum Brandenburg ein Mittelweg zwischen Rom und Wittenberg oder eine lutherische Reformation war.

Lange Zeit galt der kirchen- und landesgeschichtlichen Forschung die brandenburgische Reformation als am Wittenberger Vorbild orientierte Kirchenerneuerung. Zwar wurden manche Eigenarten der Entwicklung in Brandenburg vermerkt, im Ganzen aber stand der lutherische Charakter der märkischen Reformation nicht in Frage. An diese Deutung knüpfte auch in den 1980er und 1990er Jahren eine Gruppe von Historikern an, die sich am Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin und am Geheimen Staatsarchiv Dahlem fand und der Erforschung der brandenburgischen Kirchengeschichte des 16. Jh.s wesentliche neue Impulse gab. Hier sind vor allem Gerd Heinrich, Dietrich Kurze und Iselin Gundermann zu nennen.

Während sich dieser Neubeginn der Forschung entwickelte und durch die Wiedervereinigung und die Neustrukturierung der Forschungsnetzwerke in Berlin und Brandenburg unterstützt wurde, wurde von anderer Seite die via-media-These in ihrer bis heute wirkmächtigen Form formuliert: Manfred Rudersdorf und Anton Schindling machten sie zu einer Kernaussage ihres erstmals 1990 im zweiten Band des Sammelwerks Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung erschienenen Beitrags über Kurbrandenburg. Im inhaltlich von Schindling verantworteten Teil zur brandenburgischen Geschichte im 16. Jh. wird eine die dortige Reformation charakterisierende »Ambivalenz der Wege zwischen Wittenberg und Rom« behauptet und dafür programmatisch die Formulierung »via media« verwendet.5 Zwar wird eine »Tendenz weg von Rom und in die Nähe der Witten-berger Reformation« eingestanden, aber es wird doch ein vermit-telnder Charakter der brandenburgischen Kirchenerneuerung behauptet: Seit 1535 habe es »zwei Jahrzehnte einer zwar schrittweise protes­tantisierenden, aber in vielem ambivalenten Kirchenpolitik« gegeben, die eine »schillernde Mixtur von opportunistischem Pragmatismus und kompromißtheologischer Suche nach einem mittleren Weg zwischen Re­formkatholizismus und lutherischer Reformation« habe erkennen lassen. Das erste offizielle evangelische Abendmahl am 1. November 1539 wird als »Entgegenkommen gegenüber einer populären reformatorischen Forderung« relativiert und die kurbrandenburgische Kirchenordnung von 1540 als »Versuch, eine kompromisstheologische ›via media‹ zu gehen«, bestimmt. Der Aufbau der lu­therischen Landeskirche wird unter die Überschrift »Der lange Abschied von der alten Kirche« gestellt, und es wird ein Nachwirken »katholischer Überlieferungen« bis ins 17. Jh. konstatiert.

Ähnliche Aussagen finden sich auch in der Forschungsliteratur vor 1990,6 ja, die Bezeichnung der brandenburgischen Reformation als einer via media lässt sich bis ins 19. Jh. zurückverfolgen.7 Doch hat erst Schindlings Beitrag der via-media-These zu größerer Resonanz verholfen, jedenfalls begegnet sie in der neueren Literatur immer wieder, oftmals mit Verweis auf Schindling.8 Mit der via-media-These verwandt sind von anderen Forschern vorgeschlagene Charakterisierungen. So finden sich in der älteren und neueren Literatur immer wieder Hinweise auf die angeblich unentschiedene religiöse Haltung Joachims II. und seine wechselhafte Kirchenpolitik, oftmals verbunden mit einem negativ wertenden Unterton, ohne dass diese Hinweise aber positiv zur via-media-These umgedeutet werden. Eine Zuspitzung der via-media-These ist die vereinzelt anzutreffende Aussage, es habe sich bei der bran-denburgischen Reformation um etwas Einzigartiges gehandelt: Es sei eine »offenkundig[e]« »Tatsache«, »daß die Brandenburgische Reformation und die Märkische Kirchenordnung von 1540 völlig aus dem Rahmen sämtlicher Reformationsereignisse in Deutsch-land herausfallen« und dass die brandenburgische Reformation »eine Reformation eigener Art« gewesen sei – »in der Lehre lutherisch, in den Formen altkirchlich«. 9

Dass seit den 1980er Jahren andere Forscherinnen und Forscher mit ihren Beiträgen zur brandenburgischen Reformation ein anderes Bild entwarfen und eine andere Deutung verfochten, hat die Verbreitung der via-media-These nicht behindert. Aber es ist be­merkenswert, dass die wichtigsten neueren, auf umfassende Quellen- und Literaturrecherche gestützten Überblicksdarstellungen und Forschungsarbeiten die Charakterisierung als Mittelweg nicht verwenden, ja vielmehr die brandenburgische Reformation als lutherische Reformation bestimmen, ohne dabei die Eigenart des märkischen Luthertums zu verschweigen. 10 Hier findet sich die Rede von einer stillen oder konservativen Reformation, die vieles für sich hat, auch wenn sie den reformatorischen Umbruch und die Entwicklungsdynamik der brandenburgischen Reformation tendenziell unterschätzt. Dass die via-media-These dennoch wiederholt wird, hat wohl auch damit zu tun, dass es bislang keine offene Auseinandersetzung über sie gab und dass man die Schlüsselbedeutung der Frage nach der Eigenart der brandenburgischen Reformation für die wissenschaftliche Forschung und die Erinnerungskultur nicht erkannt hat.

II Die via-media-These und die Geschichte der »christlichen Reformation«

im Kurfürstentum Brandenburg


Die Fragwürdigkeit der via-media-These soll im Folgenden exemplarisch an zwei in der Literatur immer wieder genannten Quellen aufgewiesen werden, die sie zu belegen scheinen. Die eine Quelle ist eine Kurfürst Joachim II. zugeschriebene Äußerung:

»so wenig als ich an die Rom. Kirche wil gebunden seinn / so wenig wil ich auch an die Wittenbergische Kirche gebunden sein / denn ich nicht spreche / Credo Sanctam Romanam oder Wittenbergensem, sondern Catholicam ecclesiam«.11

Auf den ersten Blick stützt diese Äußerung die via-media-These. Die traditionalistische Frömmigkeitspraxis des Kurfürsten und seine zwischen den religionspolitischen Lagern vermittelnde Politik, die in der Literatur vielfach beschrieben wurden, scheinen sie zu bestätigen. Bei näherem Hinsehen kommen aber Zweifel. Sieht man sich an, was der Kurfürst unmittelbar im Anschluss gesagt haben soll, wird deutlich, dass diese Äußerung die Orientierung an der Wittenberger Reformation voraussetzt und den Sonderweg auf einen bestimmten Aspekt – nämlich die Zeremonienfrage – be­schränkt:

»Und meine Kirche alhie zu Berlin und Cöln ist eben eine solche Rechte Christliche Kirche / wie der Wittenberger Kirche / und ist uns gnug / daß wir im Worth / In der Lehre / In den Sacramenten / und in den Haupt Stücken / daran die Seligkeit gelegen / einigk sein. In Mitteldingen als in Ceremonien wil ich so wenig an Ire Kirche / wie Sie an meine Kirchen wollen gebunden sein / das sol frey sein / wie wir auch sehen / daß es in allen Stifft Kirchen und Bischtumben altzeit so gewesen ist. Dann was ich vor Acht Jaren in meiner ausgegangenen Ordination geordnet / habe ich mit gar guten reiffen Rathe / und sonderlich der Gelehrten zu Wittenbergk gethan / welcher Handschrift ich auch noch habe / und sonderlich des Lieben Doctoris Martini Lutheri und Philippi, dabei wil ich bleiben / und in meinen Landen und Kirchen keine Anderunge fürnhemen.« 12

Dieser Text kann die via-media-These allein schon aufgrund seines Wortlauts schwerlich stützen. Dazu kommen zwei weitere gewichtige Gründe, die seine Inanspruchnahme für die via-media-These verbieten: Zum einen ist er quellenkritisch nicht unproblematisch, handelt es sich doch um eine in Form einer undatierten Abschrift überlieferte Mitschrift einer Äußerung Joachims II. Zum anderen muss der historische Zusammenhang beachtet werden: Es handelt sich nicht um eine kontextunabhängige Grundsatzaussage des Kurfürsten über seine Religionspolitik, sondern um eine Äußerung im Zusammenhang der Einführung des Interims in der Kurmark im Jahre 1549, mit der der Kurfürst interimskritischen Pfarrern seine Einstellung gegenüber dem von ihm aus politischen Gründen unterstützten, aber gar nicht zur tatsächlichen Umsetzung be­stimmten Religionsgesetz zu erklären versuchte. 13 In diesem Zitat einen Weg zwischen Wittenberg und Rom vorgezeichnet zu finden, geht nur, wenn man den Gesamtzusammenhang des Texts ignoriert, seine quellenkritische Problematik übergeht und ihn nicht historisch kontextualisiert.

Es gibt noch eine zweite Quelle, die die via-media-These belegen soll: die kurbrandenburgische Kirchenordnung von 1540.14 Diese Ordnung markierte zusammen mit der ersten offiziellen evangelischen Predigt am 14. September 1539 und dem ersten offiziellen evangelischen Abendmahl am 1. November 1539 den Beginn der christlichen Reformation in der Kurmark. Nach außen hin präsentierte sich die Ordnung als eine Reform im Rahmen der bestehenden Strukturen. Tatsächlich scheint die Ordnung in einem für reformatorische Kirchenordnungen unüblichen Ausmaß mittelalterliche Strukturen und Traditionen festzuhalten: die diözesan-bischöfliche Verfassung, die Messliturgie, die Elevation, die litur-gische Kleidung, den Versehgang, die Firmung, den Festkalender und anderes mehr. Explizite Verweise auf die Reformation finden sich im Text nicht, wohl aber eine Aufnahme reformatorischer Theologie und Reformvorschläge. Auf den ersten Blick scheint es, dass diese Ordnung tatsächlich einen mittleren Weg vorzeichnet. Eine nähere Beschäftigung mit der Entstehungsgeschichte, mit der Form und dem Inhalt sowie mit der Umsetzung der Kirchenordnung zeigt freilich ein anderes Bild: Es handelt sich um eine hinsichtlich Lehre, Leben und Organisation der Kirche unzweifelhaft reformatorische Kirchenordnung.

Hinsichtlich der Lehre wird das auch allgemein eingestanden: Die aus der brandenburgisch-nürnbergischen Kirchenordnungen übernommenen Lehrartikel15, der Abdruck von Andreas Osianders Kinderpredigten über Luthers Kleinen Katechismus16 und die im Rahmen der Redaktion durch Kurfürst, Berater und Kommission hinzugefügten Lehraussagen17 lassen gar kein anderes Urteil zu. Zudem lassen sich für viele Formulierungen Parallelstellen in reformatorischen Bekenntnissen und Kirchenordnungen nachweisen.18 Allein schon ein Blick in die Vorrede19, die der Kurfürst »mit [s]einer eigenen faust […] gestellet«20 haben will und die eine an Luther angelehnte Zusammenfassung der Grundlagen christlichen Glaubens und Lebens bietet, zeigt den theologischen Charakter der Kirchenordnung.

Auch die Aussagen über das kirchliche Leben und die Organisation der Landeskirche können die via-media-These nicht stützen. Die Ordnung entspricht in ihren Grundsätzen und Konkretionen den Wittenberger Vorgaben, außer dass man in Brandenburg an einigen Punkten mehr »menschliche Zeremonien« beibehielt.21 Wie stark das reformatorische Modell die Ordnung bestimmt, zeigen die Vorgaben für die Organisation.22 Einerseits behält die Kirchenordnung die bestehende diözesanbischöfliche Kirchenstruktur einschließlich der bischöflichen Jurisdiktion bei und kann sich dabei auch auf den Bischof von Brandenburg stützen. Andererseits integriert die Ordnung diese bischöfliche Kirchenstruktur in das landesherrliche Kirchenregiment und ergänzt sie durch eine alternative Struktur: Die Kirchenordnung wird vom Kurfürsten erlassen und die Bischöfe haben sie anzuerkennen; neben die Bischöfe treten die Superintendenten und Visitatoren, die nur dem Kurfürsten rechenschaftspflichtig sind und faktisch die bischöflichen Aufgaben übernehmen. Dieses Nebeneinander von diözesanbischöflicher Kirchenstruktur und landesherrlichem Kirchenregiment konnte nicht funktionieren und hat auch nicht funktioniert: Zwei der drei Bischöfe verweigerten sich und verloren ihre kirchlichen Kompetenzen, der dritte Bischof, der sich dem Kurfürsten unterwarf, wurde trotz der Bitte um Respektierung der bischöflichen Rechte faktisch seiner kirchenleitenden Befugnisse beraubt. Seit 1540 wurde in der Mark zielstrebig und rasch die aus anderen reformatorischen Landeskirchen bekannte Organisationsstruktur aufgebaut, einschließlich eines 1543 begründeten Konsistoriums, für das der Kurfürst eigens die Wittenberger Konsistorialordnung herbeiholen ließ.

Auch hinsichtlich des kirchlichen Lebens folgt die kurbrandenburgische Kirchenordnung den Wittenberger Vorgaben.23 So bleibt zwar der Messgottesdienst in seiner Grundstruktur erhalten, an wesentlichen Punkten wird er jedoch verändert: Die Evangeliumsverkündigung rückt in den Mittelpunkt, die Opfergebete sind gestrichen, die Einsetzungsworte werden deutlich vernehmbar in deutscher Sprache gesungen, das Abendmahl wird unter beiderlei Gestalt ausgeteilt und Messfeiern ohne Gemeindebeteiligung sind nicht vorgesehen. Als Sakramente gelten nur Taufe und Abendmahl; Beichte, Firmung und Eheschließung werden zu den Zeremonien gezählt und deutlich von den Sakramenten abgerückt; von der letzten Ölung und der Priesterweihe ist keine Rede. Der Fest-kalender ist zwar noch umfangreich, aber die traditionelle Marien- und Heiligenfrömmigkeit wird im Sinne der reformatorischen Theologie auf die Vergegenwärtigung der Vorbilder des christlichen Glaubens und Lebens reduziert und der Christusfrömmigkeit nachgeordnet. Die Beibehaltung des Fronleichnamsfests – allerdings ohne Sakramentsprozession – verdankt sich dem starken Interesse des Kurfürsten an der Realpräsenz Christi.24 Obwohl die Kirchenordnung Prozessionen kaum erwähnt, waren in Brandenburg aber lange noch zahlreiche Prozessionen üblich, ohne dass das und andere traditionalistische Praktiken als Indiz für das Zurückbleiben hinter den Vorgaben der Wittenberger Reformation zu werten sind. Vielmehr muss man sich deutlich machen, dass das frühneuzeitliche Luthertum in sich plural war und dass zu ihm auch ein solcher liturgischer Traditionalismus gehörte, der alle überlieferten Vorstellungen und Praktiken, die dem lutherischen Bekenntnis widersprachen, abgestreift hatte, und das Übrige reformatorisch umgestaltet und umgedeutet beibehielt. 25 An der kurbrandenburgische Kirchenordnung lässt sich Ernst Walter Zeedens These gut nachvollziehen, dass die lutherischen Kirchenordnungen der Reformationszeit in nicht unerheblichem Umfang spätmittelalterliche Strukturen und Formen beibehielten und zu einem selbstverständlichen Teil der lutherischen Konfessionskultur machten, ohne dass damit der reformatorische Charakter dieser Ordnungen in Frage steht.26 Die via-media-These jedenfalls findet an dieser Kirchenordnung keinen Anhalt.

Man kann diese Überprüfung der Via-media-These auf das ganze Quellenmaterial der brandenburgischen Reformationsgeschichte ausdehnen: Überall zeigt sich, dass wir es von Anfang an mit einer lutherischen Reformation zu tun haben. Blickt man auf die Zeit vor der offiziellen Einführung der Reformation, die im Herbst 1539 stattfand, dann zeigt sich zwar, dass es in der Mark keine starke reformatorische Basisbewegung, sehr wohl aber ein wachsendes, punktuell sichtbar werdendes Reformbestreben gab – und dieses Reformbestreben orientierte sich am nahegelegenen Wittenberg. Das Wenige, was wir von den reformatorischen Predigern der 1520er und 1530er Jahre wissen, weist auf Wittenberger Einflüsse hin. Ein eindrückliches Beispiel dafür ist Johannes Briesmann mit seinem ganz eng an Luther angelehnten »Unterricht und Ermahnung an die christliche Gemeinde zu Cottbus« von 1523. Auch die Abwendung von der mittelalterlichen Kirchlichkeit und die ersten ungeordneten Neuerungen an der Basis zeigen diesen Einfluss. So studierten immer mehr Märker in Wittenberg, lutherische Lieder und die Lutherbibel waren in der Mark verbreitet, die Wittenberger Reformatoren unterhielten persönliche Kontakte in die Mark. Vereinzelt kam es sogar zu kirchlichen Neuerungen nach Wittenberger Vorbild, etwa durch Kommunion unter beiderlei Gestalt. Nur am Rande gab es andere Einflüsse, etwa durch das Auf treten des möglicherweise von radikalreformatorischen Ideen beeinflussten Predigers Michael Reutter in dem Schlesien benachbarten Sommerfeld 1524/25. Reformkatholische Bemühungen da­gegen fanden sich nicht: Die vom Reformationsgegner Joachim I. unterstützte Papstkirche grenzte sich klar gegen die Reformation ab und warb für ihre Sache, unternahm aber keine nennenswerte Versuche – wie es etwa im Herzogtum Sachsen geschah –, der Reformation durch eigenes Reformbemühen das Wasser abzugraben. Als Joachim II. 1535 die Herrschaft antrat, war – vor allem in den westlichen und südlichen Regionen sowie den größeren Städten – bereits eine unaufhaltsame Veränderung der kirchlichen Verhältnisse im Sinne der Wittenberger Reformation in Gang.

Joachim II. verschloss sich dieser Entwicklung nicht. Schon vor seinem Regierungsantritt hatte er sich der Wittenberger Reformation geöffnet und überlegte wohl bereits im Jahr seines Regierungsantritts, wie er den Übergang des Kurfürstentums zur Reformation bewerkstelligen sollte.27 Dabei musste er vorsichtig vorgehen: Er durfte weder die guten Beziehungen zu den Habsburgern noch zu den Jagiellonen aufs Spiel setzen; er durfte sich dem von den Wettinern bestimmten Schmalkaldischen Bund nicht zu stark annähern; er musste sich die Kurie gewogen halten; und er musste gegenüber der Kirche, den Ständen und der Bevölkerung seines Territoriums seinen Machtanspruch durchsetzen. Die Komplexität der macht- und religionspolitischen Situation in Reich und Territorium führte dazu, dass der brandenburgische Kurfürst be­dachtsam vorging und viel taktierte. Das darf man nicht miss-verstehen. Vor allem muss man sich hüten, von Joachims reichspo litischem Handeln auf seine Überzeugungen und seine Reli-gionspolitik auf Territorialebene zurückzuschließen. Weder war Joachim II. religiös unentschieden, noch politisch schwankend. Vielmehr ist das Zusammenspiel seiner persönlichen Glaubensüberzeugung mit den unterschiedlichen machtpolitischen Herausforderungen zu beachten. Joachim II. hatte während der 1520er und 1530er Jahre zum reformatorischen Glauben gefunden, verband diesen aber mit einer stark traditionalistischen Frömmigkeitspraxis. Das gab ihm ein hohes Maß an Flexibilität: Er konnte, ohne sich selbst untreu zu werden, sowohl seinen evangelischen Glauben als auch seine Anhänglichkeit an die ›alte‹ Kirche betonen. Diese Flexibilität kam ihm zupass, weil er nämlich, um seine reichspolitischen, hausmachtpolitischen und territorialpolitischen Interessen durchzusetzen, auf Vermittlung zwischen den religionspolitischen Fronten setzte. Ende der 1530er Jahre war er als Vermittler an den Verhandlungen über die zwischen Kaiser und Schmalkaldischem Bund geplante ›Konkordie‹ entscheidend beteiligt und er hatte wesentlichen Anteil am sich daraus ergebenden Frankfurter Anstand 1539. Auch in den die Religionsgespräche der Jahre 1540/41 begleitenden Verhandlungen spielte er eine wichtige Rolle. Das Bemühen um religionspolitische Vermittlung auf Reichsebene entsprang nicht einer entsprechenden Überzeugung, sondern hatte vor allem mit politischem Kalkül zu tun: Joachim II. hielt sich so alle Seiten gewogen und schuf sich Aktionsfreiheit für kirchliche Reformen in seinem Territorium. Im Schmalkaldischen Krieg und während der Interimszeit unterstützte er sogar ganz offen den Kaiser, um die kirchliche Erneuerung in Brandenburg gegen Eingriffe von außen abzusichern und die kurbrandenburgische Nachfolge auf dem Magdeburger Erzbischofsstuhl durchzusetzen. Um die Bestätigung seiner Söhne und Enkel als brandenburgische Bischöfe sowie Magdeburger Erzbischof zu erreichen, präsentierte sich Joachim II. der Kurie sogar als papsttreu und leugnete Sympathien für die Reformation ab. Bei alledem aber verfolgte er die reformatorische Umgestaltung der brandenburgischen Landeskirche unbeirrt. Am Ende seiner Regierungszeit hatte er eine höchst erfolgreiche Bilanz vorzuweisen: Die brandenburgischen Hohenzollern hatten ihre Machtposition im Reich ausgebaut, und eine weitere Expansion war in greifbare Nähe gerückt; die reformatorische Umgestaltung der märkischen Kirche unter dem landesherrlichen Kirchenregiment war geglückt; und das alles, ohne den Preis zu zahlen, den manche mittel- und oberdeutschen Fürsten und Städte hatten entrichten müssen, dass nämlich

»Landesknechte in [ihr]em lande mit langen spiessen lieffen, Idermann das Ire nemen, weiber Schendeten, alle gottes lesterung trieben etc. welchs leider bei unsern nachbarn gescheen, wie wir erfaren haben, darvor ich mein land mit gottes Hülffe vnd segen bishanher behütet vnd bewart.«28

Dass die brandenburgische Landeskirche von Anfang an am Wittenberger Modell orientiert war, zeigt nicht nur die Kirchenordnung von 1540, sondern auch deren Umsetzung während der Regierungszeit Joachims II. Lange bevor sich der Kurfürst auf reichspolitischer Ebene offen zur Reformation bekannte, hatte die reformatorische Umgestaltung der Kirche in der Mark begonnen: Sympathisanten der Reformation wurden in politische und kirchliche Leitungsämter berufen; es begannen Visitationen, Superintendenten wurden eingesetzt und ein kurfürstliches Konsistoriums nach Wittenberger Vorbild eingerichtet; die bischöfliche Kirchenstruktur wurde durch das landesherrliche Kirchenregiment ersetzt; die Frankfurter Universität wurde mit lutherischen Professoren besetzt; die märkische Landeskirche beteiligte sich an den innerlutherischen Lehrauseinandersetzungen und am Konkordienwerk; es wurden reformatorische Katechismen veröffentlicht; mancherorts entstanden an Wittenberg orientierten Lokalagenden; die Kirchenräume wurden im Sinne der Reformation umgestaltet. Es ließen sich noch viele weitere Punkte nennen und an den gedruckten und archivalischen Quellen belegen. Der Aufbau einer reformatorischen Landeskirche ging im Übrigen auch in dem seit 1535 von der Kurmark abgetrennten Herrschaftsbereich Markgraf Johanns von Küstrin vor sich. Der jüngere Bruder Joachims II., der über die Neumark und die Lehen in der Niederlausitz herrschte, wandte sich früher als sein Bruder der Reformation zu, schloss sich sogar zeitweise dem Schmalkaldischen Bund an und baute eine eng an die kurbrandenburgischen Strukturen angelehnte reformatorische Landeskirche auf. Beide märkischen Landeskirchen orientierten sich an der Wittenberger Reformation. Wie sehr, das kann ein in die Zeit um 1550 zu datierendes »gebett des Pfarrers tzu Cottbuß domith er seine predigtenn beschleust« verdeutlichen:

»Ferner last euch in euer gebet befholen sein die Christliche Kirche tzu Wittembergk, die billich eine mutter aller kirchen genant wirdt. Dorinne das Ewangelium Jhesu Christi rein und lauter gelehret wirdt, dorinn die Hochwirdige Sacrament, nach der ordnunge und einsatzunge gottes den glaubigen mith getheylet werden«.29

Die mittelalterliche Frömmigkeitspraxis, die schon in den 1530er Jahre schwere Einbußen erlitten hatte, brach in Brandenburg seit 1539/40 endgültig zusammen: »Altgläubige« Messfeiern, Prozessionen, Wallfahrten und Bruderschaften verschwanden, Klöster und Stiftsgemeinschaften lösten sich nach und nach auf oder wurden in adlige Damenstifte umgewandelt und geistliche Stiftungen wurden aufgehoben oder umgewidmet. Nur in den Städten und Dörfern, die den sich der Reformation verweigernden Bischöfen von Ha­velberg und Lebus unterstanden, konnte sich ›altgläubige‹ Strukturen und Frömmigkeitspraktiken etwas länger halten. Einige überregional wichtige Wallfahrtsorte zogen noch für einige Jahre Pilger an, bis sie mit Zwang geschlossen wurden. Die einheimische Bevölkerung scheint diese Wallfahrtsorte aber seit den 1540er Jahren nicht mehr frequentiert zu haben. Als der päpstliche Nuntius Commendone 1561 durch Brandenburg reiste, erkundigte er sich nach der Papstkirche treuen Priestern und Mönchen. Tatsächlich fanden sich an drei Orten einige wenige, die immer noch die Messe feierten. Was der Berichterstatter mit Blick auf Frankfurt (Oder) feststellte, galt für das ganze Territorium: »Il populo è tutto Heretico et non vi sono altri Catholici«. 30 Überhaupt waren die zeitgenössischen papstkirchlichen Beobachter in vielerlei Hinsicht hellsichtiger als manche modernen Forscher, indem sie von Anfang den lutherischen Charakter der kirchlichen Veränderungen in der Mark erkannten.31 Dabei muss allerdings eingestanden werden, dass die Veränderungen an der kirchlichen Basis sich über einen längeren Zeitraum erstreckten und dass die Wirklichkeit des märkischen Luthertums nur teilweise dem Ideal entsprach.32 Doch diese Langfristigkeit und Unvollkommenheit der Umsetzung des reformatorischen Programms in eine lutherische Konfessionskultur teilt die märkische Reformation mit den anderen lutherischen Territorien des Reichs und Europas. Wo die Reformation eingeführt wurde, gab es einen religiösen Umbruch binnen weniger Jahre, der sich in der alltäglichen Lebenswirklichkeit aber erst allmählich durchsetzte und ausformte. Diskontinuitäts- und Kontinuitätsmomente verbanden sich miteinander. Wie rasch und tief das Luthertum in der Mark gleichwohl einwurzelte, zeigt nicht zuletzt das Scheitern der »zweiten Reformation« im Kurfürstentum Brandenburg und die Vitalität der lutherischen Konfessionskultur bis ins 18. Jh.

Dass die brandenburgische Reformation nicht als »via media« charakterisiert werden kann, ist wichtig nicht zuletzt für die Einordnung dieser regionalen in die deutsche und europäische Reformationsgeschichte. Angesichts des Gegeneinanders der durch Reformation und Gegenreformation entstehenden Konfessionskirchen fragt es sich, ob Mittelwege überhaupt möglich waren und wo sie tatsächlich versucht wurden. Auch in der Erforschung der englischen Reformation, die seit dem 19. Jh. als via media charakterisiert wurde, hat sich ein »paradigm shift«33 vollzogen: Die englische Kirche unter Eduard VI., Elisabeth I. und Jakob I. gilt in­zwischen als eindeutig reformiert, die via-media-These als obsolet. Auch die brandenburgische Reformation kann nicht als Beispiel für einen Mittelweg zwischen den entstehenden Konfessionen gelten. Allenfalls im Blick auf die kirchliche Erneuerung am Niederrhein dürfte die via-media-These derzeit noch diskussionswürdig sein.34

Abstract


Historical and theological research has long neglected the history of the Reformation in Brandenburg. Traditionally, the renewal of the church in sixteenth-century Brandenburg was considered a Lutheran Reformation according to the Wittenberg model. How-ever, a new interpretation, first proposed in the nineteenth century, has gained acceptance in recent decades. According to this thesis, the Brandenburg reformation was a ›via media‹ settlement: Since Elector Joachim II had sympathies for the Roman church as well as for the Protestant Reformation, he searched for a middle-way between Rome and Wittenberg; the elector’s resultant mediating religious policy, on both imperial and territorial levels, made ecclesial renewal in Brandenburg a half catholic, half protestant affair.

While the ›via media‹ thesis is currently widely accepted, a closer look at the sources cited in its support, in particular the church order of 1540, reveals it to be unfounded. In reality, the Brandenburg Reformation was indeed a Lutheran Reformation.

Fussnoten:

1) Zwar hat der Verein für Berlin-Brandenburgische Kirchengeschichte (VBBKG) früh mit den Vorbereitungen auf das Reformationsjubiläum begonnen und schon wichtige Vorarbeiten geleistet (siehe www.reformation-mark-brandenburg.de/veranstaltungen). Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die Länder Berlin und Brandenburg, die historischen Kommissionen, Vereine und Museen sowie die Archive, Forschungseinrichtungen und Universitätsinstitute der Region haben erst in letzter Zeit nachgezogen.
2) Uwe Czubatynski, Bibliographie zur Kirchengeschichte in Berlin-Brandenburg, Bd. 1: Allgemeines und Altmark, Nordhausen 2013, Bd. 2: Kreise und Orte im Land Brandenburg, Nordhausen 2014; Andreas Stegmann, Bibliographie zur Brandenburgischen Reformationsgeschichte (in: Quellen und Literatur zur Reformation in der Mark Brandenburg. Beiträge zur Erforschung der brandenburgischen Reformationsgeschichte, hrsg. v. Karl-Heinrich Lütcke, Berlin 2015, 9–75; aktualisierte und erweiterte Fassung: www.reformation- mark-brandenburg.de/ materialien-zum-download).
3) Gerd Heinrich, Art. Brandenburg II. Reformation und Neuzeit (TRE 7, 1981, 111–128); Gerd Heinrich, Neue Kirchenordnung und »stille« Reformation. Die Landesfürsten und die »Luthersache« in der Mark Brandenburg (JBBKG 57, 1989, 65–98); Manfred Rudersdorf u. Anton Schindling, Kurbrandenburg (in: Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500–1650, Bd. 2: Der Nordosten, hrsg. v. Anton Schindling u. Walter Ziegler, Münster 1990, 34–66); Felix Escher, Das Kurfürstentum Brandenburg im Zeitalter des Konfessionalismus (in: Brandenburgische Geschichte, hrsg. v. Ingo Materna u. Wolfgang Ribbe, Berlin 1995, 231–290); Iselin Gundermann, Kirchenregiment und Verkündigung im Jahrhundert der Reformation (in: Tausend Jahre Kirche in Berlin-Brandenburg, hrsg. v. Gerd Heinrich, Berlin 1999, 147–241). – Eine aus den Quellen gearbeitete Überblicksdarstellung der kirchlichen Entwicklung der Mark in der ersten Hälfte des 16. Jh.s bietet auch der gewichtigste neuere Forschungsbeitrag zur brandenburgischen Reformationsgeschichte: Michael Höhle, Universität und Reformation. Die Universität Frankfurt (Oder) von 1506 bis 1550, Köln u. a. 2002.
4) So die Bezeichnung, die Kurfürst Joachim II. in der von ihm verfassten Vorrede der kurbrandenburgischen Kirchenordnung für die kirchliche Erneuerung im Kurfürstentum Brandenburg verwendet (Kirchen Ordnung im Churfurstenthum der Marcken zu Brandemburg / wie man sich beide mit der Leer und Ceremonien halten sol. Gedruckt zu Berlin im jar M. D. XL, VD16 B 6909, fol. A 4r).
5) Rudersdorf/Schindling, Kurbrandenburg (wie Anm. 3). Diese und die folgenden Zitate: 40–46.
6) Hier ist etwa auf die Beiträge von Wolfgang Gericke (Glaubenszeugnisse und Konfessionspolitik der Brandenburgischen Herrscher bis zur Preußischen Union 1540 bis 1815, Bielefeld 1977, 13–20), Albrecht P. Luttenberger (Glaubenseinheit und Reichsfriede. Konzeptionen und Wege konfessionsneutraler Reichspolitik 1530–1552, Göttingen 1982, vor allem 124–129) und Robert Stupperich (Die Eigenart der Reformation in der Mark Brandenburg, in: »Dem Wort nicht entgegen …«. Aspekte der Reformation in der Mark Brandenburg, hrsg. v. Hans-Ulrich Delius, Berlin 1988, 13–30) zu verweisen. Die Vorstellung einer via media steht auch im Hintergrund der Charakterisierung von Joachims Kirchenpolitik als ökumenisch (Johannes Beumer, Die ökumenischen Bestrebungen des ersten lutherischen Kurfürsten der Mark Brandenburg Joachim II., in: Theologie und Glaube 63, 1973, 105–119; Luttenberger, a. a. O. 125) oder erasmianisch (Bodo Nischan, Prince, People and Confession. The Second Reformation in Brandenburg, Philadelphia 1994, 32).
7) Johann Gustav Droysen charakterisiert die Kirchenpolitik Joachims II. zu Beginn seiner Regierungszeit als »mittlere Richtung« und als Bemühen, »ein Mittleres« zu verwirklichen (Geschichte der Preußischen Politik, Teil 2: Die territoriale Zeit, Abteilung 2, Leipzig 21870, 167.183). Franz Meine spricht ausdrücklich vom »Mittelweg« Joachims II., der den »Protestanten die Hauptpunkte ihrer Lehre« und den Katholiken »ihre Gebräuche« zugestand (Die vermittelnde Stellung Joachims II. von Brandenburg zu den politischen und religiösen Parteien seiner Zeit, Diss. phil. Universität Rostock 1898, 29). In der Forschungsliteratur wurde die mit dem Aufkommen der anglokatholischen Bewegung des 19. Jh.s für die englische Reformation üblich gewordene Charakterisierung als »via media« – nämlich des anglikanischen Mittelwegs zwischen römischem Katholizismus und kontinentalem Protestantismus – auch auf die brandenburgische Reformation übertragen (Gustav Kawerau, Johann Agricolas Anteil an den Wirren des Augsburger Interims, in: ZPGL 17, 1880, 398–463, 406; A. F. Pollard, The conflict of creeds and parties in Germany, in: The Cambridge Modern History, hrsg. v. A. W. Ward u. a., Bd. 2: The Reformation, Cambridge 1903, 206–245, 237). Auch Mitte des 20. Jh.s finden sich vergleichbare Aussagen, z. B. bei Joseph Lortz, Die Reformation in Deutschland, Bd. 2: Ausbau der Fronten. Unionsversuche. Ergebnis, Freiburg i. Br. 31949, 226 f.
8) Schindling hat seine Fassung der via-media-These in jüngeren Beitragen wiederholt: Die Reformation in Kurbrandenburg (Wichmann-Jahrbuch 34/35, 1994/1995, 141–157); Reformation und Konfessionalisierung in Berlin und Brandenburg (in: Cranach und die Kunst der Renaissance unter den Hohenzollern. Kirche, Hof und Stadtkultur, Katalog hrsg. v. der Generaldirektion der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und der Evangelischen Kirchengemeinde St. Petri – St. Marien, Berlin 2009, 151–157). Es lassen sich zahlreiche weitere Belege für die Aufnahme der via-media-These nennen. So betitelt etwa Bodo Nischan das die Regierungszeit Joachims II. skizzierende Einleitungskapitel seiner Darstellung der ›zweiten Reformation‹ in Brandenburg mit »A Via Media Reformation« (Nischan, Prince, People and Confession, wie Anm. 6, 5–33) und Wolf-Dieter Hauschild ordnet in seinem Lehrbuch die brandenburgische Reformation dem Typus der »konservativen Reformation« zu und charakterisiert sie als »Mittelweg« bzw. »via media« zwischen Wittenberg und Rom mit konservativer Orientierung und humanistisch-erasmianischer Prägung (Lehrbuch der Kirchen- und Dogmengeschichte, Bd. 2: Reformation und Neuzeit, Gütersloh 1999, 131 f.). Die Reihe ließe sich mit zahlreichen weiteren neueren Monographien und Aufsätzen fortsetzen, in denen die via-media-These aufgenommen wird, in der Regel ohne Begründung und Explikation, als ob es sich dabei um eine Selbstverständlichkeit handelte. Welche Blüten die unreflektierte Rezeption der via-media-Thesen treiben kann, zeigt der neueste Überblick über die kurbrandenburgische Religionspolitik im 16. Jh., der einerseits durchaus überzeugend deren machtpolitische Dimension nachzeichnet, andererseits aber ein nicht nur irreführendes, sondern auch mit zahlreichen sachlichen Fehlern durchsetztes Bild der vermeintlichen via media zeichnet (Achim Beyer, Die Religionspolitik der Hohenzollern im Reformationsjahrhundert: Zwischen Autonomie und Abhängigkeit, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 148, 2012, 239–275, hier vor allem 249–261).
9) Robert Stupperich, Die Lage des Reiches am Vorabend der Brandenburgischen Reformation (JBBKG 59, 1993, 9–21, 9.21). Ähnlich schon Nischan mit explizitem Verweis auf die via-media-Vorstellung (The Second Reformation in Brandenburg: Aims and Goals, in: Sixteenth Century Journal 14, 1983, 173–187, 174; vgl. Nischan, Prince, People and Confession, wie Anm. 6, 18, wo es heißt: »The Joachimian reformation […] was unique«).
10) Das gilt auch für Höhle, Universität und Reformation (wie Anm. 3). Höhle zeichnet in Teil III den reformatorischen Umbruch in Brandenburg und die Entstehung einer lutherischen Landeskirche in den ersten Regierungsjahren Joachims II. bis 1550 nach. Dass er auch Schindlings Behauptungen einer »Sonderstellung der kurmärkischen Kirche zur Zeit Joachims II.« und einer »lange[n] Nachwirkung katholischer Überlieferungen« aufgreift (a. a. O., 7) und sogar die via-media-These bejaht (a. a. O., 576), schlägt sich in der Darstellung selbst kaum nieder.
11) Hier zitiert nach: Johann Christoph Bekmann, Oratio secularis in memoriam a Divo Principe Johanne Sigismundo, Electore Brandenburgico &c. &c. &c. principe optimo, religiosissimo, feliciss. recordationis ante centum annos, Christi M DC XIII, ipso natali servatoris in sede electorali Coloniae ad Spream susceptae, eoque in Marchiam publice introductae reformatae religionis, Frankfurt a. O. 1713, F 2r. Vor Kurzem hat Felix Engel (Potsdam) die Vorlage für diesen Abdruck wiederentdeckt (Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, Berlin-Dahlem [GStAPK], VI. HA, Nl. Bekmann, Johann Christoph, Nr. 21, fol. 1145‒1149, hier: fol. 1148r). Bei dieser Vorlage handelt es sich um eine Mitte des 16. Jh.s entstandene, aus dem ursprünglichen Überlieferungszusammenhang herausgelöste Abschrift. Mit Rücksicht auf den von Herrn Engel geplanten Abdruck dieser Handschrift in seiner Dissertation zur Geschichte zur Reformation in den brandenburgischen Städten wird der Text hier nach dem Abdruck Bekmanns wiedergegeben.
12) Bekmann, Oratio secularis (wie Anm. 11), F 2r.
13) Die Äußerung gehört wahrscheinlich in den Zusammenhang der Vorladung der Pfarrer der Alt- und Neustadt Brandenburg in das Cöllner Schloss am 10. Februar 1549. Von dieser Vorladung liegt ein Bericht des Brandenburger Pfarrers Andreas Hügel vor (abgedruckt in: Disputatio de originali peccato et libero arbitrio inter Matthiam Flacium Illyricum & Victorinum Strigelium publice Vinariae […] Anno 1560 initio mensis Augusti contra papistarum & synergistarum corruptelas habita, o. O. [Basel] 1563, VD16 F 1354, 548‒567; JBrKG 5, 1908, 155‒170). – Die Frage, ob Joachim II. das Interim tatsächlich in seinem Territorium einführen wollte, wird unter dem Einfluss der via-media-These bejaht: Nimmt man an, dass der Kurfürst in den 1540er Jahren noch kein überzeugter evangelischer Christ war, in seinem Territorium eine ›kompromisstheologische‹ Reform begonnen hatte und aus innerer Überzeugung eine Vermittlung zwischen Papstkirche und Reformation anstrebte, dann erklären sich seine aktive Un­terstützung des Interims auf dem Augsburger Reichstag 1547/48, seine Werbung für das Interim unter den Protestanten, seine Bemühungen um die Einführung des Interims in Kursachsen und seine Einführung des Interims in Kurbrandenburg aus persönlichen, kirchlichen und politischen Interessen (so etwa zuletzt im Anschluss an Luttenberger: Glaubenseinheit und Reichsfriede [wie Anm. 6], 483‒488, Felix Engel: Die Genese der Leipziger Artikel 1548/49 zwischen politischer Einflussnahme und lutherischer Bekenntnispflicht, in: Neues Archiv für Sächsische Geschichte 85, 2014, 79‒123, hier: 88 f.103. 105‒107. 112.118‒120). Geht man dagegen davon aus, dass Joachim II. ein überzeugter evangelischer Christ war, in seinem Territorium von 1539/40 an eine an am Wittenberger Modell orientierte Reformation durchführte und auf Reichsebene eine machtpolitisch motivierte Vermittlungspolitik verfolgte, ergibt sich eine andere Einschätzung: Während des Reichstags und während des Jahrs 1548 setzte sich Joachim II. für das Interim ein, weil er so die habsburgische Bedrohung für Kurbrandenburg – und damit für die reformatorische Landeskirche – verringern und die Aussicht auf eine Wiederbesetzung des Magdeburger Erzbischofsstuhls mit einem brandenburgischen Hohenzollern erhöhen konnte. (Wahrscheinlich spielte zeitweise auch die von seinem Hofprediger Agricola bekräftigte Hoffnung auf eine tatsächliche Verständigung eine Rolle, die Joachim II. offen für substantielle Zugeständnisse machte und die trotz der Enttäuschungen des Reichstags – wozu vor allem die Beschränkung des Interims auf die Protestanten gehörte – noch einige Zeit lebendig blieb.) Zudem erkannte er den Nutzen der im Augsburger Interim gemachten substantiellen Zugeständnisse der papstkirchlichen Seite, weshalb er sogar 1555 noch das Interim für eine mögliche Verhandlungsgrundlage hielt (ZPGL 16, 1879, 126–132). Um nach außen hin den Eindruck zu erwecken, Kurbrandenburg unterwerfe sich dem kaiserlichen Religionsgesetz, warb er für das Interim und ließ es in seinem Territorium veröffentlichen und verbreiten. Sobald es aber um die praktische Umsetzung des Interims ging, verzögerte und verwässerte Joachim II. diese in einer Weise, die nur eine einzige plausible Erklärung zulässt: Er hatte zu keinem Zeitpunkt vor, dem Interim tatsächlich Folge zu leisten. Weder in den Verhandlungen mit Kursachsen im Herbst 1548, noch im Zuge der Verkündung des Interims in Kurbrandenburg 1549 machte der Kurfürst einen Versuch, das kaiserlichen Religionsgesetz umzusetzen. Für seine eigene Landeskirche galt vielmehr die Kirchenordnung von 1540 weiter.
14) Die Kirchenordnung wurde 1539 durch eine kurfürstliche Kommission, deren Arbeit von zwei reformatorischen Theologen – dem Berliner Propst Georg Buchholzer und Hofprediger Jakob Stratner – bestimmt war, sowie unter Mitwirkung des Kurfürsten und Georgs III. von Anhalt erarbeitet, im Dezember 1539 von den Wittenberger Theologen positiv begutachtet, im Frühjahr 1540 den Ständen vorgelegt und im Sommer 1540 mit dem Einverständnis des Bischofs von Brandenburg gedruckt. Eine Edition der Kirchenordnung, die die komplizierte Entstehungsgeschichte berücksichtigt und die zahlreichen intertextuellen Bezüge klärt, wurde im 19. und 20. Jh. mehrfach gefordert und von Nikolaus Müller begonnen, ist aber nie erschienen. Der von Emil Sehling veranstaltete Abdruck der 1539/40 entstandenen Textteile (EKO 3,39–90; für die ausgelassenen Textteile s. EKO 11,140–279) kann eine Edition nicht ersetzen.
15) EKO 11,141–171.
16) EKO 11,206–279.
17) EKO 3,42–51.
18) So findet sich beispielsweise eine deutlich an CA 7 erinnernde Formulierung: »Darumb vns auch niemands zuuerdencken / Ob in vnserm Land / mehr oder weniger / oder andere eusserliche Ceremonien in vbung behalten / denn an andere örter / denn da die leer richtig ist / vnd die Hochwirdigen Sacrament vnuerruckt nach Christi einsetzung / gehandelt werden / an dem ists gnugsam zur einigkeit« (Kirchen Ordnung im Churfurstenthum der Marcken zu Brandemburg [wie Anm. 4], fol. A 4v [EKO 3,53]). Die Behauptung Schindlings, dass sich die Kirchenordnung »nirgends auf die Confessio Augustana oder eine andere lutherische Bekenntnisschrift« beziehe (Rudersdorf/Schindling: Kurbrandenburg [wie Anm. 3], 43), ist nur insofern richtig, als dass die Kirchenordnung explizite Verweise vermeidet.
19) EKO 3,39–42.
20) Bekenntnis Joachims II. von 1563 (GStAPK I. HA, Rep. 2, Nr. 1, fol. 95r). Der Abdruck dieses in Form einer zeitgenössischen Mitschrift überlieferten ›Bekenntnisses‹ in FBPG 17, 1904, 237–246, ist fehlerhaft.

21 Melanchthon urteilt 1542 über die Kirchenordnung: »doctrina in eo [sc. Marchionis librum] recte traditur, et cum nostris ecclesiis congruit. Ceremonias autem humanas aliquanto plures aut studiosius retinet, quam opus est. Sed has ineptias ferendas esse putavimus, quas quidem tempus ipsum emendat« (MBW.T 11,274,7–11 [Nr. 3051]). Es sind weitere ähnliche Urteile der Wittenberger Theologen über die Kirchenordnung erhalten.
22) EKO 3,85 f.89.
23) EKO 3,51–88.
24) Dass die Kirchenordnung bei der Krankenkommunion (EKO 3,75–81) am Versehgang festhält, bei dem einem Kranken feierlich eine geweihte Hostie nach Hause gebracht wird, erklärt sich aus dem liturgischen Traditionalismus der Ordnung. Letztlich leitend ist für die Ordnung jedoch die Theorie und Praxis des Abendmahls in der Wittenberger Reformation, wie die weiteren Regelungen zur Krankenkommunion zeigen: Möglich ist nämlich auch die Konsekration außerhalb der Kirche, beim Kranken zu Hause, wenn gerade keine konsekrierten Elemente vorhanden sind oder der Weg zum Kranken für eine Sakramentsprozession zu beschwerlich ist.
25) Das konnte sogar so weit gehen wie in dem 1536 von Joachim II. in die Dominikanerkirche verlegten und reorganisierten Cöllner Stift, in dem es ein reiches, die kirchliche Tradition scheinbar fast ungebrochen fortsetzendes kirchliches Leben gab. Wer darin allerdings einen Beleg für die religiös vermittelnde Haltung des Kurfürsten und seine kirchenpolitische via media sieht, darf nicht übersehen, dass der Kurfürst das neue Domstift auf Kosten anderer Kirchen und kirchlicher Institutionen etablierte und dass hier bald schon reformatorisch gepredigt und das kirchliche Leben nach Maßgabe der Reformation ausgestaltet wurde.
26) Ernst Walter Zeeden, Katholische Überlieferungen in den Lutherischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts (in: Ders., Konfessionsbildung. Studien zur Reformation, Gegenreformation und katholischen Reform, Stuttgart 1985, 113–191). Bei der Beschäftigung mit diesem erstmals 1959 erschienenen, forschungsgeschichtlich wegweisenden Beitrag ist zu beachten, dass Zeedens Rede von »katholischen Überlieferungen« heute missverständlich ist. Er meint damit nicht eine bewusste oder unbewusste Angleichung des frühneuzeitlichen Luthertums an die römisch-katholische Konfessionskirche, sondern die Anknüpfung an das mittelalterliche Erbe.
27) Jacob Paul von Gundling, Auszug Chur-Brandenburgischer Geschichten/ Churfürst Joachim des I. Churfürst Joachim des II. Und Churfürst Johann Georgen zu Brandenburg, Bey Gelegenheit der Lebensbeschreibung Hrn. Lampert Distelmeyers, Chur-Brandenburgis. Cantzlars, Berlin 1722, 79–81.
28) Bekenntnis Joachims II. von 1563 (wie Anm. 20, fol. 83r).
29) GStAPK I. HA, Rep. 47, Nr. 20, fol. 239r.
30) Reisebericht des Fulvio Ruggieri (NB II2,79).
31) Schon 1541 machte Friedrich Nausea in einem Gutachten für König Ferdinand deutlich, dass die kirchliche Neuordnung im Kurfürstentum Brandenburg mit der Papstkirche breche und als reformatorisch zu qualifizieren sei (Walter Friedensburg, Die Kirchenordnung Kurfürst Joachims II. in katholischer Beleuchtung, in: JBrKG 5, 1908, 1–25). Auch in der Folgezeit sind ähnliche Einschätzungen belegt, bis hin zur zweiten Session des Trienter Konzils, auf dem die von Joachim II. behauptete Treue zur Papstkirche (CT 7/1,254–258) während der Verhandlungen der Generalkongregation offen bezweifelt wird (CT 7/2,461–464).
32) Zu den »längerfristigen Wirkungen der kirchlichen Veränderungen auf die populäre Religiosität« und zur »Beharrungskraft der spätmittelalterlichen Traditionsbestände«: Frank Göse, Zwischen spätmittelalterlicher Tradition und religiösem Aufbruch. Wahrnehmung und Wirkung der Reformation in der Mark Brandenburg (in: Weltbilder des mittelalterlichen Menschen, hrsg. v. Heinz-Dieter Heimann u. a., Berlin 2007, 301–335). Göse setzt die via-media-These voraus und kommt dementsprechend zu Einschätzungen, die weiterer Diskussion bedürfen.
33) Dewey D. Wallace, Via Media? A Paradigm Shift (Anglican and Episcopal History 72, 2003, 2–21). Dass dieser Neuansatz der Forschung in Deutschland nur unzureichend rezipiert wurde, zeigt die deutsche Übersetzung eines Buchs eines der wichtigsten Protagonisten des paradigm shift, die ohne Wissen des Autors und seinen Intentionen widersprechend – so seine persönliche Auskunft – den Untertitel »die Geburt der anglikanischen Via Media« bekommen hat: Diarmaid MacCulloch, Die zweite Phase der englischen Reformation (1547–1603) und die Geburt der anglikanischen Via Media, Münster 1998.
34) Das gilt vor allem für die Herzogtümer Jülich, Kleve und Berg, wo eine altgläubige Obrigkeit aus eigenem Antrieb und mit Rücksicht auf eine von reformatorischen Ideen beeinflusste Öffentlichkeit kirchliche Reformen auf den Weg brachte, ohne mit der Papstkirche zu brechen (Eckhart Stöve, Via media: Humanistischer Traum oder kirchenpolitische Chance? Zur Religionspolitik der vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg im 16. Jahrhundert, in: Monatshefte für Evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes 39, 1990, 115–133).