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Ausgabe:

April/2015

Spalte:

443–444

Kategorie:

Kirchenrecht

Autor/Hrsg.:

Campenhausen, Axel Frhr. von

Titel/Untertitel:

Gesammelte Schriften II. Hrsg. v. H. M. Heinig u. H. Munsonius.

Verlag:

Tübingen: Mohr Siebeck 2014. VIII, 615 S. = Jus Ecclesiasticum, 109. Lw. EUR 104,00. ISBN 978-3-16-153179-8.

Rezensent:

Ch. G.

Der vom Leiter und einem Mitarbeiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD anlässlich des 80. Geburtstags von Axel Frhr. von Campenhausen herausgegebene Band umfasst 27 in den letzten 20 Jahren bereits anderweitig veröffentlichte Aufsätze und Artikel des Jubilars. Dabei liegt das Schwergewicht auf staatskirchenrechtlichen Fragen. So ziehen sich Themen wie Kruzifixurteil des Bundesverfassungsgerichts, Streit um das Unterrichtsfach LER, Körperschaftsrechte für religiöse Vereinigungen und der rechtliche Umgang mit dem Islam durch mehrere Beiträge. Aber auch die europäische Perspektive findet in ihren eventuellen staatskirchenrechtlichen Auswirkungen mehrfach Beachtung. Dazu treten Einzelstudien, etwa zu den Staatskirchenverträgen in den neuen Bundesländern, zu den staatskirchenrechtlichen Problemen im Dritten Sektor usw. Beachtlich ist schließlich der immer wieder durchscheinende ökumenische Horizont der Reflexionen.
Insgesamt liegt hier – als Weiterführung des 1. Bandes anlässlich des 60. Geburtstags des Nestors des evangelischen Kirchenrechts (1995 als Band 50 in derselben Reihe erschienen) – eine beeindruckende Präsentation seines Schaffens vor.
Vielleicht ist der vorliegende Band zugleich die Dokumentation einer zu Ende gehenden Ära kirchenrechtlicher Arbeit. Sie ist wissenschaftstheoretisch durchwegs von einer juristischen Monoperspektive geprägt. Soziologische Theoriebildungen sind dem Vf. offenkundig nicht zugänglich (s. z. B. 126 f.). Ebenso findet die neuere (praktisch-)theologische Diskussion keinen Niederschlag in den Erörterungen. Hinter Urteilen wie »die Kirchengemeinden, der lebendige Mittelpunkt einer Kirche« (327), die in die Argumentation eingestreut sind, stehen weitreichende theologische Über zeugungen. Die diesbezügliche Diskussion in der Praktischen Theologie bleibt unberücksichtigt. In kirchentheoretischer Perspektive begegnet in dem beeindruckenden Opus von Campenhausens eine Form des Kirchenrechts, die selbstverständlich von einer staatsanalog organisierten Form von Kirche ausgeht. Dass sich hier tiefgreifende Änderungen nicht nur anbahnen, sondern auch in der Rechtsprechung bereits vollziehen, kommt nur am Rand in den Blick und wird harsch kritisiert.