30.09.2013 - Theologische Fakultät der Universität Rostock - Personalia

Stellenausschreibung des DFG-Graduiertenkolleg GRK 1887

Die Universität Rostock vergibt im Rahmen des interdisziplinären DFG-Graduiertenkollegs GRK 1887 »Deutungsmacht: Religion und belief systems in Deutungsmachtkonflikten«. vorbehaltlich der Mittelzuweisung: 10 Promotionsstellen 
(65 % E13 ab 1.4.2014) 
für maximal 3 Jahre, jeweils jährlich befristet und evaluiert, und 1 Koordinationsstelle zur Wissenschaftsorganisation (50 oder 65 % E13 ab 1.1.2014) 
für bis zu 4,5 Jahre, jeweils jährlich befristet (Kennziffer D 199-13).

Beginn des GRK und der Förderung ist der 1. April 2014. Die Vergütung richtet sich nach den üblichen Sätzen für Promotionsstellen (nicht Stipendien) E13 der DFG.

Wie entsteht, funktioniert und vergeht Deutungsmacht? Das GRK untersucht diese Fragen exemplarisch im Kontext von Religion und belief systems, die nicht allein religiöse, sondern auch philosophische oder ideologische Glaubenssysteme umfassen. Beteiligte Fächer sind: Neues Testament, Systematische Theologie und Religionsphilosophie, Praktische Theologie, Religionspädagogik, Religionswissenschaft, Ökumenik/Interkulturelle Theologie, Nordamerikanische und Romanistische Literatur- und Kulturwissenschaft, Politikwissenschaft, Soziologie, Philosophie. Die Doktorandinnen/Doktoranden werden in einem interdisziplinären Forschungskontext intensiv fachlich betreut. Das strukturierte Qualifikationsprogramm umfasst die projektorientierte Arbeit in Teams und Veranstaltungen des Gesamtkollegs.
Die Koordinationsstelle setzt einen Hochschulabschluss, Forschungskompetenzen sowie professionelle Sprachkenntnisse (Dt., Engl., Frz.) voraus und umfasst die Administration des GRK, die Organisation des Qualifikationsprogramms, Koordination der inter-/nationalen Kooperationen sowie alle die formale und inhaltliche Durchführung des GRKs betreffenden Aufgaben (Rechenschaftsbericht und Antragsarbeiten).
Die Auswahl der Promotionsstellen erfolgt nach den DFG-üblichen Kriterien für Promotionsstellen, nach der Qualität der Abschlüsse der Bewerber/-innen und ihres Promotionsprojektes, nach den im GRK-Antrag dargelegten Kriterien (s. u. www.deutungsmacht.uni-rostock.de) sowie der Passung des Projekts zum GRK.
Bewerbungen (Deutsch oder Englisch) sind unter Angabe der o. g. Kennziffer mit aussagefähigen Bewerbungsunterlagen, Anschreiben, Bewerbungsbogen, einem Exposé des Dissertationsvorhabens mit Darstellung der Relevanz für das GRK und Zeitplan (max. 10 Seiten), Vorstellungen für Workshops und andere Initiativen für das GRK, Lebenslauf, Zeugnissen mit Noten, Empfehlungsschreiben und Referenzen von Hochschullehrern/-innen unter Angabe des Betreffs »GRK Deutungsmacht/Bewerbung« bis zum 30.11.2013 (Koordinationsstelle: bis 15.10.2013) sowohl in elektronischer (in einem PDF Dokument) als auch in ausgedruckter Form zu richten an: Sprecher des GRK 1887, Herrn Prof. Dr. Philipp Stoellger, E-Mail: philipp.stoellger@uni-rostock.de und cc an anja.kunert@uni-rostock.de, Postanschrift: Universität Rostock, Theologische Fakultät, Schwaansche Str. 5, 18055 Rostock. Der schriftlichen Bewerbung bitten wir einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag beizulegen, andernfalls werden Ihre Unterlagen nicht zurückgesandt. Bewerbungsgespräche finden für ausgewählte Bewerber/-innen am 17.–18.01.2014 in Rostock statt. Über die Entscheidung des Auswahlgremiums zum Bewerbungsgespräch wird ab dem 10.12.2013 benachrichtigt.
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte per E-Mail an philipp.stoellger@uni-rostock.de.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen sind uns daher willkommen. Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Bewerbungen von Menschen anderer Nationalitäten oder mit Migrationshintergrund begrüßen wir. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Befristung des Arbeitsverhältnisses richtet sich nach § 2 (2) WissZeitVG. Bewerbungs- und Fahrtkosten können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden.
Weitere Informationen zum Graduiertenkolleg entnehmen Sie bitte der Homepage: www.deutungsmacht.de