Recherche – Detailansicht

Ausgabe:

Mai/2010

Spalte:

599-601

Kategorie:

Systematische Theologie: Ethik

Autor/Hrsg.:

Ernst, Gerhard [Hrsg.]

Titel/Untertitel:

Moralischer Relativismus.

Verlag:

Paderborn: mentis 2009. 306 S. m. Abb. gr.8° = ethica, 17. Kart. EUR 29,80. ISBN 978-3-89785-314-0.

Rezensent:

Wolfgang Erich Müller

In unserer multikulturell geprägten Zeit stellt sich in besonderem Maße die Frage nach der Relativität oder Objektivität der Moral. Die 14 in diesem Band versammelten Beiträge nehmen von unterschiedlicher wissenschaftlicher Position Stellung zu dieser Problematik.
Im ersten Teil geht es um die Deskription des ethischen Relativismus. Franz von Benda-Beckmann sieht vom ethnologischen Standpunkt aus eine Reihe unterschiedlicher Moralvorstellungen in differenten Kontexten, die sich nicht auf eine gemeinsame Größe reduzieren lassen. Dagegen setzt Gertrud Nunner-Winkler der Diagnose vom Relativismus der Moral sozialwissenschaftliche Un­tersuchungen entgegen, die einen hohen »Konsens über moralische Kernnormen« (43) belegen. Eine entsprechend vernunftgemäß be­gründete Minimalmoral umfasst – im Sinn der Aufklärung – die Menschenrechte. Hermann Dülmer trägt die Frage nach einem moralischen Universalismus an die Europäische und die Welt-Wertstudie heran, um zu einer soziologisch abgesicherten Antwort zu kommen. Die weitergehende Ablehnung von Steuerhinterziehung und Bestechung weist, ungeachtet kultureller Eigenarten, auf einen moralischen Konsens hin. Da es aber bei Abtreibung und Ehescheidung bedeutsame kulturelle und individuelle Unterschiede gibt, lässt sich die »These eines strikten moralischen Universalismus im Sinne Kants« (61) nicht vertreten, sondern nur ein eingeschränkter moralischer Universalismus, der, inhaltlich als Minimalmoral präzisiert, die Schädigung anderer verbietet. Wolfgang Bilsky geht es um die »Definition und Operationalisierung von Werten in der psychologischen Forschung« (81). Da Werte »ein dem Individuum eigener Maßstab« (82) sind, mit dem konkretes Verhalten beurteilt oder erklärt werden kann, und in Abhängigkeit von Raum, Zeit und sozialer Rolle unterschiedliche Werte das Verhalten einer Person leiten können, sind sie in ihrer Relativität gesehen. Nur in der Verständigung über einen gemeinsamen Bezugsrahmen können sie in ihrem Erstreckungshorizont fixiert werden.
Im zweiten Teil wird der moralische Relativismus metaethisch reflektiert. Christoph Halbig untersucht die Plausibilität des moralischen Relativismus und stellt dessen Dilemma fest: Wegen der eigenen Inkonsequenz führt er dazu, »entweder den moralischen Realismus zu restituieren, um so über das für die Deckung der eigenen Wahrheitsansprüche notwendige normative Potential zu verfügen, oder den Nihilismus als konsequente Reaktion auf die normative Irrelevanz« (113) der eigenen moralischen Standards zu akzeptieren. Angesichts dieser Alternative wird der Relativismus als »prekär« (115) eingestuft. Auch Thomas Schmidt stellt die Inkonsistenz des ethischen Relativismus fest, da ihm daran gelegen ist, »unterschiedliche und miteinander inkompatible moralische Ur­teile gleichermaßen aufrechterhalten zu können«, und er damit »die Möglichkeit der Wahrheit zweier zueinander im Widerspruch stehender moralischer Urteile« zulässt, also »an elementaren logischen Standards zu scheitern« (127) droht. Max Kölbel gelangt in Aufnahme moderner anthropologischer Forschung zu dem Ergebnis, dass es nicht korrekt ist, »die von unserem abweichenden moralischen Urteile anderer Kulturen als falsch einzustufen« (159). Ein interkultureller moralischer Relativismus vermeidet folglich die Einstufung moralischer Urteile als absolut wahr oder falsch. Mit Frege beurteilt dagegen Markus Stepaninas alle Formen des Wahrheitsrelativismus als »instabil« (176), da er kontextabhängig argumentiert und »potenziell unendlich viele Wahrheitsbedingungen« (178) anerkennt, aber nicht auf der Identität der Wahrheitsbedingungen beruht. Gerhard Ernst thematisiert das Verhältnis von normativem und ethischem Relativismus. Beide Relativismen unterscheiden sich dadurch, dass der metaethische eine semantische These über die Bedeutung von Wahr oder Falsch vertritt, während der normative eine These über das richtige oder falsche Handeln formuliert. Wer die These des metaethischen Relativismus nicht teilt, »ist sprachlich inkompetent ..., dem Vorwurf einer moralischen Fehleinschätzung« (188) ist jedoch ausgesetzt, wer der These des normativen Relativismus widerspricht. Damit sind beide unabhängig voneinander – und der metaethische Relativismus hat, trotz des Anscheins, keine normativen Konsequenzen.
Die Beiträge des dritten Teils reflektieren den Sachverhalt des normativen ethischen Relativismus. Monika Betzler zeigt auf, dass akteur-relative Gründe universell gültig und normativ sind, wenn sie von allen Akteuren »vernünftigerweise nicht abgelehnt werden« (200). Damit sind sie distinkt. Im Gegensatz zum ethischen Konsequentialismus, der eine Handlung gebietet, weil sie gut für alle ist, sind akteur-relative Gründe geboten, wenn sie richtig sind. Da der Konsequentialismus nicht über ein solches »vom Guten unabhängiges Kriterium der Richtigkeit« (209) verfügt, bevorzugt Betzler eine non-konsequentliche Theorie. Verena Meyer will dem moralischen Relativismus durch eine universal verstandene Tugendethik den Boden entziehen. Sie sieht die Möglichkeit, über die menschlichen Wesenseigenschaften »zu einem interkulturellen Konsens über Tugenden ›zu gelangen‹, wenn es sich zu den zugrunde gelegten Eigenschaften um solche handelt, ... deren Existenz ... implizit in jedem moralischen An­spruch an eine Person enthalten sind« (224). Als diese Wesenseigenschaft arbeitet Meyer, in Anlehnung an Kant, die negative Freiheit heraus, die dem Menschen eine Distanz zu sich selbst vermittelt und es offen lässt, »in welchem positiven Sinne denn die Selbstbestimmung vonstatten gehen soll« (226), die in den ethischen Systemen der Kulturen unterschiedlich sein wird.
Die hier implizite Autonomie ist für einen interkulturellen Moraldiskurs tauglich, weil sich aus der Wertschätzung der Moral der Respekt vor der negativen Freiheit ergibt, da sie bedeutet, »sich selbst und andere ihretwegen zu achten, sie ... zu fördern oder ihre Erhaltung zu einer persönlichen Angelegenheit zu machen« (227). Damit ist der »im Begriff der Moral vorausgesetzte Anspruch an negative Freiheit« (228) universell gültig. Aus dem Gegensatz von Relativismus und Anti-Relativismus entwickelt Wilhelm Vossenkuhl die Position des kritischen Anti-Relativismus. Für ihn ist »die Geltung normativer Grundannahmen nicht von kognitiven Ansprüchen« (239) abkoppelbar. Auf der Basis der abgeleiteten Geltung der Menschenrechte kann er sich gegen verwerfliche Praktiken infolge religiöser oder weltanschaulicher Auffassungen (z. B. Frauenbeschneidungen, 239 f.) wenden. Umgekehrt gilt: »Jede Religion, deren Geltungsansprüche keine ethisch verwerflichen Konsequenzen zulassen, kann dem normativ und kognitiv motivierten Anti-Relativisten eine Heimstatt bieten« (241). Wichtig für diesen Ansatz ist, dass sich nur die epistemische Relativität auf den kognitiven Anspruch ethischer Urteilsbildung nicht negativ auswirkt, da hier die Relativitäten infolge der »historischen, philosophischen und wissenschaftlichen Entwicklungen« (255) anerkannt sind. Damit ist sich der kritische Anti-Relativismus der epistemischen Relativität der Urteilsbildung in der Ethik bewusst und kann kulturell begründete Differenzen der Beurteilung von gut – richtig – wahr anerkennen, solange hieraus keine Urteile oder Praktiken gegen die Ansprüche der Menschenrechte abgeleitet werden. Das Grundproblem des ethischen Pluralismus sieht Dieter Birnbacher darin, dass über das moralisch Richtige nicht nach allgemein akzeptierbaren Regeln entschieden werden kann, er jedoch selbst Normen mit universaler Reichweite vertritt. Damit ist die Position des ethischen Pluralismus heikel. Dessen Konsistenzprobleme ließen sich am ehesten lösen, wenn man die moralischen Normen nicht universal, sondern als kollektive kulturelle Normen begriffe, womit aber zu­gleich die Position des ethischen Pluralismus aufgelöst wäre.
Eine umfangreiche Literaturliste zum ethischen Relativismus von Jörg Schroth, die chronologisch die Zeit von 1924 bis 2008 umfasst, beschließt den Band, der zu diesem Thema bedenkenswerte Anstöße gibt. Die Vorstellung einer durch die Menschenrechte fixierten Minimalmoral stellt ein Verbindungsglied vieler Aufsätze dar. Diese Publikation bereichert die Debatte um den ethischen Relativismus entscheidend, gerade weil sie dessen Befürworter und Gegner zu Wort kommen lässt.