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Ausgabe:

Juli/August/2004

Spalte:

707–724

Kategorie:

Ökumenik, Konfessionskunde

Autor/Hrsg.:

Bryner, Erich

Titel/Untertitel:

Ökumene in der Sackgasse

Eine Zeit des ökumenischen Aufbruches waren die vergangenen anderthalb Jahre nicht, jedenfalls nicht, was das Verhältnis zwischen dem Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) und seinen orthodoxen Mitgliedskirchen betrifft. Überraschend kam der gegenwärtige Stillstand nicht, denn seit der 7. Vollversammlung des ÖRK in Canberra (7.-20. Februar 1991) verschlechterte sich das gegenseitige Verhältnis zusehends. Die Beschlüsse des Zentralausschusses des ÖRK von Ende August/Anfang September 2002 haben eine ernüchternde und klare Zäsur hinter ein Jahrzehnt schwieriger Beziehungen gesetzt. Auch die Beziehungen zwischen der römisch-katholischen Kirche und der Orthodoxie, vor allem der Russischen, gerieten in den 1990er Jahren in sehr große Schwierigkeiten und erreichten 2002 einen historischen Tiefpunkt. Die west-östlichen Kirchenbeziehungen scheinen in eine Sackgasse geraten zu sein.

1. Canberra, ein kritischer Punkt in der Geschichte der Ökumene

Zu leidenschaftlicher Kritik der orthodoxen Kirchen am ÖRK und seinen protestantischen Mitgliedskirchen war es in Canberra im Anschluss an den Vortrag der koreanischen Theologin Chung Hyun Kyung über das Thema "Komm, Heiliger Geist, erneuere die gesamte Schöpfung" gekommen. Die Theologin hielt zwar fest, dass die christliche Lehre vom Heiligen Geist von einer biblischen und trinitätstheologischen Grundlage geprägt sein müsse. Doch den Orthodoxen stieß sauer auf, dass Elemente ostasiatischer Religionen wie die Göttin der Gnade und Wahrheit Kwan Il in diese Pneumatologie einflossen und so der Eindruck eines theologisch unzulässigen Religionssynkretismus entstand.1 Ähnliche Reaktionen riefen die gottesdienstlichen Zeremonien der australischen Ureinwohner (Aborigines) hervor. Ein orthodoxer Kommentar lautete: "Wir müssen uns gegen die Tendenz wehren, andere Geister, den Geist der Welt, an die Stelle des Heiligen Geistes zu setzen, der vom Vater ausgeht und im Sohn verankert ist."2

Canberra rief in der orthodoxen Welt ernsthafte Zweifel an der theologischen Ausrichtung des Weltkirchenrates hervor. Metropolit Kirill (Gundjajev) von der Russischen Orthodoxen Kirche sah im Weltkirchenrat zwar weiterhin "unser gemeinsames Haus", forderte aber einen klaren Richtungswechsel, insbesondere im Umgang mit nicht-orthodoxen Religionen, und verlangte, dass die christliche Wahrheit auf keinen Fall geschwächt und verändert werden dürfe.3 Der griechische orthodoxe Theologe Anastasios Basdekis erklärte, dass der Vortrag von Frau Chung bei den Orthodoxen "Verwirrung, Enttäuschung, ja sogar Ärger und Zorn" hervorgerufen habe. Ein orthodoxer Teilnehmer habe formuliert: "Wir müssen deutlich sagen, dass es so nicht mehr weiter gehen kann; genug ist genug."4 Einzelne orthodoxe Delegierte forderten den Austritt der orthodoxen Kirchen aus dem ÖRK, andere stellten fest, dass es an der Zeit sei, die Beziehungen der Orthodoxie zum Weltkirchenrat gründlich zu überprüfen.

Dazu kamen weitere Irritationen. Die Diskussionen über die Problemkomplexe Interkommunion, Frauenordination, inklusive Sprache und Homosexualität in vielen Mitgliedskirchen des ÖRK in den 1990er Jahren befremdeten die Orthodoxen immer wieder aufs Neue. So wurde das Drängen westlicher ökumenischer Kreise auf Interkommunion, das heißt auf gemeinsame Abendmahlsfeiern, für die Orthodoxie eine Belastung. Das Problem ist so alt wie die ökumenische Bewegung mit ihrem Ziel, eine sichtbare Einheit der Kirchen zu erstreben, und es spielte in den großen Weltkonferenzen von Lausanne (1927), Edinburgh (1937) und vielen anderen bis hin zur 7.Vollversammlung des ÖRK von Canberra eine große Rolle. Gemäß der Verfassung, die sich der ÖRK zu seiner 5. Vollversammlung in Nairobi (1975) gegeben hatte, hat er die Aufgabe, die Kirchen "zu dem Ziel der sichtbaren Einheit in dem einen Glauben und der einen eucharistischen Gemeinschaft" aufzurufen.5 Über die Voraussetzungen der Abendmahlsgemeinschaft gibt es zwischen den orthodoxen und den protestantischen Mitgliedskirchen seit eh und je völlig verschiedene Konzepte. Nach orthodoxem Abendmahlsverständnis kann eine gemeinsame Eucharistie erst nach einer vollständigen Kirchenvereinigung gefeiert werden, und sie ist ein Zeichen der sichtbaren Einheit im Glauben. Für die Kirchen der protestantischen Tradition kann die Interkommunion als ein wichtiger und weiterführender Schritt auf dem langen gemeinsamen Weg zur vollständigen Kirchengemeinschaft verstanden und praktiziert werden; T. F. Torrence sprach sogar von einer "Arznei für unsere Spaltungen"6. Es stehen sich damit zwei grundverschiedene Auffassungen gegenüber, die sich gegenseitig ausschließen. Wenn die Orthodoxie die Interkommunion mit den protestantischen Kirchen in der gegenwärtigen Phase des ökumenischen Gespräches verweigert, versteht sie dies nicht als ein Zeichen geistlichen Hochmutes oder eines Exklusivitätsbewusstseins, sondern als Ausdruck des Schmerzes über die real existierende Kirchentrennung.7

Die orthodoxen Kirchen lehnen die Ordination der Frau zum Priesteramt nach wie vor entschieden ab, und sie tun sich auch in dieser Sache schwer mit dem Drängen westlicher Kirchenkreise auf gleiche Rechte und Pflichten von Mann und Frau im kirchlichen Dienst. Die Menschenrechtsproblematik und damit das Thema der Gleichberechtigung der Geschlechter sind ihnen von ihrer Geschichte her auch weit weniger vertraut als den westlichen Kirchen. Dass westliche Kirchen die Frauenordination vor einigen Jahrzehnten einführten und diese für sehr viele westliche Christinnen und Christen theologisch auch überzeugend begründet ist, gilt in der Orthodoxie als eine "Neuerung" (griechisch neoterismos). Die Orthodoxie fordert unbedingte Treue zum Ursprung und zur Tradition und lehnt "Neuerungen" entschieden ab. Während für die westlichen Kirchen "Erneuerung" des kirchlichen Lebens ein positiver Wert ist, vom Wirken des Heiligen Geistes und von kirchlicher Lebendigkeit zeugt, ist für die Orthodoxen der Begriff "Neuerung" seit der Zeit der Kirchenväter negativ besetzt, und deswegen wird die Frauenordination von den orthodoxen Kirchen abgelehnt.8 - Die Problematik der "inklusiven Sprache" in der Bibelübersetzung und im liturgischen Gebrauch ist für die Orthodoxen sehr schwierig, weil der Wortlaut der Schrift und damit auch ihr Inhalt verändert werden. Ändert man die Anrede "Liebe Brüder" in den Briefen des Apostels Paulus in "Liebe Brüder und Schwestern", erscheint dies nicht gewichtig. Wird aber aus der Anrede "Unser Vater" im Gebet des Herrn eine Formulierung wie "Gott, der du bist unser Vater und unsere Mutter", wird es für Orthodoxe inakzeptabel, weil damit der traditionelle Gottesbegriff im Widerspruch zum Wortlaut der Bibel und zur kirchlichen Tradition verändert wird oder verändert werden könnte.

Viel Verunsicherung ging auf die Orthodoxen von den Positionen aus, die von Mitgliedskirchen im Weltkirchenrat unter dem Stichwort "Rechte der sexuellen Minderheiten" vertreten werden, und von der Einführung kirchlicher Segenshandlungen für homosexuelle Paare. Homosexualität ist für orthodoxe Überzeugung und für orthodoxes Empfinden Sünde und eine Pervertierung der von Gott geschaffenen menschlichen Natur. Als die anglikanische Episkopalkirche in den USA gegen Ende des Jahres 2003 einen bekennenden Homosexuellen zum Bischof weihte, brach die Russische Orthodoxe Kirche - ungeachtet der Jahrzehnte alten Verbundenheit mit dem Anglikanismus - die Kontakte sofort ab.9

Dass in verschiedenen Ländern des ehemaligen Ostblockes nach der Wende ein neuer Nationalismus auftrat, der sich zudem in den Kirchen ausbreitete, wirkte sich auch auf das Verhältnis orthodoxer Mitgliedskirchen zum ÖRK aus. Die Stimmung gegenüber der Genfer Ökumene wurde in verschiedenen Kirchen rasch schlechter und gereizter. So bezeichnete das serbische Kirchenblatt "Pravoslavlje" (Orthodoxie) in seiner ersten Augustnummer 1991 den ÖRK als ein "neues Babylon". Diese Organisation sei ein typisches Produkt protestantischen Kirchentums. Ihr Bemühen um gemeinsame Gebete und Gottesdienste sei für Orthodoxe unannehmbar. Orthodoxe dürften nicht mit "Häretikern und Schismatikern" gemeinsam beten, und deswegen empfiehlt das Blatt, diese "verfluchte Komposition möglichst schnell zu verlassen, solange noch Zeit ist."10 Schärfer noch tönte es aus Georgien. Auch hier ließen sich - neben betont ökumenefreundlichen Äußerungen etwa von Patriarch Ilia II., der selber während fünf Jahren einer der Präsidenten des ÖRK war - vermehrt militante nationalistische und antiökumenische Stimmen vernehmen, die behaupteten, der ÖRK sei eine häretische Institution. Es kam zu heftigen innerkirchlichen Spannungen zwischen einem international und ökumenisch aufgeschlossenen und einem streng nationalistischen, militant antiökumenischen Flügel. Am 20. Mai 1997 beschloss der heilige Synod der Georgischen Orthodoxen Kirche, aus dem ÖRK und aus der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) auszutreten. Mit diesem Beschluss verhinderte der Synod eine drohende Kirchenspaltung in Georgien.11 Für die Ökumene war dieser Schritt sehr schmerzlich, stand doch die Zweite Europäische Ökumenische Versammlung in Graz unmittelbar bevor, und man befürchtete weitere Austritte.

2. "Proselytismus" im "Kanonischen Territorium"

Die Wende in Osteuropa (1989) und der Zusammenbruch der Sowjetunion (1991) zogen im Verhältnis der Orthodoxie zu den westlichen Kirchen tiefe Verstimmungen nach sich, weil sowohl von römisch-katholischer als auch von protestantischer Seite starke Impulse ausgingen, in den Gebieten der einstigen Sowjetunion Mission zu betreiben, eigene Kirchgemeinden zu gründen und orthodoxe, auch potentiell orthodoxe Kirchenglieder abzuwerben. Die Konzepte zur Neuevangelisierung Osteuropas, die mitunter sehr aggressiven Missionsunternehmungen westlicher, zumeist amerikanischer Kirchen, kirchlicher Gruppierungen und Sekten im traditionellen orthodoxen Kirchen- und Missionsgebiet werden von den orthodoxen Kirchen als unstatthafte Eingriffe in ihre Zuständigkeitsgebiete und als Konvertitenmacherei empfunden und scharf kritisiert. Die Russische Orthodoxe Kirche spricht in diesem Zusammenhang vom "Kanonischen Territorium". Dieser Ausdruck ist ein kirchenrechtlicher, nicht ein staats- oder völkerrechtlicher Begriff. Bereits im umstrittenen Kanon 28 des 4. Ökumenischen Konzils von Chalcedon waren die kirchlichen Einflussgebiete der byzantinischen und der römischen Kirche voneinander abgegrenzt worden. Nach der Gründung des Patriarchates Moskau 1589 hieß es im Bestätigungsschreiben des Patriarchen von Konstantinopel, die "ganze Rhosia und die nördlichsten Gebiete sollen dem Patriarchalthron von Moskau ... untergeordnet sein."12 Wenn sich die Russische Orthodoxe Kirche auf diese kirchenrechtlichen Traditionen beruft, um gegen Missionen ausländischer Glaubensgemeinschaften zu kämpfen, steht sie im Widerspruch zur russischen Staatsverfassung vom 12. Dezember 1993, in der die Glaubens- und Gewissensfreiheit einschließlich des Rechts, "sich ... zu einer beliebigen Religion zu bekennen", garantiert sind.13

Anschuldigungen, die westlichen Kirchen würden im Gebiet der Orthodoxie Proselytismus betreiben, sind sehr alt. Patriarch Ioakim III. von Konstantinopel gab eine in der Orthodoxie weit verbreitete Meinung wieder, wenn er in seiner Enzyklika vom 12. März 1904 ökumenische Kontakte mit der römisch-katholischen Kirche und mit den protestantischen Kirchen ablehnte, indem er ihnen vorwarf, sie würden "in die Heimstatt der Orthodoxen einbrechen und proselytieren."14 Große Ängstlichkeit gegenüber westlichem Proselytismus äußerten die orthodoxen Delegierten an den großen ökumenischen Konferenzen der Zwischenkriegszeit.15 Gremien des Weltkirchenrates beschäftigen sich immer wieder mit dem Spannungsfeld zwischen Mission und Rücksichtnahme auf bereits vorhandene, aber vielleicht unbefriedigende Kirchenstrukturen, zwischen religiöser Freiheit und Proselytismus. Die 3. Vollversammlung des ÖRK in New Delhi 1961 verabschiedete ein Dokument gegen den Proselytismus, in dem dieser als ein Vorgehen beschrieben wird, in dem "heimlich oder offen Überredungskünste, Bestechung, unerlaubter Druck oder Einschüchterung angewandt werden, um eine scheinbare Bekehrung zu erreichen."16 Genau das, was die Orthodoxen seit Jahrhunderten befürchteten und was in diesem Dokument des ÖRK auch bekämpft wurde, geschah nach der Wende in Osteuropa in diesen Ländern. Oft sind es Kirchen, Glaubens- und Missionsgemeinschaften, die dem ÖRK nicht angehören und mit dem Einsatz nicht nur von Bibeln, sondern auch von Coca Cola, Kaugummi und Dollarscheinen aggressiv vorgehen. Es ist natürlich schlechter Stil und unökumenisch, wenn Missionare sich vor orthodoxe Kirchen stellen, die Gottesdienstbesucher nach einer mehrstündigen Liturgiefeier abfangen und ihnen das, wie sie sagen, "eigentliche" Evangelium zu predigen beginnen. Doch dies sind eher Einzelfälle, die vor allem in den 1990er Jahren vorkamen.

Die Problematik insgesamt ist sehr kompliziert. Wenn die römisch-katholische Kirche oder protestantische Kirchen (Lutheraner, Baptisten) für ihre Glaubensgenossen in Russland ihre bereits vorhandenen Kirchenstrukturen ausbauen, zusätzliche Bischöfe, Priester und Pfarrer einsetzen, eine attraktive Theologie und Spiritualität vertreten und eine effiziente Sozialarbeit leisten, wenn dann Orthodoxe und Atheisten sich angesprochen fühlen und in eine solche Kirche aufgenommen zu werden wünschen - ist das Proselytismus oder nicht? Nein, sagen die Verantwortlichen in den katholischen und evangelischen Kirchen; ja, sagen die Orthodoxen. Häufig sind die Grenzen fließend, und immer wieder kommt es vor, dass übereifrige katholische Priester und Ordensschwestern, evangelische Pfarrer und Missionare in einer Weise für ihren Glauben werben, die durchaus als Proselytismus bezeichnet werden kann. Jedenfalls sind die orthodoxen Kirchen auf diesem Gebiet sehr sensibel und fühlen sich häufig verletzt. Als die Bulgarische Orthodoxe Kirche 1998 aus dem ÖRK austrat, begründete sie diesen Schritt ausdrücklich mit der Proselytenmacherei der in Bulgarien missionierenden nicht-orthodoxen Glaubensgemeinschaften.17 Der Austritt der Georgischen und der Bulgarischen Orthodoxen Kirchen aus dem ÖRK im Vorfeld des 50-Jahre-Jubiläums war für die Ökumenische Bewegung sehr schmerzlich. Der von der Russischen Orthodoxen Kirche sehr häufig erhobene Vorwurf an westliche Kirchen, sie würden im "Kanonischen Territorium" der ROK Proselytenmacherei betreiben, führte übrigens 1997 zu einer Neufassung des russischen Religionsgesetzes von 1990, in der die nach den internationalen Normen formulierte Religionsfreiheit wieder ein Stück zurückgenommen wurde.18

3. Belastungen durch die

kommunistische Vergangenheit


Das Verhältnis zwischen den orthodoxen Kirchen und dem ÖRK und seinen nicht-orthodoxen Mitgliedskirchen wurde im Laufe der 1990er Jahr auch dadurch komplizierter, dass die ökumenische Arbeit und das ökumenische Engagement der Kirchenleitungen in den vorhergegangenen Jahrzehnten in ein zweifelhaftes politisches Licht gerieten. Als der ÖRK 1948 gegründet worden war, traten ihm das Patriarchat Konstantinopel, die kleinen orthodoxen und orientalischen Patriarchate im Orient, die Kirchen von Griechenland und Zypern, nicht jedoch die orthodoxen Kirchen im damaligen sowjetischen Machtbereich bei. Die Russische Orthodoxe Kirche und in ihrem Gefolge die Bulgarische, Rumänische und Polnische Orthodoxe Kirche wurden an der 3. Vollversammlung in New Delhi in den ÖRK aufgenommen, weitere orthodoxe Kirchen wie die Georgische und die Serbische folgten kurz darauf. Diese Aufnahmen waren sehr umstritten, weil viele eine Infiltration des ÖRK durch die Sowjetideologie und durch Machtinteressen der Sowjetunion befürchteten. Es war auch ein sehr komplizierter politischer und diplomatischer Vorgang, denn die Kirchen im damaligen Ostblock waren keine freien Kirchen, sondern Kirchen in Gefangenschaft, und sie konnten so weittragende Schritte nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Sowjetbehörden unternehmen. Sie mussten auch die Positionen des Kremls in der Außen- und Friedenspolitik vertreten. Doch auf der anderen Seite konnten sie mit ihrer Mitgliedschaft im ÖRK international bekannter werden und Entscheidendes für ihre Weiterexistenz in einer äußerst bedrohten Lage (Religionsverfolgungen unter Chruschtschew gerade in jenen Jahren) erreichen. Dadurch, dass die ökumenische Arbeit von Hierarchen und ihren theologischen Beratern ausgeführt und getragen wurde und diese die Sowjetpolitik offiziell vertraten, vertreten mussten, konnte der ökumenische Gedanke in einer breiteren kirchlichen Öffentlichkeit in Russland und seinen Nachbarländern nicht Fuß fassen. Ökumene galt als eine öffentliche politische Veranstaltung im Auftrag und Interesse der Sowjetpolitik. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion 1991 kam die Ökumene (russisch der Ökumenismus, ekumenizm, eine Wortbildung wie Kapitalismus, Kommunismus) noch mehr in Verruf und ist es bis heute. Gemeindeklerus und Laien beurteilen das ökumenische Engagement der Russischen Orthodoxen Kirche zwischen 1961 und 1991 als Verrat an der Kirche, und dies wirkt sich bis auf den heutigen Tag auf das ohnehin gespannte Verhältnis zwischen Orthodoxie und ÖRK sehr belastend aus.

4. Asymmetrie in der Vertretung, Austrittsdrohungen

Im Vorfeld der 8. Vollversammlung des Weltkirchenrates in Harare 1998 wurde das Problem der gerechten und symmetrischen Vertretung der orthodoxen Mitgliedskirchen im ÖRK intensiv diskutiert, und es wurde dabei von orthodoxer Seite wiederholt moniert, dass die Orthodoxie in den Strukturen des Rates ihrer Größe und ihrem Gewicht entsprechend nicht angemessen vertreten sind. Dies zu Recht. Vor Harare waren von den damals insgesamt 332 Mitgliedskirchen nur 22 orthodox; diese vertraten aber etwa ein Drittel der Christen, deren Kirchen Mitglieder des Rates sind. Dieses Problem entstand, weil bei der Gründung des Weltkirchenrates 1948 unterlassen wurde, ein Zweikammernsystem zu schaffen, wie es für die Strukturen demokratischer Regierungen konstitutiv ist und wie es sich bis zum heutigen Tag bewährt. Stattdessen ging man additiv vor: Jede Kirche, die aufgenommen wurde, und war sie noch so klein (die Mindestgröße betrug anfangs der 1990er Jahre 25000 Glieder)19, erhielt eine Stimme, und so bekam die Russische Orthodoxe Kirche, die 1961 in den statistischen Angaben ihres Beitrittsgesuches 73 Hierarchen, 20.000 Kirchgemeinden und 30.000 Geistliche nannte,20 eine einzige Stimme, genau gleich wie eine kleine protestantische Kirche in Übersee.

In der interorthodoxen Versammlung zu Saloniki, die Ende April/Anfang Mai 1998 auf Einladung von Patriarch Bartholomäios I. stattfand, forderten die orthodoxen Vertreter deswegen energisch eine radikale Umstrukturierung des ÖRK mit einer angemessenen orthodoxen Beteiligung und regten an, dass eine Gemischte Kommission ins Leben gerufen werde, die sich mit diesen Fragen gründlich beschäftigen und erreichen solle, dass die orthodoxen Kirchen nicht an den Rand gedrängt, sondern ihrer Größe entsprechend vertreten sind. Überdies wurden außerordentlich harte Beschlüsse gefasst, die ein sehr tiefes Misstrauensvotum gegenüber der ganzen Arbeit des ÖRK darstellten: Die Orthodoxen sollten an der 8. Vollversammlung in Harare, die am 4. Dezember eröffnet werden sollte, nur mit wenigen und rangniedrigen Vertretern präsent sein, an den Gottesdiensten und Gebeten nicht teilnehmen und sich auch von den Abstimmungen fernhalten. Diese Beschlüsse schockierten die westliche Ökumene, aber auch viele Orthodoxe, denn sie zeigten an, wie tief das Ansehen jahrzehntelanger ökumenischer Arbeit in den Augen dieser interorthodoxen Konferenz gefallen war. Von Austritt wurde offen gesprochen. Entsprechend groß waren die Irritationen bei den Genfer Ökumeneverantwortlichen, die für einzelne Probleme wie die durch die Asymmetrie der Vertretung entstandenen Ungerechtigkeiten durchaus Verständnis hatten und bereit waren, Änderungen zu diskutieren.21 Einen Bruch der orthodoxen Kirchen mit dem Weltkirchenrat bezeichnete Patriarch Bartholomaios I. wiederholt als absurd.22 Doch der ÖRK war am Vorabend des Jubiläums seines 50-jährigen Bestehens in die tiefste Krise seiner Geschichte geraten.

5. Die 8. Vollversammlung des ÖRK von Harare

So wäre es durchaus möglich gewesen, dass der Weltkirchenrat zu seiner 8. Vollversammlung in Harare (4.-14. Dezember 1998) ausgerechnet bei seinem hohen Jubiläum durch den Auszug der orthodoxen Mitgliedskirchen auseinander gebrochen wäre. Doch die Orthodoxen konnten sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen, und es gab, anders als zuvor in Saloniki, zahlreiche Stimmen, die zur Mäßigung im gegenwärtigen Streit aufriefen. Der ÖRK sei auch ihr Haus, das sie nicht verlassen könnten.23 Wie zu erwarten war, teilte die Bulgarische Orthodoxe Kirche ihren Austrittsbeschluss vom April des Jahres offiziell mit. Die Griechische und die Russische Orthodoxe Kirche hielten sich an die Beschlüsse von Saloniki, waren nur mit kleinen Delegationen präsent und nahmen an den Gebeten, Gottesdiensten und Abstimmungen nicht teil. Doch insgesamt blieb der befürchtete Eklat aus. Die Orthodoxie erwies sich als heterogener und vielgestaltiger als sie oft nach außen auftritt. Das Patriarchat Konstantinopel, die Rumänische Orthodoxe Kirche und die Orientalischen Orthodoxen Kirchen waren mit gewichtigen, aktiven und engagierten Delegationen vertreten und beteiligten sich an allen Veranstaltungen, also auch an den Gottesdiensten. Es zeigte sich, dass Kirchen, die in der Diaspora leben oder in ihren Ländern regelmäßige Begegnungen und Erfahrungen mit anderen Konfessionen haben und auch auf eine gute Zusammenarbeit mit ihnen angewiesen sind, ein ganz anderes und positiveres Verhältnis zum ÖRK mit nach Harare brachten als diejenigen, denen solche Kontakte vor Ort fehlen.24 Gleichwohl blieben die Probleme und Bruchstellen während der ganzen Konferenz gegenwärtig, sie wurden sehr ernst genommen, und es wurden Maßnahmen ergriffen, die Differenzen und Dissonanzen zu beseitigen. Es wurde beschlossen, eine gemischte Kommission, bestehend aus je 30 Delegierten der orthodoxen und der nicht-orthodoxen Mitgliedskirchen, ins Leben zu rufen, um die Streitpunkte genau zu analysieren, zu benennen, zu diskutieren und innerhalb einer annehmbaren Frist einvernehmliche Lösungen zu finden. Zum ersten Mal in der Geschichte des ÖRK ist eine solche Art von paritätischer Kommission ernannt worden. Sie trat vom 6. bis 8. Dezember 1999, also genau ein Jahr nach Harare, erstmals in Morges (Kanton Waadt/Schweiz) zusammen.25 Sie arbeitete unter der Leitung von Metropolit Chrysostomos von Ephesos (Patriarchat Konstantinopel) und Bischof Rolf Koppe (Evangelische Kirche in Deutschland) während zweier Jahre sehr intensiv und in verschiedenen thematischen Untergruppen. Obschon die Arbeit zeitweise sehr zäh vor sich ging, die Spannungen in sehr grundsätzlichen Fragen immer wieder zum Ausdruck kamen und viele resignierte und pessimistische Stimmen zu hören waren, konnte die Kommission ihre Arbeit Mitte 2002 abschließen und dem Zentralausschuss des Ökumenischen Rates, der vom 26.8. bis 3.9. in Genf tagte, einen Abschlussbericht vorlegen.

6. Scharfe Kritik aus Moskau

Die Bischofssynode der Russischen Orthodoxen Kirche (ROK), die vom 13.-16. August 2000 in Moskau tagte, nahm in einem ausführlichen Papier Stellung zu den Fragen der Ökumene, zu ihren Beziehungen zu den nicht-orthodoxen Kirchen und in einem Anhang auch speziell zu ihrem Verhältnis zum ÖRK. Die ROK erklärte, sie sei in der ökumenischen Arbeit sehr engagiert, wünsche sehnlich die Einheit der weltweiten Kirche Christi und betrachte die Spaltung der Christenheit als Sünde. Doch grundsätzlich hielt sie fest: "Die Orthodoxe Kirche ist die wahre Kirche, in der die Heilige Tradition und die Fülle der erlösenden Gnade Gottes ungeschmälert bewahrt werden. Sie ist es, die das heilige Erbe der Apostel und Kirchenväter in seiner Gänze und Reinheit weitergibt. Sie ist sich dessen bewusst, dass ihre Lehre, ihre gottesdienstliche Struktur und ihre geistliche Praxis mit der frohen Botschaft der Apostel und der Tradition der Alten Kirche in voller Übereinstimmung sind."26 Das Dokument würdigte die Bemühungen im Laufe der Geschichte, die Einheit der Kirchen wieder herzustellen, hielt aber fest, dass sehr viele der dabei verwendeten Methoden und der erzielten Ergebnisse für die Orthodoxie aus ekklesiologischen Gründen nicht akzeptabel seien, denn für die orthodoxe Kirche ist die Einheit "allein im Schoß der Einen Heiligen Katholischen (sobornaja) und Apostolischen Kirche möglich, und das heißt in einer Rückkehr aller Glaubensgemeinschaften zur Alten Kirche der sieben ökumenischen Konzilien. Alle andern Einheitswege erweisen sich als unannehmbar. Es folgte eine Generalabrechnung mit fast der ganzen ökumenischen Arbeit, wie sie in den vergangenen Jahrzehnten von nicht-orthodoxer Seite eingebracht worden war, namentlich mit den Konzepten, die auf irgendeiner höheren Ebene eine Einheit der Christen außerhalb der konfessionellen Schranken, eine Art von ökumenischer Überkirche, suchen, mit der aus dem Anglikanismus des 19. Jh.s stammenden "Zweig-Theorie", mit dogmatischen Kompromissverhandlungen und mit den Versuchen, Lösungen, die eine Ebenbürtigkeit der Konfessionen voraussetzen oder in den Kirchenspaltungen nur tragische Missverständnisse sehen oder mit Konzepten, die von einem gemeinsamen Dienst in der Welt ausgehen und das Theologische als weniger wesentlich ("Lehre trennt, Dienst eint") bezeichnen.27 Im Anhang der Stellungnahme, der rund ein Drittel des Dokumentes ausmacht, behandelte die Bischofssynode die Teilnahme der ROK an den internationalen christlichen Organisationen und Dialogen mit der "sog. ökumenischen Bewegung" und hielt fest, dass für sie die Mitgliedschaft im ÖRK im letzten Jahrzehnt aus vielen Gründen sehr problematisch geworden sei. Die modernen, stark westlich bestimmten Konzepte ökumenischer Theologie (wie "Einheit in der Vielfalt", "versöhnte Verschiedenheit" und andere) seien mit der orthodoxen Ekklesiologie absolut unvereinbar und somit inakzeptabel. Dann folgen Ohrfeigen an die Adresse des ÖRK und seiner evangelischen Mitgliedskirchen: Jeder Schritt, der die protestantische Auffassung von Kirche stärke, "führe zu geistlichem Selbstmord des Weltkirchenrates". Nötig seien nicht einfach Reformen, sondern "eine Veränderung seines ganzen Wesens". Deswegen nehme die ROK an der Arbeit des ÖRK nur noch mit einem "eingeschränkten Mandat" teil, und sie sehe sich gezwungen, ihre Beziehungen zum ÖRK gründlich zu überprüfen und bereit zu sein, ihren Status in dieser Gemeinschaft zu verändern, und das würde heißen, sich auf einen reinen Beobachterstatus zurückzuziehen.28 Die Stellungnahme der Moskauer Bischofskonferenz war sehr gut vorbereitet worden. 1998 hatte das Außenamt der ROK eine ausführliche, gründlich erarbeitete Dokumentation "Orthodoxie und Ökumenismus. Dokumente und Materialien 1902-1998" herausgebracht, die ausgerechnet mit den Beschlüssen der interorthodoxen Konferenz von Saloniki vom 1. Mai 1998 endet, d. h. auf diese zuläuft.29

Somit erstaunt es nicht, dass die ROK auch auf die "Charta Oecumenica", die am 22. April 2001 vom Vorsitzenden des katholischen Rates der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE), Kardinal Miloslav Vlk (Prag), und vom Präsidenten der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), Metropolit Jérémie (Kaligiorgis) von Frankreich (Ökumenisches Patriarchat Konstantinopel), feierlich unterzeichnet worden war, scharf ablehnend reagierte. Mit diesem Dokument wollten sich die Kirchen Europas Regeln für die weitere ökumenische Zusammenarbeit geben. Diakon Andrej Eliseev, Mitarbeiter des Außenamtes der ROK in Moskau, gab zu diesem Papier sofort eine Erklärung ab, wonach es für die ROK "sowohl in der Form, als auch im Inhalt" nicht akzeptabel sei. Das Papier widerspreche den Grundsätzen der Ökumeneerklärung der Moskauer Bischofsynode vom August 2000 fundamental, aus theologischen, ethischen und praktischen Gründen, und es sei für den Dialog der Kirchen untereinander schädlich und für die Zukunft kontraproduktiv.30 Somit war die Arbeit der Gemischten Kommission, die in Harare eingesetzt wurde und die grundlegenden Dissonanzen zwischen den orthodoxen und nicht-orthodoxen Mitgliedskirchen im ÖRK klären sollte, von sehr scharfen offiziellen und ökumenekritischen Äußerungen der ROK begleitet.

7. Die Beschlüsse des Zentralausschusses des ÖRK Anfang September 2002

In den Sitzungen des Zentralausschusses vom 29. August 2002 diskutierte der Zentralausschuss das Kommissionspapier kontrovers und am 2. September 2002 fasste er die Beschlüsse. Er entschied sich dafür, das bisher praktizierte Abstimmungsprinzip auf Grund von Mehrheitsbeschlüssen durch das Konsensprinzip (erst in einer Versuchsphase) zu ersetzen, zwei Kategorien von Mitgliedskirchen (Vollmitglieder und assoziierte Mitglieder) zu schaffen und die Gottesdienst- und Gebetspraxis neu zu definieren.31 Die Entscheidungsfindung durch das Konsensverfahren war wenig umstritten. Den orthodoxen, aber auch überseeischen Mitgliedskirchen hatte das angelsächsische demokratische Abstimmungsverfahren schon längere Zeit Mühe bereitet, denn es war für sie nicht einsichtig, dass Entscheidungen in Glaubensfragen allein durch numerische Mehrheiten, die manchmal zufällig zu Stande kommen, getroffen werden könnten. Demgegenüber trägt das Konsensprinzip den Interessen von Minderheiten mehr Rechnung und wird in einigen Kirchen des Südens auch praktiziert; es ist allerdings schwerfälliger, braucht sehr viel Zeit und Geduld, und es kann geschehen, dass zu bestimmten Fragen lange Zeit keine Übereinkünfte erreicht werden. Deswegen wurde auch festgehalten, dass bei Wahlen oder bei Haushalts- und Verwaltungsangelegenheiten weiterhin mit dem Abstimmungsprinzip gearbeitet werden könne. Der Zentralausschuss beschloss, das Konsensprinzip an seinen nächsten Sessionen zu testen und die Ergebnisse der nächsten Vollversammlung 2006 in Porto Allegre (Brasilien) vorzulegen. - Die Unterscheidung zweier Formen von Mitgliedschaften war auch wenig umstritten. Dass eine Kirche im ÖRK mitarbeiten könne, ohne die ganzen Pflichten und die ganze Verantwortung einer Vollmitgliedschaft zu tragen, kam orthodoxen Wünschen sehr entgegen; die Russische Orthodoxe Kirche hatte, wie wir bereits gesehen haben, bei der Bischofskonferenz vom August 2000 für sich eine eingeschränkte Mitgliedschaft bereits deklariert. Eine assoziierte Mitgliedschaft könnte es der römisch-katholischen Kirche und den Pfingstkirchen erleichtern, im ÖRK mitzuarbeiten. Allerdings muss damit gerechnet werden, dass verschiedene Vollmitglieder, die mit dem ÖRK nicht zufrieden sind, in den neuen Status wechseln und damit der ÖRK institutionell geschwächt wird. Um die neue Kategorie von Mitgliedschaft zu schaffen, ist eine Satzungsänderung nötig; sie wird vorbereitet.

Viel zu reden gaben die Entschließungen zur gemeinsamen Gottesdienst- und Gebetspraxis. Hier wurde eine minutiöse Begriffsklärung, aber auch eine außerordentlich große theologische Sorgfalt und viel kirchenpolitische Diplomatie geleistet.32 So wurde beschlossen, von "gemeinsamen Gottesdiensten" abzusehen und künftig "konfessionelle gemeinsame Andachten" sowie "interkonfessionelle gemeinsame Andachten" zu feiern. Da für die orthodoxe Theologie "Gottesdienst" (worship) immer "Eucharistischer Gottesdienst" bedeutet und deswegen nicht mit nicht-orthodoxen Kirchen und Christen zusammen gefeiert werden kann, solange die Kirchen getrennt sind, und da der Begriff "Ökumenischer Gottesdienst" für die Orthodoxie ekklesiologisch ohnehin problematisch ist, sollte nun auf den Begriff "Gottesdienst" ganz verzichtet werden. Dafür spricht man jetzt von "common prayer", wobei das deutsche Äquivalent "Andacht" theologisch weniger gewichtig und unverbindlicher klingt als der englische Begriff, der an das "Book of common prayer" (1552) erinnert. Unter "konfessionellen gemeinsamen Andachten" werden Gottesdienste und Gebete verstanden, die eine Kirche nach ihrer Tradition und mit ihren Geistlichen zelebriert und bei denen die Vertreter anderer Kirchen und Glaubensgemeinschaften als Gemeindeglieder teilnehmen. Die Spiritualität einer Tradition soll Vertretern anderer Traditionen als eine Gabe dargebracht werden. "Interkonfessionelle gemeinsame Andachten" werden bei besonderen ökumenischen Veranstaltungen gefeiert, sind nicht Gebete und Gottesdienste einer bestimmten Kirche, sondern sie enthalten Elemente verschiedener Konfessionskirchen und Traditionen und können auch von Geistlichen verschiedener Kirchen gemeinsam zelebriert werden. Diese "konfessionellen gemeinsamen Andachten" bedürfen, wie das Papier ausdrücklich festhält, einer äußerst subtilen Vorbereitung, sie sollen sich an frühchristliche Formen halten - die Orthodoxie ist nicht experimentierfreudig in der Erprobung neuer Gottesdienstformen, sondern hält an der Tradition fest - und es sollen keine Symbole, Bilder und Riten verwendet werden, die bei den Partnerinnen und Partnern Anstoß erregen. Außerdem soll jeder Eindruck, der ÖRK sei eine Art von Überkirche, vermieden werden. Bei der Ausgestaltung muss ferner bedacht werden, dass oft als "Synkretismus" aufgenommen wird, was andere als "Inkulturation" verstehen. In der Frage der Frauenordination darf nicht auf Konfrontationskurs gegangen werden, und es darf niemand die gegenwärtige Praxis seiner Kirche als die einzig mögliche Position in dieser Frage erklären. Schließlich ist mit größter Sorgfalt auf den Gebrauch von Bildern und Metaphern für Gott zu achten, Gott darf dabei "nur mit den offenbarten und biblischen Namen Gottes - Vater, Sohn und Heiliger Geist" bezeichnet werden.33 In der gemeinsamen interkonfessionellen Andacht wird der Schmerz über die Spaltung der Christenheit am bittersten empfunden, hält das Dokument fest. "Als Brüder und Schwestern, die dem Streben nach christlicher Einheit verpflichtet sind, versuchen wir, uns nicht gegenseitig zu verletzen, sondern einander zu ermutigen."34 - Im ganzen Text ist deutlich zu spüren, dass die Gemischte Kommission sehr sorgfältig und rücksichtsvoll auf die vielen Vorbehalte der orthodoxen Mitgliedskirchen dem ÖRK gegenüber, wie sie nach Canberra intensiv diskutiert wurden (Vorwurf des Synkretismus, Interkommunion, Frauenordination, inklusive Sprache usw.), eingegangen ist.

Die Reaktionen auf die Annahme des Papiers fielen unterschiedlich und zum Teil sehr scharf aus. Für den Zentralausschuss war es wichtig, dass in einem jahrelangen, erbittert geführten Streit und nach den intensiven und zähen Verhandlungen der Gemischten Kommission eine Einigung gefunden werden konnte. Der ÖRK blieb zusammen und es kam zu keinen weiteren Austritten orthodoxer Kirchen. Doch nicht alle Glieder des Zentralausschusses konnten sich dieser Sicht anschließen. Für die Hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann war der Beschluss, dass künftig keine ökumenischen Gottesdienste, sondern nur noch gemeinsame Andachten gefeiert werden sollten - für sie waren die ökumenischen Gottesdienste während ihrer 19-jährigen Mitgliedschaft im Zentralausschuss das "Herzstück" ihrer Arbeit - sowie die Äußerungen zum Thema Frauenordination Anlass, sofort zornig aus dem Zentralausschuss auszutreten. Das verabschiedete Papier war in ihren Augen ein "Dokument der Angst".35 Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bedauerte den Rücktritt von Margot Käßmann, brachte ihrer Argumentation aber Verständnis entgegen, hielt indes fest, dass die Annahme des Kompromisspapiers ein Ausdruck des ÖRK sei, gute Voraussetzungen für eine weitere Zusammenarbeit mit den orthodoxen Kirchen zu schaffen.36 Kommentare in der Presse sahen dies zum Teil anders. Hansjürg Schultz sprach davon, dass "beim Ökumenischen Rat in Genf die Uhren zurückgedreht werden".37 Heike Schmoll schrieb in der Frankfurter Allgemeinen (FAZ) vom 30.August 2002 von einer "Schummelökumene"38. Wiederum andere sprachen von einem ökumenischen Rückschritt, einer schweren Krise des Weltkirchenrates oder sogar einer "Erpressung durch die Orthodoxen".39

Gewichtige theologische Reflexionen und klare kritische Anfragen formulierte der Rat der EKD in seiner Stellungnahme zum Abschlussbericht der "Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im ÖRK" vom 11./12. Oktober 2002. Es sei völlig richtig, dass die Fragen der Ekklesiologie in der Kommissionsarbeit eine so große Rolle gespielt hätten, denn hier liegen die zentralen Probleme und Schwerpunkte der ganzen Problematik. Im Abschlussbericht werden offene Fragen der Ekklesiologie benannt, doch: "Obwohl sich durchaus fundamentale ekklesiologische Gemeinsamkeiten zwischen den orthodoxen Kirchen und den Kirchen der Reformation benennen ließen, wird der Eindruck erzeugt, es gebe sie nicht. Auch das jeweilige ekklesiologische Selbstverständnis der orthodoxen und der reformatorischen Kirchen ist nicht zutreffend erfasst worden."40 Die Orthodoxen müssten die Frage klar beantworten, inwieweit es in der orthodoxen Kirche Raum für andere Kirchen gebe und wie dieser Raum und diese Grenzen beschrieben werden. Die Reformationskirchen müssten ihrerseits genau erklären, wie in ihnen "ihre Zugehörigkeit zu der Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche zum Ausdruck" komme.41 In ekklesiologischer Hinsicht sei in dem Dokument unklar und unbefriedigend erklärt, was es unter "gemeinsamer interkonfessioneller Andacht" verstehe; was so beschrieben werde, überzeuge nicht.42 Mit Befremden nahm der Rat der EKD zur Kenntnis, dass in den letzten Jahren von orthodoxer Seite immer wieder die Forderung formuliert wurde, man dürfe nicht mit Häretikern beten, und diese Forderung auf die Kirchen der Reformation und den ÖRK bezogen wurden. Dann war häufig zu hören, dass die Orthodoxie die Kirchen der Reformation nicht als Kirchen anerkenne. Beides ist für die Kirchen der Reformation nicht akzeptabel. Schließlich wurde vor allem von russischer Seite gefordert, dass andere Kirchen nicht in ihrem "kanonischen Territorium" tätig sein dürften. Dazu der Rat der EKD: "Die Kirchen der Reformation erkennen dieses Prinzip nicht an und wenden es daher auch nicht auf die Vertreter orthodoxer Kirchen in Westeuropa an."43

Doch es gab auch positive Bewertungen des Dokumentes, das der Zentralausschuss des ÖRK annahm. Für sie war das Papier ein Dokument der Offenheit, Ehrlichkeit und Klarheit.44 Auf tieferem, aber auch realistischerem Niveau könne man in ihm eine "trittfeste Basis" finden und mit kleineren, aber sicheren Schritten weitergehen. Das Papier spreche Klartext und enthalte eine krisenfeste ökumenische Grundposition. Hans Joachim Held, einer der früheren Vorsitzenden des Zentralausschusses des ÖRK, bezeichnete die Abschlusserklärung als ein bemerkenswertes Dokument und als "eine wirkliche Chance für eine ausgewogenere Weiterentwicklung des Ökumenischen Rates. Der ÖRK werde durch den Neuansatz in den Beziehungen zu seinen orthodoxen Mitgliedskirchen letztlich innerlich gefestigt und in seinen ursprünglichen Aufgaben vergewissert."45

8. Die Ekklesiologie als Prüfstein und Dilemma

Überblickt man die Spannungen und Auseinandersetzungen zwischen den orthodoxen Kirchen und dem ÖRK im Zeitraum von 1991 bis 2002, stellt sich die Frage, ob im 20. Jh., dem Jahrhundert des ökumenischen Aufbruches, die Vielfalt, Verschiedenheit und Gegensätzlichkeit der Konfessionen und die Konfliktpotentiale nicht zu sehr unterschätzt worden waren. Verständlicherweise begann man in den ökumenischen Gesprächen mit den Themen, in denen die Gemeinsamkeiten der Dialogpartner am größten waren, und man kam auch zu guten Resultaten, bzw. Teilresultaten, vielleicht aber auch zu Illusionen über den Fortgang der Arbeit. Die Sondererklärungen, welche die orthodoxen Kirchen über die Fragen der Ekklesiologie immer wieder abgaben,46 waren von nicht-orthodoxer Seite in ihrer Tragweite wohl nicht genügend erkannt worden. Es sind im Grunde genommen zwei Ekklesiologien, die einander gegenüberstehen und sich gegenseitig ausschließen. Im Abschlusspapier wurde festgestellt, dass es "zwei grundlegende Ausdrucksformen ekklesiologischen Selbstverständnisses" gebe, nämlich das der Orthodoxen, "die sich mit der Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche identifizieren", und das der anderen Kirchen, "die sich als Teil der Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche verstehen".47 Entsprechend bedeutet Ökumene für die Orthodoxen Kirchen die Rückkehr der einst von der Kirche abgefallenen christlichen Glaubensgemeinschaften zur Kirche der sieben ökumenischen Konzilien. Die nicht-orthodoxen Kirchen sehen sich auf der Suche und auf dem Wege zur Einheit der Kirchen und gehen von einer großen Zahl von Kirchen aus, die eine solche Einheit miteinander erreichen möchten. Folgerichtig ist es, dass die nicht-orthodoxen Kirchen die gemeinsame Eucharistie als eine Etappe auf dem Weg zur künftigen Gemeinschaft betrachten und Eucharistische Gastfreundschaft und Interkommunion pflegen, die orthodoxen Kirchen aber für die Eucharistiegemeinschaft die vollständige Kircheneinheit voraussetzen. Analoges gilt auch von der Anerkennung der kirchlichen Ämter und der Sakramente insgesamt. Es sind dies echte und tiefe Gegensätze im Grundsätzlichen, die nicht durch Kompromisse aufgelöst werden können, und damit steht die ökumenische Arbeit vor einem sehr schwierigen Dilemma.

9. Die Spannungen zwischen zwei Schwesterkirchen

Interessant sind zahlreiche Parallelen zu den Spannungen zwischen der Orthodoxie und der römisch-katholischen Kirche im selben Zeitraum. Das Zweite Vatikanische Konzil brachte der römisch-katholischen Kirche nicht nur eine weitgreifende innere Erneuerung, sondern auch einen ökumenischen Aufbruch, der mit dem ökumenischen Aufbruch in den protestantischen und orthodoxen Kirchen nach dem Ersten Weltkrieg durchaus verglichen werden kann. Papst Johannes XXIII. kündigte 1959 das Konzil an, "das zugleich eine Einladung an die getrennten Gemeinschaften zur Suche nach der Einheit" sein wolle.48 Kurz zuvor hatte Patriarch Athenagoras von Konstantinopel in seiner Neujahrsansprache die Bereitschaft der orthodoxen Kirche ausgesprochen, die kirchliche Einheit zu fördern und vor allem mit der "altehrwürdigen römischen Kirche" engere Beziehungen aufzunehmen. Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) leistete zu dieser Thematik eine sehr umfassende und gründliche theologische Arbeit, die in den Konstitutionen über die Kirche und über die göttliche Offenbarung sowie im Ökumenismusdekret ihren Ausdruck fand. Dabei erfuhren die orthodoxen Traditionen eine außerordentlich hohe Wertschätzung. In ihr besitzen wir "einen Schatz, ... aus dem die Kirche des Abendlandes in den Dingen der Liturgie, in ihrer geistlichen Tradition und in der rechtlichen Ordnung vielfach geschöpft hat".49 Und das Konzil erklärte, dass diese Traditionen "zur vollen Katholizität und Apostolizität der Kirche" gehören.50 Akte mit einer tiefen Symbolik folgten: Papst Paul VI. reiste im Januar 1964 nach Jerusalem und traf dort zweimal mit Patriarch Athenagoras I. zusammen.

Die beiden Begegnungen in den jeweiligen Vertretungen nach Jahrhunderten eines feindlichen und beziehungslosen Nebeneinanders wurden weit herum als Anfang einer Versöhnung und als Ereignis von historischem Gewicht gewertet.51 Ein weiteres, ebenfalls äußerst symbolträchtiges Ereignis schloss sich an: Am 7. Dezember 1965 gaben die beiden Kirchenoberhäupter die Aufhebung des gegenseitigen Bannes von 1054 bekannt.52 Im Juli 1967 folgte ein Besuch des Papstes beim Patriarchen von Konstantinopel, im Oktober 1967 der Gegenbesuch des Patriarchen im Vatikan. Im päpstlichen Breve "Anno ineunte", das Paul VI. nach Istanbul mitbrachte, gebrauchte er zum ersten Mal offiziell den Begriff "Schwesterkirchen" und bezeichnete mit ihm eine "fast vollständige, wenn auch noch nicht vollkommene" Gemeinschaft der beiden Kirchen.53 1975 wurde mit der Vorbereitung eines theologischen Dialoges der beiden Schwesterkirchen begonnen. Am 30. November 1979 proklamierten Papst Johannes Paul II. und Patriarch Demetrios I. die Eröffnung dieses Dialoges, und im Mai/Juni 1980 fand die erste Vollversammlung der internationalen Dialogkommission auf Patmos und Rhodos statt. Da die beiden Kirchen von sehr engen dogmatischen und liturgischen Gemeinsamkeiten ausgehen konnten, hatten die Gespräche von Anfang an einen wesentlich größeren theologischen Tiefgang als die theologischen Gespräche zwischen den orthodoxen und nicht-orthodoxen Kirchen im Rahmen des ÖRK. Bereits im ersten Gespräch wurden die grundlegenden Fragen von Eucharistie und Ekklesiologie angegangen. Weitere Dialoge fanden in München (1982), in Kreta (1984), in Bari (1987), in Valamo (Finnland, 1988) statt, sie erzielten sehr umfassende und eindrückliche Resultate.54 Doch an der 6. Vollversammlung der Dialogkommission in Freising im Juni 1990 kam das Gespräch ins Stocken. Statt einer zügigen Weiterberatung des ekklesiologischen Themas des vorausgegangenen Dialoges blieb die Kommission bei der Problematik der unierten Kirchen und der Union hängen. Orthodoxe hatten das Thema aufgeworfen, denn mit der Wende in Osteuropa hatten die unierten Kirchen vor allem in der Ukraine und in Rumänien, die nach dem Zweiten Weltkrieg aufgelöst und in die jeweiligen orthodoxen Kirchen eingegliedert wurden, in Untergrund und Illegalität aber weiter existierten, wieder ein neues Lebensrecht erhalten und eine durch jahrzehntelange Verfolgung geprägte Dynamik entfaltet. Die wieder legalisierten und erstarkten unierten Kirchen waren damit den Orthodoxen zu einem großen Problem geworden. Der Heilige Stuhl befand sich in einem Loyalitätskonflikt. Pflegte er gute Beziehungen zu den orthodoxen Kirchen, verärgerte er die Unierten; förderte er die Unierten, verschlechterte sich damit gleichzeitig das Verhältnis zur Orthodoxie, und dies war um so tragischer, als gerade in der Ukraine die unierte Kirche sich in der Sowjetzeit durch Kompromisslosigkeit gegenüber Moskau, durch eine eindrückliche Treue zu Rom und durch zahlreiche Glaubensmartyrien auszeichnet hatte. An dieser Frage drohte der Dialog zu zerbrechen, doch es kam 1993 noch einmal ein Treffen in Balamand (Libanon) zu Stande. Nach langen Verhandlungen wurde das Existenzrecht der unierten Kirchen anerkannt, die römische Methode des Unitatismus, um die Kircheneinheit zu erreichen, jedoch ausdrücklich verworfen.55 Doch dies war nur eine Teillösung des Konfliktes; der Streit setzte sich fort und die Stimmung wurde schlechter und gereizter. Bei ihrem Treffen im Sommer 2000 in Baltimore/USA kam es zu einer gespannten, zum Teil sogar gehässigen Atmosphäre und nahezu zu einem Bruch.56

Der ständige Vorwurf der orthodoxen Kirchen vor allem der ROK, die römisch-katholische Kirche würde in ihrem "Kanonischen Territorium" Proselytismus betreiben und orthodoxe oder potentiell orthodoxe Gläubige in ihre Kirche abwerben, kam dazu. Römisch-katholische Konzepte einer Neuevangelisierung Osteuropas stießen auf orthodoxer Seite auf Skepsis und Ablehnung. In der ersten Hälfte der 1990er Jahre war das Verhältnis zwischen Moskau und Rom noch relativ gut, doch in Russland und in der ROK nahmen von etwa 1993 an nationalistische, antiwestliche und antiökumenische Stimmungen zu, und auch im Moskauer Patriarchat vermehrten sich radikale Positionen in diesen Bereichen. In seinen offiziellen Dokumenten "Orientale Lumen" und "Ut unum sint" (1995) hob Rom die große liturgische und spirituelle Tradition der orthodoxen Kirchen erneut hervor und bekannte sich zum ökumenischen Miteinander mit den orthodoxen Kirchen, doch in der Praxis wuchsen die Spannungen. Der Siedepunkt war erreicht, als der Vatikan am 11.Februar 2002 die vier Apostolischen Administraturen auf dem Gebiet der Russländischen Föderation (Moskau, Saratov, Novosibirsk und Irkutsk) zu regulären Diözesen erhob.57 Es zeugte nicht gerade von Fingerspitzengefühl der vatikanischen Diplomatie, diesen Schritt ausgerechnet in einer so spannungsgeladenen Situation zu tun, wie sie 2002 war, und damit Öl ins Feuer zu gießen. In der Folge verschlechterte sich das Beziehungsverhältnis massiv. Russland verweigerte mehrere Male römisch-katholischen Repräsentanten wie Bischof Jerzy Mazur Einreise und Aufenthaltsgenehmigung. Immer wieder fordern maßgebende russische Hierarchen die römisch-katholische Kirche auf, ihre Missionstätigkeit in Russland endlich einzustellen. So erklärte Metropolit Kirill (Gundjaev) Anfang Februar 2004 an die Adresse der römisch-katholischen Kirche, dass die "russischen Seelen" der orthodoxen Kirche gehören. "Predigt Euren Gläubigen, aber nicht Ihr seid die traditionelle Kirche in Russland. Das sind wir."58

Sehr wichtige Zeichen katholisch-orthodoxer Versöhnung setzte Papst Johannes Paul II. mit seinen Reisen in ganz oder mehrheitlich orthodox geprägte Länder (Rumänien, Georgien, Griechenland, Ukraine, Armenien, Bulgarien). Die Reise nach Rumänien vom 7.-9. Mai 1999 war die erste Reise eines Papstes in ein Land mit einer überwiegend orthodoxen Bevölkerung; er wurde in Bukarest sehr herzlich aufgenommen. Die Begegnung mit Erzbischof Christodoulos und dem griechischen Episkopat Anfang Mai 2001 mit der Entschuldigung des Papstes für das Unrecht, das den Griechen von lateinischer Seite im Laufe der Geschichte angetan wurde, insbesondere durch den Vierten Kreuzzug 1204, wurde ein Durchbruch im angespannten Verhältnis zwischen der römisch-katholischen und der griechisch-orthodoxen Kirche. Auch der Besuch des Papstes in Armenien (September 2001) stieß auf rege Beachtung in der Armenisch-Apostolischen Kirche und bei ihrem Oberhaupt, Katholikos Karekin II. Demgegenüber kamen die katholisch-orthodoxen Konflikte anlässlich der Papstreisen nach Georgien (November 1999), in die Ukraine (Juni 2001) und nach Bulgarien (März 2002) erneut zum Ausdruck. Doch insgesamt darf man in den Besuchen von Papst Johannes Paul II. in den genannten Ländern bereits jetzt Ereignisse von kirchenhistorischer Bedeutung sehen.

Schlussbemerkung

Die Jahre zwischen 1990/91 und 2002 erweisen sich als eine markante und sehr spannungsreiche Epoche in den ökumenischen Beziehungen zwischen den Kirchen des Abendlandes und den östlich-orthodoxen Kirchen. Die Wende in Osteuropa mit allen ihren kirchlichen und kirchenpolitischen Folgen und Implikationen leitete eine Phase sehr großer Schwierigkeiten und Spannungen ein. Schlüsselereignisse waren auf Seiten des ÖRK die 7. Vollversammlung in Canberra, auf Seiten der römisch-katholischen Kirche die 6. Versammlung der internationalen Dialogkommission in Freising etwas mehr als ein halbes Jahr zuvor. Theologische, liturgische und organisatorische Differenzen sowie das Proselytismus-Problem führten an der 8. Vollversammlung des ÖRK in Harare 1999 beinahe zu einem Bruch, doch das Auseinanderfallen des Weltkirchenrates durch den Auszug der orthodoxen Mitgliedskirchen konnte dank der Arbeit der Gemischten Kommission, die der Zentralausschuss des ÖRK im Sommer 2002 annahm, verhindert werden. Das katholisch-orthodoxe Verhältnis wurde durch das Problem um die mit Rom unierten Kirchen und ebenfalls durch das Proselytismus-Problem erheblich belastet, und es erreichte im Februar des gleichen Jahres 2002 den Tiefpunkt in den Beziehungen zwischen Rom und Moskau. Die Zukunft wird für alle Beteiligten sehr schwierig werden und viel Geduld und Geschick erfordern. Man wird gespannt sein dürfen, ob es gelingen wird, die gegenwärtige Stagnation und auch eine verbreitete Müdigkeit zu überwinden, wie sich das Verhältnis zwischen dem ÖRK und seinen orthodoxen Mitgliedskirchen nach den Beschlüssen von Genf, wie sich das Verhältnis zwischen Rom und der Orthodoxie, vor allem der russischen, nach den neuesten Ereignissen weiter entwickeln wird. Kurienkardinal Walter Kasper gibt die Hoffnungen nicht auf, wenn er formuliert, dass er trotz aller Schwierigkeiten eine "große und tiefe Gemeinschaft" zwischen der römisch-katholischen und der Russischen Orthodoxen Kirche sieht.59 Ähnlich tun es auch all die Stimmen, die in den Beschlüssen von Genf ein Dokument der Offenheit, Ehrlichkeit und Klarheit sehen. Bei der nächsten Vollversammlung des ÖRK in Porto Allegre (Brasilien) 2006 soll das Papier verabschiedet werden.60

Summary

The collapse of Communism opened up a very tense period in the relationhip between the Orthodox churches and the (WCC). The crisis was visible in the seventh plenary assembly held at Canberra in 1991. Schism almost happened in the eighth in 1998 in Harare. The major conflicts revolved around cultural pluralism, religious syncretism, intercommunion, the ordination of women, the inclusive language, homosexuality, proselytism, variable geometry in representation, ecumenical worship, and ecclesiology. The paper of the mixed commission accepted by the central committee in 2002, was interpreted partly as a fearful, and partly as an honest, open, and clear document. Running parallel the Catholic-Orthodox relationship got into great difficulties, given the strengthened position of the uniate churches in the former eastern block and proselytism. This reached its historical nadir with the elevation in 2002 of the four apostolic administrations in Russia to dioceses.

Fussnoten:

1) Chung Hyung Kyung: "Komm, Heiliger Geist - erneuere die ganze Schöpfung". Eine Einführung in das theologische Thema, in: Im Zeichen des Heiligen Geistes. Bericht aus Canberra, Frankfurt a. M. 1991, 47-56.

2) Kathpress 21.2.1991, 4a; Glaube in der 2. Welt. Zeitschrift für Religionsfreiheit und Menschenrechte (künftig abgekürzt G2W) 3 (1991), 11.

3) M. Heyrán: Rückblick auf Canberra. Die Vollversammlung des Weltkirchenrates aus der Sicht eines Teilnehmers aus der CSFR, in: G2W 4 (1991), 15.

4) Athanasios Basdekis: Canberra und die Orthodoxen. Anfragen und Forderungen an den ÖRK, in: Ökumenische Rundschau 40 (1991), 363. 365.

5) Peter Neuner: Ökumenische Theologie. Die Suche nach der Einheit der christlichen Kirchen, Darmstadt 1997, 70. Geoffrey Wainwright: Art. Abendmahl 5. Abendmahlsgemeinschaft, in: Evangelisches Kirchenlexikon. Internationale theologische Enzyklopädie, Band 1, Göttingen 31986, Sp. 31.

6) Ebd., Sp. 30.

7) Metropolit Damaskinos Papandreou: Gottesdienst - geschlossene Gesellschaft? Solidarität mit der Welt aus orthodoxer Sicht, in: Ders.:

Orthodoxie und Ökumene. Gesammelte Aufsätze, herausgegeben von Wilhelm Schneemelcher, Stuttgart 1986, 82-93, bes. 90-92.

8) Die Ordination der Frau zum Priesteramt ist "innerhalb der Orthodoxie nicht aktuell". Das Problem wird "von außen" an die Orthodoxie herangetragen: Grigorios Larentzakis: Die Orthodoxe Kirche. Ihr Leben und ihr Glaube, Graz 2000, 73. Anastasios Basdekis: Die Orthodoxe Kirche. Eine Handreichung für nicht-orthodoxe und orthodoxe Christen und Kirchen, Frankfurt a. M. 2001, 85. Vgl. auch den Sammelband, hrsg. von Urs von Arx/Anastasios Kallis: Bild Christi und Geschlecht. "Gemeinsame Überlegungen" und Referate der Orthodox-Altkatholischen Konsultation zur Stellung der Frau in der Kirche und zur Frauenordination als ökumenisches Problem = Internationale Kirchliche Zeitschrift (IKZ) 88 (1998), Heft 2.

9) G2W 3 (2004), 9.

10) Warnung vor "neuem Babylon". Die Serbische Orthodoxe Kirche und der ÖRK, G2W 9 (1991), 31. Vgl. dazu auch Anne Herbst: Ist der Austritt beschlossene Sache? Bischof Artemije erläutert die Motive für einen Rückzug der Serben aus dem Weltkirchenrat, in: G2W 10 (1997), 26 f.

11) Eine ausführliche Dokumentation in G2W 6 (1997), 5 und 10 (1997), 19-25. Noch Jahre später betonte Patriarch Ilia II., dass nicht der Wille, ökumenische Kontakte abzulehnen und sich vom Westen zu isolieren, zu diesem Schritt geführt hätte, sondern interne Konflikte. Aschot Manutschijan: Präsident und Patriarch. Die georgische Orthodoxie nach dem Machtwechsel, in: Herder Korrespondenz 58 (2/2004), 101.

12) Heinz Ohme: Die kanonische Begründung des Moskauer Patriarchates durch die Konstantinopler Synode des Jahres 1593 - eine ökume-nische Anfrage, in: Martin Batisweiler (Hrsg.): Der ökumenische Patriarch Jeremias II. von Konstantinopel und die Anfänge des Moskauer Patriarchates (= Oikonomia. Quellen und Studien zur orthodoxen Theologie, 27), Erlangen 1991, 105.

13) K. Westen, Die Verfassung der Russischen Föderation, in: Osteuropa. Zeitschrift für Gegenwartsfragen des Ostens 9 (1994), 803-832.

14) Nikolaus Thon: Quellenbuch zur Geschichte der Orthodoxen Kirche (= Sophia. Quellen östlicher Theologie, 23), Trier 1983, 489.

15) Lukas Vischer (Hrsg.): Die Einheit der Kirche. Material der ökumenischen Bewegung (= Theologische Bücherei. Neudrucke und Berichte aus dem 20. Jahrhundert, 30), München 1965, 272.

16) Ebd., 269-281.

17) Am 9. April 1998 beschloss der Hl. Synod der Bulgarischen Orthodoxen Kirche den Austritt aus dem ÖRK und teilte dies in seiner Kirchenzeitung Carkoven Vestnik Nr. 11 mit. Vgl. G2W 9 (1998), 5. An der 8. Vollversammlung in Harare wurde dieser Austritt formell vollzogen. Vgl. G2W 1 (1999), 13.

18) Gerd Stricker: Das neue Religionsgesetz in Russland. Vorgeschichte, Inhalt, Probleme, Befürchtungen, in: Osteuropa. Zeitschrift für Gegenwartsfragen des Ostens 7 (1998), 689-709.

19) P. Neuner: Ökumenische Theologie, 72.

20) Peter Hauptmann/Gerd Stricker: Die Orthodoxe Kirche in Russland. Dokumente ihrer Geschichte (860-1980), Göttingen 1988, 817- 819 (vgl. auch die Anm. 1-5).

21) Heinz Gstrein: Vom Ökumenischen Patriarchat zum Ökumenischen Rat. Die Orthodoxie und der Weltkirchenrat suchen ein neues Einvernehmen, in: G2W 9 (1998), 13-17. Anastasios Kallis: "Trennung von

Arbeitstisch und Gebet". Kritische Anfragen an die inter-orthodoxe Konferenz von Saloniki, in: Ebd., 18-20 und in: Ders.: Brennender, nicht verbrennender Dornbusch. Reflexionen orthodoxer Theologie, Münster 1999, 444-449. Der orthodoxe Theologe Anastasios Kallis bezeichnete die Saloniki-Erklärung vom 1. Mai 1998 in seiner Stellungnahme "Unzufriedene Partner. Die orthodoxen Kirchen und der ÖRK" ausdrücklich als ungeschickt und inhaltlich wenig hilfreich, in: Ders.: Brennender, nicht verbrennender Dornbusch, 450.

22) H. Gstrein: Vom Ökumenischen Patriarchat zum Ökumenischen Rat, a. a. O., 17; vgl. auch G2W 1 (1998), 3.

23) Ökumenischer Rat der Kirchen, Kommunikationsabteilung, Pressemitteilung Nr. 3 vom 4. Dezember 1998.

24) Gerd Stricker: Jubelrufe und Trommelschläge. Einige Bemerkungen zur Achten Vollversammlung des Weltkirchenrates in Harare, in: G2W 1 (1999), 12-14. Offizielle Dokumentation: Klaus Wilkens (Hrsg.): Gemeinsam auf dem Weg. Offizieller Bericht der Achten Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen Harare 1998, Frankfurt a. M. 1999.

25) ÖRK-Pressemitteilungen vom 3. und 9. Dezember 1999; G2W 1 (2000), 9.

26) Orthodoxe und Nicht-Orthodoxe. "Grundlagen der Beziehungen der Russischen Orthodoxen Kirche zu den Nicht-Orthodoxen" - Ökumene-Erklärung der Moskauer Bischofssynode, angenommen am 14. August 2000, deutsch von Gerd Stricker, in: G2W 1 (2001), 14-19; der zitierte Punkt 1,18 auf S. 15. Interessant ist, dass die römisch-katholische Kirche ihre Erklärung "Dominus Jesus - Über die Einzigartigkeit und die Heilsuniversalität Jesu Christi und der Kirche" nur wenige Wochen später, am 5. September, veröffentlichte. Beide Kirchen wollten also zur Jahrtausendwende klare Positionen beziehen und die Grenzen der Ökumene markieren.

27) Vgl. das Kapitel 2 dieses Dokumentes "Bestrebungen zur Wiedergewinnung der kirchlichen Einheit", ebd., 15 f.

28) Erich Bryner: Grenzen der Ökumene. Neue Stellungnahme der Russischen Orthodoxen Kirche zur Ökumene, in: G2W 10 (2000), 9 f. - Eine Übersetzung des Schlussabschnittes des Dokumentanhanges "Mitarbeit mit eingeschränktem Mandat", ebd., 10.

29) Pravoslavie i ekumenizm. Dokumenty i materialy 1902-1998, Moskva 19992, 496 Seiten. Die Beschlüsse von Saloniki auf den S. 486-489.

30) Erich Bryner: Charta Oecumenica. Wachsende Zusammenarbeit der Kirchen in Europa, in: G2W 6 (2001), 11. Zum ganzen Prozess: Viorel Ionita/Sarah Numico (Hrsg.): Charta Oecumenica. A Text, a Process and a Dream of the Churches in Europe, Genf 2003.

31) Abschlussbericht der Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im ÖRK, Ökumenischer Rat der Kirchen. Zentralausschuss, 26. August - 3. September. Dokument Nr. GEN 5; Pressemitteilung des ÖRK vom 29. August 2002; Beatus Brenner: Der ÖRK am Scheidewege. Zentralausschuss billigt Abschlussbericht zur orthodoxen Mitarbeit im ÖRK, in: MD, Materialdienst des Konfessionskundlichen Instituts Bensheim 4-5 (2002), 61 f.

32) Vgl. hierzu vor allem die Anhänge A und B des in Anm. 28 genannten Papiers. In Anhang D sind übrigens die Mitglieder der Gemischten Kommission namentlich aufgeführt.

33) Anhang B, 35.

34) Anhang B, 40.

35) B. Brenner, Der ÖRK am Scheidewege, a. a. O., 1; Esther R. Suter: Dokument der Angst? Entscheidungen des ÖRK zur orthodoxen Mitarbeit, in: Ökumenische Information/Katholische Nachrichten-Agentur (künftig abgek. KNA) 38 vom 17. September 2002, 5 f.

36) KNA ebd., 6.

37) Zitiert aus: Heinz Gstrein: Stunde der Wahrheit für den ÖRK, in: G2W 10 (2002), 13.

38) Zitiert aus B. Brenner, Der ÖRK am Scheidewege, a. a. O., 1.

39) Vgl. Heinz Gstrein: ÖRK da capo: Beschlüsse zu Finanzen und Orthodoxen, in: Reformierte Presse vom 6. September 2002, 1.

40) Stellungnahme des Rates der EKD zum Abschlussbericht der "Sonderkommission zur orthodoxen Mitarbeit im ÖRK", in: Ökumenische Rundschau 53 (2004), Heft 1, 96.

41) Ebd., 87.

42) Ebd., 89,97.

43) Ebd., 85.

44) So Gottfried Locher, der Ökumene-Beauftragte des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes und Mitglied des Zentralausschusses des ÖRK, vgl. Heinz Gstrein: Stunde der Wahrheit für den ÖRK, a. a. O., 12 f.

45) Zitiert aus Ulrich Ruh: Ein bemerkenswerter Durchbruch. Der ÖRK geht auf seine orthodoxen Mitgliedskirchen zu, in: Herder Korrespondenz 56, 10/2002, 519.

46) Zum Beispiel an der Ersten Weltkonferenz für Glauben und Kirchenverfassung (Faith and Order) vom 3.-21. August 1927 in Lausanne, vgl. Lukas Vischer (Hrsg.): Die Einheit der Kirche. Material der Ökumenischen Bewegung (= Theologische Bücherei, 30), München 1965, 29-42 und öfter.

47) Vgl. Teil III, Abschnitt 15. B. Brenner, Der ÖRK am Scheidewege, a. a. O., 2. Dazu vgl. auch das argumentationsreiche Buch von Anna Marie Aagaard und Peter Bouteneff: Beyond The East-West Divide. The World Council of Churches and "the Orthodox Problem", World Council of Churches Verlag, Genf 2001.

48) Hans-Joachim Schulz: Der Ökumenische Dialog zwischen der katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchenfamilien, in: Wilhelm Nyssen/Hans-Joachim Schulz/Paul Wiertz (Hrsg.): Handbuch der Ostkirchenkunde, Bd. 3, Düsseldorf 1997, 212.

49) Dekret über den Ökumenismus, Kap. 3, Art. 14, in: Lexikon für Theologie und Kirche, 2. Aufl., Bd. 13, 97.

50) Ebd. Art. 17, 107.

51) 40. Jahrestag der historischen Begegnung Pauls VI. und Athenagoras' I., in: Kathpress, Katholische Pressagentur vom 2.1.2004, 8 f.

52) H.-J. Schulz, Der Ökumenische Dialog, a. a. O., 221 f. - Friedrich- Wilhelm Fernau: Patriarchen am Goldenen Horn. Gegenwart und Tradition des orthodoxen Orients, Opladen 1967, 169-173.

53) H.-J. Schulz, Der ökumenische Dialog, 222 f.

54) Ebd., 225-229.

55) Ebd., 229-232.

56) Es bleiben ernst zu nehmende Hürden für Katholisch-Orthodoxe Einheit, Agentur ZENIT vom 20. Juli 2000.

57) Andreas-Abraham Thiermeyer: Katholiken unerwünscht, in: G2W 5 (2002), 12-14. Gerd Stricker: Enttäuschung in Moskau, in: G2W 11 (2002), 14 f. Vgl. dazu die ganze Nummer 11 von G2W 2002 mit den Beiträgen von Kurienkardinal Walter Kasper "Was heißt Proselytismus?" (16-19), Erzpriester Wsewolod Tschaplin: "Fehlentscheidung der katholischen Kirche" (20-24), Erzbischof Tadeusz Kondrusiewicz: "Russland - kein Missionsfeld" (30 f.) und weiteren Artikeln zu diesem Thema.

58) Nachrichtendienst Östliche Kirchen (NÖK) 12.02.04, Teil A Nr. 3.

59) Kasper fährt fort: "Wir haben denselben altkirchlichen Glauben, dieselben Sakramente, dasselbe Bischofsamt, die Verehrung der Heiligen, vor allem der Gottesmutter Maria. Auf der anderen Seite: Was uns von den orthodoxen Christen trennt, das sind einzelne Glaubensfragen, der Primat des Papstes vor allem." Vgl. das Interview von Kardinal Walter Kasper mit G2W, in: G2W 7-8 (2003), 14-17, das Zitat auf S. 15.

60) Heinz Gstrein: Orthodoxie und ÖRK von Amsterdam nach Harare. Vor einer neuen Rolle der Ostkirchen in der ökumenischen Bewegung, in: Barbara Brunner u. a. (Hrsg.): Mache den Raum deines Zeltes weit. Internationale ökumenische Konferenzen der neunziger Jahre. Bilanz - Impulse für die Weiterarbeit, Bern 2002, 122 f.